ForumWoWa und WoMo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. WoWa und WoMo
  6. Leasing eines z.B. VW Transporters und vorübergehende Nutzung als WoMo

Leasing eines z.B. VW Transporters und vorübergehende Nutzung als WoMo

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 20:32

Hallo zusammen,

ich wusste erst nicht in welches Forum damit, da es auch Leasingfragen gibt, die damit zusammenhängen. Ich fange einfach mal hier an- also:

Ich habe überlegt, ob es eine gute Idee wäre, einen Transporter zu leasen (im Auge habe ich z.Z. einen VW T6) und diesen zeitweilig als WoMo zu nutzen. Ich muss sagen, dass ich ein absoluter WoMo Newby bin, aber nach ein paar Recherchen habe ich den Eindruck, dass man so ein Teil auch sehr schonend einrichten kann, jedenfalls so, dass keine oder kaum bleibende Spuren bliben. Da gibt es ja z.B. die Einbauten mit Euronorm-Boxen, was ich auf Anhieb eine klasse Idee fand.

Die Kiste sollte ein paar Zusatzausstattungen haben, wie z.B. Standheizung, etc.

Der Vorteil des Leasings liegt aus meiner Sicht darin, dass ich den Transporter gewerblich leasen kann und die "offizielle" Transporternutzung (die auch tatsächlich vorliegen würde) sicherlich vom Finanzamt anerkannt würde. Aber ab und zu würde ich dann auch gerne Campen gehen und dafür bietet sich ein solches Fahrzeug nunmal an. Die ganzen Leasing- Vor- und Nachteile halten sich, glaube ich, in etwa die Waage, bzw. es sind etwas mehr Vorteile. Z.B. kann ich mir gut vorstellen, den Transporter im jeweiligen Leasingzeitraum (z.B. 36 bis 48 Monate) zu nutzen, aber danach weiß ich nicht genau. Dann habe ich ein neues, aktuelles Modell mit Garantie für einen überschaubaren monatlichen Betrag und brauche mir über Verkauf nach Nutzung keine Sorgen machen, etc. Über die Rückgabe muss ich mir natürlich schon Gedanken machen, besonders bei der WoMo Nutzung. Ich würde pfleglich damit umgehen, aber ich würde z.B. auch gerne an die See zum Surfen fahren- d.h. Surfboards, Segel, etc. rein in die Kiste und damit auch Sand und etwas Feuchtigkeit. Dafür aber gibt es ja solche Kofferraumauslegematten und -wannen.

Aus dem Ganzen ergibt sich ein Fragenkomplex, den ich erstmal auf ein paar Sachen eindampfen möchte:

1) Wie bewerten die Spezialisten hier diese Idee grundsätzlich (aber bitte ohne Grundsatzdiskussion)

2) Welche schonenden Ein- / Umbauoptionen empfehlt ihr?

3) Wie stehen die Chancen, die Kiste bei der Rückgabe ohne Nachforderungen "loszuwerden"? Dass das vom Umgang mit dem Fahrzeug und entstandenen Macken abhängt ist ja selbstewrklärend. Die Frage zielt vielmehr auf die Effektivität der Maßnahmen aus 2) und auf die "Politik" verschiedener Leasinganbieter, wobei ich besonders "Sixt" im Blick habe.

Danke erstmal für Eure Hilfe im Voraus!

Paul

Ähnliche Themen
20 Antworten

Hallo, evtl die Einbauten nicht fest vornehmen und Fahrtenbuch führen. Das führt dann zu den normalen Dienstfzg.-steuersätzen. Grundsätzlich wird ein Fahrzeug verleast oder finanziert zum Zwecke seiner bestimmungsmässigen Nutzung, bspw. aus einem PKW Leasing kann man kein Taxi machen.

