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Leasing Mängel und Kosten

Themenstarteram 22. März 2007 um 13:10

Hallo zusammen,

ich hab leider bei meinem Leasingauto einen größeren Steinschlag mitten auf der Motorhaube (ca. 2-3 mm).

Eine Beule ist aber nicht drann und beilackieren laut Mechaniker auch nicht möglich.

Ich habe diesen nun von einer freien Werkstatt mit Lackstift bearbeiten lassen aber ganz zu 100 % konnte der Makel leider nicht entfernt werden.

Nun hab ich natürlich die Befürchtung das mein :-) mir eine Rechnung über die Lackierung der ganzen Motorhaube berechnet.

Hab ein bisschen gegoogelt und folgendes gefunden:

Zitat:

"Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. "

Heißt das jetzt für mich dass ich nicht die z.B. 300 € für´s lackieren zahlen muss, sondern nur den tatsächlichen Minderwert von ca. 50€?

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14 Antworten

Also, natürlich ist erst mal fraglich, ob ein Steinschlag auf der Motorhaube eines Autos nicht ohnehin als betriebsbedingter Schaden anzusehen ist. Aber - ist eben fraglich.

Dann kommt also das Urteil. Leider ist das eines von wenigen Urteilen zu diesem Thema (KM-Leasing) und leider gibt's auch - nach meinem Kenntnisstand - vom BGH kein abschließendes Urteil. So richtig Einigkeit besteht da weder in Praxis noch Theorie. Da ohnehin teils gänzlich unterschiedliche Klauseln in den AGBs verwendet werden, kommt's auch hier immer auf den Einzelfall an.

Als Erstes solltest du mal einen Blick in deinen LV werfen und schauen, was unter dem entsprechenden Punkt vermerkt ist.

Themenstarteram 22. März 2007 um 15:11

Was denkst du bedeutet der Unterschied "Minderwert" und "der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten"?

Sprich was muss man, wenn man dass liest, zahlen?

Hi,

Leasingrückgabe hat immer etwas von orientalischem Basar.

Das geht je nach Leasinggeber, künftigen Geschäftsaussichten, Status als Kunde, etc. so oder so aus.

Es gibt bei den Verträgen erhebliche Unterschiede, die Minimalfomulierung lautet i.d.R. "Fahrzeug muss Alter und km-Leitung angemessenen Zustand haben". Das ist natürlich dehnbar und hat z.B. dazu geführt, dass wir eine Automarke auf no go gesetzt haben. Da gab es regelmäßig Streit wegen überzogener Nachforderungen.

Andere definieren sehr genau was ok und was nicht ok ist. Das ist entspannter, weil jeder weiss, was Sacher ist. Steinschläge habe ich schon als zu akzeptierende Gebrauchspuren in solchen Verträgen gesehen.

Empfehlenswert ist in jedem Fall vor Rückgabe eine professionelles Aufbereitung.

bye

Für mich ganz klar, hier ist nur der Minderwert zu bezahlen. Eine neue Lackierung würde demgegenüber eine Wertverbesserung darstellen und den müßte sich der Leasinggeber gegenrechnen lassen.

Der Laufleistungsbedingte Verschleiß ist dagegen nicht wertmindernd. Darunter fällt. m.E. auch ein Steinschlag auf der Motorhaube. Dabei ist auch zu berücksichtigen wieviele KM im Leasingvertrag vereinbart wurden (Bei Vielfahrern ist das Risiko eines Steinschlages ungleich höher) und die regionalen Gegebenheiten. Der Leasinggeber kann nicht vom Leasingnehmer verlangen daß er das Auto schiebt, wenn rund um den Standort des Fahrzeuges nur "Schotterpisten" gibt.

Diese Risiko hat der Leasinggeber in seiner Kalkulation "einzupreisen".

Gruß

tb

Erst mal muss ich natürlich meinen Vorrednern zustimmen. Es kommt immer auf die ganz spezielle Einzelsituation an.

Was nun den Minderwert oder die Instandsetzungskosten angeht, solltest du dir das ganze Thema vor dem Hintergrund des Vollamortisationsanspruches des LGs durchdenken. Der durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehende Minderwert ist durch die Leasingraten gedeckt. Bleibt also noch die Restamortisation... (jetzt sind deine eigenen Gedanken gefragt)

Von mir gibt's dazu keine endgültige Antwort, weil selbst unter Juristen keine Einigkeit besteht, wie was gewertet werden soll/muss/darf.

Um noch auf deine Frage zu antworten: Minderwert und Instandsetzungs-/Reparaturkosten sind nicht deckungsgleich. Allerdings gibt's bspw. auch Bedingungen wie: "[...]in dem Erhaltungs- und Pflegezustand zurückzugeben, in dem es sich bei Benutzung durch einen ordentlichen Kraftfahrzeughalter befinden würde (im Folgenden "Sollzustand")[...]. Die etwaigen Kosten, um den Sollzustand herzustellen, trägt der Leasingnehmer. Insbesondere hat er die erforderlichen Kosten zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden, die nicht auf normale Alterung oder vertragsgemäße Nutzung zurückzuführen sind, zu erstatten." Das Ganze läuft dann unter dem Titel "Sollzustand-Instandsetzungskosten als Minderwertausgleich".

