Lauter Auspuff: Neue Regelung-wat denn nu

Harley-Davidson

Hi!

Hab mal ein bisschen bei Copzone.de gelesen und ein paar Zitate und meine Schlussfolgerungen hier zusammengeschrieben.
Vorneweg: Auch bei den Jungs von der Rennleitung herrscht grosse Verwirrung - die kann z.Zt. dem einen oder anderen bei einer Kontrolle zum Vorteil gereichen. Fakt ist aber, es kommt auf den einzelnen Beamten an. Pauschal sagen: Yeah! Jetzt schraub ich mir Jesse´s Hell Bent Pipes dran und zahle wenn ich erwischt werde €25,- wird i.d.R nicht laufen.

"Die Ahndung eines entsprechenden Verstoßes (vgl. bisherige TBNR 318606 -
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis) über
eine spezielle (!) Rechtsvorschrift / Tatbestandsnummer ist somit nicht mehr
möglich. Das Bundesministerium für Verkehr prüft derzeit entsprechende
Lösungsmöglichkeiten.

Bis zu einer endgültigen Regelung besteht jedoch weiterhin eine
Ahndungsmöglichkeit über die allgemeinen Bestimmungen der StVZO zur
Beschaffenheit von Fahrzeugen. Änderungen, die bisher zum "Erlöschen der
Betriebserlaubnis" geführt haben, erfüllen den Tatbestand des § 30 StVZO.
Danach müssen Fahrzeuge vorschriftsmäßig ausgerüstet sein.

Bei entsprechende Verstößen sind deshalb ab sofort die TBNR 330006 bzw.
330606 ff. (bei Halterverantwortung TBNR 331006 ff.) zu verwenden."

Dazu die Tatbestände:
"330006 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG
25,-€

330606 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch gefährdet.
§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG
50,-€ 3 Punkte "

Dazu der oberschlaue Kradcop:
" Die Polizei beschlagnahmt entweder zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr. Dies war schon früher so und dies bleibt auch weiterhin so.

Es bleibt alles beim Alten, mit dem einzigen Unterschied, dass ohne eine begründbare Gefährdung (was beim Auspuff schwierig wird) eben keine 50 Euro und keine 3 Punkte anfallen sondern nur 25 Euro für den unvorschriftsmäßigen Zustand. "

Weiterhin:
"Zum Thema Verhältnismäßigkeit stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit natürlich bei einem 25,- Euro Tatbestand ohne Frage.[...] Da aber sowieso nur ein unvorschriftsmäßiger Zustand angezeigt werden kann, würde in einem normalen Fall eine andere Dokumentation wenn möglich reichen. Foto vom Auspuff mit dem fehlenden dB-Eater zum Beispiel. In der Praxis wird es sich dann aber zeigen, wieweit die Kunden die Kosten nach oben schrauben.

Solange die Beweiserhebung ausreichend ist, sind wir begnügsam. Wenn sich Leute aber mit allen Mitteln raus winden wollen, wird die Qualität der Beweiserhebung natürlich verbessert. [...]

Wenn ich den Verdacht habe, dass es tatsächlich kein Verschleiß war, dann wird eine Beschlagnahme sogar noch zwingender. In diesem Fall wird die Auspuffanlage beschlagnahmt um durch einen Sachverständigen Gutachter den Nachweis der Manipulation zu führen. [...]
Hierbei geht es nur darum, ob die Zielsetzung der Beweiserhebung wesentlich verschlechtert oder sogar verhindert wird, wenn ich die Beschlagnahme nicht sofort durchführ. In aller Regel besteht diese Gefahr im Verzug aber nicht, da ich an der Kontrollstelle den Beweiserhalt solange gewährleisten kann, bis ich den Richter erreicht habe, wenn er erreichbar ist. [...]

