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Lauter Auspuff: Neue Regelung-wat denn nu

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 13:41

Hi!

Hab mal ein bisschen bei Copzone.de gelesen und ein paar Zitate und meine Schlussfolgerungen hier zusammengeschrieben.

Vorneweg: Auch bei den Jungs von der Rennleitung herrscht grosse Verwirrung - die kann z.Zt. dem einen oder anderen bei einer Kontrolle zum Vorteil gereichen. Fakt ist aber, es kommt auf den einzelnen Beamten an. Pauschal sagen: Yeah! Jetzt schraub ich mir Jesse´s Hell Bent Pipes dran und zahle wenn ich erwischt werde €25,- wird i.d.R nicht laufen.

"Die Ahndung eines entsprechenden Verstoßes (vgl. bisherige TBNR 318606 -

Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis) über

eine spezielle (!) Rechtsvorschrift / Tatbestandsnummer ist somit nicht mehr

möglich. Das Bundesministerium für Verkehr prüft derzeit entsprechende

Lösungsmöglichkeiten.

Bis zu einer endgültigen Regelung besteht jedoch weiterhin eine

Ahndungsmöglichkeit über die allgemeinen Bestimmungen der StVZO zur

Beschaffenheit von Fahrzeugen. Änderungen, die bisher zum "Erlöschen der

Betriebserlaubnis" geführt haben, erfüllen den Tatbestand des § 30 StVZO.

Danach müssen Fahrzeuge vorschriftsmäßig ausgerüstet sein.

Bei entsprechende Verstößen sind deshalb ab sofort die TBNR 330006 bzw.

330606 ff. (bei Halterverantwortung TBNR 331006 ff.) zu verwenden."

Dazu die Tatbestände:

"330006 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG

25,-€

330606 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch gefährdet.

§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG

50,-€ 3 Punkte "

Dazu der oberschlaue Kradcop:

" Die Polizei beschlagnahmt entweder zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr. Dies war schon früher so und dies bleibt auch weiterhin so.

Es bleibt alles beim Alten, mit dem einzigen Unterschied, dass ohne eine begründbare Gefährdung (was beim Auspuff schwierig wird) eben keine 50 Euro und keine 3 Punkte anfallen sondern nur 25 Euro für den unvorschriftsmäßigen Zustand. "

Weiterhin:

"Zum Thema Verhältnismäßigkeit stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit natürlich bei einem 25,- Euro Tatbestand ohne Frage.[...] Da aber sowieso nur ein unvorschriftsmäßiger Zustand angezeigt werden kann, würde in einem normalen Fall eine andere Dokumentation wenn möglich reichen. Foto vom Auspuff mit dem fehlenden dB-Eater zum Beispiel. In der Praxis wird es sich dann aber zeigen, wieweit die Kunden die Kosten nach oben schrauben.

Solange die Beweiserhebung ausreichend ist, sind wir begnügsam. Wenn sich Leute aber mit allen Mitteln raus winden wollen, wird die Qualität der Beweiserhebung natürlich verbessert. [...]

Wenn ich den Verdacht habe, dass es tatsächlich kein Verschleiß war, dann wird eine Beschlagnahme sogar noch zwingender. In diesem Fall wird die Auspuffanlage beschlagnahmt um durch einen Sachverständigen Gutachter den Nachweis der Manipulation zu führen. [...]

Hierbei geht es nur darum, ob die Zielsetzung der Beweiserhebung wesentlich verschlechtert oder sogar verhindert wird, wenn ich die Beschlagnahme nicht sofort durchführ. In aller Regel besteht diese Gefahr im Verzug aber nicht, da ich an der Kontrollstelle den Beweiserhalt solange gewährleisten kann, bis ich den Richter erreicht habe, wenn er erreichbar ist. [...]

Noch mal ganz klar... die Beschlagnahme kann im Zusammenhang von Bauartveränderung nur aus zwei Gründen erfolgen. Entweder Beweiserhebung des ordnungswidrigen Zustandes, wenn es vor Ort auf anderer Weise nicht durchführbar ist oder aber zur Gefahrenabwehr, weil eine konkrete Gefährdung bei einer Weiterfahrt zu erwarten ist. Der zweite Punkt zur Gefahrenabwehr ist grundsätzlich bei einer Auspuffanlage nicht begründbar. "

Zitat Ende.

