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Leasing Restwertvertrag

Opel Insignia A (G09)

Hallo stolze Besitzer von Insignia!

Ich habe vor, meinen bereits bestellten Insi (privat) zu leasen.
Anmerkung: Das Fahrzeug habe ich nach meinen Wünschen bestellt und wird vom Händler etwa zwei Monate von einem Verkäufer gefahren. Anschließend kaufe ich es sozusagen gebraucht.
Ich werde mich wohl für den Restwertvertrag entscheiden.

Hat jemand Erfahrung mit dem Restwert, der ja "nur" geschätzt auf dem Angebot bzw. Vertrag steht? Weicht dieser Schätzwert nach Ablauf des Vertrags weit von der Kalkulation ab?

Man will ja letztendlich auch kalkulieren können, was für ein Restbetrag fällig ist, damit am Ende mein "Schätzchen" auch mir gehört. 🙄

Ja, ich weiß, dass sich ein Privatleasing nicht lohnt! Das habe ich hier im Forum schon so oft lesen können!
ABER, lest doch erst mal das Angebot:

Listenpreis: 33.460 €
Kaufpreis: 28.500 €
Sonderzahlung: 11.000 €
Leasingdauer: 48 Monate
Rate: 209 €
Restwert: 10.500 €

Falls sich der Restwert nicht gravierend ändert, wäre ich doch bescheuert, wenn ich finanzieren würde!

Freue mich auf euere Antworten

Beste Antwort im Thema

Also ich möchte jetzt mal meine Erfahrung als Automobilverkäufer hier Kund tun:

1. Wenn bei mir ein Kunde ein Fahrzeug least und sagt, das er es am Leasingende übernehmen will, dann zahlt der Kunde am Ende nur den Restwert der auch im Leasingvertrag steht, egal ob KM- oder Restwertabrechnung. Egal ob Marktwert höher (kommt NIE vor) oder niedriger (ist immer so). Wenn es kein guter FOH ist schlägt er vielleicht noch 150 Euro "Bearbeitungsgebühr" oder so drauf, was wir aber nie getan haben. Find ich ne Frechheit.

2. Wenn ein Kunde least und am Ende sagt er will wieder ein neues Fzg. bei mir kaufen, dann werde ich sicher nicht jede Beschädigung abziehen und schon gar keinen "Wertverlust" wegen niedrigerem Marktwert (einen Teil bekommt der Händler von der Bank bezahlt!). Und auch die KM werde ich, wenn es vertretbar ist NICHT abrechnen. Ich verbau mir doch kein Neugeschäft. Klar Schäden und KM müssen vertretbar sein, also nicht 20000 mehr oder ein halb geschrottetes Auto.

3. Wenn ein Kunde least und am Ende das Fahrzeug einfach zurückgibt ohne ein Folgegeschäft, wird ganz normal abgerechnet. KM plus oder minus, Schäden usw. Meine Erfahrung ist, das Kunden mit Restwertverträge in der Regel wenig Ausgleich für den Marktwert zahlen. Wie schon gesagt, wenn das Auto passt bei Rückgabe. Klar wenn ich dem Händler einen runtergewirtschafteten Kübel hinstelle wird der auch in jedes Loch bohren....

Aber es gibt so viele verschiedene Vertragsarten wie es Automarken auf dem Markt gibt, mir Restwertstütze und ohne, mit Andiehnungsrecht usw.

Eine Finanzdienstleistung bei einem Fahrzeugkauf bedeuted, das der Kunde wesentlich mehr Vertrauen in den Verkäufer/FOH haben muss als bei einer Barzahlung.

Deshalb kann ich nur jedem raten: Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet! Schaut, das die Chemie passt bei Autokauf, der Verkäufer ehrlich zu euch ist und wenn das nicht so ist - Finger weg - bzw. ab zu nem Anderen. Finger weg von den "schleimigen" Verkäufertypen ;-)

Und ja, es gibt Händler (aber auch bei anderen Marken) die bei Leasingverträgen die Kunden am Ende aber mal so richtig abzocken.

