Leasing Rückgabe
Hallo,
Ich habe folgende Frage und hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich habe im Internet leider keine passende Antwort finden können. Mein Auto läuft über Kilometerleasing. Die Versicherung wird über den Anbieter gestellt und hat keine Selbstbeteiligung vom 750 Euro. Nun habe ich mir einen kleinen kratzer an der frontschürze im hartplastik beim einparken zugezogen (bordsteinkante war zu hoch). Wird bei der Rückgabe und festgestelltem Schaden die Versicherung greifen und ich muss 750 Euro bezahlen oder nur der minderwert des Fahrzeugs berechnet, der wahrscheinlich deutlich niedriger als 750 Euro liegt (kratzer sieht man nur wenn man sich unter das Auto legt)?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Wie gesagt, mein erstes Leasingfahrzeug und musste mich noch nie um Schäden kümmern. Hat jemand Erfahrung wo man da preislich liegen könnte mit smart Repair ?
Ziemlich genau € 144,22. Aber als Gegenleistung bekomme ich bitte die Lottozahlen vom nächsten Samstag🙂😕
65 Antworten
Zitat:
Wie gesagt, mein erstes Leasingfahrzeug und musste mich noch nie um Schäden kümmern. Hat jemand Erfahrung wo man da preislich liegen könnte mit smart Repair ?
Ziemlich genau € 144,22. Aber als Gegenleistung bekomme ich bitte die Lottozahlen vom nächsten Samstag🙂😕
Zitat:
@vito2 schrieb am 14. Mai 2017 um 01:55:32 Uhr:
Zitat:
Wie gesagt, mein erstes Leasingfahrzeug und musste mich noch nie um Schäden kümmern. Hat jemand Erfahrung wo man da preislich liegen könnte mit smart Repair ?
Ziemlich genau € 144,22. Aber als Gegenleistung bekomme ich bitte die Lottozahlen vom nächsten Samstag🙂😕
😉.. hätte ja sein können, dass jemand so einen Schaden schon mal hatte und es Erfahrung berichten kann
Habe mit einem aufbereiter gesprochen. Der meinte der Schaden sei nicht repariebar, da es sich um einen unlackierten Teil der stoßstange handelt
Ein fähiger Aufbereiter trägt Material auf und prägt unter Hitze die am Original vorhandene Struktur ein. Weitersuchen oder mit dem AH sprechen, ob man sich auf einen Betrag x einigen kann.
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Zitat:
@wolfgear schrieb am 15. Mai 2017 um 07:41:41 Uhr:
Ein fähiger Aufbereiter trägt Material auf und prägt unter Hitze die am Original vorhandene Struktur ein. Weitersuchen oder mit dem AH sprechen, ob man sich auf einen Betrag x einigen kann.
Ich halte den aufbereiter eigentlich für sehr fähig. Angeblich gibt es keinen besseren in Frankfurt. Aber hat wohl alles keinen Zweck, werde übers Ah gehen müssen
Hier sind sehr schön die Mängel aufgeführt die bei der Rückgabe zu Kosten führen
Nach 4 Jahren hat sich das wohl bereits erledigt, warum muss man dazu solche alten Threads ausgraben?
Immerhin passt die Info zum Thema. Da wurden schon Leichen für weniger geschändet 😉
Die MT Server werden die Last vertragen.
Das Abnahmeprotokoll bei der Rückgabe braucht nicht unterschrieben zu werden, da dadurch die dort genannten Schäden akzeptiert werden.
Auch ein Gutachten (Schiedsklausel) sollte nicht unterschrieben werden.
https://www.youtube.com/watch?v=8ebe9ZLBeg8
Mit den Leasingraten sind viele kleinere Schäden abgegolten. Dazu gibt es viele Urteile.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 14. April 2021 um 10:28:16 Uhr:
Das Abnahmeprotokoll bei der Rückgabe braucht nicht unterschrieben zu werden, da dadurch die dort genannten Schäden akzeptiert werden.
Auch ein Gutachten (Schiedsklausel) sollte nicht unterschrieben werden.https://www.youtube.com/watch?v=8ebe9ZLBeg8
Mit den Leasingraten sind viele kleinere Schäden abgegolten. Dazu gibt es viele Urteile.
Es sei denn, man ist mit der Abrechnung der Schäden einverstanden. Nicht alle versuchen zu betrügen. Es soll auch Firmen geben, die fair abrechnen.
Bei sehr günstigen Leasingangeboten wird es wohl eher vorkommen dass auch kleine Schäden berechnet werden.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 14. April 2021 um 11:21:12 Uhr:
Bei sehr günstigen Leasingangeboten wird es wohl eher vorkommen dass auch kleine Schäden berechnet werden.
Wird es wohl - kann sein, alles Kaffesatzleserei. Ich kann diese These jedenfalls nicht bestätigen.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 14. April 2021 um 10:28:16 Uhr:
Das Abnahmeprotokoll bei der Rückgabe braucht nicht unterschrieben zu werden, da dadurch die dort genannten Schäden akzeptiert werden.
Auch ein Gutachten (Schiedsklausel) sollte nicht unterschrieben werden.https://www.youtube.com/watch?v=8ebe9ZLBeg8
Mit den Leasingraten sind viele kleinere Schäden abgegolten. Dazu gibt es viele Urteile.
Da muss man aber auch aufpassen, da sich diese teils 35 Jahre alten Urteile auf noch völlig andere Vertragskonstellationen beziehen, bei denen die Grundlage fehlte. Bei heutigen Leasingverträgen ist z.B. eine Schiedsklausel immer schon mit drin, der Schadenkatalog ist ebenfalls immer schon mit im Vertrag drin (und darin sind klar ausgeurteilte Schäden eh nicht enthalten). Mit "ich unterschreibe einfach das Rückgabeprotokoll nicht" ist es da nach meinem Verständnis längst nicht mehr getan. Zumal diese altmodische Leasingabwicklung, wo das Autohaus überhaupt selbst solch ein (ziemlich wertloses) Protokoll erstellt, inzwischen sowieso die Ausnahme ist. Das Video bezieht sich aber darauf.
Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es inzwischen immer mehr Urteile, bei denen Leasingnehmer verlieren, weil Verträge und Bedingungen heute sauberer und Forderungen begründeter sind als vor einigen Jahrzehnten.
Hallo zusammen,
mein Fall: Ich habe heute Steinschlagschäden an meinen glanzgedrehten Felgen gefunden (vorne rechts bspw.). Man siehst eindeutig, dass es kein Bordstein oder ähnliches war. Auch sind die Kratzer/Einschläge minimal 1-3mm. Felge und Felgenhorn sind ansonsten wie neu, gar keine Berührungen zu finden.
Nun meine Frage: Müssen glanzgedrehte Felgen bei Rückgabe praktisch „wie neu“ aussehen oder gibt es da auch den Zustand „entsprechende Abnutzungszustände“ gemäß der Laufleistung??
Danke euch.
Bei Audi dürfen glanzgedrehte Felgen nicht repariert werden. Wenn man es dennoch macht, werden neue Felgen berechnet. Daher besser so lassen und die Kosten für die Wertminderung hinnehmen.