Lackschäden durch Splitt auf Anhänger ? Betrug ?

Hallo,

ich habe mal folgende Frage.

Mein Bekannter hat sich bei einem Natursteinhändler einen Anhänger geliehen, beladen mit Splitt 2/5 bis etwa 10 cm unter der Ladekante. Er braucht für dieses Schüttgut keine Abdeckung, da kein Nullanteil vorliegt. Darauf hat ihn der Händler extra hingewiesen.

Nach Hause fuhr er über die Autobahn.

Wochen später bekam er einen Brief mit einem Anhörungsbogen, er hätte Splitt verloren und dadurch Lackkratzer an einem nachfolgenden Wagen gemacht. Es wurde vom Geschädigten angeblich ein Foto vom Anhänger auf der Autobahn gemacht.

Mein Bekannter hat jetzt Zweifel daran. Er glaubt, dass der Geschädigte vorher schon Lackkratzer an seinem Wagen hatte und jetzt jemanden suchte, der als Schädiger in Frage kommen könnte.

Er wundert sich, dass der Geschädigte ihn nicht überholt und gehupt und irgendwie darauf aufmerksam gemacht hat, dass er Splitt verliert oder der Splitt wegfliegt.

Die Versicherung hat den Schaden reguliert, ohne Rücksprache mit meinem Bekannten, der dadurch in der Prämie höhersteigt.

Was würdet ihr machen ?

Danke und VG, Andre

P.S. wir selber hatten einen ähnlichen Fall. Meine Frau im Transporter sollte im Industriegebiet bei uns einen Spiegel eines parkenden Autos abgefahren haben, aber weder sie noch die 2 Beifahrer hörten den Knall. Ein Hintermann hätte dies angeblich als Zeuge gesehen. Ich bin dann zum Anwalt und habe Fotos mitgeschickt und habe verdeutlicht, dass es in einer leichten Linkskurve war und der Hintermann als Fahrer mit Linkslenkung nie hätte sehen könne, wie unser Transporter mit dem rechten Spiegel an einen anderen drankommen könnte. Wir gehen davon aus, dass der Geschädigte solange rumgefahren ist, bis er jemanden fand, dem er es hätte anhängen können. Nie mehr was von gehört, die Staatsanwaltschaft hat die "Fahrerflucht" eingestellt. Wir gehen davon aus, dass der Geschädigte und der Zeuge unter einer Decke steckten.

58 Antworten

Was ist der Nullanteil bei Schüttgut?

Wenn du etwas von dem Split hast und einen Kompressor besitzt, dann Blase den Split mal mit verschiedenen Luftströmungen an.
Wenn der dann nicht liegenbleibt, dann hast du die Lösung.
Ich gehe derzeit davon aus, dass der Split von der Ladefläche hochgewirbelt wurde.

Zitat:

@biaaas schrieb am 5. August 2021 um 17:50:06 Uhr:


Was ist der Nullanteil bei Schüttgut?

Das sagt die Körnung.
Bei gewaschenen Körnungen die oberhalb von Null anfangen, ist kein Nullanteil vorhanden.
Bei gesiebten Körnungen können minimale Anteile geringerer Körnungen anhaften.
Allerdings können bei falscher Lagerung oder falscher Beladung, auch Vermischungen mit anderen Körnungen vorkommen.

Die Aussage "keine Plane, weil kein Nullanteil" ist nur mit großer Schwierigkeit zu verstehen.

Nullanteile oder wegfliegende Stäube sind ja nicht das Problem. Sondern eher Brocken ab ein paar mm.

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Beim Lesen dieses Threads geht mir nur die Frage durch den Kopf ob es richtig ist dass die Versicherung des Autos den Schaden bezahlt. Müsste das nicht die Versicherung des Anhängers übernehmen ?

Das klären die Versicherungen unter sich. Bei angehängtem Hänger zunächst immer das Zugfahrzeug.
Der Geschädigte hätte sich auch den Versicherer des Anhängers wenden können.

