Lackschäden durch Splitt auf Anhänger ? Betrug ?
Hallo,
ich habe mal folgende Frage.
Mein Bekannter hat sich bei einem Natursteinhändler einen Anhänger geliehen, beladen mit Splitt 2/5 bis etwa 10 cm unter der Ladekante. Er braucht für dieses Schüttgut keine Abdeckung, da kein Nullanteil vorliegt. Darauf hat ihn der Händler extra hingewiesen.
Nach Hause fuhr er über die Autobahn.
Wochen später bekam er einen Brief mit einem Anhörungsbogen, er hätte Splitt verloren und dadurch Lackkratzer an einem nachfolgenden Wagen gemacht. Es wurde vom Geschädigten angeblich ein Foto vom Anhänger auf der Autobahn gemacht.
Mein Bekannter hat jetzt Zweifel daran. Er glaubt, dass der Geschädigte vorher schon Lackkratzer an seinem Wagen hatte und jetzt jemanden suchte, der als Schädiger in Frage kommen könnte.
Er wundert sich, dass der Geschädigte ihn nicht überholt und gehupt und irgendwie darauf aufmerksam gemacht hat, dass er Splitt verliert oder der Splitt wegfliegt.
Die Versicherung hat den Schaden reguliert, ohne Rücksprache mit meinem Bekannten, der dadurch in der Prämie höhersteigt.
Was würdet ihr machen ?
Danke und VG, Andre
P.S. wir selber hatten einen ähnlichen Fall. Meine Frau im Transporter sollte im Industriegebiet bei uns einen Spiegel eines parkenden Autos abgefahren haben, aber weder sie noch die 2 Beifahrer hörten den Knall. Ein Hintermann hätte dies angeblich als Zeuge gesehen. Ich bin dann zum Anwalt und habe Fotos mitgeschickt und habe verdeutlicht, dass es in einer leichten Linkskurve war und der Hintermann als Fahrer mit Linkslenkung nie hätte sehen könne, wie unser Transporter mit dem rechten Spiegel an einen anderen drankommen könnte. Wir gehen davon aus, dass der Geschädigte solange rumgefahren ist, bis er jemanden fand, dem er es hätte anhängen können. Nie mehr was von gehört, die Staatsanwaltschaft hat die "Fahrerflucht" eingestellt. Wir gehen davon aus, dass der Geschädigte und der Zeuge unter einer Decke steckten.
58 Antworten
Zitat:
@urquattrofan schrieb am 4. August 2021 um 18:55:06 Uhr:
Mit Plane versehen werden müssen nur Schüttgüter, die Nullanteil besitzen, das sagten mir LKW-Fahrer
Wenn dir morgen einer erzählt dass die Erde eine Scheibe sei fährst du an den Rand und schaust runter.
Na dann. ...
Die Ladung ist zu sichern, fertig und aus. Ist nicht geschehen, Schaden ist entstanden, wurde reguliert: Nochmal fertig und aus.
Schon überhaupt nicht muss jemand neben dir auf der Bahn den Affen machen und hupen oder sonstwas, Zeuge und / oder Dashcam reicht aus. Der Versicherung jedenfalls scheint der Nachweis ausgereicht zu haben.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 4. August 2021 um 21:13:57 Uhr:
Wenn dir morgen einer erzählt dass die Erde eine Scheibe sei fährst du an den Rand und schaust runter.Na dann. ...
Die Ladung ist zu sichern, fertig und aus. Ist nicht geschehen, Schaden ist entstanden, wurde reguliert: Nochmal fertig und aus.
Dann lassen wir die Sprüche und schalten das Gehirn (Erde/Scheibe) ein.
Welche Geschwindigkeit hat ein Splitkorn, das bei 100 km/h von der Ladefläche springt? 100 km/h!
Wie hoch springt es, nachdem es aus 1 m Höhe auf die Fahrbahn trifft? 10 cm? Ich weiß es nicht, aber sicher nicht mehr auf Motorhaubenhöhe.
