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(Folge-)Schäden durch Werkstatt verursacht - was tun?

Themenstarteram 3. Februar 2022 um 1:56

Moin zusammen! Ich wende mich mit folgendem Anliegen an euch: Vor einigen Wochen stellte ich Startprobleme (Springt minutenlang nicht an und ruckelt extrem, fährt danach aber ruhig und problemlos) bei meinem VW Golf 7 1.6 TDI fest und gab ihn daraufhin in eine VW Werkstatt. Man vermutete, dass das Problem seinen Ursprung beim Motorsteuergerät findet und tauschte dieses aus. Die Startprobleme dauerten an, sodass man danach vermutete, dass alle vier Einspritzdüsen defekt seien. Wir haben uns nach dem Austausch des Motorsteuergeräts dazu entschlossen, keine weiteren Fehlersuchen / Reparaturen mehr bei dieser Werkstatt in Auftrag zu geben (und kommunizierten das eindeutig an die Werkstatt), da sich der Kontakt mit der Werkstatt durchweg als überaus unangenehm darstellte. Leider entgegnete man uns im Endeffekt damit, dass bereits mit dem Austausch der Einspritzdüsen begonnen wurde, bereits zwei Einspritzdüsen ausgetauscht wurden und diese vor Abholung des Autos natürlich wieder zurückgebaut werden müssen (berechnet wurde dieser Teil nicht). Die Kosten insgesamt lagen dennoch bei gut 2500 Euro und ich bekam mein Auto nach vier! Wochen, noch immer kaputt, zurück. Auf dem Heimweg passierte dann Folgendes: Die Vorglühkontrollleuchte blinkte und meine Tanknadel fiel im Minutentakt runter, mein Auto verlor auf ca. 40km mehr als 1/4 Tankfüllung. Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit der Werkstatt brachten wir das Auto auf direktem Weg zum Auslesen zu einem Meisterbetrieb. Vor Ort wurde nach Öffnung der Motorhaube festgestellt, dass der gesamte Motorraum mit Diesel „geflutet“ war. Beim Startversuch spritzte der Kraftstoff aus den zuvor von der Werkstatt behandelten Leitungen / Sensoren / Einspritzdüsen, deren Reparatur wir am Ende ja ausdrücklich nicht in Auftrag gegeben hatten. Mein Auto stinkt darüber hinaus auch noch extrem nach Diesel (da ich meinen Golf verkaufen wollte wird auch das noch Probleme nach sich ziehen können) und die Werkstatt zeigt keinerlei Einsicht, ist aber bereit dazu die „Undichtigkeit“ zu beheben.

Jetzt meine Frage an euch: Wie würdet ihr weiter verfahren? Ist es ausreichend, die Werkstatt das Problem mit dieser nun undichten Leitung beheben zu lassen oder würdet ihr euch hinsichtlich Folgeschäden durch den massiven Dieselaustritt im gesamten Motorraum (möglich? Wenn ja, welche?) mittels Rechtsweg absichern?

Ich weiß nun echt nicht mehr weiter und hoffe, dass ihr mir mit eurer Erfahrung weiterhelfen könnt. Lieben Dank für eure Antworten!

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17 Antworten

Ich sehe da die verschiedenen Ebenen.

Zum Einen muß geklärt werden, ob bei der Fehlersuche korrekt vorgegangen wurde. Also ob der Austausch des Steuergeräts technisch sinnvoll war zur Fehleranalyse und Behebung.

Wenn man dann das Steuergerät aber als Fehler ausschließen kann, kann ja das alte wieder verbaut werden, daher erscheinen mir die Kosten für 2500 EUR viel zu hoch.

Bzgl. der Einspritzdüsen kommt es drauf an, was beauftragt wurde. Wenn pauschal die Behebung des Fehlers beauftragt wurde, sieht es anders aus, als wenn du eine Rechnungsobergrenze oder eine Rücksprache bei weiteren Arbeiten vereinbart hast.

Der dritte Punkt die die lose Dieselleitung, die zu dem dieselgefluteten Motorraum geführt hat. Hier sehe ich das so, als wenn die Werkstatt das Auto durch einen Unfall beschädigt hätte. Die Werkstatt muß für den Fehler zahlen, aber du bist nicht verpflichtet, den Fehler dort beheben zu lassen.

