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lästiger Autofahrer

Themenstarteram 24. Mai 2009 um 20:30

hallo,

ich hatte eben ein erlebnis und muss das kurz preis geben und würde gerne eure meinung dazu hören:

ich bin eben auf ner bundesstraße nach hause gefahren, vor mir ein E 270 CDI älteren baujahres, fährt 70 wenn nicht weniger, es ist 2 spurig, er fährt linke spur ich hinter ihm her, auch linke spur, hin und wieder mal rechte, die rechte spur war weitestgehend frei

dann bin ich ca. 500m hinter ihm hergefahren, wo 70 war, dann kam ne 200m lange stelle mit 50, dann is er mir davon gedüst, wo danach wieder 100 war und dann kam ne ca. 500m lange strecke wo wieder 70 war, da bin ich dann wieder an ihn rangefahren, er wie gesagt 70 und eher weniger gefahren, ich fahre also die ganze zeit hinter ihm her, auf der rechten spur ist so gut wie kein verkehr und er hätte locker auf die rechte spur fahren können und mich vorbeilassen können, naja auf jeden fall tritt er dann auf einmal auf die bremse, ich mache darauf hin einmal kurz die lichthupe und dann winkt er mir, irgendwas wollte er mir damit sagen, dann hab ich ihm versucht zu zeigen, dass rechts alles frei ist und er mich dann vorbeilassen könnte, falls man das überhaupt darstellen kann, daraufhin ist er wieder auf die bremse getreten. dann dachte ich mir ok, lässte ihn mal in ruhe, gleich kommt eh wieder 100 da haut er wieder ab, is er aber nich, ich fahr an ihm vorbei und es sah so aus als ob er nen foto von mir gemacht hat oder so etwas ähnliches

was kann mir da jetzt passieren wenn er mich anzeigt oder weswegen könnte er mich anzeigen? meint ihr er würde damit durchkommen? es war eine bundesstraße in der stadt wo eigentlich immer recht viel verkehr ist.

vielen dank schonmal im voraus

Beste Antwort im Thema

Bitte Leute!

Denkt ein wenig nach, bevor Ihr scheibt und lest Euch den Text vor dem Abschicken nochmal durch!

Das ist ja fürchterlich, was einem hier an orthographischen Unverschämtheiten geboten wird. Denkt daran, dass andere Eure Einlassungen auch lesen können sollten...

 

Ein Photo aus dem Auto heraus zu schiessen, egal ob mit dem Photohandy oder einer Kamera, ist garantiert keine Amtsanmaßung!

Lasst es bitte gut sein, es wird langsam peinlich.

Auch ein vermeintliches "Recht am eigenen Bild" wird hier zunächst nicht verletzt. Das kann erst passieren, wenn der Photograph das Bild vom Chip herunterlädt und auf eine strafbewährte Weise sichtbar macht. Dazu gehört NICHT, das Bild der Polizei zwecks Erstatten einer Anzeige zu übermitteln.

 

By the way: versucht doch mal, mit einem gängigen Photohandy, also mit ca. 2 MPIx, vom Beifahrersitz aus durch zwei Scheiben den Fahrer eines rechts neben dem eigenen Wagen fahrenden Fahrzeuges zu photographieren. Hier ein gerichtsverwertbares Photo hinzubekommen ist schon sehr unwahrscheinlich.

 

Also lasst die Wichtigtuer auf deutschen Straßen Photos schiessen, bis der Flash-Chip glüht. Wen interessiert das?

Ereifert Euch nicht über irgendwelche Rechte, die Ihr glaubt zu haben, sondern informiert Euch vernünftig, oder seid still und fahrt mit Hirn. Dann hat man den Großteil der Probleme nicht.

Im vorliegenden Fall einem derart verqueren, provokanten Opa dicht hinterher zu fahren und ihn dann auch noch anzublinken, musste doch zum geschilderten Ergebnis führen. Zügig rechts vorbei und mit viel Abstand wieder rüber wäre völlig stressfrei und ungefährlich gewesen. Er kann dann seinen Einstock-Mercedes-Wischer-Lichthebel beim Aufblenden abreissen. Wen juckt es?