Und mit welcher Geschwindigkeit trifft das Splitkorn auf das nachfolgende Auto (50 m Sicherheitsabstand vorausgesetzt)? Es sollte dieses nicht erreichen, weil es nicht auf den nachfolgenden PKW zu, sondern in gleicher Richtung und flacher weiterspringt.
Also erscheint mir so ein Schadensbild erst einmal unglaubwürdig. Anders sieht es aus, wenn der Hänger vorne ein Leck hat, durch das der Split verloren geht und dann die Räder des Anhängers den Split durch Richtungsumkehr zum Geschoß machen. Das ist ein Steinschlag.
Das soll aber kein Plädoyer für mangelnde Sorgfalt bei der Ladungssicherung sein, andererseits ist die Erde auch keine Scheibe. 😉
Zitat:
@urquattrofan schrieb am 4. August 2021 um 18:55:06 Uhr:
Mit Plane versehen werden müssen nur Schüttgüter, die Nullanteil besitzen, das sagten mir LKW-Fahrer, von denen ich Schüttgüter bekommen habe, weil mir mal aufgefallen war, dass manche mit und manche ohne Plane fahren und ich nachgefragt hatte. Nach Splitt 2/5 speziell hatte ich damals aber nicht gefragt.Was die Versicherung mit Rücksprache meint, weiß ich nicht, ich hab das Schreiben nicht gesehen. Es geht sich ja darum, dass die Versicherung gezahlt hat ohne nachzuweisen, dass mein Bekannter den Schaden verursacht hat. Das Seltsame ist, dass der Geschädigte nicht auf sich aufmerksam gemacht hat. Ich würde doch vorbeifahren in dem Fall und hupen. Dann hätte ggf. ein Sachverständiger rauskriegen können, ob die Steinschläge neu sind und vom Splitt stammen konnten.
Immerhin muss der nasse Splitt so aufgewirbelt werden, dass er über die Ladekante fliegt und nach dem Sicherheitsabstand noch so hoch springt, dass er den Hintermann an der Motorhaubenkante trifft. Wäre mal interessant, so was auf einer abgesperrten Strasse rauszufinden.
Es könnte ja auch sein, dass kurz vorher jemand mit anderen Schüttgütern ungesichert gefahren ist und was verloren hat. Das wurde vom Reifen meines Bekannten aufgewirbelt und hat den Hintermann getroffen. In dem Fall, wenn man nicht damit rechnet, dass ein Steinchen auf der ausgebauten, sauberen Strasse liegt, ist das ein unabwendbares Ereignis, und dann haftet der Verursacher nicht, wenn er es denn gewesen sein soll.
Ich denke, dass dein Bekannter wirklich in einer Traumwelt lebt.
Wer soll den Anhänger einholen und überholen, um zu hupen? Soll er noch mehr Steinschläge riskieren? Und was bringt die Huperei? ??
Nachweis mit Sachverständiger/Gutachter auf einer abgesperrten Strecke? Wegen ein Paar Hundert Euro? Lächerlich.
Vielleicht schlägt er der Versicherung noch vor, die fragliche Strecke abzusuchen und die gefundenen Steinchen mit dem Split aus dem Anhänger abzugleichen?
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. August 2021 um 23:15:23 Uhr:
Welche Geschwindigkeit hat ein Splitkorn, das bei 100 km/h von der Ladefläche springt? 100 km/h!Wie hoch springt es, nachdem es aus 1 m Höhe auf die Fahrbahn trifft? 10 cm? Ich weiß es nicht, aber sicher nicht mehr auf Motorhaubenhöhe.
Und mit welcher Geschwindigkeit trifft das Splitkorn auf das nachfolgende Auto (50 m Sicherheitsabstand vorausgesetzt)?
Ich habe noch keine quantenphysikalischen Betrachtungen zum Flugverhalten von Split angestellt. Da ich dazu zu dumm wäre findet das auch nicht statt. ;-)
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. August 2021 um 23:15:23 Uhr:
Also erscheint mir so ein Schadensbild erst einmal unglaubwürdig.
Die Versicherung, welcher man nun nicht unbedingt großzügigstes Regulierungsverhalten ohne Sachgrund unterstellen kann, werden die Nachweise ausgereicht haben.