Wenn du eine RSV hast oder im ADAC bist, würde ich da zumindest eine Erstberatung durchführen lassen. Es kommen ja mehrere Dinge auf einmal, die Werkstatt scheint nicht sonderlich kooperativ. Da wirst du ohne Anwalt nicht weiterkommen.

Themenstarteram 3. Februar 2022 um 8:54

Vielen Dank erstmal für die Antwort.

Zum Thema Steuergerät: Die Erstberatung haben wir bzgl. der Bezahlung des Steuergeräts bereits wahrgenommen. Wir haben uns aufgrund des Aufwands letztendlich dazu entschieden dem ganzen ein Ende zu setzen, das Geld zu zahlen und aus der Werkstatt wegzukommen.

Zum Thema Einspritzdüsen: Wir haben nach dem Tausch des Motorsteuergeräts ausdrücklich kommuniziert, dass wir uns einige Tage überlegen, wie es weitergeht und dass an dem Auto, bis wir eine Entscheidung getroffen haben, nichts gemacht wird. Als wir uns dann nach wenigen Tagen meldeten und unsere Entscheidung mitteilten, dass wir das Auto abholen und die Einspritzdüsen nicht mehr reparieren lassen werden, sagte man uns, dass man bereits mit dem Austausch von zwei Einspritzdüsen begonnen habe und diese erst wieder zurück bauen müsse. Der Schaden mit dem übergelaufenen Diesel muss, laut Aussage des Meisterbetriebs, in Folge dessen entstanden sein.

Somit ergibt sich für uns nun nicht nur die Frage, ob grundsätzlich Folgeschäden aufgrund des Fehlers (offensichtlich ein fehlerhaftes Verbauen) seitens der Werkstatt auftreten können, sondern auch, ob rechtliche Ansprüche insbesondere aufgrund dessen, dass es sich dabei um einen Fehler aufgrund einer nicht in Auftrag gegebenen bzw. ausdrücklich nicht gewünschten Reparatur geltend gemacht werden können.

wende Dich an die Schiedsstelle Deiner KFZ Innung. Die Adresse hat die IHK an Deinem Wohnort. Wenn es eine Vertragswerkstatt ist, ist sie Mitglied der Innung und an die Schiedssprüche gebunden. Aber erst einmal würde ich das Auto woanders vernünftig reparieren lassen.

am 3. Februar 2022 um 9:00

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Februar 2022 um 09:15:10 Uhr:

… Der dritte Punkt die die lose Dieselleitung, die zu dem dieselgefluteten Motorraum geführt hat. Hier sehe ich das so, als wenn die Werkstatt das Auto durch einen Unfall beschädigt hätte. Die Werkstatt muß für den Fehler zahlen, aber du bist nicht verpflichtet, den Fehler dort beheben zu lassen. …

Das sehe ich anders: Der Werkstatt muss erst mal die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Eine lose Dieselleitung hat nichts mit einem Unfall zu tun.

Zitat:

@Juli2403 schrieb am 3. Februar 2022 um 02:56:18 Uhr:

...und gab ihn daraufhin in eine VW Werkstatt...

...und die Werkstatt zeigt keinerlei Einsicht..

Genau diesen Fehler, in eine VW Werkstatt zu gehen, habe ich vor Jahren auch gemacht.

Ich will jetzt nicht die ganze Geschichte erzählen, nur soviel:

Es sollte der Keilrippenriemen getauscht werden, der mir keine 100m von deren Werkstatt entfernt um die Ohren flog. Ein großes Autohaus mit Werkstatt - ich dachte ernsthaft, das sollte für die eine lösbare Aufgabe sein. Es war eine einzige Katastrophe.

Das ganze zog Kosten von ü. 2000 eus nach sich.

(Reste des Keilrippenriemen haben sich im Zahnriemen verfangen, danach Steuerzeiten verstellt). Und nur, weil ich mir das Auto nicht vorfahren ließ, sondern den Schlüssel vom Meister mit der Aussage: "Probefahrt gemacht, alles okay" in die Hand drücken ließ, und das Auto startete.

Was Anwalt und RSV angeht.

RSV hatte ich. Mit Anwalt sprach ich. Der sagte: Natürlich können wir da was machen. Aber diese Autohäuser sind bestens vertreten. Vorgehen wird schwer, dauert lange, und läuft sehr oft nicht nach dem Wunsch des Kunden. Kurzum: Ich habe die bittere Pille geschluckt, und die Kosten der anderen Werkstatt (meines Vertrauens) bezahlt, es als Lehrgeld abgebucht, und hatte wieder ein funktionierendes Auto.

