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Landkreisplakette bei Ortswechsel mit gleichen Nummernschildern?

Themenstarteram 6. Januar 2015 um 16:03

Hallo,

wer weiß was genaues?

Heute habe ich den Chrysler Voyager von meinem Sohn umgemeldet.

Wir sind jetzt in einem neuen Landkreis und haben die alten Nummernschilder beibehalten, was ja jetzt problemlos möglich ist.

Da ich auf die Möglichkeit des Online- Abmeldens verzichtet habe, wurden mir - nach kurzer Rücksprache des Ausstellers - keine neuen Siegel für den neuen Landkreis aufgeklebt. Hätte ich trotzdem neue Siegel benötigt oder ist das o.k.?

Bezahlt mit 2,60€ habe ich sie.

mfG.

Peter

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20 Antworten

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 8. Januar 2015 um 13:35:34 Uhr:

Was denn nun? 2,60€ oder 0,60€? Die 0,60€ sind nämlich die korrekte Gebühr für zwei Klebesiegel auf den Papieren...du musst dir schon mal selbst einig werden...

Ich glaube, der TE meint mit "Siegel" nicht die Dinger, welche im "Fahrzeugschein" etc. geklebt werden, sondern eher die Landkreis-Zeichen auf den Kennzeichentafeln ... zumindest hab ich die ganze Zeit in diese Richtung gedacht.

Themenstarteram 8. Januar 2015 um 13:28

Zitat:

Ich glaube, der TE meint mit "Siegel" nicht die Dinger, welche im "Fahrzeugschein" etc. geklebt werden, sondern eher die Landkreis-Zeichen auf den Kennzeichentafeln ... zumindest hab ich die ganze Zeit in diese Richtung gedacht.

Ja, ich meine die Landkreis-Zeichen auf den Kennzeichen. Vielleicht mißverständlich ausgedrückt.

Die wären dann ja bei Nutzen der Onlineabmeldemöglichkeit verschieden, zumindest laut meiner Zulassungsstelle.

Zitat:

@swanangel schrieb am 8. Januar 2015 um 14:28:37 Uhr:

 

Die wären dann ja bei Nutzen der Onlineabmeldemöglichkeit verschieden, zumindest laut meiner Zulassungsstelle.

Wie "verschieden"? Zu was oder wem oder wovon? Irgendwie verstehe ich nicht ganz, was du willst. Es ist halt so, dass bei der Kennzeichenmitnahme keine neuen Siegel geklebt werden, warum auch. Erstens sind welche drauf, zweitens braucht man ja die Kennzeichen gar nicht vorlegen. Die Möglichkeit der Mitnahme schließt halt die Online-Außerbetriebsetzung aus. Man kann nicht immer alles haben und sich nur das Beste raussuchen.

Und wenn die Landkreissiegel tatsächlich gemeint waren, sowohl vom TE als auch von der Zulassungsstelle, dann bleibts dabei, dann ist die Gebühr in der Form falsch.

Wenn der TE von München nach Hamburg umzieht und nach der Ummeldung die Online-Abmeldemöglichkeit haben will, dann hat er M-Kennzeichen mit HH-Siegeln.

Das ist aber keine Wunschoption. Die Änderung diente ja der Vereinfachung, dass die Leute nicht mal ihre Schilder runter machen müssen. Ergo müssen sie auch nicht vorgelegt werden. Und werden somit auch nicht neu gesiegelt.

am 9. Januar 2015 um 0:40

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 8. Januar 2015 um 21:13:10 Uhr:

Das ist aber keine Wunschoption. Die Änderung diente ja der Vereinfachung, dass die Leute nicht mal ihre Schilder runter machen müssen. Ergo müssen sie auch nicht vorgelegt werden. Und werden somit auch nicht neu gesiegelt.

und dürfen demnach eben auch nicht berechnet werden.

Bei mir tauchen sie auch nicht auf, siehe Bild

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