lästiger Autofahrer
hallo,
ich hatte eben ein erlebnis und muss das kurz preis geben und würde gerne eure meinung dazu hören:
ich bin eben auf ner bundesstraße nach hause gefahren, vor mir ein E 270 CDI älteren baujahres, fährt 70 wenn nicht weniger, es ist 2 spurig, er fährt linke spur ich hinter ihm her, auch linke spur, hin und wieder mal rechte, die rechte spur war weitestgehend frei
dann bin ich ca. 500m hinter ihm hergefahren, wo 70 war, dann kam ne 200m lange stelle mit 50, dann is er mir davon gedüst, wo danach wieder 100 war und dann kam ne ca. 500m lange strecke wo wieder 70 war, da bin ich dann wieder an ihn rangefahren, er wie gesagt 70 und eher weniger gefahren, ich fahre also die ganze zeit hinter ihm her, auf der rechten spur ist so gut wie kein verkehr und er hätte locker auf die rechte spur fahren können und mich vorbeilassen können, naja auf jeden fall tritt er dann auf einmal auf die bremse, ich mache darauf hin einmal kurz die lichthupe und dann winkt er mir, irgendwas wollte er mir damit sagen, dann hab ich ihm versucht zu zeigen, dass rechts alles frei ist und er mich dann vorbeilassen könnte, falls man das überhaupt darstellen kann, daraufhin ist er wieder auf die bremse getreten. dann dachte ich mir ok, lässte ihn mal in ruhe, gleich kommt eh wieder 100 da haut er wieder ab, is er aber nich, ich fahr an ihm vorbei und es sah so aus als ob er nen foto von mir gemacht hat oder so etwas ähnliches
was kann mir da jetzt passieren wenn er mich anzeigt oder weswegen könnte er mich anzeigen? meint ihr er würde damit durchkommen? es war eine bundesstraße in der stadt wo eigentlich immer recht viel verkehr ist.
vielen dank schonmal im voraus
Beste Antwort im Thema
Bitte Leute!
Denkt ein wenig nach, bevor Ihr scheibt und lest Euch den Text vor dem Abschicken nochmal durch!
Das ist ja fürchterlich, was einem hier an orthographischen Unverschämtheiten geboten wird. Denkt daran, dass andere Eure Einlassungen auch lesen können sollten...
Ein Photo aus dem Auto heraus zu schiessen, egal ob mit dem Photohandy oder einer Kamera, ist garantiert keine Amtsanmaßung!
Lasst es bitte gut sein, es wird langsam peinlich.
Auch ein vermeintliches "Recht am eigenen Bild" wird hier zunächst nicht verletzt. Das kann erst passieren, wenn der Photograph das Bild vom Chip herunterlädt und auf eine strafbewährte Weise sichtbar macht. Dazu gehört NICHT, das Bild der Polizei zwecks Erstatten einer Anzeige zu übermitteln.
By the way: versucht doch mal, mit einem gängigen Photohandy, also mit ca. 2 MPIx, vom Beifahrersitz aus durch zwei Scheiben den Fahrer eines rechts neben dem eigenen Wagen fahrenden Fahrzeuges zu photographieren. Hier ein gerichtsverwertbares Photo hinzubekommen ist schon sehr unwahrscheinlich.
Also lasst die Wichtigtuer auf deutschen Straßen Photos schiessen, bis der Flash-Chip glüht. Wen interessiert das?
Ereifert Euch nicht über irgendwelche Rechte, die Ihr glaubt zu haben, sondern informiert Euch vernünftig, oder seid still und fahrt mit Hirn. Dann hat man den Großteil der Probleme nicht.
Im vorliegenden Fall einem derart verqueren, provokanten Opa dicht hinterher zu fahren und ihn dann auch noch anzublinken, musste doch zum geschilderten Ergebnis führen. Zügig rechts vorbei und mit viel Abstand wieder rüber wäre völlig stressfrei und ungefährlich gewesen. Er kann dann seinen Einstock-Mercedes-Wischer-Lichthebel beim Aufblenden abreissen. Wen juckt es?
Noch besser wäre es gewesen, mit ausreichend Abstand auf der rechten Spur hinterher zu fahren und zu warten, bis jemand anders den Opa wegdrängelt....
Gruß,
M.
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Nein, aber sehr wahrscheinlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr...Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Und wenn ich jemanden fotografiere, ist das noch lange keine Amtsanmaßung. Mal ganz abgesehen davon, dass das nichts mehr mit dem Thema zu tun hat.Eben weil man davon ausgeht, das nur (offizielle) Blitzer blitzen.
Wahrscheinlich..., weil man davon ausgeht.....
Sag mal liest du eigentlich das was du schreibst?
Wie wäre es mal mit Fakten.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von staines
quasi aussage gegen aussage und da er senil ist etc und so verrückt dass er fotos macht glaub man eher mir?