Die Schlussfolgerungen die ich hieraus ziehe:
Wenn man den Tatbestand "unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen" ZUGIBT entfällt die Notwendigkeit einer Beweissicherung! Dann bliebe nach eigener Aussage selbst Herrn Oberkorrekt von der Kradstaffel nichts anderes übrig, als den Verstoss zu ahnden (€25 Bussgeld) und die Überprüfung der Wiederherstellung der korrekten Beschaffenheit durch die Zulassungsstelle anzuordnen (Nachkontrolle).

 

Na dann...

Kwik

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2008 um 11:15

Hallo,

ich muss mich auch mal als Mitglied der Rennleitung outen...

Mein Kenntnisstand:

ihr habt bisher nur die 3. Alternative beleuchtet, wenn ich nichts überlesen habe (sonst verbessert mich).

Wenn ihr aber einen offenen Auspuff dranschraubt oder den dB-Killer rausnehmt, liegt mithin ein EINGRIFF vor, den der Tatbestand fordert.

(kein Eingriff liegt vor, wenn die Anlage aufgrund von Verschleiß zu laut wurde)

Ihr habt also manuell etwas verändert. Damit einher geht normalerweise auch eine Verschlechterung der Geräuschemission, und DAS ist die Tatbestandsalternative, die zumeist erfüllt ist. Folge: die BE erlischt und es kommen 3 Punkte und 50 EUR auf euch zu. Seid ihr in der Lage, den dB-Killer wieder reinzuschrauben, könnt ihr danach weiterfahren, weil die BE wiederhergestellt wurde. Habt ihr dagegen eine komplett offene Anlage, dann bleibt das Teil stehen, auch wenn ihr 1000km von zuhause weg seid. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greift in diesem Falle nicht, weil unsereins diese fortwährende Störung der Rechtsordnung nicht dulden DARF und niemanden mit einem Fahrzeug weiterfahren lassen darf, wenn die BE des FZGs erloschen ist! Ausgenommen sind im Falle der HDs die entsprechend alten Modelle, deren Homologation mit dem alten Auspuff erfolgte (der heute zu laut wäre).

Nun zu der Alternative, dass sich die Abgasemission verschlechtern würde: habt ihr u.U. den Kat mit rausgeschmissen (ich bin kein HD-Fahrer, sondern DUC), also falls es bei HD sowas gibt ;-), dann wäre diese Alternative ebenfalls erfüllt, die Folge: Bock bleibt stehen, weil BE erloschen.

ABER: in diesem Falle droht euch auch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Steuergesetz, weil die Maschine ihre Abgaswerte nicht halten kann, einer anderen Klasse unterliegt und ihr dann quasi zu wenig Steuern bezahlt! Hier also Vorsicht, es werden Straftatbestände erfüllt, keine OWi mehr! Auch hier ausgenommen jene, die dies eintragen lassen und genug Steuern entrichten.

Die dritte Alternative der Gefahr lässt sich hier nach meiner Meinung nur mit Hängen und Würgen begründen, sollte aber nie ziehen, denn: ein zu lauter Auspuff begründet keine GEFAHR, die zum Erlöschen der BE führen würde. Die Rechtsprechung sieht vor, dass die Versicherungen sich hier auch nicht um eine Zahlung drücken könnten, wenn diese Tatbestandsalternative erfüllt wäre.

Für jedwede eingetragenen Tüten kann die BE nicht erlöschen, wenn ihr also kontrolliert werdet und der Auspuff ist zu laut (selbst nach einer Messung), aber die ganze Chose ist eingetragen, müssen wir euch weiterfahren lassen und können nur einen Mängelbericht ausstellen. Achtung: dieser Grundsatz gilt nur für solche Teile, die eintragungsfähig sind; Auspuff zählt aber dazu. Gegenbeispiel: Heckflügel am Auto mit scharfen Kanten, eingetragen: NICHT zulassungsfähig, somit BE erloschen, auch wenn eingetragen!

