ForumCitroën
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Citroën
  5. Langsam keine Lust mehr

Langsam keine Lust mehr

Themenstarteram 28. Januar 2006 um 9:46

Hi @all,

also so langsam habe ich keine Lust mehr. Ich fahre fast jede Woche wenn ich aus Koblenz komme eine Abfahrt eher ab und dreh ne Runde beim Händler vorbei.

Gestern ebenfalls. Ich bekam ja Ende Dezember meine 30tkm Insp und eine Achsvermessung. Seit dem ist das Problem mit dem sehr ruckelnden Motor (trotz vorglühen) bei Kälte immer noch da. Und das Auto zieht so stark nach links, das ich schon in den San-Bereich mußte; es hatte sich durch Überbelastung ein Überbein an meinem linken Handgelenk gebildet! (Ich weiß klingt lustig, ist aber eher traurig!) Dazu kommt, das ich wieder einmal bei 130km/h eine Rüttelplatte als Lenkrad habe. Also gestern zum Händler und die Mängel angegeben. Ich hatte eh schon wieder einen neuen Termin wegen dem Motor für den 06.02.06. Da bin ich mal eine Woche lang zu Hause. Alles geklärt und wünsche denen ein schönes WE.

Jetzt komme ich zum Auto zurück (war ja gerade 230km gefahren) und was stelle ich fest? Zündung an, PIEP(!!!); Automatische Höhenverstellung der Scheinwerfer defekt! ??? Erst 230km ohne Defekt und nun?? Also Zündung angelassen und den Meister geholt. Dadurch konnte er mir diesmal nicht sagen das es keinen Fehler gab. Ab ans Gerät und siehe da, Sensor hinten meldet komische springende Werte. Er hat den Stecker vom Sensor gereinigt (oxidiert gewesen) und meinte alles in Ordnung. Reicht bis zum 06.02 da würde er mir dann auch einen neuen Sensor einbauen.

Gestern Abend steige ich ein und will zur Freundin; PIEP PIEP!!!

Automatische Höhenverstellung Scheinwerfer defekt UND Kurvenlicht defekt! Hmmm. Das gab es hier doch schon einmal! Aber ich muss sagen: ICH HABE ECHT KEINE LUST MEHR!!! Im Schnitt jede zweite Woche beim Händler! Hat man da irgendwelche Rechte!? Das erste Garantiejahr ist ja jetzt fast schon rum und wer weiß was noch alles kommt!?

PS: Ach ja und das bereits zweite Paar neue Stoßdämpfer hinten bekomme ich jetzt auch!

19 Antworten

Wie sieht es in deinem speziellen Fall mit Kulanz aus?

Hallo ,

Kulanz (lat.), Gewährleistung für ein mangelhaftes Produkt, obwohl keine rechtl. Verpflichtung dazu besteht.

Das trifft hier definitiv nicht zu , da der Wagen eine 2-jährige Neuwagen-Garantie hat.

Gruß

capri

@capri17

Mein Hinweis bezog sich auch mehr auf die Zeit NACH dem Ablauf der Garantie. Hätte ich wohl dazuschreiben sollen...;)

Themenstarteram 28. Januar 2006 um 12:52

Habe das Auto eben wieder einmal abgeholt. Der Sensor wurde nochmals gereinigt vom Rost! Event. bekomme ich Monatg einen Neuen aus einem Vorführwagen/Showroomwagen! Sonst frühestens am 06.02. Der Händler versucht ja schon einiges, im Dezember sollten ja alle Mängel abgestellt werden. Aber das war wohl nichts. Nächste Woche folgt dann Versuch Nummer zwei! Mal sehen was danach wieder so kommt. Wenn es dann immer noch Probleme gibt und es event. die Selben sind, werde ich wohl mal mit meinem Verkaufsberater ein ernsteres Wörtchen reden müssen? Besteht für mich denn ein Anspruch auf Wandlung, falls die alten Probleme noch da sein sollten? Sie hatten ja mehr als einen Versuch! Ich muss aber dazu sagen, dass das Auto schon nach 8 Taen in meinem Besitz einen kleinen unverschuldeten Unfall hatte. Nichts Wildes aber immerhin eine neue Motorhaube und lackierte Stoßstange hat es schon!

am 28. Januar 2006 um 13:00

Alle 2 Wochen sind ja fast harmlos ;)

Ich steh quasi permanent in der Werkstatt, da die Fehler quasi schon wieder beim Wegfahre n auftreten. Kenne den Leih-C2 besser alsmeinen C4 :D

Na ja, Mittwoch wird übers Wandeln geredet. Mit deinem kleinen Unfall, wird das ja sicher nicht mehr so einfach gehen. Aber sprich mit deiner Werkstatt doch mal üßber eine Preisminderung.

Themenstarteram 28. Januar 2006 um 13:22

Preisminderung? Also das sie nachträglich was vom Kaufpreis erlassen? Das wäre eine Idee! Aber wie sieht es da wieder rechtlich aus. Ich kenne zwar ein paar Punkte aus dem StGB und das SG, aber davon habe ich keine Ahnung! :)

@C4_HDi136_VTS ich weiß ja nicht wie dein Händler eingestellt ist aber vielleicht hilft dir ja §12 SG weiter :D Sorry konnte jetzt nicht anders...:D:D

Cu Meg

Ich hatte das Thema vor kurzem in einer Recht Vorlesung.

