Laserpistole + Motorrad

Hallo,

ich hoffe das passt inhaltlich hier rein, ansonsten bitte verschieben.

Wurde heute mitn Motorrad gelasert. Jetz hab ich zum ersten in dieser Kombination damit zu tun (Laser + Motorrad). Mir kommen bei dieser Messung einige Punkte seltsam vor:

1. Laser + Motorrad (geht das überhaupt? Auf was zielen die da?)

2. Messstelle (also die Herren in Grün) war außerhalb der eigentlichen Beschränkung (zwar nicht wesentlich aber doch ca. 20-30m)

3. Messstelle war auf einer Brücke (also das Messgerät an sich war ca. 6m über der Fahrbahn)

4. 2-spurige Fahrbahn (ich ganz links) und das Messgerät war nicht ganz über dem Fahrbahnrad positioniert sondern weiter rechts...also war zwischen meinem Fahrzeug und dem Messgerät noch ein seitlicher Abstand von 4-5m (OK dürfte bei entsprechender Entfernung relativ egal sein...)

5. Es wurde nicht direkt an der Messstelle sondern einige hundert Meter weiter aufgehalten...Ich konnte also nicht auf das Messgerät schauen und mich selbst von dem Messwert überzeugen (Polizisten an der Laserpistole waren zu zweit...) Wert wurde also per Funk durchgegeben...Zulässig?

Ich frage jetzt nicht weil ich den Verstoß an sich nicht glaube. Ich finde den Wert nur zu hoch. Angeblich waren es 121 km/h (Ohne Toleranz). Bei meiner Maschine ist der Tacho auch nicht mehr so wirklich genau (um nicht zu sagen der lügt extrem). Also müsste ich mindestens 140 aufm Tacho stehen gehabt haben und das warens definitiv nicht.

MFG
Robert

Beste Antwort im Thema

Vielleicht solltest Du Deine Ausdrucksweise mal überdenken. Ich bin übrigens auch einer von diesen "Idioten", nur dass ich seit 20 Jahren nicht mehr in der VÜ tätig bin.
Wer in diesem speziellen Fall der Idiot ist, nämlich der, der an einem solchen Unfallschwerpunkt (das ist ein gefährliches Stück, das sieht man auf Deinen Fotos) Geschwindigkeitsmessungen durchführt oder der, der (nach Abzug der Toleranz) mit 57 km/h zu schnell durchbrettert, lass' ich mal dahingestellt.
Meine Kinder nehmen auch am Straßenverkehr teil. Ich bete jeden Tag darum, dass sie heil nach Hause kommen und nicht Opfer von Leuten werden, die rücksichts- und maßlos sich und andere gefährden.

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*suche Stealth-Technologie für mein Bike

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


*suche Stealth-Technologie für mein Bike

Meinst Du sowas wie auf dem Bild?...das wäre zwar eher was für Star Wars, aber wenigstens teilweise unsichtbar.

Sauber! Endlich kein Reifenverschleiß mehr. 😁

Stealth? Meine ist mattschwarz. Entweder funktioniert's oder der Sheriff ist mit seiner Pistole immer nur zur falschen Stelle geritten. Kann aber auch sein, dass ich halbwegs anständig fahre. 😉

Auf jeden Fall habe ich in den letzten Jahrzehnten schon genug Fallen gesehen. Und nahezu alle standen an Stellen, wo die Einnahmen stimmen, ein etwas erhöhtes Tempo aber eher nicht als gefährlich angesehen werden kann. Ich habe auch eine gute Bekannte, die in einem Kreis bestimmt, wo an welchem Tag die Fallen aufstellt werden (ich schreibe mit Absicht "Fallen"😉. Die hat es schriftlich als Dienstanweisung "nur dort, wo mind. xxx,-EUR/Tag zu erwarten sind".
Die Polizei halte ich aber für so vernünftig, dass sie eher an Unfallschwerpunkten misst. Aber dürften die das? Mit der teuren Radarpistole eine Stunde irgendwo stehen und nichts kommt dabei rüber? Mopedsammler?