Sprecht mit den Herren von TÜV & Co., aktuell können Auspuffanlagen bis zu 5dB über normalem Wert eingetragen werden; bei einer Verdopplung der Lautstärke alle 3dB entspricht das schon FAST der vierfachen Lautstärke!

Sollte jemand die Eintragung offener Tüten wünschen, lasst sie am besten mit einem Lichtbild eintragen. Ich habe offene Termi´s eingetragen, eine Individualnummer ist ja nicht vorhanden. Der Kollege vor Ort muss aber wissen, dass genau die Tüten eingetragen sind, die auch am Töff verbaut sind.

Schlusswort: bei einer Kontrolle am besten höflich mit den Kollegen sprechen; sollte einer von ihnen z.B. diesen Kenntnisstand nicht haben und darauf bestehen, dass die Mühle stehen bleibt oder Beschlagnahmen durchführen oder euch sonst eine Weisung geben, so ist diese zu befolgen. Dann bleibt euch nur der Rechtsweg (19IV GG). Sprecht vernünftig mit den Jungs und Mädels, macht die Sache transparent und dann machen wir, was auch immer wir DÜRFEN.

Greetz

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79 Antworten
am 9. März 2008 um 21:01

Hallo Jungs !

Also eine Sache ist nicht zur Sprache gekommen :

Wenn jemand mit Kess,Remus,usw herumfährt und diese offen ist und nun vor dem Herrn Wachtmeister klein beigibt,könnte man Glück haben.Wenn man jetzt noch vor dem Wachtmeister die Tüten zudreht bzw. den Db-Killer wieder reinschrauben kann - noch besser.

Aber es gibt genug Anlagen die "ausgeräumt" sind ,d.h. nicht in den Urzustand gebracht werden können - und das ist dann Urkundenfälschung und wird hochbestraft (im schlimmsten Fall).

Aber ich fahre eine Anlage,die von vornherein keine E-Nr. hat und nicht zugelassen ist !

D.h. eine Beschlagnahmung zum Zwecke einer Begutachtung wäre unsinnig.

Werden hier Unterschiede gemacht ?

Wenn bei illegalen Anlagen die BE erlischt (ob nur 25€ Strafe oder nicht ),bedeutet das aber doch in jedem Fall : Karre bitte stehen lassen, oder ???

Danke

Gruß el morro

Es ist doch müssig ewig den alten Scheiss aufwärmen, soll jeder sein Rohr fahren und wenns ihn mal trifft, kann er Meldung machen.

Auch deine Anlage ohne E-Nr. wird beschlagnahmt (im Fall der Fälle), nur zur Info

Und jetzt könnten wir den Fred verschwinden lassen, bis der erste dieses Jahr fett gemacht wird und was zu erzählen hat:D

Servus

am 7. Juni 2008 um 11:15

Hallo,

ich muss mich auch mal als Mitglied der Rennleitung outen...

Mein Kenntnisstand:

ihr habt bisher nur die 3. Alternative beleuchtet, wenn ich nichts überlesen habe (sonst verbessert mich).

Wenn ihr aber einen offenen Auspuff dranschraubt oder den dB-Killer rausnehmt, liegt mithin ein EINGRIFF vor, den der Tatbestand fordert.

(kein Eingriff liegt vor, wenn die Anlage aufgrund von Verschleiß zu laut wurde)

Ihr habt also manuell etwas verändert. Damit einher geht normalerweise auch eine Verschlechterung der Geräuschemission, und DAS ist die Tatbestandsalternative, die zumeist erfüllt ist. Folge: die BE erlischt und es kommen 3 Punkte und 50 EUR auf euch zu. Seid ihr in der Lage, den dB-Killer wieder reinzuschrauben, könnt ihr danach weiterfahren, weil die BE wiederhergestellt wurde. Habt ihr dagegen eine komplett offene Anlage, dann bleibt das Teil stehen, auch wenn ihr 1000km von zuhause weg seid. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greift in diesem Falle nicht, weil unsereins diese fortwährende Störung der Rechtsordnung nicht dulden DARF und niemanden mit einem Fahrzeug weiterfahren lassen darf, wenn die BE des FZGs erloschen ist! Ausgenommen sind im Falle der HDs die entsprechend alten Modelle, deren Homologation mit dem alten Auspuff erfolgte (der heute zu laut wäre).