Es ist eines der Rechtsirrtümer das eine Aussage gegen eine Aussage gleich zu einer Einstellung des Verfahrens führt in der Regel wird vor Gericht demjenigen mehr Glaubwürdigkeit geschenkt, wer eben glaubwürdiger und auch meistens ehrlicher ist. Richter sind keine Dummen Menschen und die können "Zwischen den Zeilen lesen" und auch Gestik um Mimik spielt eine Rolle.
Zusätzlich haben die Richter auch noch Unterlagen, welche die Vergangenheit des Einzelnen aufgezeichnet haben. Wer zb 3 mal wegen zu schnell Fahrens verurteilt wurde dem werden die Richter wohl ein wenig mehr auf dem Zahn fühlen.
Mein Gott ihr stellt euch an...
Ich kann zwar auch nichts genaues zum Foto sagen aber ich habe vor ein paar Tagen im TV wieder mal so ne Kontrollsendung "gesehen".
So da gings halt drum wer den Müll einfach so auf die Str. gekippt hat, ein Anwohner hat die Leute+ das Auto und Kennzeichen auf Foto festgehalten....
Der Beamte meinte dann nur das er sich damit eine Anzeige von den Fotographierten Leuten einhandlen könne. Und das würde ja heißen das es nicht erlaubt ist andere Leute ohne ihre Erlaubnis abzulichten?!?
Oder zumindest das Kennzeichen.
Kann denn hier nicht mal einer reinschreiben ,der öfter mit Verkehrsrecht ,wie auch immer, zu tun hat und Uns mal hier alle aufklären.
Zum Beispiel einer der bei der Polizei arbeitet🙂
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Zitat:
Original geschrieben von Bmwfan1100
Kann denn hier nicht mal einer reinschreiben ,der öfter mit Verkehrsrecht ,wie auch immer, zu tun hat und Uns mal hier alle aufklären.
Zum Beispiel einer der bei der Polizei arbeitet🙂
Schon passiert. Noch Fragen?
Und Fotos machen an sich ist nicht strafbewährt. Ansonsten hättest du ein ziemliches Problem bei deinen Urlaubsfotos, auf denen noch andere Leute drauf zu sehen sind.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Schon passiert. Noch Fragen?Zitat:
Original geschrieben von Bmwfan1100
Kann denn hier nicht mal einer reinschreiben ,der öfter mit Verkehrsrecht ,wie auch immer, zu tun hat und Uns mal hier alle aufklären.
Zum Beispiel einer der bei der Polizei arbeitet🙂Und Fotos machen an sich ist nicht strafbewährt. Ansonsten hättest du ein ziemliches Problem bei deinen Urlaubsfotos, auf denen noch andere Leute drauf zu sehen sind.
Mit den Urlaubsfotos hast Du recht😉
Naja aber du darfst meines wissens nicht ohne Erlaubnis Leute auf ihrem Grund und Boden ablichten, und dazu zählt das Auto ja auch.
Zitat:
Original geschrieben von r3d3
Naja aber du darfst meines wissens nicht ohne Erlaubnis Leute auf ihrem Grund und Boden ablichten, und dazu zählt das Auto ja auch.
Das sagst du jetzt einfach so. Dazu müsste das Auto eine Wohnung oder einen gegen Einblick besonders geschützten Raum darstellen. Da das Auto weder Wohnung ist noch als Sichtschutz gedacht ist - im Gegensatz dazu z.B. eine öffentliche Toilette oder eine Umkleidekabine - wäre hier der Tatbestand des § 201a StGB nicht erfüllt und die reine Fertigung der Fotos wäre nicht strafbar.
Man kann sich ja wenigstens kundig machen, statt hier die ganze Zeit mit Vermutungen um sich zu werfen.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Der anzeigende wird seinen Führerschein allerdings auch nicht verlieren. Dafür fehlt es an einem entsprechenden Vergehen.
Ach ja?!
Bist du dir da wirklich sicher?!
Schau dir mal die STVO an!
z.B. §1: die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht.
Und dann noch die FeV, §11:
Zitat:
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Ein Handyverstoß reicht noch lange nicht für einen Führerscheinentzug.
Während der Fahrt (bei welcher Geschwindigkeit eigentlich??) von jemandem ein Foto zu erstellen, wo man sich selbst nicht 100%ig Regelkonform verhalten hat, findest du also völlig unbedenklich?
Stell dir mal vor du bist vor Gericht und musst dem Richter erklären, warum du bei 70-100km/h deinen Fotoapparat rausgekramt hast und einen anderen Verkehrsteilnehmer ein Bild zu erstellen.
Wie erklärst du dem Richter diesen Umstand, ohne dich dabei selbst zu belasten?
(kann der Richter eigentlich auch Zeugen befragen? ja, oder??)