Ich bin hier auf Seiten des Geschädigten. Wer vorsätzlich auf Ladungssicherung verzichtet soll die Konsequenzen tragen, und dies ist hier geschehen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. August 2021 um 23:15:23 Uhr:
Welche Geschwindigkeit hat ein Splitkorn, das bei 100 km/h von der Ladefläche springt? 100 km/h!Wie hoch springt es, nachdem es aus 1 m Höhe auf die Fahrbahn trifft? 10 cm? Ich weiß es nicht, aber sicher nicht mehr auf Motorhaubenhöhe.
Zwei weitere Fragen dazu:
Wie stark wird so ein kleines Splitkorn bei 100km/h durch Luftwiderstand abgebremst?
Wie springt ein Splitkorn dass nach deiner Annahme mit 100km/h auf die Fahrbahn prallt? Das wird ja nicht im Stand aus 1m Höhe auf die Fahrbahn fallen gelassen sondern trifft dort mit hohem Tempo auf.
Split 2/5 ist so fein, dem traue ich es ohne Weiteres zu bei 100km/h fliegen zu gehen. Anderes Thema gleiches Beispiel: Bei mir wurde vor ein paar Wochen das Garagendach saniert. Kies 16/32 damit er bei Wind nicht fliegen geht, feiner geht nicht lt. Erfahrungen des Dachdeckers. 100km/h ist mal locker schwerer Sturm bzw. Windstärke 10.
Der Geschädigte hat während der Fahrt noch schön Bilder vom vermeintlichen schädiger gemacht, war aber nicht in der der Lage ihm irgendwie erkennen zu geben dass er Ladung verliert?
Lt. TE war die Landung auch weit unterhalb der hängerkante.
Meine persönliche Vermutung: Steinschläge waren schon vorher vorhanden und der "Geschädigte" hat erfolgreich nach einem Opfer ausschau gehalten.
Würde hier auf jeden Fall auch mit meiner Versicherung Rücksprache halten und widersprechen bzw. meine Bedenken äußern. War hier bei zweifelhaften Vorgängen schon öfters Thema, dass die Versicherung zwar reguliert hat, aber auf eine rückstufung verzichtet hat.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. August 2021 um 08:58:14 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. August 2021 um 23:15:23 Uhr:
Welche Geschwindigkeit hat ein Splitkorn, das bei 100 km/h von der Ladefläche springt? 100 km/h!Wie hoch springt es, nachdem es aus 1 m Höhe auf die Fahrbahn trifft? 10 cm? Ich weiß es nicht, aber sicher nicht mehr auf Motorhaubenhöhe.
Zwei weitere Fragen dazu:
Wie stark wird so ein kleines Splitkorn bei 100km/h durch Luftwiderstand abgebremst?
Wie springt ein Splitkorn dass nach deiner Annahme mit 100km/h auf die Fahrbahn prallt? Das wird ja nicht im Stand aus 1m Höhe auf die Fahrbahn fallen gelassen sondern trifft dort mit hohem Tempo auf.
Split 2/5 ist so fein, dem traue ich es ohne Weiteres zu bei 100km/h fliegen zu gehen. Anderes Thema gleiches Beispiel: Bei mir wurde vor ein paar Wochen das Garagendach saniert. Kies 16/32 damit er bei Wind nicht fliegen geht, feiner geht nicht lt. Erfahrungen des Dachdeckers. 100km/h ist mal locker schwerer Sturm bzw. Windstärke 10.
Zu 1: Sehr stark, deshalb wird es auch schnell fallen.
Zu 2: Es wird im Weiteren nicht mehr sehr hoch, sondern in Fahrtrichtung weiterhüpfen (flacher Kiesel auf's Wasser).
@Pfuschwerk: Natürlich ist Ladungssicherung wichtig und muss bei Fehlen sanktioniert werden, Trotzdem ist der Hergang, wie vom TE beschrieben, eher zweifelhaft. Wäre ich Physiker, würde ich es hier vorrechnen. 😉
Naja, man sieht hier ja, die Meinungen gehen auseinader.