Nun zu der Alternative, dass sich die Abgasemission verschlechtern würde: habt ihr u.U. den Kat mit rausgeschmissen (ich bin kein HD-Fahrer, sondern DUC), also falls es bei HD sowas gibt ;-), dann wäre diese Alternative ebenfalls erfüllt, die Folge: Bock bleibt stehen, weil BE erloschen.

ABER: in diesem Falle droht euch auch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Steuergesetz, weil die Maschine ihre Abgaswerte nicht halten kann, einer anderen Klasse unterliegt und ihr dann quasi zu wenig Steuern bezahlt! Hier also Vorsicht, es werden Straftatbestände erfüllt, keine OWi mehr! Auch hier ausgenommen jene, die dies eintragen lassen und genug Steuern entrichten.

Die dritte Alternative der Gefahr lässt sich hier nach meiner Meinung nur mit Hängen und Würgen begründen, sollte aber nie ziehen, denn: ein zu lauter Auspuff begründet keine GEFAHR, die zum Erlöschen der BE führen würde. Die Rechtsprechung sieht vor, dass die Versicherungen sich hier auch nicht um eine Zahlung drücken könnten, wenn diese Tatbestandsalternative erfüllt wäre.

Für jedwede eingetragenen Tüten kann die BE nicht erlöschen, wenn ihr also kontrolliert werdet und der Auspuff ist zu laut (selbst nach einer Messung), aber die ganze Chose ist eingetragen, müssen wir euch weiterfahren lassen und können nur einen Mängelbericht ausstellen. Achtung: dieser Grundsatz gilt nur für solche Teile, die eintragungsfähig sind; Auspuff zählt aber dazu. Gegenbeispiel: Heckflügel am Auto mit scharfen Kanten, eingetragen: NICHT zulassungsfähig, somit BE erloschen, auch wenn eingetragen!

Sprecht mit den Herren von TÜV & Co., aktuell können Auspuffanlagen bis zu 5dB über normalem Wert eingetragen werden; bei einer Verdopplung der Lautstärke alle 3dB entspricht das schon FAST der vierfachen Lautstärke!

Sollte jemand die Eintragung offener Tüten wünschen, lasst sie am besten mit einem Lichtbild eintragen. Ich habe offene Termi´s eingetragen, eine Individualnummer ist ja nicht vorhanden. Der Kollege vor Ort muss aber wissen, dass genau die Tüten eingetragen sind, die auch am Töff verbaut sind.

Schlusswort: bei einer Kontrolle am besten höflich mit den Kollegen sprechen; sollte einer von ihnen z.B. diesen Kenntnisstand nicht haben und darauf bestehen, dass die Mühle stehen bleibt oder Beschlagnahmen durchführen oder euch sonst eine Weisung geben, so ist diese zu befolgen. Dann bleibt euch nur der Rechtsweg (19IV GG). Sprecht vernünftig mit den Jungs und Mädels, macht die Sache transparent und dann machen wir, was auch immer wir DÜRFEN.

Greetz

am 7. Juni 2008 um 11:34

Zitat:

Original geschrieben von el morro

Hallo Jungs !

Also eine Sache ist nicht zur Sprache gekommen :

Wenn jemand mit Kess,Remus,usw herumfährt und diese offen ist und nun vor dem Herrn Wachtmeister klein beigibt,könnte man Glück haben.Wenn man jetzt noch vor dem Wachtmeister die Tüten zudreht bzw. den Db-Killer wieder reinschrauben kann - noch besser.

Aber es gibt genug Anlagen die "ausgeräumt" sind ,d.h. nicht in den Urzustand gebracht werden können - und das ist dann Urkundenfälschung und wird hochbestraft (im schlimmsten Fall).