Du siehst, allein schon bei diesem Umstand kommst schon gewaltig ins Straucheln.
Und wenns einer von den 'ich bin da beste wo gibt, fahre seit 100 Jahren unfallfrei' ist...
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Bitte aufhören! Davon bekomme ich ja Kopfschmerzen. Macht bitte keine rechtlichen Bewertungen, wenn ihr absolut keine Ahnung habt. Es liegt hier wieder eine der (laienhaft ausgedrückt) Todsünden vor, die für den §315c StGB gefordert wird, noch eine konkrete Gefährdung, die für die Verwirklichung des Tatbestandes ebenfalls notwendig ist. Jetzt ist aber echt mal gut. Mit einem Foto andere Autofahrer fotografieren und dabei den Blitz benutzen ist gar nichts, solange die nicht geblendet werden oder ähnliches.Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Nein, aber sehr wahrscheinlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr...Eben weil man davon ausgeht, das nur (offizielle) Blitzer blitzen.
Dann frag doch mal 'nen Richter, wie er das sieht, wenn du dich mitm Fotoapparat an die Straße stellst und Fotos erstellst, mit Blitz.
Und eben genau so könnte jemand (Staatsanwalt?) argumentieren...
Es gab übrigens auch Urteile zu diesem Thema, hier wurd allerdings auch eine Geschwindigkeitsmessanlage nachgebaut...
Und wo du dir gerad selbst ein Ei gelegt hast:
der Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist 315B, C wäre Gefährdung des Straßenverkehrs...
Vorallendingen der 3. Punkt vom 1. Absatz ist interessant: 'einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt' lässt sehr viel Spielraum für Interpretation...
Wenn wir jetzt mal überlegen, was ein Blitz tut:
a) er blendet den/die Fahrzeugführer
b) es ist eine unerwartetes Ereignis, mit dem ein Fahrzeugführer nicht rechnen muss, das vorsätzlich von jemandem verursacht worden ist (durch die Erstellung eines Bildes mit Blitz)
c) es erweckt den Eindruck, von einer Verkehrsüberwachungskamera (=Blitzkasten) erwischt worden zu sein
Du siehst, man könnte für diese Tat durchaus recht hart bestraft werden, hier kommt es dann mehr auf den Richter an, was er mit dir macht...
Zitat:
Original geschrieben von Bmwfan1100
Mit den Urlaubsfotos hast Du recht😉Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Schon passiert. Noch Fragen?Und Fotos machen an sich ist nicht strafbewährt. Ansonsten hättest du ein ziemliches Problem bei deinen Urlaubsfotos, auf denen noch andere Leute drauf zu sehen sind.
Nein, hat er nicht.
Das ist ein ganz anderer Sachverhalt.
Denn bei den Urlaubsfotos sind zufällig irgendwelche Leute drauf, man fotografiert hier aber nicht gezielt bestimmte Personen.
Letzteres wäre dann nicht ohne Erlaubnis des fotografierten möglich.
http://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=523334&postcount=19http://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=523903&postcount=27http://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=524004&postcount=29http://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=524399&postcount=36Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Wahrscheinlich..., weil man davon ausgeht.....Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Nein, aber sehr wahrscheinlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr...Eben weil man davon ausgeht, das nur (offizielle) Blitzer blitzen.
Sag mal liest du eigentlich das was du schreibst?
Wie wäre es mal mit Fakten.
Gruß
Frank
Reicht das??
Ist also nicht alles immer so einfach, manchmal muss man auch etwas weiter denken als von der Tapete zur Wand...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Stell dir mal vor du bist vor Gericht und musst dem Richter erklären, warum du bei 70-100km/h deinen Fotoapparat rausgekramt hast und einen anderen Verkehrsteilnehmer ein Bild zu erstellen.
Wie erklärst du dem Richter diesen Umstand, ohne dich dabei selbst zu belasten?
(kann der Richter eigentlich auch Zeugen befragen? ja, oder??)Du siehst, allein schon bei diesem Umstand kommst schon gewaltig ins Straucheln.
Und wenns einer von den 'ich bin da beste wo gibt, fahre seit 100 Jahren unfallfrei' ist...
Liest du den Thread eigentlich mit? Es ging hier um eine Straße innerorts - also 50km/h. Und wenn ein Handyverstoß zum Entzug des Führerscheins führen würde, hätten wir in Deutschland viele Leute ohne Führerschein. Eine Kamera nehmen und ein Foto machen dürftest du sogar - solange es kein Handy ist. Was daran jetzt so schwierig und schrecklich gefährlich sein soll bei 50km/hm musst du mir mal erklären. Aber belehren lässt du dich ja offensichtlich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Dann frag doch mal 'nen Richter, wie er das sieht, wenn du dich mitm Fotoapparat an die Straße stellst und Fotos erstellst, mit Blitz.Und eben genau so könnte jemand (Staatsanwalt?) argumentieren...