Ich sag nur §439 BGB (Nacherfüllung). Beim Neuwagen dürfte wohl Absatz 3 zur Geltung kommen, d.h. der Händler kann auf Nachbesserung statt Wandlung bestehen. Soweit ich weiß, hat der Händler aber nur maximal 2 Versuche einen Mangel nachzubessern. Sollte der Mangel danach trotzdem nicht behoben sein hast du einen Anspruch auf Wandlung. Genaue Paragraphen kenne ich aber noch nicht, da das erst in der nächsten Vorlesung behandelt wird. Wichtig ist bestimmt, dass du alle Nachbesserungsversuche schriftlich vom Händler bestätigt kriegst, damit der nachher nichts anderes behaupten kann.

Ich übernehme aber keine Haftung für die Richtigkeit meiner Aussagen. Schliesslich habe ich Recht nur als Nebenfach. Dafür gibt es dann die Fachmänner.

Wenn das stimmt hätte ich eigentlich schon mal das Recht bei meinem Händler das Thema Wandlung anzusprechen. (2mal komplett stromlos und 1mal zuwenig zum Straten)

Wäre echt interessant der Sache näher auf den Grund zu gehen!

Gruß aus Ö

habe vor gut einem Jahr meine E-Klasse gewandelt. Dein Bericht liesst sich, als hätte es meiner damals sein können (nur ohne Unfall). Also nach 3 maligem erfolglosen Reparaturversuch für ein und den selben Mangel hast Du Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages. Dabei wird aber Deine zurückgelegte Fahrstrecke mit einem Prozentsatz pro 1000 gefahrener km in Bezug zum Kaufpreis in Abzug gebracht. Dazu gibt es einschlägige Urteile, die Prozentsätze können jedoch variieren zw. den Gerichten. Aus meiner Erfahrung kann ich Dir nur dazu raten, wenn einmal der Elektronik Teufel zuschlägt, dann ist er nicht mehr zu vertreiben. Sollten Deine Fahrwerksprobleme etwas mit dem Unfall zu tun gehabt haben, dann kannst Du froh sein, dass Dir die Elektronik vielleicht noch zur Wandlung verhilft :-) Ich habe keine Ahnung, wie sich Dein Unfall auf den Rückzahlungswert auswirken. Es ist bei Wandlungen übrigens immer sinnvoll, sofort einen rechtsanwalt zu beauftragen, ansonsten zieht sich die Sache ewig lange hin, man versucht Dich zu beschwichtigen und zwischenzeitlich fährst Du nochmehr Kilometer mit dem Auto und ärgerst Dich dabei. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Wir haben übrigens einen C4 110 HDI Excl. als Firmenwagen, und ausser dem störrischen Navi läuft er sehr gut und ohne elektr. Spinnereien.

Grüße

Bob

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 11:24

Hi,

erst einmal besten Dank für eure Tips! Ich soll heute nochmals in die Werkstatt. Das Zerlegen und Reinigen des Sensors und der Kontakte hat zwar geholfen (keine Fehlermeldung mehr), aber mein Licht kommt trotzdem nicht bis zum nächsten Strassenpoller! Also ich schätze ca. 10m Sicht. Das ist bei diesem Wetter und im Winter nicht gut. Also ab Dämmerung fällt Auto fahren aus!

am 30. Januar 2006 um 11:49

Das selbe Problem habe ich auch. Letzte Woche Mittwoch an der Ampel kippten die Lichtkegel beim Anfahren runter und blieben dort auch, trotz mehrmaligem Neustarts. Leuchtweite betrug ca. 2,5m von der Motorhaube weg. Auf der Landstraße ging's nicht mal mehr bis zum ersten Begrenzungspfosten. Den sah ich immer erst im Vorbeifahren.

Donnerstag beim Händler: Sensor oxidiert!

Neuer ist bestellt und soll im Laufe dieser Woche kommen und gewechselt werden.

Irgendwie hats mein freundlicher geschafft, die Leuchtweitenregelung zu deaktivieren, jedenfalls stehen die Scheinwerfer fest (mit funkt. Kurvenlicht) in einer akzeptablen Höhe.

Hi,

ich als Opelfahrer treibe mich ab und an mal hier rum, weil ich evtl. in ein paar Jahren einen C5 kaufen will und die Entwicklung mitverfolgen will.

Leider finde ich hier fast kaum was über den C5, dafür aber umso mehr Horrorgeschichten über den C4... mutet nicht gerade vertrauenserweckend an, was ihr da so schreibt... der C4 scheint ja nciht gerade das zuverlässigste Auto zu sein...

@C4_HDi136_VTS

Wenns dir hilft, kann ich dir das komplette BGB als pdf schicken, sind so 1,5 MB...

Interessant sind für dich die §437 bis 441. Die beschäftigen sich mit dem Kaufvertrag und explitzt mit Gewährleistung, Mängeln und Nacherfüllung. Kannst mir - wenn du willst - via pn deine email-adresse geben...

Ich an deiner Stelle hätte dem Händler die Karre auf den Hof gestellt und ihn zur Rücknahme aufgefordert (nicht gebeten!). So viele Mängel in so kurzer Zeit rechtfertigen eine Wandlung oder zumindest eine Minderung allemal...

Aber was bringt dir eine Minderung, wenn du danach trotzdem immer wieder in der Werkstatt stehst...?

Gruß cocker

der C5 ist halt scheinbar nen sehr zuverlässiges auto, genauso wie C2 und C3, da liest man ja auch nicht viel,... (Über den HDI 70 hab ich noch nix ernstes gefunden,... ), alles was da mal sponn war das senso,.. gut und der 122 ps motor spinnt in 3 autos,... Und zum C1 hab ich außer nem fahrbericht auch noch nix gesehen,...

Entweder sind diese autos (zum glück ) zuverlässiger oder der C4 wird 10 mal mehr verkauft,... das glaube ich jedoch nicht,.. scheint ein wenig anfälliger zu sein,..

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Citroën
  5. Langsam keine Lust mehr