Ladungssicherung: Verzurren von Paletten mit Sachwre

Hi,

ich suche eine Methode wie ich Paletten mit empfindlicher Sackware (=Kartoffeln) gut sichern kann. Mit Zurrgurten ist die Beschädigungsgefahr zu groß. Sind zT einzelne Paletten und die kippen trotz Strechfolie auseinander. Bräuchte ne Mischung aus Containernetz und Zurrgurt: Drüberschmeißen und alle 4 Ecken verzurren. Gibt es so etwas? Habe mal gegooglet aber da waren nur so Gitternetze für spezielle Befestigungsschienen, die habe ich nicht.

Jemand `n Tipp?

Grüsse
Hermann

PS: kann mir bitte mal jemand verraten wie ich die Überschrift editieren kann ...

128 Antworten

chris ich hab da auch mal ne frage,
meine dispo sagt wenn ich 1 woche am stück urlaub hatte, brauche ich keinen urlaubsschein ....
aber wenn ich blos 2 tage hatte brauche ich nen urlaubsschein ....
stimmt das????
das behauptet meine dispo under der asisstent der gl (der auch disponent ist)

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


chris ich hab da auch mal ne frage,
meine dispo sagt wenn ich 1 woche am stück urlaub hatte, brauche ich keinen urlaubsschein ....
aber wenn ich blos 2 tage hatte brauche ich nen urlaubsschein ....
stimmt das????
das behauptet meine dispo under der asisstent der gl (der auch disponent ist)

Macht doch einen eigenen Thread dafür auf!

Was hat das mit der Dauer Deines Urlaubs zu tun???? Du brauchst die Urlaubsbescheinigung immer dann, wenn Du nicht die erforderlichen Tachoscheiben dabei haben kannst oder die Einträge auf der Fahrerkarte lückenhaft sind. Dafür ist das Ding da. Dabei ist es vollkommen egal, ob Du 2 Tage oder 1 Woche oder 6 Monate Urlaub hattest! Kannste aber auch in § 20 FPersV nachlesen.

weis ich nicht wieso die das gesagt haben, es bekommt blos kein fahrer nen urlaubsschein mehr, der 1 ganze woche am stück urlaub hatte und das geht bei uns schon nen jahr so ....

achja zur ladungssicherrung zählt auch ÜBERLADUNG!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


achja zur ladungssicherrung zählt auch ÜBERLADUNG!!!!!

Überladung ist ein anderer Tatbestand und dafür ist die Polizei und nicht die BAG zuständig. Das darfst Du gerne trennen:

1. Du darfst Deine zulässigen Achslasten nicht überschreiten
2. Du musst die Ladung verkehrssicherer befestigen

kommt aber noch einer hinzu:

3. Der Verlader muss die Ladung transportsicher verladen, was auch die Verpackung umfasst.

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ich hatte letztes jehr ne ladungssicherrung schulung mit einem sehr sehr sehr solventen herren,
der uns auch sehr sehr gut aufgeklärt hat was wir dürfen und was nicht....

und dann kam er zu unserem spezialthema (weil wir sehr schwere lkws haben 17tonnen leer und über 25tonnen saft laden sollen) und dann meinte er zur ladungssicherrung gehört auch dazu das man seinen lkw nicht überladt, weil das fahrzeug ist ja gar nicht dafür ausgelegt usw

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


ich hatte letztes jehr ne ladungssicherrung schulung mit einem sehr sehr sehr solventen herren,
der uns auch sehr sehr gut aufgeklärt hat was wir dürfen und was nicht....

und dann kam er zu unserem spezialthema (weil wir sehr schwere lkws haben 17tonnen leer und über 25tonnen saft laden sollen) und dann meinte er zur ladungssicherrung gehört auch dazu das man seinen lkw nicht überladt, weil das fahrzeug ist ja gar nicht dafür ausgelegt usw

Das war ja während der Schulung, da hat der Euch nicht die Tatbestände aufgedröselt. Wichtig ist doch, dass Du das nicht tust. Dir kann erstmal egal sein, wie das Gesetz das trennt, oder?

ja, man sollte es erst gar nicht tun,
aber man tut es immer wieder ....
teilweise überladung bis zu 6 tonnen ....

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


ja, man sollte es erst gar nicht tun,
aber man tut es immer wieder ....
teilweise überladung bis zu 6 tonnen ....

Das kostet dann richtig Geld und Punkte. Wem es das wert ist????

ich habs auch schon gemacht .....
genauso das mit meinen paar tönnchen gips ...

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


ich habs auch schon gemacht .....
genauso das mit meinen paar tönnchen gips ...

Du bist halt ein notorischer Übertäter. Unbelehrbar. Ernte die Früchte Deiner Saat alleine.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris



Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


ich habs auch schon gemacht .....
genauso das mit meinen paar tönnchen gips ...
Du bist halt ein notorischer Übertäter. Unbelehrbar. Ernte die Früchte Deiner Saat alleine.

*wein* da brauch ich aber so lange weils vooooooooooollllllllllllll viel ist .... *fg*

aber, normal habe ihc keine probleme mit überladung da ich ja 26tonnen laden kann,

und die meisten ladungen sind eh blos bis 25 tonnen ....

bei uns in der gegend haben die vor kurzem einen langholzzug mit 62 tonne ges.gewicht rausgezogen....
das nenn ich überladen!! und die fahren bei uns ständig so voll!

Zitat:

Macht doch einen eigenen Thread dafür auf!

ne,denke das lohnt nicht.

hab bei winkler mal so gelbe tachoscheiben gesehen.extra für fehltage.sind die auch zulässig?

Zitat:

hab bei winkler mal so gelbe tachoscheiben gesehen.extra für fehltage.sind die auch zulässig?

jupp, sind zulässig.

setzen wir auch ein

Zitat:

jupp, sind zulässig.

setzen wir auch ein

ok,besten dank für die antwort.

meinetwegen kann es jetzt back to topic gehen! 😉

gute nacht.

tach,habe da grade noch was für euch gefunden.

http://www.verkehrsrundschau.de/sixcms/detail.php?id=562972

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