Gruß Jörg.

Wenn die neue Werkstatt es sowieso wieder auseinander reißt um fortzuführen, dann brauchts nicht in die alte Werkstatt zur Abdichtung gebracht werden...wäre etwas quatsch.

Gruß jaro

Die Kosten für den sinnlosen Steuergerätetausch würde ich mir wohl zurückholen wollen, gerade mit RS-Versicherung. Das Motorsteuergerät ist ja so ziemlich das letzte Bauteil was bei einem sonst laufenden Motor als Fehlerquelle ernsthaft in Betracht kommt.

Die beschriebene Fehlersymptomatik vor dem ersten Werkstattversuch spricht eigentlich sehr deutlich für Luft im Kraftstoffsystem oder eine ausgefallene Vorförderpumpe. Das Video zeigt einen Motor, der am Zylinderkopf jetzt nicht unbedingt wie gerade frisch zerlegt und wieder zusammengebaut ausschaut. Der ggf. nunmehr verstärkte Dieselaustritt am Railrohr passt zur Symptomatik des miesen Anspringens wegen Luft im Kraftstoffsystem, die halt nach einer kleinen Weile von den Krafstoffpumpen weggefördert wird. Vielleicht ist es nur eine Dichtung vom Drucksensor oder dieser selbst oder man hat den angelockerten Sensor weiter gelockert, d.h. auch finanziell ist das reale Problem wohl eher eine Kleinigkeit.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Februar 2022 um 09:55:02 Uhr:

wende Dich an die Schiedsstelle Deiner KFZ Innung. Die Adresse hat die IHK an Deinem Wohnort. Wenn es eine Vertragswerkstatt ist, ist sie Mitglied der Innung und an die Schiedssprüche gebunden. Aber erst einmal würde ich das Auto woanders vernünftig reparieren lassen.

Kleine Korrektur dazu:

Nicht die IHK, sondern (zuständigkeitshalber) bei der Handwerkskammer (HWK) nachfragen. Weil es eine Vertragswerkstatt ist, muss sie nicht zwangsläufig Mitglied

der örtlichen Kfz-Innung sein. :)

Zitat:

@Florian48 schrieb am 3. Februar 2022 um 10:00:27 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 3. Februar 2022 um 09:15:10 Uhr:

… Der dritte Punkt die die lose Dieselleitung, die zu dem dieselgefluteten Motorraum geführt hat. Hier sehe ich das so, als wenn die Werkstatt das Auto durch einen Unfall beschädigt hätte. Die Werkstatt muß für den Fehler zahlen, aber du bist nicht verpflichtet, den Fehler dort beheben zu lassen. …

Das sehe ich anders: Der Werkstatt muss erst mal die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Eine lose Dieselleitung hat nichts mit einem Unfall zu tun.

Stell dir vor, die Werkstatt lackiert deine Fahrertür. Nach zwei Tagen bemerkst du, dass da Schlieren sind und die Arbeit nicht ordentlich ausgeführt wurde. Die Werkstatt hat nun ein Recht zur Nachbesserung.

Anderer Fall: Die Werkstatt verursacht einen Schaden an deiner Fahrertür, weil ein unachtsamer Mechaniker dort einen Schraubenschlüssel gegenhaut. Kratzer in der Tür. Die Werkstatt haftet zwar für den Schaden, aber du bist nicht verpflichtet, es auch dort reparieren zu lassen.

In diesen Fall besteht wohl ein Zusammenhang mit dem Austausch der Einspritzdüsen, aber das war gar nicht beauftragt. Daher schwer vorstellbar, dass die Werkstatt ein Nachbesserungsrecht bei einer Reparatur haben soll, die gar nicht vom Kunden in Auftrag gegeben wurde.

Zumindest war esnicht klug, wissentlich mit einem starken Kraftstoffverlust zu fahren. Egal wie weit ... fahr ich nach einer Bremsenreparatur auch nach 5 km auf ein wartendes Fahrzeug auf, bekomme ich trotzdem nichts, wenn ich das bereits beim losfahren an der Werkstatt gemerkt habe. Auch der Auftraggeber kann durch sein tun oder lassen einen Schaden wesentlich vergrößern. In dem Falle eben der Dieselgestank.