Das hätte aber für den Versicherten nichts geändert.

Eigentlich schon. Denn der Anhänger kostet wohl deutlich weniger Versicherung und dann tut eine Rückstufung in der SF Klasse nicht so weh, falls es so etwas für Hänger überhaupt gibt.

Fragt sich, woher das Kennzeichen des Zugfahrzeugs dem angeblich Geschädigten überhaupt bekannt ist.
Normalerweise ist das durch den Anhänger verdeckt und überholt hat er ja angeblich nicht.
Sehr merkwürdig.

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 6. August 2021 um 15:27:12 Uhr:


Eigentlich schon. Denn der Anhänger kostet wohl deutlich weniger Versicherung und dann tut eine Rückstufung in der SF Klasse nicht so weh, falls es so etwas für Hänger überhaupt gibt.

Gibt es nicht.

Aber das Gespann ist eine Einheit, gesteuert vom Zugfahrzeug (bzw. dessen Verantwortlichen).

Wie die Versicherer an den Halter des Zugfahrzeuges kommen, wenn nur das Hänger-Kennzeichen bekannt ist?

Finde ich an sich auch eher "krass" dass die Versicherung einfach so ohne Zutun des angeblichen Schädigers zahlt.
Habe ich selbst auch so noch nicht erlebt.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 7. August 2021 um 13:19:20 Uhr:

Finde ich an sich auch eher "krass" dass die Versicherung einfach so ohne Zutun des angeblichen Schädigers zahlt.
Habe ich selbst auch so noch nicht erlebt.

liegt wohl daran, dass die dort arbeitenden Mitarbeiter -welche sich täglich mit der Schadenregulierung befassen- besser abschätzen können wann unter juristischen Gesichtpunkten eine Schadenregulierung sinnvoll ist.

Entegen von "Meinungen" einiger Hobby- Juristen bei Motortalk, deren Fachwissen sich auf Tante Google Informationen beschränken.

Das hab ich ja auch nicht in Frage gestellt.
Aber war mir so nicht bewusst dass ohne Rücksprache mit dem Versicherungsnehmer da Kosten reguliert werden.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 7. August 2021 um 13:24:55 Uhr:


Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 7. August 2021 um 13:24:55 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 7. August 2021 um 13:19:20 Uhr:


Finde ich an sich auch eher "krass" dass die Versicherung einfach so ohne Zutun des angeblichen Schädigers zahlt.
Habe ich selbst auch so noch nicht erlebt.

liegt wohl daran, dass die dort arbeitenden Mitarbeiter -welche sich täglich mit der Schadenregulierung befassen- besser abschätzen können wann unter juristischen Gesichtpunkten eine Schadenregulierung sinnvoll ist.

Entegen von "Meinungen" einiger Hobby- Juristen bei Motortalk, deren Fachwissen sich auf Tante Google Informationen beschränken.

Wenn alle Geschädigten erst ihren Schaden beglichen bekommen würden,wenn sich der Verursacher bequemt bei seiner Versicherung zu melden, würden noch viel mehr leer ausgehen.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 7. August 2021 um 14:09:02 Uhr:


Das hab ich ja auch nicht in Frage gestellt.
Aber war mir so nicht bewusst dass ohne Rücksprache mit dem Versicherungsnehmer da Kosten reguliert werden.

Gemäß AKB ist der Versicherer berechtigt im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abzugeben und, ohne Rücksprache zu nehmen, Zahlungen zu leisten oder abzulehnen.
Das ist schon auf Grund des Direktanspruchs eine logische Folge....

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. August 2021 um 14:11:45 Uhr:


Wenn alle Geschädigten erst ihren Schaden beglichen bekommen würden,wenn sich der Verursacher bequemt bei seiner Versicherung zu melden, würden noch viel mehr leer ausgehen.

Und auch noch zugibt, Mist gebaut zu haben....

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