Noch mal ganz klar... die Beschlagnahme kann im Zusammenhang von Bauartveränderung nur aus zwei Gründen erfolgen. Entweder Beweiserhebung des ordnungswidrigen Zustandes, wenn es vor Ort auf anderer Weise nicht durchführbar ist oder aber zur Gefahrenabwehr, weil eine konkrete Gefährdung bei einer Weiterfahrt zu erwarten ist. Der zweite Punkt zur Gefahrenabwehr ist grundsätzlich bei einer Auspuffanlage nicht begründbar. "

Zitat Ende.

Die Schlussfolgerungen die ich hieraus ziehe:
Wenn man den Tatbestand "unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen" ZUGIBT entfällt die Notwendigkeit einer Beweissicherung! Dann bliebe nach eigener Aussage selbst Herrn Oberkorrekt von der Kradstaffel nichts anderes übrig, als den Verstoss zu ahnden (€25 Bussgeld) und die Überprüfung der Wiederherstellung der korrekten Beschaffenheit durch die Zulassungsstelle anzuordnen (Nachkontrolle).

Na dann...
Kwik

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich muss mich auch mal als Mitglied der Rennleitung outen...

Mein Kenntnisstand:

ihr habt bisher nur die 3. Alternative beleuchtet, wenn ich nichts überlesen habe (sonst verbessert mich).
Wenn ihr aber einen offenen Auspuff dranschraubt oder den dB-Killer rausnehmt, liegt mithin ein EINGRIFF vor, den der Tatbestand fordert.
(kein Eingriff liegt vor, wenn die Anlage aufgrund von Verschleiß zu laut wurde)
Ihr habt also manuell etwas verändert. Damit einher geht normalerweise auch eine Verschlechterung der Geräuschemission, und DAS ist die Tatbestandsalternative, die zumeist erfüllt ist. Folge: die BE erlischt und es kommen 3 Punkte und 50 EUR auf euch zu. Seid ihr in der Lage, den dB-Killer wieder reinzuschrauben, könnt ihr danach weiterfahren, weil die BE wiederhergestellt wurde. Habt ihr dagegen eine komplett offene Anlage, dann bleibt das Teil stehen, auch wenn ihr 1000km von zuhause weg seid. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greift in diesem Falle nicht, weil unsereins diese fortwährende Störung der Rechtsordnung nicht dulden DARF und niemanden mit einem Fahrzeug weiterfahren lassen darf, wenn die BE des FZGs erloschen ist! Ausgenommen sind im Falle der HDs die entsprechend alten Modelle, deren Homologation mit dem alten Auspuff erfolgte (der heute zu laut wäre).
Nun zu der Alternative, dass sich die Abgasemission verschlechtern würde: habt ihr u.U. den Kat mit rausgeschmissen (ich bin kein HD-Fahrer, sondern DUC), also falls es bei HD sowas gibt ;-), dann wäre diese Alternative ebenfalls erfüllt, die Folge: Bock bleibt stehen, weil BE erloschen.
ABER: in diesem Falle droht euch auch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Steuergesetz, weil die Maschine ihre Abgaswerte nicht halten kann, einer anderen Klasse unterliegt und ihr dann quasi zu wenig Steuern bezahlt! Hier also Vorsicht, es werden Straftatbestände erfüllt, keine OWi mehr! Auch hier ausgenommen jene, die dies eintragen lassen und genug Steuern entrichten.
Die dritte Alternative der Gefahr lässt sich hier nach meiner Meinung nur mit Hängen und Würgen begründen, sollte aber nie ziehen, denn: ein zu lauter Auspuff begründet keine GEFAHR, die zum Erlöschen der BE führen würde. Die Rechtsprechung sieht vor, dass die Versicherungen sich hier auch nicht um eine Zahlung drücken könnten, wenn diese Tatbestandsalternative erfüllt wäre.

Für jedwede eingetragenen Tüten kann die BE nicht erlöschen, wenn ihr also kontrolliert werdet und der Auspuff ist zu laut (selbst nach einer Messung), aber die ganze Chose ist eingetragen, müssen wir euch weiterfahren lassen und können nur einen Mängelbericht ausstellen. Achtung: dieser Grundsatz gilt nur für solche Teile, die eintragungsfähig sind; Auspuff zählt aber dazu. Gegenbeispiel: Heckflügel am Auto mit scharfen Kanten, eingetragen: NICHT zulassungsfähig, somit BE erloschen, auch wenn eingetragen!