Ein genaueres Gespräch würde ich grundsätzlich mit dem Steuerberater führen, auch schreibst du nicht, in welche Tiefe in die Fzg.-ausstattung eingegriffen werden soll. Fin.-ämter werden nicht dümmer. Ich habe damit vor 15-20 Jahren nie Probleme gehabt. Grundsätzlich bin ich kein Freund des Leasings, eher einer bspw. Zielfinanzierung, im Hinblick auf Verbraucherrechte oder MwSt.

Probleme beim Leasing gibt es selten bei Abschluss sondern bei Rückgabe des Objektes, Nachleaserlös durch Leasinggeber.

Gute Idee für Minimalcamper!

Dachträger fürs Sportgerät!

Vorzelt (evtl. aufblasbar) für den Aufenthalt! Schau mal hier!

Luftmatratze ins Fz. zum schlafen!

Und alles gebrauchte zum "Campen" in Kunststoffboxen mitführen!

Platz für Klapptisch und Stühle ist wohl genug vorhanden!

Brauchst nix umrüsten; einbauen; erlauben lassen!

Finanzamt lassen wir einfach mal vor!;)

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 21:34

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

evtl die Einbauten nicht fest vornehmen

Ja, das hatte ich mir auch überlegt. Fragt sich, was es da für Fixierungsmöglichkeiten gibt. Bei dem oben schon genannten Euroboxsystem hatte ich AFAIR einfach ein paar Bretter gesehen, das untere war wohl in schon vorgesehene (!) Befestigungspunkte (wohl mit Gewinde?) fixiert worden, und in diese Bretter (Grundbrett unten und zwei schräglaufende seitlich) war die Euroboxkonstruktion wohl eingeklemmt.

 

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

und Fahrtenbuch führen. Das führt dann zu den normalen Dienstfzg.-steuersätzen.

Hmm... genau das wollte ich vermeiden. Damit es kein Missverständnis gibt: ich bin kein Angestellter und möchte einen Firmenwagen, sondern ich bin selbständig und möchte ein Betriebs- / Geschäfts- / Gewerbefahrzeug (wie nennt man das jetzt?) für natürlich nur betrieblich veranlasste Zwecke. Ich habe immer wieder gelesen, dass die Leasingraten dafür komplett absetzbar wären....:confused:

 

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

Grundsätzlich wird ein Fahrzeug verleast oder finanziert zum Zwecke seiner bestimmungsmässigen Nutzung, bspw. aus einem PKW Leasing kann man kein Taxi machen.

OK, daher ja auch der Transporter, mit dem ich transportieren will (was ja auch geschieht)

 

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

Ein genaueres Gespräch würde ich grundsätzlich mit dem Steuerberater führen, auch schreibst du nicht, in welche Tiefe in die Fzg.-ausstattung eingegriffen werden soll. Fin.-ämter werden nicht dümmer.

Ich denke, mein StB wird mir dazu kaum was sagen können, außer ein paar Allgemeinplätzen. Die Tiefe des Eingriffs richtet sich nach der Machbarkeit und den Bedürfnissen. Ich würde z.B. dort aufhören, wo es zu dauerhaften, sichtbaren Veränderungen kommt. Aber da gibt es sicherlich ja auch Grenzfälle. Ich könnte mir vorstellen, dass es für diverse Sachen "Soll-Montagestellen" gibt, an denen irgendwelches Zeug montiert werden kann oder soll.

 

 

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

Ich habe damit vor 15-20 Jahren nie Probleme gehabt. Grundsätzlich bin ich kein Freund des Leasings, eher einer bspw. Zielfinanzierung, im Hinblick auf Verbraucherrechte oder MwSt.

Auch im Leasing bin ich ein Newby.... Ich denke aber mal, dass ich aufgrund der Fahrzeuggarantie und bei richtiger Versicherung (inkl. GAP-Versicherung) ganz gut bedient bin. Was die MwSt angeht verstehe ich Dein Argument nicht, denn die ist ja in den Leasingraten enthalten und für mich eine Vorsteuer (ich bin Vorsteuerabzugsberechtigt).