Opel bzw. die Händler kommen in dieser Hinsicht ja noch relativ gut davon, es gibt viele BWM und auch AUDI Händler, die wegen abgestürzten Marktpreisen bzw. überhöhten Restwerten Pleite gegangen sind. Audi zahlt z. B. für zurückgenommene Fahrzeuge dem Händler bis zu 5000 Euro, damit diese die Autos überhaupt dann wieder von Hof bekommen.....

Ich kann nur sagen das alle meine Kunden bis heute das Leasing nicht bereut haben und sehr zufrieden waren. (Bis auf einen, der hat mir aber bei Rückgabe versucht einen wieder aufgebauten Totalschaden unterzujubeln)

Grüsse
der_vom_FOH

24 weitere Antworten
24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Teasy30


ja ... kann man ... und dann bewertet der Händler den Wagen und kommt auf einen unterirdischen Restwert ... und wie gesagt - die Differenz zwischen dem angenommenen Restwert vom Anfang und dem "tatsächlichen" Restwert bei Rückgabe trägt der Leasingnehmer!

deswegen würde ich die Finger von einem Restwertleasing lassen ... wenn überhaupt, dann auf Kilometerbasis

Ganz meine Meinung. Wie ich an anderer Stelle schon bemerkte arbeiten alle Autohändler schließlich nach der Ferengi Erwerbsregel Nr. 2 😉

Zitat:

Original geschrieben von Teasy30



deswegen würde ich die Finger von einem Restwertleasing lassen ... wenn überhaupt, dann auf Kilometerbasis

Habe ich ja nicht gemacht. Meine Oma meint aus einer warmen Hand nimmt es sich besser als aus einer kalten 😁 (wenn ihr wisst was ich meine).

Wollte es nur mal aus Neugierde wissen. Wie würde es dann beim Kilometerleasing aussehen wenn man den Wagen übernehmen will? Wonach würde sich dann die Auslösesumme richten?

Teasy30 meinte sicherlich auch den Themenstarter.
Beim Kilometerleasing kannst du das Auto auch nach der aktuellen Bewertung zum Laufzeitende übernehmen. Diese wird aber gänzlich anders aussehen, als die beim Restwertleasing 😁
Ferengi...

Bei Opel kann es aber sein, dass der hohe Wertverlust hier keinen "Mondpreis" erlaubt und es trotzdem ein Schnäppchen wird.
Ich denke aber, dass ein vergleichbarer Gebrauchtwagen trotzdem eine vierstellige Summe günstiger sein wird.

Also die Aussagen, Opel hätte einen überdurchschnittlichen Wertverlust, sind für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe derzeit sehr sehr viel mit diesem Thema zu tun und habe auch Zugriff auf alle relevanten Werte. Im Vergleich verliert die Mittelklasse derzeit am Meisten bei den RW. Jedoch stehjt der Insignia dabei noch relativ gut dar. Zum Einen wurden ihm von vorn herein Restwerte auf Augehöhe mit dem Passat prognostiziert und zum Anderen fällt er derzeit auf Grund der bisher guten Qualität und hohen Nachfrage nicht so stark wie andere.

Der Astra hat einen Wertverlust der seinem Stand im Produktlebenszyklus entsprechend ist! Normal dass die Werte sinken, bevor es eine neue Generation gibt. Der Corsa zählt nach wie vor mit zu den Restwertstabilsten Fahrzeugen im Kleinwagensegment. Auch Meriva und Zafira stehen im Vergleich nicht zu schlecht da.

Das Problem, dass BMW und Mercedes derzeit haben, sind zum Einen wie bereits erwähnt, die geringere Nachfrage. Das viel größere ist jedoch, dass diese Unternehmen zuletzt extrem hohe Restwertstützen geboten haben und den RW so künstlich oben gehalten haben. Erst dadurch entsteht erst diese extreme Abwärtstrend!

Um aber auch was zum TE zu sagen: Restwertleasing sollte man so oder so nie wählen. Egal ob man das auto übernimmt oder nicht. Wenn du es nicht übernimmst zahlst du die Differenz und wenn du es übernimmst zahlste auch den vollen Betrag! Trotzdem sollte aus privater Sicht immer das Kilometer-LEasing gewählt werden. Zwar wird hier die Rate etwas höher liegen, jedoch liegt das Restwertrisiko in dem Fall dann beim Händler. SOlltest du, aus welchem Grund auch immer, das Fahrzeug nicht übernehmen am Ende, so bist du hier auf der sicheren Seite!

