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Laserpistole + Motorrad

Themenstarteram 2. August 2011 um 20:41

Hallo,

ich hoffe das passt inhaltlich hier rein, ansonsten bitte verschieben.

Wurde heute mitn Motorrad gelasert. Jetz hab ich zum ersten in dieser Kombination damit zu tun (Laser + Motorrad). Mir kommen bei dieser Messung einige Punkte seltsam vor:

1. Laser + Motorrad (geht das überhaupt? Auf was zielen die da?)

2. Messstelle (also die Herren in Grün) war außerhalb der eigentlichen Beschränkung (zwar nicht wesentlich aber doch ca. 20-30m)

3. Messstelle war auf einer Brücke (also das Messgerät an sich war ca. 6m über der Fahrbahn)

4. 2-spurige Fahrbahn (ich ganz links) und das Messgerät war nicht ganz über dem Fahrbahnrad positioniert sondern weiter rechts...also war zwischen meinem Fahrzeug und dem Messgerät noch ein seitlicher Abstand von 4-5m (OK dürfte bei entsprechender Entfernung relativ egal sein...)

5. Es wurde nicht direkt an der Messstelle sondern einige hundert Meter weiter aufgehalten...Ich konnte also nicht auf das Messgerät schauen und mich selbst von dem Messwert überzeugen (Polizisten an der Laserpistole waren zu zweit...) Wert wurde also per Funk durchgegeben...Zulässig?

Ich frage jetzt nicht weil ich den Verstoß an sich nicht glaube. Ich finde den Wert nur zu hoch. Angeblich waren es 121 km/h (Ohne Toleranz). Bei meiner Maschine ist der Tacho auch nicht mehr so wirklich genau (um nicht zu sagen der lügt extrem). Also müsste ich mindestens 140 aufm Tacho stehen gehabt haben und das warens definitiv nicht.

MFG

Robert

Beste Antwort im Thema

Vielleicht solltest Du Deine Ausdrucksweise mal überdenken. Ich bin übrigens auch einer von diesen "Idioten", nur dass ich seit 20 Jahren nicht mehr in der VÜ tätig bin.

Wer in diesem speziellen Fall der Idiot ist, nämlich der, der an einem solchen Unfallschwerpunkt (das ist ein gefährliches Stück, das sieht man auf Deinen Fotos) Geschwindigkeitsmessungen durchführt oder der, der (nach Abzug der Toleranz) mit 57 km/h zu schnell durchbrettert, lass' ich mal dahingestellt.

Meine Kinder nehmen auch am Straßenverkehr teil. Ich bete jeden Tag darum, dass sie heil nach Hause kommen und nicht Opfer von Leuten werden, die rücksichts- und maßlos sich und andere gefährden.

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Zitat:

Original geschrieben von twindance

Fangen wir an mit dem Doppler-Messprinzip. Hier ist der Winkel insofern unerheblich, wenn er zuvor bestimmt und in die Korrekturformel eingesetzt wurde. Allerdings versuchen (und es gelingt sehr gut) die messenden Beamten, das Fahrzeug frontal zu treffen.

Der Winkel ist, wie Du Dir schon ein wenig selbst widersprechend schon sagst, überhaupt nicht unerheblich. Der Kosinus ist da unerbittlich. ;)

Und dass die das Auto frontal treffen, ist Grundvoraussetzung für eine halbwegs brauchbare Messung. Trotzdem kommt dabei nur die Relativgeschwindigkeit heraus, die nur im Sonderfall "Kurswinkel zu Messstelle = 0° " auch die eigentlich relevante Geschwindigkeit über Grund darstellt. Daher: Ein korrekt eingestellter Winkel ist sehr wichtig, der Öffnungswinkel/-strahl des Sensors sollte schmal sein und nur an einer definierten Stelle "durchfahren" werden.