Noch besser wäre es gewesen, mit ausreichend Abstand auf der rechten Spur hinterher zu fahren und zu warten, bis jemand anders den Opa wegdrängelt....

Gruß,

M.

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Keinen Kopp machen, da kommt nix.

So Spinner gibt es immer, und das Schlimme dabei ist das diejenigen sich nichtmal einem Fehlverhalten (missachtung des Rechtsfahrgebotes) bewusst sind.

am 24. Mai 2009 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von staines

 

 

ich hatte eben ein erlebnis und muss das kurz preis geben und würde gerne eure meinung dazu hören:

 

 

 

ich bin eben auf ner bundesstraße nach hause gefahren, vor mir ein E 270 CDI älteren baujahres, fährt 70 wenn nicht weniger, es ist 2 spurig, er fährt linke spur ich hinter ihm her, auch linke spur, hin und wieder mal rechte, die rechte spur war weitestgehend frei

 

was kann mir da jetzt passieren wenn er mich anzeigt oder weswegen könnte er mich anzeigen? meint ihr er würde damit durchkommen? es war eine bundesstraße in der stadt wo eigentlich immer recht viel verkehr ist.

 

 

 

vielen dank schonmal im voraus

§ 7 STVO Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

 

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften  ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden

 

 

Wie gesagt: sollte der nette Herr eine Anzeige wegen Nötigung machen, kommt da nichts bei rum.

Und als Tipp wie schon von Pepper geschrieben: Du kannst innerhalb geschlossener Ortschaften bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung fahren wie du willst - also auch rechts vorbei, die ganze Zeit links bleiben etc.

am 24. Mai 2009 um 22:26

Wenn er Dich anzeigt und er Dein Foto zeigt, bekommt nämlich er ärger,weil er Dich geblitztdings hat;) ,dad darf er nämlich nicht ,auch wenn er sich für Men in Black in Person hält:)

Außerdem hat er keine Zeugen ,außer Dich:D ,aber Du bist ja gegen Ihn und im Vorteil hehe:D

ansonsten allseits gute Nacht;)

am 25. Mai 2009 um 6:17

Warum bist du nicht schnell rechts vorbei und der Schwachkopf wäre weg :confused:

@pepperduster

Ist ja richtig aber was ist daran so schlimm, wenn man auch innerhalb der Ortschaft mal rechts fährt? Führt soetwas zu Komplexen? Hat man rechts MInderwertigkeitsgefühle? Es kommt mir oft so vor :rolleyes:

Solche Kandidaten fahren natürlich Außerorts genauso und dann wundern, wenn man ausrastet:rolleyes: Dann sind wieder die bösen Raser und Drängler schuld.

am 25. Mai 2009 um 6:26

Zitat:

Original geschrieben von Bmwfan1100

Wenn er Dich anzeigt und er Dein Foto zeigt, bekommt nämlich er ärger,weil er Dich geblitztdings hat;) ,dad darf er nämlich nicht ,auch wenn er sich für Men in Black in Person hält:)

Außerdem hat er keine Zeugen ,außer Dich:D ,aber Du bist ja gegen Ihn und im Vorteil hehe:D

ansonsten allseits gute Nacht;)

Blitzdingsen darf ich jeden solange ich will - interessant wird´s danach...

ich darf Bildmaterial von Personen, die nicht im öffentlichen Interesse (z.B. Prominente, Sportler, Politiker) nicht veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich machen...

ich darf keine Bilder mehr von jemandem machen, ab dem Zeitpunkt er es mir ausdrücklich untersagt...

deine Aussage stimmt so also nicht....

der "nette" Herr wird aber in Erklärungsnot kommen, wie er unter dem Fahren von anderen Fotos schießt....

zudem - wenn er dich nicht fotografiert hat, wie du gerade den Sicherheitsabstand massiv unterschreitest und/oder die Lichthupe verwendest soviel fotografieren wie er will - es beweißt ja nichts...