Das alles hilft dem TE aber auch nicht weiter.
Wenn ich mir die beiden Fotos so anschaue: wenn ich da mit 70 im Fünften oder Sechsten angekommen wäre, hätte ich auch schon in der Kurve etwas Gas gegeben (also am Ende der Kurve sicher schon 90). Die Strecke ist übersichtlich, wenn man sich in der Kurve befindet auch die Einfahrt rechts und die Abbiegerspur von vorne, im hohen Gang ist es keine Lärmbelästigung und "freie Fahrt" steht kurz danach. Und schon hätten sie mich auch gehabt. Ein Blick auf die Brücke hätte halt geholfen...

Irgendwie nach dem Prinzip: wer eine Radarfalle nicht rechtzeitig sieht, fährt so unaufmerksam, dass es ihm eigentlich nicht anders gehört. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


*suche Stealth-Technologie für mein Bike

Wäre mal ein Anfang: 

www.bild.de/.../studie-dieses-bike-kann-fliegen-18675622.bild.html
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Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost


Irgendwie nach dem Prinzip: wer eine Radarfalle nicht rechtzeitig sieht, fährt so unaufmerksam, dass es ihm eigentlich nicht anders gehört. 😁

Soll auch angeblich zum vorausschauenden Fahren gehören...😁

man sollte auch immer den himmel beobachten. falls mal ein flugzeug abstürzt.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Wurden Fehler gemacht, und man kann das beweisen, ist das auch legitim und notwendig.

Hallo Moppedsammler,

so eine Aussage von einem Fachmann in diesem Thema finde ich fast scheinheilig. Ich will dich damit nicht persönlich angreifen, aber du als Fachmann (Polizist?) müsstest eigentlich wissen, wie schwer das ganze wird.

Bei Messungen mit der Laserpistole müssen je nach Gerät gewisse Vorschriften beachtet werden. Diese sind jedoch geräteabhängig unterschiedlich. Alle Geräte haben eines Gemeinsam, es gibt kein Beweisfoto, obwohl dies bei einigen Geräten technisch durchaus möglich wäre, insofern ist die Aussage des Messbeamten entscheident.

Ansatzpunkte für eine Fehlmessung gibt es drei. Häufigste Ursache ist falsche Bedienung, das nächste fehlende Eichung und als letztes ein defekte Messeinheit. Letzteres wird im Regelfall erst bei der nächsten Eichung festgestellt, was dann aber einige Zeit dauern kann. Die Bußgelder und Strafen werden dann aber im nachhinein nicht zurückgenommen. Beweisen kann man letzteres nicht.

Für den Nachweis der falschen Bedienung gibt es 2 Ansätze. Als erstes den fehlenden Ausbildungsnachweis des messenden Beamtens und als zweites die Bequemlichkeit des Beamtens, die erforderlichen Bedienschritte durchzuführen, bevor er mit der Messung beginnt. Hat er das alles richtig gemacht und entsprechend Protokolliert muss man die Verteidigungsstrategie ändern.

Die Eichung liegt bei der zuständigen Behörde.

Das ganze kann man dann aber nur herausfinden, wenn man Akteneinsicht erlangt. Hier kommt nun das in der Volksmeinung nächste Hinderniss. Fragt man Polizisten bzw. den Sachbearbeiter der Behörde wie man Akteneinsicht erlangt, dann heißt es lapidar über einen Anwalt, zumindest war es bei mir so.
Dass dies Falsch ist wissen die Beamten entweder nicht oder aber geben, wie in meinem Fall der Sachbearbeiter, bewusst eine falsche Auskunft.

Akteneinsicht sieht aber nicht so aus, dass alle wichtigen Dokumente an einer Stelle zusammengefasst sind sondern durchaus in bis zu drei Standorten verteilt liegen. Und da die Behörden dem Beschuldigten keine Kopien zusenden müssen kann es passieren dass man erst einmal mehrer Hundert Kilometer fahren muss um alle wichtigen Dokumente einzusehen. Das abfotografieren ist erlaubt, jedoch nicht allen Behörden bekannt.

Schlussendlich kann es dann noch passieren, dass man am Schluss vors Amtsgericht muss. Auch diesen Termin kann man ohne Anwalt warnehmen was interessant wird, wenn die zuständige Behörde zuvor Akteneinsicht verweigert hat.