Es gab übrigens auch Urteile zu diesem Thema, hier wurd allerdings auch eine Geschwindigkeitsmessanlage nachgebaut...Und wo du dir gerad selbst ein Ei gelegt hast:
der Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist 315B, C wäre Gefährdung des Straßenverkehrs...Vorallendingen der 3. Punkt vom 1. Absatz ist interessant: 'einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt' lässt sehr viel Spielraum für Interpretation...
Wenn wir jetzt mal überlegen, was ein Blitz tut:
a) er blendet den/die Fahrzeugführer
b) es ist eine unerwartetes Ereignis, mit dem ein Fahrzeugführer nicht rechnen muss, das vorsätzlich von jemandem verursacht worden ist (durch die Erstellung eines Bildes mit Blitz)
c) es erweckt den Eindruck, von einer Verkehrsüberwachungskamera (=Blitzkasten) erwischt worden zu seinDu siehst, man könnte für diese Tat durchaus recht hart bestraft werden, hier kommt es dann mehr auf den Richter an, was er mit dir macht...
Nein, das sehe ich nicht. Und die später von dir geposteten Links zu Foren bestätigen meine Meinung sogar noch. Hier ging es um das Blitzen mit einer richtigen Kamera mit richtigem Blitz - und ganz entscheidend hier: bei Nacht! Tagsüber ist das eine völlig andere Sachlage und sowas von überhaupt nicht vergleichbar, was die Blendwirkung angeht. Vor allen Dingen wenns dann so eine normale Kompaktkamera mit Funzelblitz war. Und kein Mensch meint, dass er von einem im Fahrzeug sitzenden Menschen mit Kamera geblitzt worden ist. Sowas ist doch völlig aus der Luft gegriffen.
Habe ich tatsächlich falsch gelesen, dass du den 315b meintest - entschuldige bitte. Der ist hier aber wie schon gesagt genauso wenig angebracht.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Nein, hat er nicht.
Das ist ein ganz anderer Sachverhalt.Denn bei den Urlaubsfotos sind zufällig irgendwelche Leute drauf, man fotografiert hier aber nicht gezielt bestimmte Personen.
Letzteres wäre dann nicht ohne Erlaubnis des fotografierten möglich.
Nächster Punkt - Quelle bitte. Wie schon gesagt: 201a StGB greift hier nicht. Und nur eine Veröffentlichung der Bilder ist nich ohne Erlaubnis möglich. Würde hier ja auch nicht gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
http://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=523334&postcount=19
http://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=523903&postcount=27
http://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=524004&postcount=29
http://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=524399&postcount=36Reicht das??
Ist also nicht alles immer so einfach, manchmal muss man auch etwas weiter denken als von der Tapete zur Wand...
Wie schon gesagt: Völlig anderer Fall, der nicht vergleichbar ist. Kommt mir so vor, als ob du zu allem Kontra geben müsstest, ob das jetzt angebracht ist oder nicht.
Du unterschätzt ganz offensichtlich ganz gewaltig, wie groß diese körperlichen oder geistigen Mängel sein müssen, damit jemand den Führerschein abgeben muss. Glaub mir, wir haben das bei einigen Senioren oft genug versucht - trotz offensichtlicher Mängel rühren sich die Führerscheinstellen da überhaupt nicht.
Es würde übrigens zur Übersichtlichkeit beitragen, wenn du nicht für jede Antwort einen eigenen Post erstellen würdest.
als er mich fotografiert hat, war es nicht mehr innerorts mit 50, sondern bundeststraße mit 100, vorher ist er vor mir geschlichen mit 70 oder weniger, wo auch 70 waren, und da ist er nur auf die bremse getreten
wie kommst du denn darauf dass jede straße innerorts 50 hat?
Zitat:
Original geschrieben von Autobahnheizer
Verstehe das auch nicht so ganz. Bevor ich mich aufrege, da ziehe ich leiber rechts vorbei, egal ob erlaubt oder nicht.
Du bist echt heiß :-)
Von Anderen das Einhalten von Regeln fordern, ohne zu wissen, wie die jeweilige Situation ist (dein Gelaber vom Rechtsfahren, z.B. neulich gegenüber yo-chi), selbst aber auf Regeln pfeifen, wenn es dir in den Kram passt.
Zitat:
Original geschrieben von r3d3
Naja aber du darfst meines wissens nicht ohne Erlaubnis Leute auf ihrem Grund und Boden ablichten, und dazu zählt das Auto ja auch.
§ 201a StGB lesen. Es geht um 'geschützten Raum', und da finde ich es zumindest fraglich, ob es sich um einen solchen handelt, wenn du dich mit deinem Auto auf die Piste begibst - du bist in dem Augenblick in der Öffentlichkeit.