Leasing Rückgabe

Hallo,

Ich habe folgende Frage und hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich habe im Internet leider keine passende Antwort finden können. Mein Auto läuft über Kilometerleasing. Die Versicherung wird über den Anbieter gestellt und hat keine Selbstbeteiligung vom 750 Euro. Nun habe ich mir einen kleinen kratzer an der frontschürze im hartplastik beim einparken zugezogen (bordsteinkante war zu hoch). Wird bei der Rückgabe und festgestelltem Schaden die Versicherung greifen und ich muss 750 Euro bezahlen oder nur der minderwert des Fahrzeugs berechnet, der wahrscheinlich deutlich niedriger als 750 Euro liegt (kratzer sieht man nur wenn man sich unter das Auto legt)?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wie gesagt, mein erstes Leasingfahrzeug und musste mich noch nie um Schäden kümmern. Hat jemand Erfahrung wo man da preislich liegen könnte mit smart Repair ?

Ziemlich genau € 144,22. Aber als Gegenleistung bekomme ich bitte die Lottozahlen vom nächsten Samstag🙂😕

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Um die Versicherung überhaupt in Anspruch nehmen zu können, solltest Du den Schaden einfach mal beim Leasinggeber und der Versicherung melden. Vielleicht schaust Du erstmal bei einer Lackierei vorbei und fragst nach einem Preis.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2017 um 10:37:28 Uhr:


Um die Versicherung überhaupt in Anspruch nehmen zu können, solltest Du den Schaden einfach mal beim Leasinggeber und der Versicherung melden. Vielleicht schaust Du erstmal bei einer Lackierei vorbei und fragst nach einem Preis.

Das ganze wird nicht lackierbar sein, da es im unlackierten Kunststoff ist... die kratzer sind noch nicht mal tief. Deswegen ja meine Frage: besser nichts "angeben" und am Ende hoffen dass nur der minderwert berechnet wird ?

Foto?

Muss ich noch machen. Ähnlich wie die auf dem Bild nur deutlich weniger und nicht so tief ...

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Zitat:

@Mikelmike schrieb am 13. Mai 2017 um 11:04:22 Uhr:


Muss ich noch machen. Ähnlich wie die auf dem Bild nur deutlich weniger und nicht so tief ...

So..das 2. Bild mit den deutliche weniger kratzern ist das aktuelle

Habe zu dem Thema noch folgende Urteil gefunden: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5915.php

Für mein Empfinden ist das noch im Rahmen der normalen Gebrauchsspuren.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2017 um 13:09:47 Uhr:


Für mein Empfinden ist das noch im Rahmen der normalen Gebrauchsspuren.

Ok.. kann jemand aus Erfahrung sagen was das an kosten bei wertminderung ausmachen würde ?

0,- €

😉

Klar, wenn es nicht als Schaden deklariert wird. Aber falls man sagt es geht über die normalen Gebrauchsspuren hinaus, wie wird dann der minderwert berechnet ?

Marktwert mit Schaden vs. Marktwert ohne Schaden, diese Differenz wäre es dann.

Fahr doch einfach mal zu Deinem Händler hin und frage ihn, was er da eventuell in Rechnung stellen will oder ob es als Gebrauchsspur zählt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2017 um 13:56:43 Uhr:


Marktwert mit Schaden vs. Marktwert ohne Schaden, diese Differenz wäre es dann.

Danke Dir für die Antwort. Das ist ja dann aber sehr auslegunngssache oder ? Ich meine die kratzer sieht man nur wenn man unters Auto krabbelt... wie berechnen die Gutachter dann sowss ?

In dem Fall würde das vermutlich auch auf 0,- € hinauslaufen. Die Berechnungen beruhen auf (angeblicher) Marktkenntnis. 😉

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