 

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

Probleme beim Leasing gibt es selten bei Abschluss sondern bei Rückgabe des Objektes, Nachleaserlös durch Leasinggeber.

Das ist schon klar, weshalb ich auch genau danach fragte! ;)

ein transporter ohne umbau bleibt ein transporter. du wirst da also im dunklen loch hausen. baust du um - hast keinen transporter mehr. sinnvolle wohlfühlumbauten, zum schnellen ausbauen gibts einfach nicht.

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 22:11

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 19. Februar 2018 um 22:30:53 Uhr:

Gute Idee für Minimalcamper!

Dachträger fürs Sportgerät!

Vorzelt (evtl. aufblasbar) für den Aufenthalt! Schau mal hier!

Luftmatratze ins Fz. zum schlafen!

Und alles gebrauchte zum "Campen" in Kunststoffboxen mitführen!

Platz für Klapptisch und Stühle ist wohl genug vorhanden!

Brauchst nix umrüsten; einbauen; erlauben lassen!

Finanzamt lassen wir einfach mal vor!;)

Richtig! :D

Genau so stelle ich mir das vor!

Geht dann eigentlich nur noch um die Details ;)

Aber das aufblasbare Vorzelt ist schonmal eine gute Idee.

Such dir hier deinen aus!

Wegen dem Transporter brauchst du dir keine Gedanken machen!

Gibt diese ja in Kombination verschiedener Fenster!

Standheizung hast du selber schon erwähnt!

"Richtig" campen ist was anderes! Eben Wohnmobil mit allem was dazu gehört!

Für einfache Zwecke (am Strand bei warmen Wetter mal surfen und baden) geht der von mir genannte "Umbau"!

Schlafen im Fz. und Leben im Vorzelt!

Man bedenke die gewünschte Innenhöhe!

Sitzen und liegen geht beim normalen T6. Stehen benötigt eben schon ein Hochdach!

Du mußt halt überlegen was du damit machen willst!

Wasser, Abwasser, WC, Spüle usw. findest du auf jedem Campingplatz!

Zeltcamper nutzen diese ja auch!

Will man autark campen, braucht man wohl eben einen "richtigen" Campingbus-Wohnwagen-Wohnmobil!

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 22:18

Zitat:

@Soul2000 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:38:49 Uhr:

ein transporter ohne umbau bleibt ein transporter. du wirst da also im dunklen loch hausen. baust du um - hast keinen transporter mehr. sinnvolle wohlfühlumbauten, zum schnellen ausbauen gibts einfach nicht.

Ich glaube, ich habe mich da missverständlich ausgedrückt!

Mit "Transporter" meinte ich ganz allgemein den "VW Bus" bzw. das "T" in den Bezeichnungen dafür, also T1 bis T6, was ja glaube ich für "Transporter" steht.

Als Variante dieses z.B. T6 meine ich dann eine mit Fenstern :)

Z.B. sowas hier

Bedenke!

Jedes Fenster muß oder sollte verdunkelt werden können!

Man will ja nicht immer im Rampenlicht stehen!;)

So viele wie nötig und so wenig wie möglich!

Geschäftsfahrzeug soll es ja bleiben!

Nur nicht dem F.-Beamten einen Angriffspunkt bieten!

Je nach Gewerbe kann auch ein Konferenzbus, oder sogar ein Liegebus absetzbar sein!

Letzteres komentiere ich nicht weiter!:D

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 22:44

Schöne Zusammenfassung, Danke :)

Ich mache mir ein bisschen Sorgen hierwegen:

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 19. Februar 2018 um 23:11:41 Uhr:

Such dir hier deinen aus!

Wegen dem Transporter brauchst du dir keine Gedanken machen!

Gibt diese ja in Kombination verschiedener Fenster!

Ich hatte, wie oben bei dem anderen Kollegen schon erwähnt, eigentlich an sowas hier gedacht

"Transporter" hatte ich da eher als allgemeinen Namen zu "VW Bus"- ist natürlich zu ungenau ausgedrückt.