==> Das ist - mit Verlaub - Unsinn. Um eine Urkundenfälschung handelt es sich hierbei nicht! Wo bitte soll die Urkunde sein? Das Nummernschild beispielsweise ist - zusammen mit dem Fahrzeug! - eine sog. "zusammengesetzte Urkunde", wer also dieses entfernt und an ein anderes Fzg schraubt, setzt sich dieser Gefahr aus!

Anders gelagert wäre der Fall, wenn jemand einem offenen Auspuff eine BE-Nummer einstanzt oder diesen mit entsprechenden Zeichen versieht.<==

Aber ich fahre eine Anlage,die von vornherein keine E-Nr. hat und nicht zugelassen ist !

D.h. eine Beschlagnahmung zum Zwecke einer Begutachtung wäre unsinnig.

Werden hier Unterschiede gemacht ?

==> hier genügt uns ein Lichtbild der Anlage und die Dokumentation, dass diese keine EG-BE oder andere BE hat <==

Wenn bei illegalen Anlagen die BE erlischt (ob nur 25€ Strafe oder nicht ),bedeutet das aber doch in jedem Fall : Karre bitte stehen lassen, oder ???

==> siehe meinen Beitrag oben; kannst du die BE durch Einbau des dB-Killers wiederherstellen, darfst du weiterfahren (hast aber trotzdem 50 EUR & 3Punkte am Bein), in deinem Fall bleibt das Töff stehen (außer der Auspuff ist eingetragen) <==

Danke

Gruß el morro

@Druss

Ich war 20 Jahre bei dem Verein.

Mein HD hat original nen U-Kat.

Meine Remus Anlage hat aber keinen Kat und ist trotzdem zugelassen.

Warum???

Weil ein Bike mit U-Kat genauso wie ein Bike ohne Kat eingestuft wird und somit die Auspuffherstelle herfür Anlagen ohne Kat homologieren dürfen.

Bei Bikes mit G-Kat schaut ne homologation für ne Anlage ohne Kat eigentlich seit letzem Jahr schlecht aus, und trotzdem gibts für diese Bikes auch noch zugelassen Anlagen ohne Kat !!!!

Steurbetrug liegt nicht vor.

Ist auch völliger Schwachsinn,da es keine Steurbegünstigungen für Bikes gibt !!!

 

Desweiteren können offent Tüten,also ohne Papiere!!! bei Bikes nach Baujahr 2001 gar nicht mehr eingetragen werden aufgrund fehlender Abgas und Lärmgutachten!!!

Deine Ausführungen sind teilweise recht realitätsfern bzw nicht rechtlich nachvollziehbar.

Und du bist Cop:confused:

Naja Wurst, da ich im Ruhestand bin hab ich mit dem Mist wenigstens dienstlich nichts mehr am Hut:D

am 8. Juni 2008 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von Druss01

Hallo,

ich muss mich auch mal als Mitglied der Rennleitung outen...

Mein Kenntnisstand:

ihr habt bisher nur die 3. Alternative beleuchtet, wenn ich nichts überlesen habe (sonst verbessert mich).

Wenn ihr aber einen offenen Auspuff dranschraubt oder den dB-Killer rausnehmt, liegt mithin ein EINGRIFF vor, den der Tatbestand fordert.

(kein Eingriff liegt vor, wenn die Anlage aufgrund von Verschleiß zu laut wurde)

Ihr habt also manuell etwas verändert. Damit einher geht normalerweise auch eine Verschlechterung der Geräuschemission, und DAS ist die Tatbestandsalternative, die zumeist erfüllt ist. Folge: die BE erlischt und es kommen 3 Punkte und 50 EUR auf euch zu. Seid ihr in der Lage, den dB-Killer wieder reinzuschrauben, könnt ihr danach weiterfahren, weil die BE wiederhergestellt wurde. Habt ihr dagegen eine komplett offene Anlage, dann bleibt das Teil stehen, auch wenn ihr 1000km von zuhause weg seid. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greift in diesem Falle nicht, weil unsereins diese fortwährende Störung der Rechtsordnung nicht dulden DARF und niemanden mit einem Fahrzeug weiterfahren lassen darf, wenn die BE des FZGs erloschen ist! Ausgenommen sind im Falle der HDs die entsprechend alten Modelle, deren Homologation mit dem alten Auspuff erfolgte (der heute zu laut wäre).