Alles in allem zusammengefasst ein recht ordentlicher Zeitaufwand, vor allem wenn man berufstätig ist. Ich werde das aber alles Schritt für Schritt durchführen, alleine schon um gegebenenfalls das Fahrverbot in einen mir angenehmen Zeitraum zu schieben. Rechtskräftig wird das Bußgeld und die Verordnung des Fahrverbotes erst dann, wenn ich entweder verurteilt bin oder aber den Einspruch zurückziehe was ich selbst dann noch machen kann, wenn der Richter gerade sein Urteil sprechen will.

Das Kostenrisiko beläuft sich bei einem kompletten Verfahren übrigens unter 100,- Euro, weniger als die Selbstbeteiligung einer Rechtsschutzversicherung

Berichten wie weit ich gehe oder warum ich gegebenenfalls meinen Einspruch zurückziehe werde ich wie oben angekündigt hier machen.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von r0b*breu


4. 2-spurige Fahrbahn (ich ganz links) und das Messgerät war nicht ganz über dem Fahrbahnrad positioniert sondern weiter rechts...also war zwischen meinem Fahrzeug und dem Messgerät noch ein seitlicher Abstand von 4-5m (OK dürfte bei entsprechender Entfernung relativ egal sein...)

Eher positiv für Dich. Mit steigendem seitlichen Abstand (bzw. mit steigendem Winkel) sinkt Deine Geschwindigkeit relativ zu der Messstelle. Die gemessene Relativgeschwindigkeit ist ja nicht Deine Absolutgeschwindigkeit über Grund - das wäre sie nur, wenn Du genau auf die Messstelle zufahren würdest.

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664



Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Wurden Fehler gemacht, und man kann das beweisen, ist das auch legitim und notwendig.
Hallo Moppedsammler,

so eine Aussage von einem Fachmann in diesem Thema finde ich fast scheinheilig. Ich will dich damit nicht persönlich angreifen, aber du als Fachmann (Polizist?) müsstest eigentlich wissen, wie schwer das ganze wird.
Gruß Frank

@ frank: Den Ausdruck "scheinheilig" auf eine Tatsachenaussage bezogen, verbitte ich mir. Und dass ich da ein "Fachmann" bin ist eine freie Erfindung von Dir. Und falsch.

Du brauchst jemandem, an dem Du Deine Wut über Dein Fehlverhalten auslassen kannst ? Na gut, wenn's schee macht...

Weder bin ich ein Fachmann für Geschwindigkeitsmessungen (das habe ich nie behauptet) noch habe ich behauptet, dass das leicht ist, aus so einer Nummer rauszukommen.
Dass behördliche Akteneinsicht nur Anwälten vorbehalten ist, weiß jeder halbwegs gebildete Mensch. Ich hab wenig Ahnung von dem Procedere ujnd es interessiert mich auch nicht. Ich wolllte den TE ein wenig aujfmuntern, vielleicht findet ein "Profi" ja einen Anhaltspunkt. Dass Du keiner bist, hast Du anschauilich beschrieben.

Du warst zu schnell ? Zahlemann und Söhne.
Dein Anwalt kann Fehler nachweisen ? Einstellung des Verfahrens. So what ?

Ich habe wie bereits beschrieben, auch unlängst Post von einer Bußgeldstelle bekommen. Mit dem Z3 Roadster meiner Frau wurde zu schnell gefahren. Ich wollte Beweise, auf die hat jeder einen Anspruch. Messmethode und Fotos. Das hat mit meinem Beruf rein gar nichts zu tun, von dem wusste diese Bußgeldstelle gar nichts. Ich habe diese Beweise geprüft und festgestellt, dass es sich um einen Behördenfehler handelte, denn das abgebildete Fahrfzeug war ein E 30 Kombi. Der sieht etwas anders aus, als ein Zetti. Und die blonde Tussi auf dem Bild auch anders als mein holdes Weib. Das Verfahren wurde natürlich eingestellt und man hat sich entschuldigt. Ablesefehler.

Genau das meine ich, wenn Fehler (der Bußgeldstgelle) gemacht werden. Was daran scheinheilig ist, erschließt sich mir nicht, außer, das Du eben jemanden brauchst, an dem Du Dein Mütchen kühlen kannst.