Sprecht mit den Herren von TÜV & Co., aktuell können Auspuffanlagen bis zu 5dB über normalem Wert eingetragen werden; bei einer Verdopplung der Lautstärke alle 3dB entspricht das schon FAST der vierfachen Lautstärke!

Sollte jemand die Eintragung offener Tüten wünschen, lasst sie am besten mit einem Lichtbild eintragen. Ich habe offene Termi´s eingetragen, eine Individualnummer ist ja nicht vorhanden. Der Kollege vor Ort muss aber wissen, dass genau die Tüten eingetragen sind, die auch am Töff verbaut sind.

Schlusswort: bei einer Kontrolle am besten höflich mit den Kollegen sprechen; sollte einer von ihnen z.B. diesen Kenntnisstand nicht haben und darauf bestehen, dass die Mühle stehen bleibt oder Beschlagnahmen durchführen oder euch sonst eine Weisung geben, so ist diese zu befolgen. Dann bleibt euch nur der Rechtsweg (19IV GG). Sprecht vernünftig mit den Jungs und Mädels, macht die Sache transparent und dann machen wir, was auch immer wir DÜRFEN.

Greetz

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Gröööööööööööööööööööööhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhl

Für alle Tontechniker
Laut MO-Heft 07:
Bei nachgewiesenem Vorsatz 50 Euro, 3Punkte

Originalauspuff, warum auch immer, "etwas lauter, unbewußt,
keine Absicht, 25 Euro und keine Punkte.

Gruß Paul

Tach,

gibt´s in dieser Diskussion schon fundierte Neuigkeiten ?? (... und bitte NICHT wieder bei den Wurzeln der BE oder ZUlassung anfangen ...).

Ich weiß von meinem Händler in Bielefeld, dass dort vor wenigen Tagen ein Mitarbeiter der Werkstatt bei einer Probefahrt von den grünen Göttern angehalten wurde:

Fazit:
Auspuff illegeal = 3 Punkte Fahrer, 3 Punkte Werstattleiter (!!!), 3 Punkte Halter, plus jeweilige €-Strafen

Die Begründung der Götter liegt mir leider nicht vor.

Jedoch hat der Händler natürlich Rechtsmittel eingelegt. Verfahren ist somit in der Schwebe.

Gibt´s sonst schon Erfahrungen ??

Gruß

vZ

Hallo Jungs,
 
es ist wie sooft eine Ermessensfrage.
In unserer Gruppe fährt auch ne Mehlmütze mit lauter Anlage mit und musste kürzlich bei einer Kontrolle trotz oder vielleicht sogar wegen seines vorgezeigten Dienstausweises 35,- Euro und drei Punkte kassieren...
...und weil ich diese Scheisse und das permanente ungute Gefühl satt habe, kommt jetzt ne AMC HD1 Classic an meine Fatty und sonst nix mehr.

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BRETT hat recht - habe seit über einem Jahr auf meiner 883 auch wieder "anständige" Rohre drauf und, zumindest mal hinsichtlich übermässiger Geräuschentwicklungen, keinen Stress mehr zu erwarten.

ich bin auch für klare verhältnisse. deshalb hab ich auch nen auspuff, der garantiert nie als original durchgeht...weder optisch noch akustisch.

Zitat:

Original geschrieben von ** vZ **


Tach,
 
 
Fazit:
Auspuff illegeal = 3 Punkte Fahrer, 3 Punkte Werstattleiter (!!!), 3 Punkte Halter, plus jeweilige €-Strafen
 
Die Begründung der Götter liegt mir leider nicht vor.
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Hallo vZ!
 
Sag mal,was haben die Grünen mit dem Bike gemacht,durfte er weiterfahren,das is doch grade interessant zu wissen!
 
So long PIET

lol...

Nehmt es doch hin wie Männer wenn Ihr offene Rohre habt... und es ist doch geschissen auf die 50 Euro und 3 Punkte!