Mh... das ist aber nur theoretisch so.

Wurde im letzten Jahr mit einem Bike bei einem Terffen (in Bayern) gemessen. Zu laut. Töpfe offen und nicht eingetragen und nen abgefahrener Reifen dazu.

Ich erhielt eine Mängelkarte und einen Punkt sowie ne Geldstrafe. Ich durfte aber weiterfahren. Innerhalb von vier Wochen musste ich zum TÜV und mit Originaltüten (und neuem Reifen) vorführen. Karte vom Ingenieur unterscheiben und abstemplen lassen und an die Polizeidienststelle schicken, fertig.

Der Beamte war recht freundlich, ich natürlich auch und immer schön kooperativ. Möglichereise haben die auch Ermessensspielraum.

Das war mir natürlich eine Lehre, bei meinen jetzigen Bike ist alles eingetragen und ganz ganz leise.

Unfassbar........über 5 Seiten geht jetzt schon das Auspuffgenöle.

Wieso gibt es immer noch Leute die der Meining sind, dass ein Moped mit mindestens 102 Phon durch die Landschaft gedröhnt werden muss? Wer meint, er/sie muss das....sonst hat man ja kein HD-Feeling.......OK. Aber sich ständig darüber zu erregen, ob man/frau das darf und ob das was kostet, wenn man/frau nicht durfte.......ist ätzend langweilig.

gruss

motardpv

Höhöhö ich finds gut !

@  Motardpv

Was regst du dich denn auf? Musste doch nicht lesen, zwingt dich doch keiner dazu.

Frage mich nur was dich bewegt diesen Treat überhaupt zu lesen, steht doch in der Überschrift

" Lauter Auspuff neue Regelung" oder interessiert dich wohl doch ein zulässiger Auspuff mit 102 Phon?

Ich meine wegen dem Harleyfeeling ? :)

Ach so, bevor du hier anfängst runzunüllen, ich habe 104 Phon legal eingetragen und ich fahre die auch

seit 20 Jahren.

Gruß fxstc5

am 9. Juni 2008 um 7:03

Hi zusammen. Ich möchte hier auch mal vielleicht etwas beitragen: Ich bin HD-Neuling und mir erschließt sich das Bike nicht unbedingt über eine hohe Lautstärke.

Das Fahren ist doch der Traum und nicht die Dröhnung?

Schaut doch mal: Fahre ich mit offenen Tüten durch die Gegend, belästige ich auch irgendwo meine Mitmenschen. Wenn ich nachts auf den Hof fahre und das Ding ist sehr laut, werden mich die Nachbarn (ich wohne in der Innenstadt) nicht unbedingt in bester Erinnerung halten. Es würde Euch ja auch nicht freuen, wenn Ihr nachts schlaft und der Kollege mit lautem Krach vor Eurem Schlafzimmer steht, oder?

Die neuen HDs sind vom Sound wirklich i.O. und ich habe auch das angenehme Gefühl, bei einer Verkehrskontrolle geschmeidig durchzukommen und nicht das bike beschlagnahmt zu bekommen und mich dann als Fußgänger darzustellen. Die Polizisten müssen dies ja tun, es gibt halt die Gesetze und wenn sie diese nicht vollstrecken, dann machen die sich auch strafbar.

Ansonsten gilt immer:

Leben und Leben lassen und keine Urne bei Gegenwind aufmachen!

Gute Fahrt wünscht der Bonesfan

am 9. Juni 2008 um 7:14

Zitat:

Original geschrieben von Bonesfan

 

Die neuen HDs sind vom Sound wirklich i.O. ...

am 9. Juni 2008 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von wueschi

@Druss

Ich war 20 Jahre bei dem Verein.