Mir ist es ja auch egal im Prinzip, ich schreibe hier nur für meinen Bekannten, weil er nicht so gern mit Rechnern und so umgeht.
Die Geschwindigkeit, mit der der Splitt wegfliegt, sei 100 km/h, hat einer von euch gepostet. Ok, das ist dann aber in Fahrtrichtung gesehen, und vielleicht auch nur 80 km/h.
Wie hoch ist die Geschwindigkeit in vertikaler Richtung, die sehr ausschlaggebend für das springen ist ? Sehr niedrig, etwa 16 km/h. Die Ladekante ist ca. 70 cm, nicht 1 m.
Ihr werdet lachen, ich habe heute morgen einen Versuch gemacht und diesen Splitt schräg geworfen, da hatte ich eure Antworten noch gar nicht gelesen, sondern jetzt grad erst. Ich war einfach mal neugierig wie sich der Splitt verhält.
Je schräger, d.h. je höher die waagerechte Geschwindigkeit und je niedriger die vertikale Geschwindigkeit, desto flacher das abprallen.
Um den Splitt richtig abprallen und hochfliegen zu lassen, musste ich den Splitt richtig fest nach unten werfen, viel fester als die vertikale Geschwindigkeit beim wegfliegen.
Wenn ich den Splitt weit weg geworfen habe, also das ähnliche Flugbild wie beim verlieren vom Anhänger, prallte der Splitt fast gar nicht von der Fahrbahn ab, nur wenige cm, viel tiefer als die Lackschäden, sondern rollte einfach weiter.
Solche Versuche, natürlich in anderer Form, werden von Versicherungen und Sachverständigen durchgeführt. Es kommt dabei auch auf die Rauheit der Fahrbahnoberfläche an, ob und wie hoch der Splitt abprallt.
Also ich bin da keineswegs von überzeugt, dass es so gewesen sein soll.
Mir kommt das hier bei einigen so vor, als sei es ein gefundenes Fressen, er hat nicht mit Plane abgesichert, also ist er es alleine Schuld. Ne, das ist zu einfach gedacht, keine Beweise, selbst wenn der Fahrer sagt, es sei Splitt runtergefalllen, woher soll er beweisen, dass dieser Splitt den Lackkratzer verursacht haben soll, Pfuschwerk ?
Der Versicherung reicht das keineswegs, sie zahlt nur, weil sie weitere Kosten scheut, das machen Versicherungen immer wieder, ohne die Schuldfrage zu prüfen, haben Berufskollegen von mir auch schon gehabt.
Die Versicherung Deines Bekannten, sieht die Sachlage aber wohl anders.
Bei Zweifeln hätte sie nicht reguliert. Aus Nettigkeit dem Geschädigten gegenüber schon gar nicht
Zitat:
Ich denke, dass dein Bekannter wirklich in einer Traumwelt lebt.
Wer soll den Anhänger einholen und überholen, um zu hupen? Soll er noch mehr Steinschläge riskieren? Und was bringt die Huperei? ??
Wie, den Anhänger einholen ? 😁 Du tust ja grad so, als wäre er hunderte Meter dahinter 😁
Der Geschädigte wird so dicht aufgefahren sein, dass der Splitt ihn wohl angeblich hoch erwischte. Wäre er weiter weg, wäre nichts passiert.
Und vorbeifahren, ja klar, um den Fahrer darauf aufmerksam zu machen, dass er Ladung verliert und um weitere Schäden zu verhindern, wenn es so sein sollte.
In dem Fall macht man sich bestimmt nicht zum Affen.
Ich hab einen Bekannten, der, wenn er in eine Straße einfährt, die gesplittet wurde, umdreht und woanders lang fährt.
Der käme nie im Leben auf die Idee ein Fahrzeug ein bzw zu überholen,welches Ladung verliert.
Überholen ist kein Problem, weil man daneben fährt.
In dem Fall wird der Splitt durch die Reifen aufgewirbelt, ein ganz anderer Fall als hier bei meinem Bekannten.