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Hallo,

also ich habe bereits Erfahrungen mit Leasing gemacht und kann dazu folgendes sagen:

Leasingverträge mit der Übernahmemöglichkeit des Fahrzeuges sind meist nur mit Restwertverträgen möglich!
Wenn du das Fahrzeug nach der Laufzeit übernehmen möchtest, dann wird das Fahrzeug nicht begutachtet und du zahlst den kalkulierten 
Restwert. Dieser hat nicht unbedingt etwas mit dem Zustand des Fahrzeuges, der Laufleistung etc zu tun, da sich der kalkulierte Restwert
auch aus der Sonderzahlung und den monatlichen Raten zusammensetzt. Das heißt, wenn du eine höhere Sonderzahlung machst als erforderlich ist (in der Regel 20 %) dann ist der kalkulierte Restwert dementsprechend niedriger oder du hast dann niedrigere monatliche Raten.
Ich habe meine (guten) Erfahrungen mit ALD-Leasing gemacht, die bieten das auch für Gebrauchtfahrzeuge an. Auf der Homepage von ALD kann man das ganze auch am Leasingrechner nachvollziehen und z.B. die Raten optimieren.  So ist es z.B. möglich, die monatliche Rate zu ändern in dem man eine höhere oder niedrigere Laufleistung wählt. (Wie bereits gesagt, spielt die gewählte Laufleistung keine Rolle wenn man das Fahrzeug nach Laufzeitende übernehmen möchte). Im Gegensatz zu anderen Meinungen hier sehe ich den Kilometervertrag kritisch!
Hier wird tatsächlich das Fahrzeug bewertet, und wie ich von einem Freund der bei der Marke mit Stern arbeitet und auch schon solche
Fahrzeuge (über die Firma) geleast hat weis, kommt bei der Fahrzeugbewertung so gut wie immer ein schlechterer Wert als berechnet heraus.
Da trägt übertrieben gesagt jedes Staubkorn was beim Neufahrzeug nicht vorhanden ist zur Abwertung bei. Und man ist gut beraten, kleine Kratzer vorher vom Profi beseitigen zu lassen.
Opel bietet ja auf den ersten Blick kein Privatleasing mehr an - aber nur auf den ersten Blick! Denn die Smart Buy Finanzierung von Opel ist im Prinzip nichts anders, als das erwähnte Leasing auf Restwertbasis! Hier kann man auch eine Anzahlung in variabler Höhe leisten, und die monatliche Rate bzw. der Restwert des Fahrzeugs wird auf deren Basis ermittelt! Für den Fall, das man das Fahrzeug nicht behalten möchte, bietet Opel die Differenzkasko an, die dann eben die möglicherweise entstehende Differenz zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Restwert abdeckt. Man kann also sagen, das Restwertleasing und die Smat Buy Finanzierung ist nichts anderes als eine Finanzierung mit Schlußrate!
Zusammenfassend nochmal: Wenn man die Absicht hat, das Fahrzeug zu übernehmen, kann man mit diesen Arten der Finanzierung nichts falsch machen und man braucht auch keine Angst vor "Überraschungen" zu haben, weil eben alle Beträge von Anfang an feststehen! Und was die Finanzierung im Endeffekt dann kostet, kann man sich ja leicht ausrechnen. (Anzahlung+Raten+Schlußzahlung bzw.Restwert).
Ich hoffe hier ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Gruß
Sandlerkönig

Hi,

wenn du vorhast den Wagen nach 3 Jahren sowiso zu übernehmen, dann ist eine Finanzierung die bessere Alternative -> du wirst Eigentümer des Fahrzeuges.

Willst du aber nach drei Jahren ein neues Auto fahren, ist das Leasing schon besser. Aber dann nur Kilometerleasing. Denn am Ende - kurz gesagt - gibst du das Auto einfach wieder ab.

Es gibt natürlich auch mittlerweile Kombinationen zwischen Leasing und Finanzierungen.