Natürlich wäre es mir auch lieber, wenn ich nur 25 Euro abdrücken müsste und alles ist gut, aber wenn ich ohne Dämpfer fahre und angehalten werde, dann muss ich auch den Arsch in der Hose haben und mit den Konsequenzen leben !!!

Ich bin wirklich laut... und ich habe auch schon Stadtförster im Wagen hinter mir gehabt... die haben auch nix gesagt...

Viel interessanter ist das hier:

FZV Anlage 4

4. Ergänzungsbestimmungen

"...Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt..."

Ha ha... und da die Halterung bei der Sporty gerade mal für die Leichtkraftradschilder langt, will ich mal den Zulassungstellenangestellten sehen, der gegen gültiges Recht verstossen will !!!

Ich glaube Freitag fahre ich mal zur Zulassungstelle mit dem Gesetzestext und werde einfach mal frech fragen was die dazu sagen... blöd nur das ich schon ein 80er Kennzeichen habe... 😉

Zitat:

Original geschrieben von walking_tall


FZV Anlage 4
 
4. Ergänzungsbestimmungen
 
"...Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt..."
 
Ha ha... und da die Halterung bei der Sporty gerade mal für die Leichtkraftradschilder langt, will ich mal den Zulassungstellenangestellten sehen, der gegen gültiges Recht verstossen will !!!
 
Ich glaube Freitag fahre ich mal zur Zulassungstelle mit dem Gesetzestext und werde einfach mal frech fragen was die dazu sagen... blöd nur das ich schon ein 80er Kennzeichen habe...
😉
 
 
Hallo!
 
Ohjaaaaaaaaaa,mach das bidde mal,das würde mich auch interessieren,wie sie sich da rauswinden!
 
So long PIET

Zitat:

Original geschrieben von Harley-Piet



Zitat:

Original geschrieben von ** vZ **


Tach,
 
 
Fazit:
Auspuff illegeal = 3 Punkte Fahrer, 3 Punkte Werstattleiter (!!!), 3 Punkte Halter, plus jeweilige €-Strafen
 
Die Begründung der Götter liegt mir leider nicht vor.
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Hallo vZ!
 
Sag mal,was haben die Grünen mit dem Bike gemacht,durfte er weiterfahren,das is doch grade interessant zu wissen!
 
So long PIET
 

Hallo PIET,

gute Frage, ..., weiß ich leider nicht, bekomme ich aber raus (ab Mittwoch, haben morgen Ruhetag in BI).

Melde mich wieder ...

Gruß

vZ

Zitat:

Original geschrieben von Harley-Piet



Zitat:

Original geschrieben von ** vZ **


Tach,
 
 
Fazit:
Auspuff illegeal = 3 Punkte Fahrer, 3 Punkte Werstattleiter (!!!), 3 Punkte Halter, plus jeweilige €-Strafen
 
Die Begründung der Götter liegt mir leider nicht vor.
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Hallo vZ!
 
Sag mal,was haben die Grünen mit dem Bike gemacht,durfte er weiterfahren,das is doch grade interessant zu wissen!
 