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Stealth-Technologie: schaut Euch den Stealth-Bomber an, aus Metall und dennoch kaum zu orten. Warum? Weil die seltsam aussehenden dreieckig anmutenden Formen den Laserstrahl ablenken, statt ihn zu reflektieren. Frohes Basteln beim Anfertigen entsprechender Nachrüst-Verkleidungen.

Es ist nicht nur die Form - von unten gemessen lenkt da gar nichts ab - sondern das vor allem absorbierende Material, das einen Radarrückstreuquerschnitt eines kleinen Piepmatzes erzeugt.

Das Anfertigen einer solchen Umhüllung für ein Moped ist aber in der Tat nicht sehr einfach. :p

Gruß

Michael

Lange Rede - kurzer Sinn:

 

Zu schnell gefahren?

Erwischt worden?

Zahlen, Mund abwischen und fertig!!!

 

 

Die Eingangsfrage nach der Möglichkeit der Messung wurde bejaht, also kann man hier auch zumachen...

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Touranheizer

Lange Rede - kurzer Sinn:

Zu schnell gefahren?

Erwischt worden?

Zahlen, Mund abwischen und fertig!!!

 

Die Eingangsfrage nach der Möglichkeit der Messung wurde bejaht, also kann man hier auch zumachen...

Ich glaube, da ist das Zahlen an sich nicht so das Problem.

Für den TE wird es jetzt sicher schwierig sein auf Arbeit zu kommen...

Manchmal frag ich mich aber wirklich was das für einen Sinn macht solche Begrenzungen auf einer gut übersichtlichen, zwei-spurigen Straße zu machen. Anscheinend haben die mal wieder dringend Kohle gebraucht.

Und mal angemerkt... was sind schon 60 sachen für ein Motorrad? Bissle mehr als Schrittgeschwindigkeit.

Unter anderem aus diesem Grund versuch ich mir das Mopedfahren auf der Straße abzugewöhnen.

Man kann sein Geld auch sinnvoller investieren ;-)

@r0b*breu

Wünsch dir viel Glück! Vllt klappts ja.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Du brauchst jemandem, an dem Du Deine Wut über Dein Fehlverhalten auslassen kannst ? Na gut, wenn's schee macht...

Weit gefehlt.

Erstens bin ich nicht wütend, zweitens juckt es mich nicht wirklich. Ich habe zu Fuß 10 Minuten auf die Arbeit und schaffe es im Jahr außerhalb der Moppedzeit ganze 3-6tausend Kilometer zu fahren. Für mich ist Auto Luxus den ich nicht wirklich brauche.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Dass behördliche Akteneinsicht nur Anwälten vorbehalten ist, weiß jeder halbwegs gebildete Mensch. Ich hab wenig Ahnung von dem Procedere ujnd es interessiert mich auch nicht.

Was das mit Bildung zu tun hat entzieht sich meiner Kenntnis. Tatsache ist, wenn man einen Polizisten zu diesem Thema hört kommt immer das gleiche Falsche. Ahnung haben sie davon also offensichtlich nicht oder hat das jetzt was mit fehlender Bildung zu tun?. Akteneinsicht ist auch ohne Anwalt möglich. Sowohl die eigentliche Bußgeldakte sowie die Ermittlungsakte und alle anderen relevanten Dokumente kann und werde ich als Beschuldigter ohne Anwalt einsehen.

Wenn du das Ordnugnswidrigkeitengesetz und die Strafprozessordnung studiert hast, wirst du es verstehen. Wenn einer die Paragraphen wissen will, gerne per PN, soll hier ja keine Rechtsberatung sein.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Du warst zu schnell ? Zahlemann und Söhne.

Ja???, was ich aber nicht im vorgeworfenen Maß glaube. Es geht eigentlich nur ums Prinzip.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Dein Anwalt kann Fehler nachweisen ? Einstellung des Verfahrens. So what ?

