Leasing-Rückgabe: Welches ist die beste Strategie
Hallo Leute,
ich werde in den nächsten Tagen meinen beim Händler geleasten Wagen zurückgeben müssen. Ich befürchte das die bei der Rückgabe auch die kleinsten Gebrauchsspuren als Mangel geltend machen werden und die mich - einfach ausgedrückt - schlicht "über den Tisch ziehen wollen".
Ich habe folgende Strategie entwickelt, zu der ich Eure Meinung hören möchte.
1.
Rückgabetermin ca. 2 Wochen vor dem eigentlichen Leasing-End-Termin.
2.
Wenn die Forderungen vom Händler zu massiv werden (mein Limit liegt bei 1.000 Euro), den Wagen wieder mitnehmen (das Leasing läuft ja dann theoretisch noch 2 Wochen).
3.
Dekra-Gutachten einholen und erneuten Versuch der Übergabe machen. Sollte auch dieser scheitern, Wagen wiederum mitnehmen (sofern Leasing-End-Termin noch nicht da).
4.
Anwalt einschalten.
Ich hoffe natürlich, dass die Rückgabe problemlos verläuft und das Durchlaufen der Eskalationsschritte 2 bis 4 nicht notwendig wird.
Hier nun meine Fragen:
a)
Ist dieses Vorgehen überhaupt rechtlich möglich (darf ich die Übergabe scheitern lassen und den Wagen einfach wieder mitnehmen - wenn das Leasing-Ende lt. Vertrag erst in 2 bis 3 Wochen ist).
b)
Was ist - nach Euren Erfahrungen - die beste Strategie, wenn man Ärger bei der Rückgabe für wahrscheinlich hält (das Fahrzeug aber eigentlich gut "dasteht" und nur kleine Kratzer hat die als Gebrauchsspuren anzusehen sind)?
Bin für jede Hilfe dankbar.
MfG, Oliver
Beste Antwort im Thema
Hallo,
was mich immer sehr verwundert ist, daß hier sehr viele bei der Rückgabe sich auf das Spiel mit der Reparatur der (vermeintlichen oder tatsächlichen) übervertraglichen Schäden einlassen. Diese Kosten kann der Händler nämlich gerade nicht verlangen, sondern nur den Minderwert zum normalen Gebrauchtzustand. Und dieser Minderwert ist deutlich geringer, als die Reparaturkosten, die ja einen Quasi-Neuzustand herstellen. Insofern kommt es dann auch nicht auf einen Gutachter oder einen Aufbereiter an.
Ganz allgemein zur Leasingrückgabe:
Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).
Das Landgericht München weiter..
Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube können durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts werden als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.
Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.
Ganz wichtig: Der Händler kann bei übervertragliche Schäden (z.B große Delle) NICHT die Reparaturkosten in Rechnung stellen sondern nur die Wertminderung, die u.U. deutlich geringer ist.
Viele Grüße
Celeste
59 Antworten
Hi Leute
Ich habe meinen Händler informiert (schriftlich) gehabt das ich letzten Samstag mein Fahrzeug zurückbringe. Wo ich aufgetaucht bin wussten Sie nichts davon, habe das Auto dagelassen und soll diesen Samstag vorbeikommen.
Sie haben es durchgesehen und mich heute angerufen:
Angeblich Reifen abgefahren(bin mir sicher das die über 1,6mm haben), kleine Delle in der Tür und leichte Kratzer in der Stoßstange.
Sorry aber ich sehe nicht ein, dass ich da neue Reifen aufziehe.
Meine Frage...
bin ich verpflichtet ein Fahrzeug mit einer Bereifung die der "Norm" enspricht abzugeben.
Ist das eine Wertminderung des Fahrzeuges?
Ferner bemängeln die, das die letzte Inspektion nicht durchgeführt wurde... diese würde aber in einen Zeitraum fallen nach Ablauf der Leasingdauer.
Will da nicht unvorbereitet auftauchen.
Wieso hast Du den Wagen dagelassen? Wurde ein Abnahmeprotokoll erstellt? Waren die festgestellten Mängel schon vorhanden? Hast Du vorher die Profiltiefe gemessen? Hast Du vor der Abgabe irgendwelche Aufzeichnungen selbst gemacht? Hm, offensichtlich hast Du schon ohne Vorbereitung gehandelt. Bvor man hier etwas sagen kann solltest Du falls möglich den sachverhalt ausführlicher schildern, z.B. wie lief die Abgabe des Wagens genau ab? ...