Zitat:
@urquattrofan schrieb am 5. August 2021 um 13:30:10 Uhr:
Ihr werdet lachen, ich habe heute morgen einen Versuch gemacht und diesen Splitt schräg geworfen
Was man für Bekannte nicht alles macht.
😛
Zitat:
@urquattrofan schrieb am 5. August 2021 um 13:30:10 Uhr:
woher soll er beweisen, dass dieser Splitt den Lackkratzer verursacht haben soll, Pfuschwerk ?
Das weiß ich nicht und es ist mir auch völlig wurscht.
Meine Meinung dazu steht weiter oben. Für deinen Sermon hier ist die Versicherung der Ansprechpartner, nicht ich.
Zitat:
@urquattrofan schrieb am 5. August 2021 um 13:58:34 Uhr:
Überholen ist kein Problem, weil man daneben fährt.In dem Fall wird der Splitt durch die Reifen aufgewirbelt, ein ganz anderer Fall als hier bei meinem Bekannten.
Woher weißt Du,dass der Splitt nur über die Heckklappe entwischen ist?
Rieselt er vorne raus,wird er durch die Räder des Anhängers in Schwung gebracht.
Wenn Deinem Bekannten was aufs Auto fallen würde,wäre er sicher auch zufrieden,wenn die Versicherung des Verursachers reguliert.?
Ich hab grad mit meinem Bekannten telefoniert und ihn mal gezielt gefragt.
Der Anhänger ist vorne nicht klappbar und komplett dicht.
Die Versicherung hat gezahlt, weil sie weitere Kosten vermeiden möchte.
Es ist in der Tat so, dass der Versicherung die Fotos ausgereicht haben, um zu zahlen. Es wurde nicht geprüft, ob die Bilder oder die Schäden neu oder alt sind.
Das reicht meinem Bekannten nicht, im Zweifel für den Angeklagten, so ist es in Deutschland.
Er hatte vor vielen Jahren schon mal einen Schaden, da hatte die Versicherung auch sofort gezahlt, obwohl er als Verursacher gar nicht bestätigt war. Das Ganze ging vor Gericht, und der Richter urteilte: Moment, die Versicherung kann nicht einfach aufgrund einer Vermutung oder der Einfachheit halber zahlen, sofern nicht feststeht, dass der Beschuldigte tatsächlich der Verursacher war. Letztendlich hatte er gar keine Schuld an dem Fall gehabt.
In diesem Fall jetzt gibt es ein Gespräch mit der Versicherung bzw. dem Anwalt, er wartet noch auf die schriftlichen Unterlagen, er würde auch gegen die eigene Versicherung klagen, es kommt darauf an, was der Anwalt sagt. Falls die Versicherung auf Kulanz seine höhere Einstufung fallen lässt, dann nimmt er es hin und die Angelegenheit ist für ihn erledigt.
Ihr müsst es so sehen, wie viel schwarze Schafe laufen überall rum, die irgendwie versuchen, eigene Schäden durch andere decken zu lassen.
Auch die Versicherungen kennen das, ich selber bin Maschinenbauer und reiner Praktiker und habe oft mit Versicherungen zu tun und auch schon endlose Diskussionen mit verschiedenen Versicherern und verschiedenen Fällen gehabt. Bis zu einem bestimmten Wert ist es für die Versicherungen einfacher, einfach zu zahlen, weil sie durch die Hochstufung einen Teil des Geldes über die Jahre zurückbekommen, also Prinzip des geringsten Aufwands.
Ich würde mir das so auch nicht gefallen lassen. Wie der Fall, den ich geschildert hatte, dass wir einen Spiegel abgefahren hätten, den dieser Zeuge aus dieser Position nie hätte erkennen können. Hätte ich das nie so eindeutig geschildert, der Anwalt meinte noch zu meiner Frau ich habe gute Recherchierarbeit geleistet, dann hätte meine Versicherung wohl auch gezahlt und meine Frau hätte wegen Fahrerflucht einen dranbekommen.
Für mich ist hier erstmal Ende der Diskussion, es kann jetzt noch Monate dauern, bis ein Urteil gefällt wird bzw. wie entschieden wird.