Grundsätzlich könnte man ja auch eine solche Kiste betriebsbedingt einsetzen. Ich frage mich, ob das FA hier so große Unterschiede macht. Natürlich hätte ich Erklärungsbedarf, wenn ich ein fertiges WoMo absetzen wollte, wewegen ich das ja auch nicht tue.

Manche dieser expliziten Transporter haben tatsächlich mehr Fenster... Wenn ich mir z.B. den hier anschaue, dann muss ich feststellen, dass es riesige Unterschiede zwischen "Transporter Kastenwagen" und dem "Multivan" gibt:

Der dröge "Kastenwagen" hat sogar in der "Comfortline" (!) nur Kurbelfenster (!) - der Multivan dagegen in der eigentlich darunterliegenden "Trendline" ist mit "Elektrische Fensterheber mit Impulsschaltung" ausgestattet. Diese Ausstattungsvergleich könnte man jetzt endlos machen- das Beispiel zeigt aber die gigantischen Unterschiede. Dabei ist der Multivan gerade mal ca. 20 € teurer in der monatl. Leasingrate.

Also der "Kastenwagen" wäre nur die zweite Wahl und hätte eindeutig das schlechtere Preis-Leistungsverhältnis.

Ich fürchte, es läuft auf eine steuerliche Frage hinaus, inwieweit ich dcen Multivam begründen kann...:rolleyes:

 

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

evtl die Einbauten nicht fest vornehmen

da gibt es vorgefertigte Lösungen, mal googlen

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

und Fahrtenbuch führen. Das führt dann zu den normalen Dienstfzg.-steuersätzen.

Hmm... genau das wollte ich vermeiden. Damit es kein Missverständnis gibt: ich bin kein Angestellter und möchte einen Firmenwagen, sondern ich bin selbständig und möchte ein Betriebs- / Geschäfts- / Gewerbefahrzeug (wie nennt man das jetzt?) für natürlich nur betrieblich veranlasste Zwecke. Ich habe immer wieder gelesen, dass die Leasingraten dafür komplett absetzbar wären....:confused:

Mit einem Fahrtenbuch schaffst du die Klarheit, wenn es um das Verhältnis privat/geschäftl Nutzung geht. Ohne kann geschätzt werden. Gibt auch elektron zugelassene Lösungen. Das würde ich im eigenen Interesse machen. Die Absetzbarkeit der Leasingraten oder umgekehrt die Abschreibung des Fahrzeuges bei einer Finanzierung ist schön, darf aber nicht das entscheidende Kriterium sein. Beim Leasing gibt es bezügl der Laufzeiten böse Fallen. Also, keine Entscheidung ohne Steuerberater. Ich habe damals über meinen St.-berater beim EuGH mitgeklagt als es bspw. um die MwSt bei teilgeschäftlich genutzten PKW ging. Das ist also sehr wichtig.

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

Grundsätzlich wird ein Fahrzeug verleast oder finanziert zum Zwecke seiner bestimmungsmässigen Nutzung, bspw. aus einem PKW Leasing kann man kein Taxi machen.

OK, daher ja auch der Transporter, mit dem ich transportieren will (was ja auch geschieht)

 

Hat er eine LKW Zulassung, bekommst du wieder neue Probleme. Bspw. ein Ducat etc mit Fenstern.

 

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

Ein genaueres Gespräch würde ich grundsätzlich mit dem Steuerberater führen, auch schreibst du nicht, in welche Tiefe in die Fzg.-ausstattung eingegriffen werden soll. Fin.-ämter werden nicht dümmer.

Ich denke, mein StB wird mir dazu kaum was sagen können, außer ein paar Allgemeinplätzen. Die Tiefe des Eingriffs richtet sich nach der Machbarkeit und den Bedürfnissen. Ich würde z.B. dort aufhören, wo es zu dauerhaften, sichtbaren Veränderungen kommt. Aber da gibt es sicherlich ja auch Grenzfälle. Ich könnte mir vorstellen, dass es für diverse Sachen "Soll-Montagestellen" gibt, an denen irgendwelches Zeug montiert werden kann oder soll.