So long PIET

Hallo Piet,
ich hatte neulich ein Gespräch beim MOGO in Hamburg mit einem von den...tja Grünen kann man eigentlich nicht mehr sagen sondern blauen. Wie auch immer, er fuhr eine E-Glide als Polizeimaschine die er noch vom 100. Harley-Geburtstag ubernommen hatte. Nebenbei bemerkt hatte mich das gewundert, denn Harley hatte damals die E-Glides nur für ein Jahr der Hamburger Polizei zur Verfügung gestellt. Er meinte er habe sie dann privat für sich übernommen, aber sie war trotzdem als Polizeimaschine im Einsatz, natürlich mit Originaltüten was er selbst bedauerte. Er war sehr locker drauf und meinte, dass z.B. bei den Harley-days es keinen kratzt wenn die Harleys laut sind, allerdings danach, sollte er einen erwischen gibts 3 Punkte und 50€ Strafe. Ich fragte ob es auch eine Stilllegung zur Folge haben könnte, darafhin er " nein, so wie in Bayern läuft das bei uns nicht. 50€, 3Pnkte und die Maschine wieder ordnungsgemäß vorzuführen wäre wohl ärgerlich genug." ( recht hat er. ) Dann standen noch so ein paar ältere Fuzzis bei meiner Unterhaltung daneben und meinten, das die Polizei noch viel schärfer und öfter kontrollieren sollten, besonders beim Zollenspieker ( Für nicht Hamburger: Ist eiin beliebtes Ausflugsziel für Biker ) Er meinte das da manchmal sehr laute Harleyfahrer sind, mit Rohren die total ausgeräumt wären und sabber, sabber, sabber. Irgendwann drehte sich der Herr Polizist angenervt zur Seite und meinte zu dem freundlichen Herrn Sabber, ob er noch nie besoffen in seinem Leben Auto gefahren wäre und noch zwei Polizisten die daneben standen, schüttelten nur angenervt den Kopf. Natürlich hatte er die Frage verneint und erntete nur noch Gelächter. Warum schreib ich das alles hier. Ganz einfach, weil es bei diesen Polizisten wahrscheinlich ganz anders ausgegangen wäre. Wahrscheinlich hätten die nicht viel gemacht, um den H. D. Händler nicht geschäftlich zu schädigen. Vielleicht hätte es wohl eine mündliche Verwarnung gegeben, aber das ist nur eine Vermutung von mir. Die Polizisten aus dem besagten Fall waren eben anders drauf und somit bleibt es Glücksache wem Du in die Hände fällst. Übrigens fanden die den bassigen Sound einer Harley auch gut.
So denn
Dyna

Zitat:

Original geschrieben von dyna50



Zitat:

 

Zitat:

 
 
Hallo Piet,
ich hatte neulich ein Gespräch beim MOGO in Hamburg mit einem von den...tja Grünen kann man eigentlich nicht mehr sagen sondern blauen. Wie auch immer, er fuhr eine E-Glide als Polizeimaschine die er noch vom 100. Harley-Geburtstag ubernommen hatte. Nebenbei bemerkt hatte mich das gewundert, denn Harley hatte damals die E-Glides nur für ein Jahr der Hamburger Polizei zur Verfügung gestellt. Er meinte er habe sie dann privat für sich übernommen, aber sie war trotzdem als Polizeimaschine im Einsatz, natürlich mit Originaltüten was er selbst bedauerte. Er war sehr locker drauf und meinte, dass z.B. bei den Harley-days es keinen kratzt wenn die Harleys laut sind, allerdings danach, sollte er einen erwischen gibts 3 Punkte und 50€ Strafe. Ich fragte ob es auch eine Stilllegung zur Folge haben könnte, darafhin er " nein, so wie in Bayern läuft das bei uns nicht. 50€, 3Pnkte und die Maschine wieder ordnungsgemäß vorzuführen wäre wohl ärgerlich genug." ( recht hat er. )
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Hallo Dyna!
 
Interessant,Deine Begegnung mit dem "Harleyblauen".
Ist das ein schmaler,schlanker,blonder Typ?
Weißt Du noch sein Kennzeichen?
Event.kenne ich den.
 
Melde Dich bidde nochmal!
 
So long PIET

Zitat:

Original geschrieben von Harley-Piet



Zitat:

Original geschrieben von dyna50



Zitat:

 

Zitat:

 
 