Gruß

Marc

Mit der Verwendung eines Kamerahandys hätte er sich ohnehin ins eigene Knie geschossen.

Denn das wäre eine Handy-Benutzung ... (wozu auch immer, das interessiert in dem Moment nicht)

Hallo!

Schon interessant, welchen Rechtsauffassungen hier manche nachhängen. Häufig jedenfalls nicht denjenigen, welchen deutsche Staatsanwälte und Gerichte folgen, fürchte ich...

Es ist für die Strafverfolgung nicht unbedingt erheblich, ob es Zeugen gibt oder nicht.

Wer mehr Zeugen bringt, bekommt nicht automatisch Recht.

Das Rechtfahrgebot gilt auch auf Bundesstraßen, außerhalb geschlossener Ortschaften. Es dort anzuwenden, wo es nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll ist, ist nicht verboten.

Nun eine persönliche Einlassung: weshalb sollte man sich über einen solchen frustrierten Opa aufregen? Rechts vorbei und fertig.

Gruß,

M.

am 25. Mai 2009 um 7:35

Zitat:

Nun eine persönliche Einlassung: weshalb sollte man sich über einen solchen frustrierten Opa aufregen? Rechts vorbei und fertig.

Verstehe das auch nicht so ganz. Bevor ich mich aufrege, da ziehe ich leiber rechts vorbei, egal ob erlaubt oder nicht.

am 25. Mai 2009 um 12:51

Zitat:

Original geschrieben von Marc A3

Zitat:

Original geschrieben von Bmwfan1100

Wenn er Dich anzeigt und er Dein Foto zeigt, bekommt nämlich er ärger,weil er Dich geblitztdings hat;) ,dad darf er nämlich nicht ,auch wenn er sich für Men in Black in Person hält:)

Außerdem hat er keine Zeugen ,außer Dich:D ,aber Du bist ja gegen Ihn und im Vorteil hehe:D

ansonsten allseits gute Nacht;)

Blitzdingsen darf ich jeden solange ich will - interessant wird´s danach...

ich darf Bildmaterial von Personen, die nicht im öffentlichen Interesse (z.B. Prominente, Sportler, Politiker) nicht veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich machen...

ich darf keine Bilder mehr von jemandem machen, ab dem Zeitpunkt er es mir ausdrücklich untersagt...

deine Aussage stimmt so also nicht....

der "nette" Herr wird aber in Erklärungsnot kommen, wie er unter dem Fahren von anderen Fotos schießt....

zudem - wenn er dich nicht fotografiert hat, wie du gerade den Sicherheitsabstand massiv unterschreitest und/oder die Lichthupe verwendest soviel fotografieren wie er will - es beweißt ja nichts...

Gruß

Marc

Aber wenn der Blitz von der Kamera eingeschaltet ist ,dann gilt dass meiner Meinung wieder als ,mir fällt das Wort grad nicht ein:D.

Jedenfalls gibt es ja auch richtige Blitzanlagen auf der Straße und wenn er Jemanden Blitzdings ist dass doch auch Beamtenanmaßung ,weil nur die eine Blitzanlage aufstellen dürfen und auch Blitzen dürfen.

Wenn er jetzt ein Foto mit einem Fotohandy macht ,welches keinen Blitz hat ,dürfte er es wieder ,aber wenn er seinen Blitz gegen andere Verkehrsteilnehmer einsetzt ,ist dies nicht erlaubt ,wenn Du weißt ,was ich meine:D:D:D Ist nen bissel confuß geschrieben ,ich weiß hehe:)

Zitat:

 

Aber wenn der Blitz von der Kamera eingeschaltet ist ,dann gilt dass meiner Meinung wieder als ,mir fällt das Wort grad nicht ein:D.