Will meinen: bei den "zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten" stünden im Prinzip tatsächlich die eigentlichen Reparaturkosten im Vordergrund, was dann allerdings zwangsweise die von thboe genannte Wertverbesserung zur Folge hätte (Titel lautete dann wohl: "Neuzustand-Instandsetzungskosten als Minderwertausgleich(?)). Vielleicht steht ja aber auch eine zur oben angeführten Formulierung ähnliche in deinem LV. Denn bei der obigen entfällt mMn diese Wertverbesserung.

Na gut, viel geschrieben ohne Ergebnis, das du allerdings von kaum einem bekommen wirst. Am Besten machst du dich vor der Rückgabe noch etwas schlau (Lektüre zu diesem Thema wie juristische Aufsätze (z.B. DAR) und Urteile), um dem Händler in dieser Hinsicht schon mal ein Stück voraus zu sein. Dann kommst auf deine Argumentationsgabe an. Wobei dieser eine Steinschlag wohl ohnehin wenig relevant sein dürfte, wenn's tatsächlich nur der ist. Um Übersicht zu gewinnen, ist der ADAC noch ganz hilfreich.

Hoffe, du kannst damit etwas anfangen. Wenn's hart kommt, hilft dann am Besten eine gute Rechtsschutzversicherung ;). So richtig weiß ohnehin keiner was...

@ pivili

Würdest du mir vielleicht noch mitteilen, welche Automarke no-go-area ist? Würde mich einfach mal interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von aggex

Würdest du mir vielleicht noch mitteilen, welche Automarke no-go-area ist? Würde mich einfach mal interessieren.

Vorausschicken möchte ich, dass ich nur jeweils die Vertragswerke der Herstellerbanken beurteilen kann. Da wir professionell mit Automotive zu tun haben, waren es auch nur deutsche Marken. Leasing über dritte Anbieter haben wir nie gemacht.

Am problematischten war für uns immer DC. Ich möchte das aber nicht verallgemeinern. Speziell hier in M mag auch an ungünstigen Konstellationen liegen:

-oft sehr attraktive Leasingangebote, um den Platzhirsch BMW zu begegnen

-eine ggf. sehr penible NL, die bei Rückgabe wieder kompensieren muss.

-zumindest einen Betrieb innerhalb der NL, der es schriftlich in der ams hat, was für schwache Leistungen da abgeliefert wurden. Wartungsrückstand, weitere Kosten bei Rückgabe.

Auffällig ist jedoch, dass der Vertrag DC-Leasingbank (zumindest bis 2004) hinsichtlich des Zustandbeschreibung

Leasingende sehr pauschal ist. Motto: "Zustand Laufleistung und Alter entsprechend...." Irgendwo im Kleingedruckten dann noch ein paar Erweiterungen, aber ja immer einen Ermessensspielraum eröffnen.

Sehr lobenswert ist demgegenüber z.B. Audi: da ist fast jede Komponente quantifizierbar gelistet: z.B. Restbelagdicke Bremsen xx mm, Lackkratzer nicht in Grundierung, Restlaufzeit bis nächster Service und, und, und

Die Rücknahme wird meist von einem unabhängigen Gutachter eines dritten Dienstleisters (natürlich beauftragt vom jeweiligen Leasinggeber) durchgeführt. Ohne quantitative Kriterien kann man dieses Gutachten nur durch ein eigenfinanziertes Gegengutachten anfechten. Gibt es quantifizierbare Kriterien kann man natürlich leicht vor Ort etwaige Streitigkeiten klären.

Also schaut euch nicht nur die Monatsrate an, sondern den ganzen Vertrag. Es soll auch Leasinganbieter geben, die die Kiste weitgehend kommentarlos zurücknehmen, solange noch wenigstens alle Teile dran sind. ;)

bye

Themenstarteram 26. März 2007 um 8:27

Sorry falls ich jetzt auf´m Schlauch stehe...

aber darf der Leasinggeber mir für nen Steinschlag nun ca. 500 €uro berechnen oder nicht? (Neue Motorhaube plus Lackierung)

Zitat:

Original geschrieben von mike19p

Sorry falls ich jetzt auf´m Schlauch stehe...

aber darf der Leasinggeber mir für nen Steinschlag nun ca. 500 €uro berechnen oder nicht? (Neue Motorhaube plus Lackierung)

Hi,

Die Frage "dürfen oder nicht" stellt sich nicht.

Natürlich kann er es versuchen. Deine Möglichkeit ist dann, das auf dem Verhandlungsweg zu verändern (z.B.Den Vertrag genau kennen und passend argumentieren, Kompensationdreingaben wie z.B. nicht mehr benötigte WR mitgeben, Aussicht auf Anschlussgeschäft, etc.)

