Lastindex Winterreifen
Tach .. ich lasse mir grad nen Agebot für Winterreifen erstellen .. Jetzt stutzt mein Reifenhändler etwas über den Lastindex, welcher bei mir mit 94 eingetragen ist. Im neuen wie im alten Fahrzeugschein / -brief .... Angeblich gibts nur 2 Herrsteller die 94H liefern. Was steht bei euch eingetragen? Was fahrt ihr für Reifen? Fahr ich nen Exoten??
Greez
Timmee
19 Antworten
Wie sieht es eigentlich mit den so genannten Transporterreifen aus ? Die haben meist einen T-Index über 100, der G-Index ist für mich mit T ausreichend, kann man die problemlos auf einen PKW fahren ?
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Tja du hast ja lt. Sig auch 'nen Omi B mit Vierzylinder. Hier ist der 91er LI erlaubt.
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Ich glaube nicht ,dass 4- oder 6-Zylinder den Unterschied machen. Das liegt eher an der Frage Limo oder Caravan.
lg
moodus
Zitat:
Original geschrieben von moodus
Ich glaube nicht ,dass 4- oder 6-Zylinder den Unterschied machen. Das liegt eher an der Frage Limo oder Caravan.lg
moodus
Falsch.
Ich kann auf unserem Caravan auch Reifen mit 'nem 91er LI fahren.
Entscheidend ist einmal die Masse des Autos und die V-max. Die Sechsender könnten theoretisch mit 'nem 93er LI fahren, aufgrund des Abzug der Tragfähigkeit bei Reifen die einen Geschwindigkeitsindex von V (oder höher) haben, muss es fast immer der 94er LI sein.
Gruß
Geht doch einfach mal auf den Link den ich als 2. post geschrieben habe.
Dann könnt ihr euch das alles mal durchlesen da steht es auch alles genau beschrieben.
Es kommt auf die Zulässige Achslast drauf an. Meine Hat als höchstes 1230 da kommt man auf einen Lastindex von 91. Die Höchstgeschwindigkeit ist bei mir 210 km/h im Schein.
Heißt ich dürfte (mache ich auch) als Winterreifen 195/65 r 15 91 H fahren.
H= 210
LI 91 = 1230 Kg
ich weiß nicht was ihr darum schreibt....
sie beziehen sich dabei auf einen Reifendruck von 2,5 bar. Bei niedrigerem Reifendruck sinkt auch die Tragfähigkeit!
Ein Reifen mit höherem Wert darf anstelle eines Reifens mit niedrigerem Wert verwendet werden.
Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex) bzw. 240 km/h (für Reifen mit W- und Z-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91% der zulässigen Höchstlast beansprucht werden.