Hallo Piet,
ich hatte neulich ein Gespräch beim MOGO in Hamburg mit einem von den...tja Grünen kann man eigentlich nicht mehr sagen sondern blauen. Wie auch immer, er fuhr eine E-Glide als Polizeimaschine die er noch vom 100. Harley-Geburtstag ubernommen hatte. Nebenbei bemerkt hatte mich das gewundert, denn Harley hatte damals die E-Glides nur für ein Jahr der Hamburger Polizei zur Verfügung gestellt. Er meinte er habe sie dann privat für sich übernommen, aber sie war trotzdem als Polizeimaschine im Einsatz, natürlich mit Originaltüten was er selbst bedauerte. Er war sehr locker drauf und meinte, dass z.B. bei den Harley-days es keinen kratzt wenn die Harleys laut sind, allerdings danach, sollte er einen erwischen gibts 3 Punkte und 50€ Strafe. Ich fragte ob es auch eine Stilllegung zur Folge haben könnte, darafhin er " nein, so wie in Bayern läuft das bei uns nicht. 50€, 3Pnkte und die Maschine wieder ordnungsgemäß vorzuführen wäre wohl ärgerlich genug." ( recht hat er. )
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Hallo Dyna!
 
Interessant,Deine Begegnung mit dem "Harleyblauen".
Ist das ein schmaler,schlanker,blonder Typ?
Weißt Du noch sein Kennzeichen?
Event.kenne ich den.
 
Melde Dich bidde nochmal!
 
So long PIET

Hallo Piet,

könnte schon sein das er es war, allerdings als schmal würde ich ihn nicht bezeichnen, sondern eher durchschnittlich gebaut. Es wird wohl auch nicht so viele Polizei Harleys geben. Sein Kennzeichen habe ich nicht gelesen. Seine beiden Kollegen die auch dabei standen, kamen aus Plön Holsteinische Schweiz. Tja solche Polizisten dürften eher die Ausnahme sein. Obwohl, ich hatte auch mal eine Unterhaltung mit einem Nachbarn von mir, seines Standes auch Polizist. Ich wollte einmal vorfühlen ob sie verstärkt in meiner Gegend kontrollieren würden, also Hamburger Stadtrand. Er meinte wenn meine Harley nicht zu übertrieben laut ist, interessiert es eh keinen zumal sie auch kein Messgerät haben, also weder am Wagen noch auf der Wache. Er sagte, was soll ich denn mit dir machen, da müßte ich mit dir erst mal zu einer offiziellen Meßstelle fahren und außerdem bist du hier schon mal kontrolliert worden ? Das war schon mal beruhigend. Dann bohrte ich noch weiter. Also ich bin der Meinung eine Harley sollte auch wie eine Harley klingen, was er auch voll bejahte. Dann habe ich mich noch weiter geoutet. Ich habe ja eine verstellbare Anlage von Kess an meiner Maschine die im geschlossenem Zustand 100% legal ist, also mit EG BE und offen natürlich illegal. Ihm war diese Geschichte etwas fremd, aber er sagte dazu, wenn der Gesetzgeber solche Anlagen zuläßt, zuwas kann man sie denn sonst öffnen bzw. verstellen. Mit anderen Worten, ist doch klar das man sie auch öffnet usw. Also wieder so ein netter mit viel Verständnis. Trotzdem, Holzauge sei wachsam !!

Es bleibt einfach ein persönliches Risiko und damit habe ich mich abgefunden. Da Polizisten eben auch nur Menschen sind, kann es sein, dass ein und derselbe Polizist heute so reagiert und beim nächsten Mal wieder anders. Kommt wohl auch darauf an wie man selber auf sie zugeht. Was nützt das wenn ich hier schreibe, was für lockere, verständnisvolle Polizisten es gibt, und dann treffe ich dann doch auf einen verbissenen.

Also it's Rock'n'Roll

Gruß Dyna

 Hallo Dyna!
Danke für Deine Antwort,dann war es wohl nich der,den ich meine,der kommt nämlich aus ner anderen Gegend.
Auch bei uns fahren wohl weit über 90 % der Harleys zu laut,was ja auch normal is.Wenn man nich zuviel Gas gibt,wenn man mal nen "Blauen" sieht,dann sagen sie hier auch nix.
Wie es allerdings bei ner regelrechten Kontrolle aussieht,das weiß ich auch nich,hab ich jedenfalls noch nie erlebt,will ich auch nich,hihi!  😉 
 
So long PIET
 
 
 

hi zusammen, wollte den thread mal auffrischen. Gibt es neue erkenntnisse bzgl.beschlagnahmung der maschine ?

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