Sollte trotz allem keine Einigkeit erzielt werden, kannst Du die Rechtmäßigkeit des gestellten Anspruches von einem Mann in Robe überprüfen zu lassen.

Ob man wegen 500€ so weit geht, ist sicher eine andere Geschichte.

bye

PS: natürlich dürfte klar sein, dass die Motorhaube nie lackiert wird. 500€ werden eingestrichen, bestenfalls mit farbiger Politur poliert. Sollte der spätere Käufer nach der ersten Wäsche reklamieren heisst es dann: "Ich bitte Sie, das ist kein Neuwagen"

Themenstarteram 27. März 2007 um 6:28

Irgendwie stimmt mich das ganze traurig...

Mal ne blöde Frage:

Kann ich eigentlich wenn der Gutachter mir ne neue Motorhaube mit Lackierung berechnet die alte behalten?

Schließlich zahl ich ihm ja eine neue!?

Das is ja das gleiche als ob ich ihm das Auto ohne Motorhaube hinstelle.

Da muss er mir ja das gleiche berechnen.

@ mike19p

Och, musst nicht traurig sein, wir sind doch bei dir :D.

pivili hat's ja schon beantwortet. Und wie bereits gesagt: wissen tut immer keiner so recht etwas. Das Machtwort hat der Richter. Allerdings, wenn du schon dabei bist, könntest du dich ja vielleicht bis zum BGH hoch"arbeiten", dann haben wir endlich ein Grundsatzurteil ;).

Einzig könnte ich dir meine eigenen Argumente darstellen, die ich vorbringen würde, um auf den Minderwertausgleich abzuzielen...wär' jetzt aber doch etwas umfangreich. Und das Grundgerüst hab' ich ja schon geschrieben.

Zur Motorhaube: Ideen braucht der Mensch :D. Naja, wenn du die alte Motorhaube bekommst (auch wenn ich nicht so ganz genau weiß, was du damit vorhast :confused: ), wäre das im Prinzip die Differenz Alt - Neu, womit du wieder nur

eine Art Minderwert gezahlt hättest, wobei die Berechnungsgrundlage etwas paradox wäre.

Das Auto ohne eben diese auf den Hof zu stellen wäre schon arg fragwürdig, schießlich hast du kein Eigentum am Auto - oder seinen Einzelteilen.

Also, geh' einfach mal hin, schau', was passiert, und berichte uns dann bitte noch mal, wie's denn abgelaufen ist.

[Ich werde dir auch deshalb keine endgültige Antwort zum Thema liefern, weil das Internet doch anonym ist, du nicht weißt, mit wem du's hier zu tun hast, und du dich letztlich auf den Rat eines 15jährigen Nicht-Juristen (wovon's ja vermutlich recht viele geben wird) verlassen würdest.]

@ pivili

Danke für deine Darstellung!

Ich finde es doch recht erstaunlich, dass nicht alle Anbieter (ob Autobanken oder freie Gesellschaften) solche "Kataloge" aufführen. Schließlich sollten die ja auch an einer reibungslosen Abwicklung interessiert sein, auch wenn ihnen dann natürlich die Gelegenheit entgeht, den ein oder anderen "Dummen" zu finden, der ihnen bedingungslos gehorcht.

Themenstarteram 28. März 2007 um 6:49

Also Leute vielen Dank für eure ausführlichen Antworten!!!

Mal schauen, am Freitag ist die Abgabe, ich meld mich dann wieder!

Falls das mit der Motorhaube klappt... wenn jemand eine vom Touran braucht dann PM :)

Und, wie ist's gelaufen?

Themenstarteram 4. April 2007 um 6:54

Servus,

also is alles glatt gelaufen!

Gutachter hat nichts festgestellt und ich musste somit nichts zahlen! :)

Ob er den Steinschlag nicht gesehen hat, oder dies auf Kulanz gelaufen ist, weiß ich nicht und nachfragen wollt ich auch nicht... :)

Trotzdem euch allen vielen Dank für euer Gehör und Hinweise!!!

Großes Lob!!!!

Auf der Homepage vom ADAC gibt es einen Ratgeber für Leasingrückgaben und wie Schäden behandelt werden.

Es ist so, dass die Leasinggesellschaften (bzw. der abnehmende Händler...) _nur_ die Wertminderung in Rechnung stellen dürfen und zwar für das gesamte Auto.

Also nicht "Steinschlag 200€, Kratzer im Leder 150€" sondern nur "Wertminderung laut Gutachter 200€".

Und diese Wertminderung muss man dann bezahlen.

Wichtig ist auch: ggs. eigenen Gutachter und Zeugen - bisher brauchte ich beides nicht, weil es mit einem Abnicken ok war (allerdings beim selben Händler gekauft oder Marke gewechselt mit Leasing-Auskauf oder Wandlung).

Deshalb muss man sich auch überlegen, ob man kleine Schäden wirklich vorher bereinigen läßt. Die Reparaturkosten dürften größtenteils über denen liegen, die man wegen des Wertverlustes in Kauf nehmen muss.

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