Mir ist das vollkommen egal, wie die Geschwindigkeitsmessung funktioniert. Und wenn ich es wüsste, würde ich einen Teufel tun, das hier mit irgendeinem zu diskutieren.
Ich bin der falsche Ansprechpartner für Deine Argumentation. Diskutier das doch mit dem Sachbearbeiter der Bußgeldstelle oder mit dem Richter.
Man sollte nicht den Fehler machen, alle Polizeibeamten über einen Kamm zu scheren. Da gibt es ein sehr vielfältiges Aufgabenspektrum, aber dieses Schubladendenken zeigt gleich, wie einfach man es sich machen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


Eigentlich stellt sich die Frage nicht. Es kann schliesslich immer nur EINER durch das Gerät schauen. Wie kann so der 2. Beamte bezeugen, dass DER betreffende wirklich anvisiert wurde...?

Dem muss (kann) ich widersprechen 🙂 Bei mir war es GENAU SO !!!

Mein Anwalt konnte das herausfinden, somit wurde die Anklage fallen gelassen 🙂)

Gruß Jürgen

*Ich hab mal gehört, dass um den Helm gewickeltes Alupapier gegen solche Radarstrahlen hilft.

Zitat:

Original geschrieben von jetme



Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


Eigentlich stellt sich die Frage nicht. Es kann schliesslich immer nur EINER durch das Gerät schauen. Wie kann so der 2. Beamte bezeugen, dass DER betreffende wirklich anvisiert wurde...?
Dem muss (kann) ich widersprechen 🙂 Bei mir war es GENAU SO !!!
Mein Anwalt konnte das herausfinden, somit wurde die Anklage fallen gelassen 🙂)

Gruß Jürgen

Genau das meine ich (nicht diesen konkreten Fall, sondern ganz allgemein, ich habe ja auch ein Beispiel angeführt). Fehlerhafte Fälle scheint es häufiger zu geben. Ich hoffe, Jürgen, Du wirst jetzt nicht auch noch als "scheinheilig" bezeichnet.

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


*Ich hab mal gehört, dass um den Helm gewickeltes Alupapier gegen solche Radarstrahlen hilft.

Vielleicht solltest Du Dir eine neue Informationsquelle suchen. Radarstrahlen werden reflektiert. Von Metallen besser als von Kunststoffen. Aus diesem Grunde haben GFK-Sportboote einen Metallfaserverstärkten Radarreflekor, weil sie sonst auf keinem Schirm der Berufsschiffahrt erscheinen würden.

Wenn ich es richtig verstanden habe (ich betone noch einmal, dass ich von der Meßtechnik nix verstehe) wurde hier mit einem Laser-basierten Verfahren gemessen.

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


*Ich hab mal gehört, dass um den Helm gewickeltes Alupapier gegen solche Radarstrahlen hilft.

Aber nur, wenn es über das Visier gewickelt wird. 😛 😁

Ansonsten bleibt Dir nur noch Stealth-Technik (zum Beispiel schöne, dicke Absorbermatten rund um das Moped und Dich oder eine Art Doppler-Generator (großer, rückwärts laufender Lüfter), der das resultierende Frequenzspektrum verwirrend genug gestaltet, um die Messung unplausibel zu machen.

Sieht aber alles doof aus und erhöht Gewicht, Schwerpunkt und Luftwiderstand.

Gruß
Michael

Fangen wir an mit dem Doppler-Messprinzip. Hier ist der Winkel insofern unerheblich, wenn er zuvor bestimmt und in die Korrekturformel eingesetzt wurde. Allerdings versuchen (und es gelingt sehr gut) die messenden Beamten, das Fahrzeug frontal zu treffen.

Stealth-Technologie: schaut Euch den Stealth-Bomber an, aus Metall und dennoch kaum zu orten. Warum? Weil die seltsam aussehenden dreieckig anmutenden Formen den Laserstrahl ablenken, statt ihn zu reflektieren. Frohes Basteln beim Anfertigen entsprechender Nachrüst-Verkleidungen.

Der Rest ist gesagt - 60km/h an einer derartig unfallrelevanten Stelle - Pech gehbat, Strafe muss sein. Aus dem Griff der Behörde kann Dich nur der Rechtskundige befreien. Chancen gibt es, besonders gut stehen sie wohl nicht. Es ist fatal, immer mit der Insuffizienz des Gegenübers zu rechnen, der ist nur selten so doof, wie man es gern hätte.

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