Lasern Polizei
Hallo Zusammen
Hute war die Polizei am Lasern.
Ich war sehrwarschindlich mit 60 KMh unterwegs
Innerorts. Aber die Polizisten haben mich nicht rausgenommen.
Ich fragte extra noch nach ob sie mich gemessen haben und ob ich eine Busse bekomme.
Sie meinten Nein sie hätten mich sonst rausgenommen !!
Aber kann man da vertraue das diese Aussage stimmt ?
Und nach demich vorbei gefahren bin sah ich das sie auf ihrem Display was gemacht haben.
Könnte man wen was kommt es auch anfechten weil sie meinten ich bekomme nichts ?
Danke für die Antwort
LG
Beste Antwort im Thema
Wie jetzt?
Du wurdest gelasert, wurdest aber nicht rausgezogen und bist selbst zurückgefahren, um nachzufragen, warum Du nicht bestraft wurdest?😰
Reeespekt!😁
41 Antworten
Naja 60 km/h auf dem Tacho der geht auch vor dann noch Toleranz Abzug von der Messung und vielleicht hatten die das auf ganz andere abgesehen die viel schneller sind.
Lukasder, keine Sorge, die haben nur deine Augen gelasert, damit du besser durch siehst.
Zitat:
@joerg78 schrieb am 11. Januar 2018 um 21:34:35 Uhr:
Naja 60 km/h auf dem Tacho der geht auch vor dann noch Toleranz Abzug von der Messung und vielleicht hatten die das auf ganz andere abgesehen die viel schneller sind.
Da wo es sich wirklich lohnt, ansonsten frisst der Verwaltungsaufwand den schmalen Gewinn auf. 😁
Zitat:
@mattalf schrieb am 11. Januar 2018 um 06:22:00 Uhr:
Endlich mal einer der Eier hat und unbedingt fuer sein Vergehen zahlen will. Das ist mal was anderes als dieses ,,Zu schnell geblitzt, ich will nicht zahlen!``Du haettest auch im Thread ,,Was mich im Strassenverkehr aufregt`` posten koennen. Sowas wie ,, ich war zu schnell in der Laser kontrolle. Selbst auf Nachfragen wurde ich nicht bestraft!`` 😁
Unten zitiertes liest sich aber anders
Zitat:
@Lukasder schrieb am 10. Januar 2018 um 15:05:07 Uhr:
Könnte man wen was kommt es auch anfechten weil sie meinten ich bekomme nichts ?
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Zitat:
@heffe schrieb am 11. Januar 2018 um 14:04:28 Uhr:
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 11. Januar 2018 um 13:08:28 Uhr:
Es soll auch Autos geben, deren Tacho mehr als 5km/h zuviel anzeigt.Wenn Du nun nach Tacho 60 gefahren bist obwohl das nur echt 53 waren (und sie Dich mit der Geschwindigkeit gemessen haben), dann kommt da nach Abzug der Toleranz (3 oder 4km/h?) sogar noch weniger raus.
In der Schweiz nicht.
Übertretung 1-5km/h = 40 Fränkli ;-)
Auch in der Schweiz gibt es den Toleranzabzug, je nach Messmethode unterschiedlich hoch (bei dem Tempo so 3-5 km/h). Dann noch die Tachovoreilung, die mit der Winterbereifung gerne mal etwas größer sein kann, und schon kommt man mit Tacho 60 kostenlos davon. Ausreizen sollte man das natürlich nicht und schon gar nicht in der Schweiz, kostet dann nämlich tatsächlich gleich 40 Franken (auf der Autobahn 20).
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2018 um 17:08:49 Uhr:
Auch in der Schweiz gibt es den Toleranzabzug, je nach Messmethode unterschiedlich hoch (bei dem Tempo so 3-5 km/h).
Wobei diese Toleranz nicht zum wohle des Fahrers dient, sondern diese Toleranz aufgrund der Abweichungen des Messgeräts abgezogen wird, das Messgerät kann also auch mal 3-5Km/H zu viel messen.
Daher kann man diese Toleranz nicht von vornherein mit einberechnen
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 13. Januar 2018 um 18:45:41 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 13. Januar 2018 um 17:08:49 Uhr:
Auch in der Schweiz gibt es den Toleranzabzug, je nach Messmethode unterschiedlich hoch (bei dem Tempo so 3-5 km/h).Wobei diese Toleranz nicht zum wohle des Fahrers dient, sondern diese Toleranz aufgrund der Abweichungen des Messgeräts abgezogen wird, das Messgerät kann also auch mal 3-5Km/H zu viel messen.