Hi,
schau mal in deinen Vertrag rein:
bei manchen Verträgen gibt es quantitative Vorgaben z.B. zu den Themen:
-Restprofil (wobei das i.d.R. mehr ist als 1,6mm, da auch der Leasinggeben nicht sofort Reifen wechseln will)
-Restlaufzeit bis nächster Service
etc.
steht nur die Minimalfloskel "dem Alter und Laufleistung angemessener Zustand", dann freu dich auf ne Runde feilschen.
bye
Bin an Eurer Meinung interessiert:
Habe Mitte Mai einen Leasingwagen bei BMW zurückgegeben.
2-Jahres-Vertrag, Wagen war bei Leasingbeginn ein Jahr alt (Dienstwagen BMW). Anderer Händler als mein aktueller.
Der Händler hatte wenig zu bemängeln (Originalzitat "gepflegtes Fahrzeug"😉, wollte aber von mir noch die nächste Inspektion (lt. Serviceanzeigen in 4.000 KM fällig) und die vorderen Bremsbeläge ersetzt haben (Zustand kann ich nicht beurteilen, war aber keine Verschleißanzeige). Außerdem bin ich 15.000 Mehr-KM gefahren, die ich natürlich bezahlen muss.
Ich habe mich auf Inspektion/Bremsbeläge nicht eingelassen und Mängel im Protokoll nicht anerkannt.
Da ich zwischenzeitlich im Urlaub war, habe ich per Fax die Einzugsermächtigung bei BMWLeasing widerrufen am 21.05., und um eine Abschlußrechnung gebeten, da ich davon ausging, das es Klärngsbedarf gibt, und ich nicht einfach die Summe abbuchen lassen wollte.
Händler hat einen DEKRA-Gutachter bestellt, wie im Abnahmeverfahren vorgesehen bei Nichteinigung. Ich habe mittlerweile von BMW Leasing eine Rechnung erhalten Datum 22.05., dem das Gutachten angefügt war. Im Gutachten taucht die Inspektion nicht auf, dafür aber viele Kleinigkeiten. Minderwert lt. Gutachten 1063,- Euro. In der REchnung finden sich davon nur 2 Positionen über 430,- Euro, Vorne Bremsbeläge erneuern, Bremscheiben eingelaufen, erneuern, sowie hinten Bremsscheiben eingelaufen, erneuern.
Am 01.06 hat BMW Leasing von meinem Konto rund 2.400,- Euro abgebucht. Der Betrag ist mir unerklärlich, er stimmt nicht mit der vorliegenden Rechnung (1.700,- Euro) , noch mit dem Gutachten überein. Auch besteht keine Einzugsermächtigung mehr. Anruf bei BMW Leasing brachte heute keine Klärung, aißer der Aussage, dass mein Widerruf der Einzugsermächtugng sogar am 24.05. in deren System erfasst sei.
Jetzt bin ich natürlich sauer. Vorher hätte ich die 430 Euro wohl gezahlt, aber dass BMW Leasing hier einfach unbegründet mein Konto abräumt ist schon der Hammer.
Meine Frage: wie seht ihr das Thema Bremsscheiben/Bremsbeläge? Wie soll ich am besten vorgehen?
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Zitat:
Original geschrieben von RingOfFire
Jetzt bin ich natürlich sauer. Vorher hätte ich die 430 Euro wohl gezahlt, aber dass BMW Leasing hier einfach unbegründet mein Konto abräumt ist schon der Hammer.
Ein Anruf bei deiner Bank und der Betrag wird sofort zurückbelastet.
Was die Bremsscheiben betrifft bin ich der Meinung, dass Dir nur eine Wertminderung in Rechnung gestellt werden kann.
BM
Nach dem vorgetragenen Sachverhalt drängt sich auch bezüglich des Abbuchens die Verwirklichung eines Betruges auf. Wird zwar am subjektiven Tatbestand scheitern, aber ein Anfangverdacht liegt auf jeden Fall vor.
Viele Grüße
Celeste
Hi!
