Laser!!
Hallo ...
bin grade nach hause ... wurde eben gelasert ... bei einer verkehrskontrolle ... sie haben runtergebremst von 100...80...60...40... das 60 schild habe ich ja noch gesehen aber das 40 net mehr ... naja und war 31 zu schnell ... und bin noch in der Probeziet ... kann man da noch was machen? Und dann haben die mein auto noch von vorne bis hinten begutachtet (nen bissel getunt)?! Lohnt es sich das gegen noch was zu schreiben oder sollte man es akzeptieren ... kennen jemanden bei der Polizei den werde ich nochmal fragen was der meint!
Was sagt ihr?
MfG Mk
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan_Raba
Was ich noch fragen wollte:
Ist das Auto auf dich zugelassen oder zum Beispiel auf deinen Vater? - Dann würde das Busgeld mit etwas Glück ja zuerst an den gehen und ihn würde 34 zu viel ja nicht kratzen.
Neee ist alles auf mich zugelassen werde aber erstnochmal mti nen kumpel von den grünen Männern telefonieren ma sehen was der sagt!
Ja 40 auf der Autobahn, nach dem das 60 Schild kam meine mein Freund man man ist das nen großer Unfall und dann war wohl schon das 40 schild vorbei! Ey... aber naja uns sowas um 2 Uhr nachts ja!
Aber naja muss ich durch sage ich mal, wa?!
PS Und es waren 31 ... hat er sicher notiert und alles .... also heißt das 3 Pkt 75€ + Nachschulung ...
Mfg Jens
Also, da kannst Du schon was machen. Brauchst ein Anwalt für.
Der sucht dann ne passende Ausrede. Wenn Du den Verstoß allerdings schon zugegeben hast - beim Laser wirst Du direkt damit konfrontiert - ist vorbei. Daher empfehle ich immer zu der Aussage: Ich äußere mich schriftlich" den Bullen zu sagen. Wenn Du das gemacht hast, kannste was drehen.
Die schicken Dir dann den Kram zu und dann kannste Dir nen Rechtsverdreher Schanppen. Klappt aber nicht immer - sag ich gleich! (Ich weiß, wovon ich rede.)
Falls es nicht klappt oder Du Dir den Firlefanz mit nem Anwalt sparen willst oder weil Du keinen Anwalt in der Familie hast oder keine Rechstsschutzversicherung oder oder oder -->
kannst Du dich dann auch auf eine Nachschulung vorbereiten, Da es sich bei dem Vergehen um einen A-Verstoß handelt.
"Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20km/h"
Ich zitiere:
"Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.