Aber ich würde niemals eine Anzahlung leisten, immer Leasing ohne Anzahlung. Die Raten sind dann natürlich höher, aber  - höchst unwahrscheinlich - würde bei einer MwSt. Erhöhung die MwSt. auch auf die Sonderzahlung draufkommen, da sie über die gesamte Leasingzeit ja verteilt werden muss. Sprich also Nachzahlung.

Bei einer Senkung der MwSt. wäre es natürlich schöner. Das gleiche gilt natürlich auch für die Leasingraten, da auf jede Rate die MwSt. drauf kommt.

Überlege es dir, kaufe dir vielleicht besser einen Jahreswagen und finanziere ihn dann. Den grossen Wertverlust hat dieser dann bereits hinter sich

Gruss
Mirko

Also ich habe jetzt gerade den Fall vor mir liegen, Restwertvertrag Restwert laut Vertrag bei Abschluss war 6500 nun hat sich die MWst verändert also nochmal 250 € drauf Restwert soll 6750 bringen. Das Auto wird jetzt nach Ablauf des Vertrages verwertet also verkauft der Verkaufserlös wird max. siehe die scheiss Marktlage, höchstens 3,500 € bringen, denn es wird an Händler verkauft, die wollen ja auch noch was verdienen. Wenn es überhaupt nicht verkauft wird kann sich das noch hinziehen also wird die endgültige Abrechnung höher ausfallen als der Restwert. Am Ende bezahlt vieleicht ein Schrotthändler noch 1000 € plus kosten vor Verwertung sind auch so 1000€ also muss ich 6750€ an die Leasinggesellschaft zahlen und habe kein Auto mehr. Finger weg von Restwertverträgen. Es bleibt am Ende nur die Weiterfinanzierung. Damit das Risiko absehbar wird.

OBACHT!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bei Leasing ist folgendes zu beachten: Man erwirbt NIEEEEEEEEEEEEEEEE einen Anspruch auf das Auto!!!!!! Egal bei welcher Methode: Das Auto gehört der Bank und wenn am Ende irgendwer mehr für das Auto bietet, ist es weg. Der eventuell vorhandene Gewinn (Erlös - kalkulierter Restwert) wird dann zwischen Bank und Leasingnehmer geteilt.
Der Händler wird nach dem Kauf von der Bank ausgezahlt und du redest offiziell nur noch mit der Bank. Was der Händler dir beim Kauf sagt und was die Bank nach 3 Jahren macht, muss nicht das gleiche sein.

Beispiel: Habe bis Juni einen Astra gehabt. KM-Leasing (privat); kalkulatorischer Restwert (beim Händler/der Bank) ca. 15.000 EUR (habe ich nachgefragt, da ich ihn auch übernehmen wollte). Marktwert ca. 12.000 EUR (4 Wochen später stand er dann für diesen Preis als Gebrauchtwagen da - Abwrackprämie sei dank...). Der Verlust ging mich nichts an, da ich innerhalb der vereinbarten km-Spanne geblieben bin.
Bei Restwertleasing hätte ich die Differenz tragen MÜSSEN.

Deswegen immer erst das Kleingedruckte lesen! Und spezielle Foren zum Thema Leasing können auch nicht schaden...

Und die beliebte 3-Wege-Finanzierung/Ballonfinanzierung ist im Endeffekt nichts anderes als ein Restwertleasing mit dem Vorteil, daß vertraglich geregelt ist, daß du das Auto am Ende der Laufzeit kaufen kannst/darfst. Tust du das nicht, kommt wieder die Abrechnung mit Gewinn oder Verlust ins Spiel!!

Und über Dellen, Kratzer und ähnliches will ich nicht reden. Da kommt es auf eine gute Vorbereitung zum Vertragsende an. Ich konnte z. B. die Kalkulation des FOH bei Rückgabe von 2.000 EUR (u. a. neue Reifen, Inspektion, TÜV, angeblich notwendige Neulackierungen wegen Schlieren/Schleiern usw.) auf 200 drücken.

Achso, noch etwas: Leasing = Nettobeträge! Da können ganz schnell 19% Aufschlag dazukommen! Bei mir z. B. durch die MWSt-Erhöhung während der Laufzeit.