Habe vor 14 Tagen meinen Scenic nach 3 Jahren mit 842 Minderkilometern bei Renault abgegeben. Angeblich war das Auto voller Hagelschäden, die von der Versicherung abzüglich Selbstbehalt übernommen wurden. Damit sei nun alles abgegolten, sagte der gute Mann von Renault. Nun bekam ich gestern noch einen Kostenvoranschlagfür die Beseitigung von Schäden und für die Innenreinigung in Höhe von 1483 Euro (Auto war bei der Übergabe bis auf die üblichen Sitzspuren nach 3 Jahren mit Kind blitzsauber.). Davon war bei der Rückgabe ("Vorabtermin ist bei uns nicht üblich!"😉 nicht die Rede. Was soll ich nun tun? Zwei andere Händler waren vom Zustand des Autos begeistert. Einer von beiden machte noch eine Durchsicht wegen 50.000km-Garantie und fand keinerlei Mängel. Mein Leasing-Partner fand jedoch eine gerissene Ölwanne und angeblich wäre das Auto voller Öl. Wie kann ich mich jetzt verhalten
Zitat:
Original geschrieben von packulli
Hi!
Habe vor 14 Tagen meinen Scenic nach 3 Jahren mit 842 Minderkilometern bei Renault abgegeben. Angeblich war das Auto voller Hagelschäden, die von der Versicherung abzüglich Selbstbehalt übernommen wurden. Damit sei nun alles abgegolten, sagte der gute Mann von Renault. Nun bekam ich gestern noch einen Kostenvoranschlagfür die Beseitigung von Schäden und für die Innenreinigung in Höhe von 1483 Euro (Auto war bei der Übergabe bis auf die üblichen Sitzspuren nach 3 Jahren mit Kind blitzsauber.). Davon war bei der Rückgabe ("Vorabtermin ist bei uns nicht üblich!"😉 nicht die Rede. Was soll ich nun tun? Zwei andere Händler waren vom Zustand des Autos begeistert. Einer von beiden machte noch eine Durchsicht wegen 50.000km-Garantie und fand keinerlei Mängel. Mein Leasing-Partner fand jedoch eine gerissene Ölwanne und angeblich wäre das Auto voller Öl. Wie kann ich mich jetzt verhalten
Ich hab bei meiner letzten Rückgabe ein Protokoll mit den festgestellten Mängeln erhalten. Vorher hätte ich das Auto auch nicht dagelassen, da hinterher immer schwer nachzuweisen ist, wie das Auto wirklich aussah...
Grüße
Jan
Zitat:
Original geschrieben von packulli
Hi!
Habe vor 14 Tagen meinen Scenic nach 3 Jahren mit 842 Minderkilometern bei Renault abgegeben. Angeblich war das Auto voller Hagelschäden, die von der Versicherung abzüglich Selbstbehalt übernommen wurden. Damit sei nun alles abgegolten, sagte der gute Mann von Renault. Nun bekam ich gestern noch einen Kostenvoranschlagfür die Beseitigung von Schäden und für die Innenreinigung in Höhe von 1483 Euro (Auto war bei der Übergabe bis auf die üblichen Sitzspuren nach 3 Jahren mit Kind blitzsauber.). Davon war bei der Rückgabe ("Vorabtermin ist bei uns nicht üblich!"😉 nicht die Rede. Was soll ich nun tun? Zwei andere Händler waren vom Zustand des Autos begeistert. Einer von beiden machte noch eine Durchsicht wegen 50.000km-Garantie und fand keinerlei Mängel. Mein Leasing-Partner fand jedoch eine gerissene Ölwanne und angeblich wäre das Auto voller Öl. Wie kann ich mich jetzt verhalten
Hi,
hilft dir nix, aber das ist natürlich schon ein dreistes Stück. Hast du bei Rückgabe irgendwas erhalten? Ne Abrechnung der Minderkilometer, ne Aufstellung über den zu zahlenden Hagelschaden. Da würde ich ansetzen und Werkstatt gegenübertreten, dass diese Dokumente in Verbindung mit schlüssigem Handeln (Rücknahme der Karre) bis auf die spezifierten Dinge (Kosten) die Rückgabequittung ist und Beweispflicht für Vorhandensein von Vorschäden für Rückgabe auf Ihre Seite treibt.
Bye und das nächste Mal bei Leasingrückgabe erst raus aus dem Laden mit dem entsprechenen "ich bin frei" Zettel in der Hand.
(allerdings gilt natürlich auch hier: "audiatur et altera pars"😉
Guten Morgen!
Unser Leasingvertrag läuft im Winter aus.
Es handelt sich um ein Kilometerleasing, mit Abrechung der Mehr, bzw. Minder-km.
