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Lackschaden verursacht

Hallo, ich bin in einer schwierigen Situation. Am 2.06. befand ich mich auf einem Gelände für Autoankauf. Beim zurück setzen habe ich einen Fiat 500 am Kotflügel berührt und einen Lackschaden verursacht. Wir einigten uns, das ich den Schaden privat bezahle. Es war für mich nur eine Bagatelle. Der Fiat ist an dem Tag auch dort verkauft worden. Ich wollte die Wertminderung übernehmen so das der Fiat Besitzer keinen Verlust hat.
Jetzt kommt nach 9 Tagen ein Kostenvoranschlag über 1200 € . Ich bin natürlich gebügelt.
Die Werkstadt hat den Schaden nie gesehen weil der Wagen ja schon verkauft ist und zudem wird diese Reparatur nie in Auftrag gegeben. Irgendwie fühle ich mich betrogen.

Kann ich die Werkstadtkosten abziehen? Oder kann ich in irgendeiner Weise gegen diesen Kostenvoranschlag Einspruch erheben?

Ich brauche dringend einen Rat.
Grundsätzlich bin ich bereit für den Schaden einzustehen aber ich lass mich ungerne abzocken.

Danke fürs lesen und danke für evtl. Antworten

Beste Antwort im Thema

Wie hier wieder Dinge erfunden werden und ganze Romane entstehen.

Er hat uns ein bescheidenes Bild gezeigt und kaum Infos dazu.

So ein schaden kann durchaus so einen Betrag kosten.
Sich aber hier dann richtige Storys erfinden, angefangen von "der verkauft den Wagen für 6000 und will sich 1200 in die Tasche wirtschaften" bis zu Liebesromane..

Der TE ist doch ein erwachsener Mensch und anscheinend klug genug um eine kfz zu fahren.

Wenn er der Meinung ist, mit den Betrag stimmt was nicht - geht man zu Leuten mit Ahnung und die Vorort sind.

Entweder lässt er den schaden von einem realen Menschen begutachten und schätzen, oder er zahlt den Betrag.
Als ob er hier die Meinung von einen 0815 Internet User irgendwas bewirkt.

Ich hab ganze Autos schon für weniger lackieren lassen, bringt uns aber null weiter.

Wenn man nicht vor den Wagen steht, Ahnung von seinen Job hat und dann den schaden genau anschaut und analysiert was zu tun ist - kann man garkeine Summe hier in den Raumwerfen.

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Von wo kommt denn dieser Kostenvoranschlag? Hast du da was Schriftliches in der Hand, was du hier anonymisiert einstellen kannst zusammen mit Bildern vom Schaden?

Erfolgte diese Einigung schriftlich pder mündlich?

Der Kostenvoranschlag kommt aus einer Autowerkstadt. Ich selbst habe nur ein Foto gemacht.

Jetzt wäre der Inhalt des Kostenvoranschlags relevant und auch die Frage, ob du irgendwas unterschrieben hast bzw. ob die Vereinbarung zwischen dir und dem Verkäufer schriftlich oder mündlich vorgenommen wurde.

Würde auch sagen, dass der Kostenvoranschlag passend zum Schaden auf dem Bild ist.

Was hast du denn gedacht? nen Hunni und das Thema ist vom Tisch? Du hast einen Schaden verursacht und der muss jetzt bezahlt werden. Dieses "wir regeln das Privat" ist doch selten dämlich, du hast eh die Chance den Schaden bei deiner Versicherung zurückzukaufen (und einer Hochstufung von der Schippe zu springen).

Zum Kostenvoranschlag: wer bitte sagt denn dass das Fahrzeug nicht bei der Werkstatt war? Der Käufer kann sich doch mit dem Verkäufer darauf geeinigt haben, dass dieser Schaden noch behoben wird und der Käufer dafür in besagte Werkstatt muss. Ob das in Aufrtrag gegeben wird oder nicht ist a) völlig egal (mwst Spielereien bei Fiktiver Abrechnung mal ausgenommen) und b) kannst du es doch gar nicht wissen....

Nein keine Eindellung, nur Lack. Ich will mich ja nicht vor der Zahlung drücken. Was Recht ist soll auch Recht bleiben. Ich habe nichts unterschrieben. Auf dem Bild ist der Schaden direkt an der Einfassung des Scheinwerfers, das gestreifte bin ich.

Von nem Hunni bin ich sicher nicht ausgegangen. Und ich weiss es wohl.

Ohne Rg. geht so eine Stoßstangenlackierung für 200,- € unter Freunden über die Bühne. Mit Rg. 300,- € bis 400,- €. Immer vorausgesetzt, man geht in eine Lackierei und sagt, dass man das selbst bezahlen muss. Ein bisschen Abzug für den ein oder anderen alten Kratzer wäre nicht unangebracht.

Wenn sich der Geschädigte darauf einlässt, hat der TE glück gehabt.
Wer ist überhaupt der Geschädigte?
Der Händler oder schon der Käufer des Fahrzeugs?

Ich habe so etwas letztens für 300€ lackieren lassen und das nicht beim "ohne Rechnung Polen". 1200€ sind dafür komplett überzogen. In dem Fall wäre es doch schlauer über die Versicherung zu gehen.

Ich vermute mal, der Händler als Geschädigter hat das Fahrzeug ohne/mit minimalen Preisnachlass verkauft und will jetzt selbst noch 1200 € "einstreichen".

Hast du eine Information, wieviel das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt gekostet hat? Wenn du irgendwie an den Käufer kommst und dann den seinen Preis erfährst, könnte man mit viel Mut vielleicht etwas gerichtlich erreichen.

Stehht das Fahrzeug nämlich mit fiktiven 6000 € ausgeschildert und der Händler verkauft es 2 Tage später für 5800 €, kann er nur schwer 1200 € einkassieren.

Es fehlen einfach sämtliche relevanten Informationen...

😉🙄 ..außer das der TE höchstwahrscheinlich blond und offensichtlich blauäugig war 😁 😛

Zitat:

@Knergy schrieb am 18. Juni 2018 um 17:16:13 Uhr:


Ich vermute mal, der Händler als Geschädigter hat das Fahrzeug ohne/mit minimalen Preisnachlass verkauft und will jetzt selbst noch 1200 € "einstreichen".

Solange der Schaden tatsächlich 1200 "wert" ist und nicht verheimlicht wird, ist das doch auch nachvollziehbar. Das würde jeder gewinnorientierte Händler so machen oder zumindest versuchen.

Zitat:

Hast du eine Information, wieviel das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt gekostet hat? Wenn du irgendwie an den Käufer kommst und dann den seinen Preis erfährst, könnte man mit viel Mut vielleicht etwas gerichtlich erreichen.

Wenn der Kratzer nicht verheimlicht wurde - mit welcher Begründung?

Zitat:

Stehht das Fahrzeug nämlich mit fiktiven 6000 € ausgeschildert und der Händler verkauft es 2 Tage später für 5800 €, kann er nur schwer 1200 € einkassieren.

Auch hier: warum nicht?

Wenn der Schaden bei fachgerechter Reparatur tatsächlich 1200,- beträgt und der Verkäufer trotzdem zu diesem Preis einen Käufer findet - dann hat der Verkäufer aus seiner Sicht einen guten Job gemacht.

Nicht dass ich solch ein Verhalten gut finden würde, aber ich denke es ist bei (Gebrauchtwagen)händlern eher die Regel als die Ausnahme. Und solange die Reparaturkosten korrekt sind und der Schaden generell nicht verschwiegen wurde, kann ich daran auch absolut nichts illegales finden.

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