Steuerberater sind besser vernetzt als du denkst. Sie haben immer Zugriff auf die neuesten Urteile und gewisse Dinge sind ja keine Einzelentscheidungen sodern allgemein verbindlich.

 

 

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

Ich habe damit vor 15-20 Jahren nie Probleme gehabt. Grundsätzlich bin ich kein Freund des Leasings, eher einer bspw. Zielfinanzierung, im Hinblick auf Verbraucherrechte oder MwSt.

Auch im Leasing bin ich ein Newby.... Ich denke aber mal, dass ich aufgrund der Fahrzeuggarantie und bei richtiger Versicherung (inkl. GAP-Versicherung) ganz gut bedient bin. Was die MwSt angeht verstehe ich Dein Argument nicht, denn die ist ja in den Leasingraten enthalten und für mich eine Vorsteuer (ich bin Vorsteuerabzugsberechtigt).

Leasing liegt der Gedanke der Langzeitmiete zu Grunde und der Finanzierung der Erwerb. Deshalb kannst du nur die MwSt absetzen, wie du zahlst, bei Leasing nach den Raten, beim Finanzierung direkt alles. Grundsätzlich würde ich alles an Finanzierg ausschöpfen, bevor man least, die Nachtteile sind erheblich. Eigentlich nur Bauernfängerei, vorrausgesetzt, dein Unternehmen ist so gross und musst mit Kurz- und Langfristverbindlichkeit jonglieren. Aber dann wüsstest du wohl det. Bescheid.

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2018 um 22:00:26 Uhr:

Probleme beim Leasing gibt es selten bei Abschluss sondern bei Rückgabe des Objektes, Nachleaserlös durch Leasinggeber.

Das ist schon klar, weshalb ich auch genau danach fragte! ;)

Das Fahrzeug muss bei Rückgabe ohne Beschädigungen kommen und in normalem Verschleissgrad. Reifen abgefahren, bekommst du die Rechnung, ebenso Zahnriemen etc. Sportauspuff muss runter, nur die ausgelieferte Bereifung etc.

Wenn die Leasinggesellschaft pleite macht, ist dein Objekt fort. Und ich habe schon 3 Leasinggesellschaften gehen gesehen. Für die gelten nämlich nicht die Regeln einer Bank.

Nun ist es an der Zeit die Frage zu stellen welches Gewerbe du betreibst!

Hab ich ja schon angedeutet!

Wenn du auf Messen fährst um Kunden im Konferenzbus zu beraten, hast du gute Karten!

Bei Fliesenlegern wirds schon schwieriger einen Teppichboden beim F.-Amt zu erklären!

Aber lass dich nicht verrückt machen. Die FA.- Leute kommen nur sehr selten dazu dein Fahrzeug zu begutachten!

Im Leasingvertrag sollte halt nicht Wohnmobil oder Camper stehen!

Ein Multivan gilt da eher als Geschäftsfahrzeug!

Hersteller benutzen ja ungerne den Begriff Transporter!

Selbst als Maurerbetrieb kannst du einen T6 als Pritsche (gibts den noch?) leasen und ein Zelt zum campen auf die Ladefläche stellen!

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 22:59

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 19. Februar 2018 um 23:34:18 Uhr:

Bedenke!

Jedes Fenster muß oder sollte verdunkelt werden können!

Man will ja nicht immer im Rampenlicht stehen!;)

Ja, daran hatte ich schon gedacht. Ich denke mal, dass es da einen guten Zubehörmarkt gibt. Detailfrage wäre auch hier wieder zerstörungsfreie Befestigung (oder wenigstens so, dass man's nicht direkt sieht).

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 19. Februar 2018 um 23:34:18 Uhr:

So viele wie nötig und so wenig wie möglich!

Geschäftsfahrzeug soll es ja bleiben!

