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Leasing: Garantieverlängerung für das 3. Jahr direkt beim Hersteller abschließbar?

Themenstarteram 18. Januar 2016 um 17:49

Hi zusammen,

ich habe die Möglichkeit, mir über meinen Arbeitgeber ein neues Auto zu leasen.

Im Auge habe ich einen Ford Tourneo Custom, den ich ganz klassisch über 36 Monate leasen möchte.

Die Herstellergarantie deckt davon aber nur die ersten 2 Jahre ab. Mein Ziel ist es nun, Kostensicherheit für das 3. Jahr zu haben für den Fall eines größeren Defekts wie z.B. einen Motor- oder Getriebeschaden (der Leasingvertrag läuft ja unverändert weiter).

Darum meine Frage: Kann ich beim ausliefernden Ford-Händler eine Neuwagengarantie für das 3. Jahr abschließen oder kann das nur der Fahrzeugbesitzer (die Leasinggesellschaft, mit großer Wahrscheinlichkeit Sixt-Leasing)?

Welche anderen Optionen habe ich, um mich für das 3. Jahr abzusichern. Sixt bietet zwar ein Service-Paket, das Inspektionen, verschleißbedingte Reparaturen abdeckt, das kostet aber mit rund 2.100€ auch ne Stange Geld, zumal das Auto in den 3 Jahren aller Vorausicht nach auch nur einmal (!) zur Inspektion muss (alle 2 Jahre oder 40.000km).

Bin für eure Tipps und Ratschläge dankbar!

Beste Antwort im Thema

Wenn der Leasingwagen kaputt geht, musst du ihn reparieren lassen. Es werden am Ende der Leasingzeit nur unbeschädigte, funktionstüchtige Fahrzeuge zurückgenommen. Man bezahlt nicht für die Nutzung (Mietwagen), sondern dafür, dass der Wagen auf deinem Hof steht - mit allen Konsequenzen, denn du bist nicht Nutzer, sondern Halter. (Besitzer ist der Leasinggeber).

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Erlärt mir mal einer warum man beim Leasing eine Garantie haben möchte? (ernstgemeint)

Ich dachte immer man zahlt für die Nutzung, wenn das Auto defekt ist stört mich das nicht... dachte ich jedenfalls immer... ist ja wie bei der Miete einer Wohnung oder?

Wenn der Leasingwagen kaputt geht, musst du ihn reparieren lassen. Es werden am Ende der Leasingzeit nur unbeschädigte, funktionstüchtige Fahrzeuge zurückgenommen. Man bezahlt nicht für die Nutzung (Mietwagen), sondern dafür, dass der Wagen auf deinem Hof steht - mit allen Konsequenzen, denn du bist nicht Nutzer, sondern Halter. (Besitzer ist der Leasinggeber).

am 20. Januar 2016 um 14:31

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 20. Januar 2016 um 15:18:47 Uhr:

Erlärt mir mal einer warum man beim Leasing eine Garantie haben möchte? (ernstgemeint)

Ich dachte immer man zahlt für die Nutzung, wenn das Auto defekt ist stört mich das nicht... dachte ich jedenfalls immer... ist ja wie bei der Miete einer Wohnung oder?

Im Gegensatz zu einem Mietwagen trägt beim Leasing der Leasingnehmer alle Unterhaltskosten und verpflichtet sich, alle Wartungen und Feparaturen gemäß der Herstellervorschriften durchzuführen. Man kann natürlich mit dem Leasinggeber - falls von ihm angeboten - auch Full Service vereinbaren, dafür bezahlt man aber dann auch extra.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 20. Januar 2016 um 15:18:47 Uhr:

Erlärt mir mal einer warum man beim Leasing eine Garantie haben möchte? (ernstgemeint)

Ich dachte immer man zahlt für die Nutzung, wenn das Auto defekt ist stört mich das nicht... dachte ich jedenfalls immer... ist ja wie bei der Miete einer Wohnung oder?

i.d.R. least man Neuwagen ab 36 Monate - somit ist das letzte Jahr außerhalb der Herstellergarantie für Neuwagen. Den Rest hat Goify erklärt.

Dann vielen Dank für die Aufklärung.

Ich dachte immer das herstellerseitige Probleme am Fahrzeug NIE ein Problem des Leasingnehmers seien.

Das dies aber nur aufgrund der Garantie so ist war mir nicht klar.

Themenstarteram 21. Januar 2016 um 15:10

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 20. Januar 2016 um 15:50:25 Uhr:

Dann vielen Dank für die Aufklärung.

Ich dachte immer das herstellerseitige Probleme am Fahrzeug NIE ein Problem des Leasingnehmers seien.

Das dies aber nur aufgrund der Garantie so ist war mir nicht klar.

Eben. Ist leider schon einigen passiert, dass im 3. Jahr / nach Ablauf der Hersteller-Garantie der Motor oder das Getriebe abgeraucht ist. Finanziell der absolute Super-Gau, und auch auf Kulanz sollte man da nicht setzen. Unfallschäden übernimmt ja die Vollkasko, bei Leasing sowieso Pflicht.

Darum kommt für mich ein Leasing, aber auch eine Finanzierung nur in Frage, wenn der gesamte Zeitraum durch eine Garantie abgedeckt werden kann. Setze mich die Tage mit meinem Chef zusammen und dann wird gewürfelt, was er übernimmt. Da er als Arbeitgeber ebenfalls von dem Deal profitiert (Stichwort Arbeitgeberanteil, Mitarbeitermotivation und -Bindung) soll er sich da mal besser nicht lumpen lassen ;).

Mein zukünftiger Arbeitgeber hat mir angeboten, sämtliche Kosten zu übernehmen. Soll ihm nur den Leasingvertrag geben. Tankkarte habe ich ja schon von der Leasinggesellschaft bekommen.

Zitat:

@dom][bulldozer schrieb am 21. Januar 2016 um 16:10:59 Uhr:

Eben. Ist leider schon einigen passiert, dass im 3. Jahr / nach Ablauf der Hersteller-Garantie der Motor oder das Getriebe abgeraucht ist.

Ja, mir :D aber so etwas passiert einem i.d.R. nur einmal - seitdem habe ich auf Garantieverlängerung geachtet.

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