Was für einen Anwalt, habe ich Geld zu verschenken? Ich kann mich bis vors Amtsgericht selbst vertreten ohne je einen Anwalt zu kontaktieren.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Man sollte nicht den Fehler machen, alle Polizeibeamten über einen Kamm zu scheren. Da gibt es ein sehr vielfältiges Aufgabenspektrum, aber dieses Schubladendenken zeigt gleich, wie einfach man es sich machen kann.

Dann hast du hier deinen Kollegen und dir keinen Gefallen getan als du von etwas geschrieben hast, wovon du keine Ahnung hast. Genau dies fördert doch das Schubladendenken.

Gruß Frank

 

Du tust mir leid "frank170664"

Aufrichtig.

Mehr will ich zu dem Müll, den Du hier verzapfst wirklich nicht mehr sagen. Auf Deine Beiträge werde ich wohl künftig ebenso verzichten, wie auf diesen Thread.

am 12. August 2011 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

 

Dass behördliche Akteneinsicht nur Anwälten vorbehalten ist, weiß jeder halbwegs gebildete Mensch. Ich hab wenig Ahnung von dem Procedere und es interessiert mich auch nicht.

Tatsache ist, wenn man einen Polizisten zu diesem Thema hört kommt immer das gleiche Falsche.

Ahnung haben sie davon also offensichtlich nicht oder hat das jetzt was mit fehlender Bildung zu tun?.

Ja???, was ich aber nicht im vorgeworfenen Maß glaube.

Es geht eigentlich nur ums Prinzip.

Was für einen Anwalt, habe ich Geld zu verschenken? Ich kann mich bis vors Amtsgericht selbst vertreten ohne je einen Anwalt zu kontaktieren.

Dann hast du hier deinen Kollegen und dir keinen Gefallen getan als du von etwas geschrieben hast, wovon du keine Ahnung hast.

Oh Mann ..................................

Zitat:

Original geschrieben von race-wo-man-87

 

Und mal angemerkt... was sind schon 60 sachen für ein Motorrad?

Bissle mehr als Schrittgeschwindigkeit.

Unter anderem aus diesem Grund versuch ich mir das Mopedfahren auf der Straße abzugewöhnen.

Man kann sein Geld auch sinnvoller investieren ;-)

@r0b*breu

Wünsch dir viel Glück! Vllt klappts ja.

Bau ein Haus oder kauf eine Insel.

Dort kannst du eigene Regeln erstellen und das Geld sinnvoll in die dortigen Einwohner stecken.

Das Moped fahren abgewöhnen ist eine erstklassige Idee :D

So etwas braucht es auf der Straße wirklich nicht .

@r0b*breu

Klappen tut es in jedem Fall, nur ich denke in der richtigen Richtung, denn zu Fuß zu gehen kann auch seine Reize haben

Wenn mir jemand Leid tut, dann nur die Verkehrsteilnehmer die wegen solchen Leuten ausweichen, eine Vollbremsung machen müssen und womöglich noch dadurch zu schaden kommen.

Mist!

Gestern hat mich auf der Elli auch erwischt.. hoffentlich lässt sich da was machen.. Ein Bekannter hat den Verlauf gottseidank gefilmt:

http://www.youtube.com/watch?v=PRyrySoJpR8&feature=related

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Mist!

Gestern hat mich auf der Elli auch erwischt.. hoffentlich lässt sich da was machen.. Ein Bekannter hat den Verlauf gottseidank gefilmt:

www.youtube.com/watch?v=PRyrySoJpR8&feature=related

Du Schleicher! Man sollte Dir die Elli wegnehmen, die muss doch auch mal artgerecht bewegt werden. Wahrscheinlich wurdest Du ermahnt, weil die Trecker hinter Dir hilfesuchend den Notruf wählten :D

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Du tust mir leid "frank170664"

Aufrichtig.

Mehr will ich zu dem Müll, den Du hier verzapfst wirklich nicht mehr sagen. Auf Deine Beiträge werde ich wohl künftig ebenso verzichten, wie auf diesen Thread.

So eine Aussage find ich eigentlich schade. Bisher habe ich deine Beiträge hier wirklich geschätzt. Scheinbar habe ich dich aber in deiner Berufsehre voll erwischt.