Also noch mal gründlich über die Angelegenheit nachdenken!

Also ich möchte jetzt mal meine Erfahrung als Automobilverkäufer hier Kund tun:

1. Wenn bei mir ein Kunde ein Fahrzeug least und sagt, das er es am Leasingende übernehmen will, dann zahlt der Kunde am Ende nur den Restwert der auch im Leasingvertrag steht, egal ob KM- oder Restwertabrechnung. Egal ob Marktwert höher (kommt NIE vor) oder niedriger (ist immer so). Wenn es kein guter FOH ist schlägt er vielleicht noch 150 Euro "Bearbeitungsgebühr" oder so drauf, was wir aber nie getan haben. Find ich ne Frechheit.

2. Wenn ein Kunde least und am Ende sagt er will wieder ein neues Fzg. bei mir kaufen, dann werde ich sicher nicht jede Beschädigung abziehen und schon gar keinen "Wertverlust" wegen niedrigerem Marktwert (einen Teil bekommt der Händler von der Bank bezahlt!). Und auch die KM werde ich, wenn es vertretbar ist NICHT abrechnen. Ich verbau mir doch kein Neugeschäft. Klar Schäden und KM müssen vertretbar sein, also nicht 20000 mehr oder ein halb geschrottetes Auto.

3. Wenn ein Kunde least und am Ende das Fahrzeug einfach zurückgibt ohne ein Folgegeschäft, wird ganz normal abgerechnet. KM plus oder minus, Schäden usw. Meine Erfahrung ist, das Kunden mit Restwertverträge in der Regel wenig Ausgleich für den Marktwert zahlen. Wie schon gesagt, wenn das Auto passt bei Rückgabe. Klar wenn ich dem Händler einen runtergewirtschafteten Kübel hinstelle wird der auch in jedes Loch bohren....

Aber es gibt so viele verschiedene Vertragsarten wie es Automarken auf dem Markt gibt, mir Restwertstütze und ohne, mit Andiehnungsrecht usw.

Eine Finanzdienstleistung bei einem Fahrzeugkauf bedeuted, das der Kunde wesentlich mehr Vertrauen in den Verkäufer/FOH haben muss als bei einer Barzahlung.

Deshalb kann ich nur jedem raten: Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet! Schaut, das die Chemie passt bei Autokauf, der Verkäufer ehrlich zu euch ist und wenn das nicht so ist - Finger weg - bzw. ab zu nem Anderen. Finger weg von den "schleimigen" Verkäufertypen ;-)

Und ja, es gibt Händler (aber auch bei anderen Marken) die bei Leasingverträgen die Kunden am Ende aber mal so richtig abzocken.

Opel bzw. die Händler kommen in dieser Hinsicht ja noch relativ gut davon, es gibt viele BWM und auch AUDI Händler, die wegen abgestürzten Marktpreisen bzw. überhöhten Restwerten Pleite gegangen sind. Audi zahlt z. B. für zurückgenommene Fahrzeuge dem Händler bis zu 5000 Euro, damit diese die Autos überhaupt dann wieder von Hof bekommen.....

Ich kann nur sagen das alle meine Kunden bis heute das Leasing nicht bereut haben und sehr zufrieden waren. (Bis auf einen, der hat mir aber bei Rückgabe versucht einen wieder aufgebauten Totalschaden unterzujubeln)

Grüsse
der_vom_FOH

Nicht falsch verstehen! Ich war mit dem Leasing zufrieden. Vor drei Jahren wollte ich nur ein Auto für die drei Jahre - kurz vorm TÜV und 100.000 km weg, bevor (potenziell) teure Reparaturen kommen.

Und ja: ich habe den Insignia bei einem anderem Händler gekauft - also nur das Auto beim "Astra-Händler" zurückgegeben.

Beim Insignia habe ich nun auch eine Ballonfinanzierung abgeschlossen - will aber laut aktuellem Plan das Auto übernehmen (6 Jahre Garantie).

Trotzdem erwirbt man beim Leasing keine Schraube oder sonstiges vom Auto. Man zahlt nur für die Nutzung/Wertverlust und den Gewinn des Leasinggebers. Dies sollte einem klar sein...

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