Daher kann man diese Toleranz nicht von vornherein mit einberechnen
Ja, könnte es im Extremfall. Das sind aber wirklich nur Ausreißer, die man berücksichtigen muss, um die Sache gerichtsfest zu machen - bedeutet also, dass das Messgerät im Normalfall deutlich genauer ist und man deshalb faktisch quasi immer von diesem "Bonus" profitieren kann, wenn auch nicht immer gleich viel. Und selbstverständlich sollte man das nicht in seine "Geschwindigkeitskalkulation" einbeziehen. Es ist aber ein Teil der Erklärung dafür, warum man mit Tacho +10 öfter mal ungestraft davonkommt.
Ich habe da mal eine Frage:
Bei der neuesten Frontscheinwerfer-Lichttechnik (LED-Matrixlicht mit Fernlichtautomatik) wird ja auch der Fahrbahnrand ständig voll ausgeleuchtet, und eine Lichtquelle aus dem Gegenverkehr wird nur punktuell ausgeblendet, damit der restliche Bereich möglichst hell ausgeleuchtet bleibt.
Das bedeutet, daß bei einer Lasermessung der "Streckensicherung" diese bei sehr hellem Fernlicht das Fahrzeug mit der Meßpistole anvisieren müssen.
Ist meine Vermutung richtig, daß das Anvisieren optisch erfolgt
(Meßpersonal späht durch eine Art Zielfernrohr auf das zu messende Fahrzeug) ?
Wird das Meßpersonal dabei nicht so stark geblendet, daß die Messung möglicherweise ungültig sein kann ?
Einfach, weil eine zu starke Blendung für eine ordnungsgemäße Bedienung der Lasermesspistole vorliegt ?
Bin auf eure Gedanken gespannt.
Sofern das Fahrzeug "getroffen" wird, entsprechend reflektiert und eine Verwechslung ausgeschlossen ist, sollte das kein Problem sein. Technisch ist das Licht eines Autos für eine laserpistole nicht von Belang.
Zu mal die optischen Zielerfassungssysteme bei zu viel Licht abblenden. Ähnlich wie beim Selbstabblendendeninnenspiegel.
Gruß,
der_Nordmann
Wenn du 60 Innerorts fährst, dann hattest du es doch eilig, oder? Wieso hast du dann noch Zeit für ein Gespräch mit dem Polizisten?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 21. März 2018 um 09:55:28 Uhr:
Zu mal die optischen Zielerfassungssysteme bei zu viel Licht abblenden. Ähnlich wie beim Selbstabblendendeninnenspiegel.Gruß,
der_Nordmann
Mir geht es nur darum, ob die Zielerfassung bei Blendung überhaupt fehlerfrei möglich ist.
Wenn nicht, wäre die Messung ja ungültig. Ein autom. Abblenden würde aber einen vorherigen
kurzen Blendmoment bedingen, denn das Gerät kann ja nicht im Vorhinein abblenden.
Irgendwie habe ich das Gefühl, daß ich da argumentativ nicht ganz falsch liegen kann.
Daher meine Frage nach euren Meinungen.
Bleikugel, deine Fragestellung ist unnötig, da du Dinge voraussetzt, die nicht zwingend so gewesen sein mussten. Egal. Eine fragebezogene Antwort wäre hilfreicher gewesen.
VG Andi
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 21. März 2018 um 10:40:08 Uhr:
Wenn du 60 Innerorts fährst, dann hattest du es doch eilig, oder? Wieso hast du dann noch Zeit für ein Gespräch mit dem Polizisten?
Damit du einen Grund zum Fragen hast.
Könnte es vllt. sein, dass der TE erst weiterfahren durfte, nachdem die Polizisten alles wichtige erledigt haben und der TE dann seinen Führerschein und Fahrzeugschein zurückbekam und erst dann fahren durfte. Die Polizisten sind mindestens zu zweit, weshalb einer Zeit zum "Plaudern" hat, während der andere die Formalitäten erledigt.
Mußt du eigentlich in jedem Thema deine Leier "hast wohl keine Zeit" zum Besten geben?
Nur mal als kleines Beispiel, warum man trotz 50km/h erlaubt, 60km/h fährt.
In Großstädten bewegt sich im Normalfall die Kolonne mit 60km/h und damit man niemand behindert bzw. das Hinderniss, fährt man mit und besteht nicht auf die 50km/h.
Die Lasereinheit arbeitet in einer Wellenlänge, die man nicht sieht. Dieser Prozess bleibt unbeeinflusst. Das Risiko, dass man einen Wert vorgeworfen bekommt, der auf einer Ablenkung oder einem anderen Fahrzeug gehört, das besteht immer. Die Betriebsanleitung verlangt daher, dass Messungen nur erfolgen, wenn kein unmittelbar nachfolgender Verkehr in der "Schusslinie" ist (also innerhlab der Streubreite des Messtrahls und das ist entfernungsabhängig). Die Praxis hält sich da ganz streng dran ... auf dem Papier ...
Noch ist 50 eine HÖCHSTgeschwindigkeit und keine erwartete Mindestgeschwindigkeit.