Jedenfalls gibt es ja auch richtige Blitzanlagen auf der Straße und wenn er Jemanden Blitzdings ist dass doch auch Beamtenanmaßung ,weil nur die eine Blitzanlage aufstellen dürfen und auch Blitzen dürfen.

Wenn er jetzt ein Foto mit einem Fotohandy macht ,welches keinen Blitz hat ,dürfte er es wieder ,aber wenn er seinen Blitz gegen andere Verkehrsteilnehmer einsetzt ,ist dies nicht erlaubt ,wenn Du weißt ,was ich meine:D:D:D Ist nen bissel confuß geschrieben ,ich weiß hehe:)

Was ist denn eine "Beamtenanmaßung"?

Vielleicht war ja Amtsanmaßung gemeint?

;)

Und wenn ich jemanden fotografiere, ist das noch lange keine Amtsanmaßung. Mal ganz abgesehen davon, dass das nichts mehr mit dem Thema zu tun hat.

Bitte Leute!

Denkt ein wenig nach, bevor Ihr scheibt und lest Euch den Text vor dem Abschicken nochmal durch!

Das ist ja fürchterlich, was einem hier an orthographischen Unverschämtheiten geboten wird. Denkt daran, dass andere Eure Einlassungen auch lesen können sollten...

 

Ein Photo aus dem Auto heraus zu schiessen, egal ob mit dem Photohandy oder einer Kamera, ist garantiert keine Amtsanmaßung!

Lasst es bitte gut sein, es wird langsam peinlich.

Auch ein vermeintliches "Recht am eigenen Bild" wird hier zunächst nicht verletzt. Das kann erst passieren, wenn der Photograph das Bild vom Chip herunterlädt und auf eine strafbewährte Weise sichtbar macht. Dazu gehört NICHT, das Bild der Polizei zwecks Erstatten einer Anzeige zu übermitteln.

 

By the way: versucht doch mal, mit einem gängigen Photohandy, also mit ca. 2 MPIx, vom Beifahrersitz aus durch zwei Scheiben den Fahrer eines rechts neben dem eigenen Wagen fahrenden Fahrzeuges zu photographieren. Hier ein gerichtsverwertbares Photo hinzubekommen ist schon sehr unwahrscheinlich.

 

Also lasst die Wichtigtuer auf deutschen Straßen Photos schiessen, bis der Flash-Chip glüht. Wen interessiert das?

Ereifert Euch nicht über irgendwelche Rechte, die Ihr glaubt zu haben, sondern informiert Euch vernünftig, oder seid still und fahrt mit Hirn. Dann hat man den Großteil der Probleme nicht.

Im vorliegenden Fall einem derart verqueren, provokanten Opa dicht hinterher zu fahren und ihn dann auch noch anzublinken, musste doch zum geschilderten Ergebnis führen. Zügig rechts vorbei und mit viel Abstand wieder rüber wäre völlig stressfrei und ungefährlich gewesen. Er kann dann seinen Einstock-Mercedes-Wischer-Lichthebel beim Aufblenden abreissen. Wen juckt es?

Noch besser wäre es gewesen, mit ausreichend Abstand auf der rechten Spur hinterher zu fahren und zu warten, bis jemand anders den Opa wegdrängelt....

Gruß,

M.

am 25. Mai 2009 um 13:17

Man man man, hier ist ja wieder geballte juristische Kompetenz in ihrer Extraklasse vertreten. Dass die Aussagen von Einigen hier absolut oder teilweise nicht stimmen, sieht sogar nen Blinder mit Krückstock und nur sehr wenig Laienwissen sofort :). (Ich sag nur: "Handyfotos sind erlaubt, wenn es nicht blitzt." "Fotos machen ist Amtsanmaßung/Beleidigung." Wörter "Straßenverkehrsgefährdung / gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" oder was gesucht war, fallen nicht ein. usw).

 

Echt amüsant manchmal hier.

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