Mein HD hat original nen U-Kat.

Meine Remus Anlage hat aber keinen Kat und ist trotzdem zugelassen.

Warum???

=> Weil der Hersteller diese so hat homologieren lassen!

Wer eine BOS-Anlage dranschraubt (=Eingriff) und diese eine EG-ABE besitzt, der bleibt trotzdem stehen, wenn eine Phonmessung ergibt, dass die Tüte außerhalb der Toleranz liegt, basta.

Sollte ein Kollege wie unten beschrieben Punkte verteilen, weil die BE erloschen ist, dann darf er den "Sünder" nur weiterfahren lassen, wenn die BE wiederhergestellt ist. Ich DARF gar niemanden weiterfahren lassen, bei dessen FZG die BE erloschen bleibt!

Weil ein Bike mit U-Kat genauso wie ein Bike ohne Kat eingestuft wird und somit die Auspuffherstelle herfür Anlagen ohne Kat homologieren dürfen.

Bei Bikes mit G-Kat schaut ne homologation für ne Anlage ohne Kat eigentlich seit letzem Jahr schlecht aus, und trotzdem gibts für diese Bikes auch noch zugelassen Anlagen ohne Kat !!!!

Steurbetrug liegt nicht vor.

Ist auch völliger Schwachsinn,da es keine Steurbegünstigungen für Bikes gibt !!!

 

Desweiteren können offent Tüten,also ohne Papiere!!! bei Bikes nach Baujahr 2001 gar nicht mehr eingetragen werden aufgrund fehlender Abgas und Lärmgutachten!!!

=> Unsinn, per Einzelabnahme kann sehr wohl eingetragen werden; habe schließlich an meiner 1098S die offenen Termi´s auch eingetragen bekommen!

Deine Ausführungen sind teilweise recht realitätsfern bzw nicht rechtlich nachvollziehbar.

Und du bist Cop:confused:

=> Werter Kollege im Ruhestand, ich unterstelle dir mal, dass du nicht auf dem Laufenden bist und dir aktuelle Rechtsprechung genauso fern liegt wie das, was unsere Generation an "Cops" macht, nämlich einfach ins Gesetz gucken und nicht nach "Bauchgefühl" handeln...

Du warst wahrscheinlich der Cop, der so larrifarri nach Gefühl handelte. REchtlich nicht nachvollziehbar? Zieh du dir lieber nochmal die StVZO rein und studier mal die Rechtsprechung...tststs...

Naja Wurst, da ich im Ruhestand bin hab ich mit dem Mist wenigstens dienstlich nichts mehr am Hut:D

am 9. Juni 2008 um 8:49

Sollte jemand die Eintragung offener Tüten wünschen, lasst sie am besten mit einem Lichtbild eintragen. Ich habe offene Termi´s eingetragen, eine Individualnummer ist ja nicht vorhanden. Der Kollege vor Ort muss aber wissen, dass genau die Tüten eingetragen sind, die auch am Töff verbaut sind.

Wie das?Eintragung offener tüten?

mal was anderes,ich habe eine dyna bj 98 mit evo motor...

ich habe die screamin`eagle anlage drauf(einfach rohr:-))

jetzt weiß ich nicht welche strafe mich erwartet,da das bei mir der orginalauspuff ist(us import),und ich ja somit nichts manipuliert habe,es war noch nie ein leiser auspuff dran,hat da jemand erfahrung?

am 9. Juni 2008 um 9:20

unwissenheit schützt vor strafe nicht...also 3 punkte, bussgeld, wieder vorführen. so ists hier im norden....anscheinen ist man im süden der republik garstiger....moped einkassieren usw. naja, in 18 jahren laut und illegal hat hier noch keiner gemeckert :D

am 9. Juni 2008 um 9:22

ist aber doch orginal?

am 9. Juni 2008 um 9:43

screaming eagle...einfach rohr? garantiert nicht original. wäre auch wurscht......um legal laut unterwegs zu sein rettet dich nur ein frühes baujahr....und ne 98er dyna darf 80db laut sein......was alles andere als laut ist.

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