Aber was kann ich dafür, dass du einfach falsche Aussagen triffst. Beschäftige dich einfach einmal mit § 46 OWiG, und danch mit § 147 Absatz VII StPO. Danach weisst du, das jeder Beschuldigter in einem Bußgeldverfahren Akteneinsicht erhalten muss. Das Volkswissen, welches du als Bildung bezeichnest, ist da einfach nur falsch. Und im im Bußgeldverfahren greifen auch die Ausnahmen in Absatz 7 nicht, da die Ermittlungen abgeschlossen sind. Das war auch nach einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter beim RP überhauot nicht strittig. Auch diesen musste ich zwar auf § 147 hinweisen, aber danach war er sehr kooperativ was die Akteneinsicht angeht.

Die Aussage des Zeugen werde ich nicht weg bekommen, dessen bin ich mir bewusst. Insofern ist nur die Messung angreifbar oder aber das ganze drum herum. Um das zu beurteilen, muss man halt Messprotokoll, Eichnachweis und Ausbildungsnachweis des Beamtens einsehen. Da ist der Ansatzpunkt, und wenn da ein Fehler vorliegt, hat man schon gewonnen. Und das probiere ich. Zu schnell war ich, dazu stehe ich obwohl das eigentlich nicht meine Art ist. Ich habe einfach das Schild, weil ich mich aufs Überholen konzentriert habe, nicht gesehen. Ich würde auch nicht, trotz der Aussagen des Beamtens, gegen ein Bußgeld vorgehen. Ich war zu schnell, also habe ich Strafe verdient. Aber das Fahrverbot stört mich, da ich von einer Falschmessung überzeugt bin.

Aber, und das habe ich ausgerechnet, physikalisch gibt mein Moped wenn der LKW mit 80, also auch schon 10km zu schnell war, die vorgeworfene Geschwindigkeit neben dem LKW 115km/h beim Überholen nicht her. Der ist nunmal nur 22m lang. Und so hat die Situation der messende Beamte vor Ort beschrieben.

Jetzt habe ich hier Paragraphen genannt, um deinen rechtlichen Müll zu korrigieren. War das jetzt Rechtsberatung, dann Entschuldigung. Aber so einen Vorwurf gegen mich lasse ich nicht unkommentiert stehen. Und Auflösen warum ich dich angreife kann man das nur, wenn man die entsprechenden Paragraphen nennt. Wo ich jetzt Müll geschrieben habe, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht kannst du das ja einmal erklären. Oder vielleicht einer von denen, die dir ein Danke gegeben haben.

Zu meinem Fall möchte ich hier nicht viel schreiben. Nur soviel, der Polizist hat auf Nachfrage nach der Messung mir gegenüber unter Zeugen Angaben gemacht, die den Schluss zu lassen, dass er von der Bedienung des Gerätes nicht wirklich Ahnung hatte. Desweiteren entspricht der Name des Zeugen nicht dem Namen des messenden Beamtens. Vielmehr ist es der, der die Anzeige, während sein Kollege weiter gemessen hat, geschhrieben hat.

Insofern habe ich mehrere Gründe dagegen zu gehen. In erster Linie Prinzip und berechtigte Aussicht auf Erfolg. Zum anderen, dass ich auf diesem Weg auch den Zeitpunkt bestimmen kann, wann ich vielleicht zu Fuß gehe. Aktuell ist das Verfahren in der Schwebe. Ich habe Einspruch eingelegt und angekündigt, diesen nach Akteneinsicht zu begründen. Gleichzeitig habe ich nach oben genannten Paragraphen Akteneinsicht beantragt.

Das bedeutet, ich habe bis zur Rechtskraft schon einmal mindestens 8 Wochen gewonnen. Und wenn ich es bis vors Amtsgericht treibe, gewinne ich, da diese restlos überlastet sind noch einmal mindestens 3 Monate. Das bedeutet, da ich meinen Einspruch jederzeit wiederrufen kann, habe ich ungefähr 9 Monate Zeit, bevor ich vielleicht meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben muss. Da finde ich eine echt geeigneten Termin.