Es gibt Kratzer, da der Lack nicht sehr "strapazierfähig" ist.
Ansonsten wird der Wagen mit weitaus weniger km, als vereinbart, abgegeben.
Da wir schon während der Leasinglaufzeit mit dem Händler nicht "so" zufrieden waren, fürchte ich , dass es zu Schwierigkeiten kommen könnte.
Muss man eine Inspektion vor Abgabe machen lassen? Nur weil das Jahr "um" ist?
Danke für eure Informationen.
Würdet Ihr den Wagen vorher bei einem unabhängigem Prüfer (ADAC, oder?? ) durchchecken lassen um eine Wertermittlung zu bekommen?
Mal kurz zur Info, wie wir das handhaben: Zum Termin der Leasingrückgabe ist ein Gutachter (Dekra) anwesend der mit dem Kunden zusammen das Auto in Augenschein nimmt. Der Gutachter schreibt generell ALLES auf, was er am Fahrzeug findet - auch kleinste Steinschläge etc. Allerdings wendet er für die Kalkulation immer die preiswerteste Variante zur Behebung von Schäden an.
Das Gutachten selber ist Ausgangslage für die eventuell anfallenden Kosten bei abweichendem Zustand zum vertraglich vereinbarten Rückgabezustand. Ich kenne keinen Verkäufer bei uns, der wegen Pillepalle-Dellchen oder ähnlichem Geld verlangt, wohl aber bei Schäden, die deutlich verkaufsmindernd sind. Auch hier ist fast immer eine Einigung erzielt worden. Es gibt allerdings auch immer mal wieder Zeitgenossen, die uns f..... wollen, da gibt´s dann dass dicke Gutachten und bei Streitigkeiten den Kadi. Bisher noch keinen Fall bei dieser Art der Rückgabedokumentation verloren! Den jeweiligen Menschen wäre es dann immer billiger gekommen, sich mit uns gütlich zu einigen.
Wenn ein Leasingfahrzeug bei Rückgabe offensichtliche Mängel und/oder Schäden aufweist, dann ist dafür zu sorgen, dass diese beseitigt werden. Wie ist es denn im Vergleich zum Verkauf eines Autos? Richtig, Schäden und Mängel beeinflussen den Ankaufpreis des Autos! Komischerweise leuchtet das jedem ein - nur beim Leasing soll der dicke Händler mit der Rolex bluten.
Leben und leben lassen!!! Wer ein Leasingfahrzeug nutzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass während der Nutzungsdauer ein wenig mehr auf den zustand geachtet werden sollte, als beim gekauften Auto.
Hi,
gottseidank bin ich in der glücklichen Lage, aus dem Leasingzeugs raus zu sein.
Mein neuer Subaru ist bar bezahlt und gut ist's.
Eine Frage habe ich aber an Euch:
Bei meinen bisherigen Leasingverträgen war es immer so, dass ich als Leasingnehmer für die Verwertung des Fahrzeugs selbst verantwortlich war (stand unmissverständlich im LV)
D.h. Privatverkauf am Ende der Laufzeit (kam nie vor) oder Verkauf an einen Händler, Verkaufserlös plus minus ging an die Leasingfirma.
Gibt es das bei Euch in Deutschland nicht?
Danke für die Aufklärung
Guenne
Zitat:
Original geschrieben von Guenne
Bei meinen bisherigen Leasingverträgen war es immer so, dass ich als Leasingnehmer für die Verwertung des Fahrzeugs selbst verantwortlich war (stand unmissverständlich im LV)
D.h. Privatverkauf am Ende der Laufzeit (kam nie vor) oder Verkauf an einen Händler, Verkaufserlös plus minus ging an die Leasingfirma.
Gibt es das bei Euch in Deutschland nicht?
Danke für die Aufklärung
Guenne
Nein, zumindest in den meisten Fällen. Üblich ist in Deutschland inzwischen das Kilometerleasing. Da ist der Händler hinterher verpflichtet, das Fahrzeug zu übernehmen. Mehr- oder Minderkilometer, die 2.500 km übersteigen, werden verrechnet. Der Knackpunkt ist der Zustand des Fahrzeugs, und bei der Bewertung dessen gibt es eben Händler/Verkäufer, die sich sehr pinselig oder auch relativ großzügig anstellen. Alles wird natürlich einfacher, wenn ein neues Fahrzeug im Anschluss beim gleichen Händler geleast oder gekauft wird.
Gruß Christof