Nur nicht dem F.-Beamten einen Angriffspunkt bieten!

Wie muss man sich das denn mit den Kontrollen vorstellen? Finden die regelmäßig immer statt? Kurz nach der Anschaffung? Oder plötzliche Kontrolle irgendwann mal?

Ich fürchte, dass man sofort, wenn man ein Fahrzeug fährt, das nicht unter die Sparte "Nutzfahrzeug" fällt, sofort in Verdacht gerät...

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 19. Februar 2018 um 23:34:18 Uhr:

Je nach Gewerbe kann auch ein Konferenzbus, oder sogar ein Liegebus absetzbar sein!

Letzteres komentiere ich nicht weiter!:D

Da gibt's schon schicke Sachen- aber das ist nichts für mich- dann schon lieber ein Liegebus :D

Oben in der Adresszeile der VW URL stehen auch die Multivans etc. unter "Nutzfahrzeuge", was sie ja auch irgendwie sind. Mit dem "Kastenwagen" würde ich wohl nicht glücklich...

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 23:27

@Hawei1: Das ist so umfangreich, das schaue ich mir morgen nochmal genauer an. Danke schonmal

 

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 19. Februar 2018 um 23:58:11 Uhr:

Nun ist es an der Zeit die Frage zu stellen welches Gewerbe du betreibst!

Hab ich ja schon angedeutet!

Eine Kaffeebar, d.h. ich muss Waren dafür einkaufen. Auch Transport von Kaffeemaschinen, etc.

Auf Messen auszustellen, dafür wäre ich ehrlich gesagt zu faul, auch keine Beratung im Bus :-)

Aber ich fahre ab und zu zu Messen- würde aus Bequemlichkeit dazu aber evtl. die Bahn bzw. Flugzeug nehmen.

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 19. Februar 2018 um 23:58:11 Uhr:

 

Aber lass dich nicht verrückt machen. Die FA.- Leute kommen nur sehr selten dazu dein Fahrzeug zu begutachten!

Ich frage mich, was es auch zu beanstanden gäbe, wenn ich mit einem rel. einfachen Multivan vorfahre, aus dem evtl. sogar noch die Sitze entfernt sind (eben ganz "Transporter-like"). Aber auch mit den zwei hinteren Sitzreihen wäre er ja immer noch ein Transportfahrzeug.

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 19. Februar 2018 um 23:58:11 Uhr:

Im Leasingvertrag sollte halt nicht Wohnmobil oder Camper stehen!

Das wäre eher schlecht....

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 19. Februar 2018 um 23:58:11 Uhr:

Ein Multivan gilt da eher als Geschäftsfahrzeug!

Hersteller benutzen ja ungerne den Begriff Transporter!

Selbst als Maurerbetrieb kannst du einen T6 als Pritsche (gibts den noch?) leasen und ein Zelt zum campen auf die Ladefläche stellen!

OK, Multivan = Geschäftsfahrzeug So sollte es auch sein :-)

Ja, und die Pritschenfahrzeuge gibt es noch- und wie! Hinzugekommen ist ja der "Crafter" in endlos vielen Varianten, auch als Pritsche.

Und wenn man hier (NUTZfahrzeuge!) mal ganz nach unten scrollt, dann trifft man auf den "California" und den "Caddy Beach". Demnach scheine ich hier noch viel zu schüchtern ranzugehen :eek:

In diesem Sinne erstmal eine gute Nacht!

Hatte einen Fiat Ducato als Geschäftsfahrzeug!

Nach 3,5 Jahren war er nie besichtigt worden!

Hab ihn dann ab gegeben!

Also nicht so schüchtern!

Restrisiko bleibt aber immer!

Achso! Wenn du eine Kaffeebar betreibst, solltest du auch auf diversen Veranstaltungen dies mobil betreiben!:):p:confused:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. WoWa und WoMo
  6. Leasing eines z.B. VW Transporters und vorübergehende Nutzung als WoMo