Das der Beamte beim RP das Bußgeld erhöht hat wegen mehrerer weiterer eingetragener Geschwindigkeitsverstöße ist dabei nebensächlich. Ich habe mir dann mal aus Flensburg eine Selbstauskunft besorgt, ohne Eintrag.

Gruß Frank

 

 

Update:

Wie weiter vorne im Thema angekündigt, berichte ich hier mal weiter. Die von mir ohne Anwalt geforderte Akteneinsicht wurde gewährt. Die Behörde ist sogar noch weiter gegangen und hat mir alle von mir angefordereten Unterlagen zugesand.

Da mir jetzt bekannt ist, was mir wie vorgeworfen wird und ich die Unterlagen auf Fehler überprüfen kann mache ich mir jetzt Gedanken über meine Verteidigungsstrategie. Bei einer ersten Sichtung finde ich mit vorab gemachten Nachforschungen 3 Ansatzmöglichkeiten, jedoch nur mit mäßiger Erfolgsaussicht.

Aber, und das war mir eigentlich viel wichtiger, ich kann meine KFZ freie Zeit jetzt schon sicher bis ins nächste Jahr schieben. Und Motorrad im Januar macht nicht unbedingt Spaß.

Gruß Frank

am 19. August 2011 um 10:03

Zitat:

Stealth-Technologie: schaut Euch den Stealth-Bomber an, aus Metall und dennoch kaum zu orten. Warum? Weil die seltsam aussehenden dreieckig anmutenden Formen den Laserstrahl ablenken, statt ihn zu reflektieren. Frohes Basteln beim Anfertigen entsprechender Nachrüst-Verkleidungen.

Die RC8R kommt dem doch recht nahe. ;)

 

Ich persönlich lass mich von Laserkontrollen nicht mehr irritieren. Hab mich einmal abfetten lassen, 100 Euro und 3 Punkte vorm Ortsausgang, seitdem nie wieder. Innerorts fahr ich 95% der Strecken vorbildlich, wo es eben verhältnismäßig ist. Außerorts darfs dann auch mal etwas flotter sein. Und wenn die Kelle kommt, Blinker links und entspannt seine Runde weiter drehen. Eine höhere Strafe riskiert man damit nicht, da es sein gutes Recht ist sich der Beihilfe zur Aufklärung seines eigenen Vergehens zu entziehen. Und man bekommt die bessere Position um den Vorwurf später anzufechten: Kein Foto, kein identifizierter Täter und wie es mir auch schon passiert ist, kommt auch mal überhaupt nichts.

Ich mach jedenfalls bei diesen Spielchen nicht mehr mit. Jedes Jahr im Oktober/November stehen sie an jeder Ecke, weil wohl der Jahresumsatz noch erfüllt werden muss oder das Weihnachtsgeld noch nicht verdient ist. Und hier stehen in jedem Kuhkaff mindestens zwei Blitzer, teilweise an den unmöglichsten Stellen, die, wie mal offen ausgesprochen wurde, "rentabel" sind. Herzlichen Glückwunsch, nicht mit mir! Da werf ichs lieber der Rechtschutz in den Hals und fahr sorgenfrei.

Zitat:

Original geschrieben von ky4f

Eine höhere Strafe riskiert man damit nicht, da es sein gutes Recht ist sich der Beihilfe zur Aufklärung seines eigenen Vergehens zu entziehen.

Würde ich nicht so automatisch annehmen, wenn Du den grünen Mann da auf der Straße halb umfährst. Und die stehen in solchen Fällen gern mitten auf der Straße.

Gruß

Michael

Wenn die guten realativ früh erkannt werden , haben die einen schon gelasert, also rechts ran und umdrehen , kann kann ja einfach mal zurück fahren wollen.

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