Aus praktischer Sicht hast du zumindest bei einer Lösung unter Teilnahme der "schlechten" Werkstatt vermutlich eher ein repariertes Fahrzeug/dein Geld als bei einem Rechtsstreit. Denn der kann sich ziehen und in so einem Fall ist müsstest du für eventuell für den Verkauf notwendige Reparaturen/Reinigungen sicher erstmal das Geld vorstrecken.

am 3. Februar 2022 um 16:52

Ich hatte eine Reparatur bei BMW, die auch korrekt ausgeführt wurde, aber eine Dichtung wurde falsch eingesetzt und noch einige andere Dinge wurden kaputtgemacht. Vielleicht war ein Lehrlingspraktikant dran, ich weiß es nicht.

Folge:

1. Motor KOMPLETT verölt

2. Garage verölt

3. Auto nicht fahrbereit

Die Werkstatt war 250 km entfernt.

Zum Glück hat es keine langen Diskussionen gegeben:

1. Ersatzfahrzeug bekommen

2. Auto wurde in die nächste BMW-Werkstatt geschleppt

3. Die BMW-Werkstätten haben miteinander abgerechnet

4. Ich hatte mein Auto 3 Tage später.

Nebenbemerkung: Deine Story ist ein KRASSER Beweis, dass man mit VW nicht ins Geschäft geht - NIEMALS:

1. Der Preis für die Nichtreparatur ist IRRE. Wie kommen die Dazu, auch nur EINEN Cent für eine Nichtausführung eines Auftrags zu berechnen? Die können gerne eine (erfolglose) Fehlersuche berechnen, aber doch nicht eine komplette Reparatur, die Keine ist!?

2. Das Fehlerbild als Markenwekstatt gar nicht zu nicht zu finden ist irre

3. Die Schadensbehebung nach den Fehlern der Werkstatt ist nicht kundenfreundlich - gelinde bemerkt.

Von daher:

1. Abschleppen des Autos einfordern

2. Instandsetzung des Schadens von der verantwortlichen Werkstatt einfordern

3. Werkstattersatzwagen einfordern

4. Reinigung des Autos einfordern

5. Dieselverlust einfordern

Evtl. VW informieren. Google Rezension schreiben.

Wenn schon 1. nicht klappt: Anwalt beauftragen.

Themenstarteram 3. Februar 2022 um 17:08

Zitat:

@xis schrieb am 3. Februar 2022 um 17:52:08 Uhr:

Ich hatte eine Reparatur bei BMW, die auch korrekt ausgeführt wurde, aber eine Dichtung wurde falsch eingesetzt und noch einige andere Dinge wurden kaputtgemacht. Vielleicht war ein Lehrlingspraktikant dran, ich weiß es nicht.

Folge:

1. Motor KOMPLETT verölt

2. Garage verölt

3. Auto nicht fahrbereit

Die Werkstatt war 250 km entfernt.

Zum Glück hat es keine langen Diskussionen gegeben:

1. Ersatzfahrzeug bekommen

2. Auto wurde in die nächste BMW-Werkstatt geschleppt

3. Die BMW-Werkstätten haben miteinander abgerechnet

4. Ich hatte mein Auto 3 Tage später.

Nebenbemerkung: Deine Story ist ein KRASSER Beweis, dass man mit VW nicht ins Geschäft geht - NIEMALS:

1. Der Preis für die Nichtreparatur ist IRRE. Wie kommen die Dazu, auch nur EINEN Cent für eine Nichtausführung eines Auftrags zu berechnen? Die können gerne eine (erfolglose) Fehlersuche berechnen, aber doch nicht eine komplette Reparatur, die Keine ist!?

2. Das Fehlerbild als Markenwekstatt gar nicht zu nicht zu finden ist irre

3. Die Schadensbehebung nach den Fehlern der Werkstatt ist nicht kundenfreundlich - gelinde bemerkt.

Von daher:

1. Abschleppen des Autos einfordern

2. Instandsetzung des Schadens von der verantwortlichen Werkstatt einfordern

3. Werkstattersatzwagen einfordern

4. Reinigung des Autos einfordern

5. Dieselverlust einfordern

Evtl. VW informieren. Google Rezension schreiben.

Wenn schon 1. nicht klappt: Anwalt beauftragen.

Bis auf den 5. Punkt hat alles soweit geklappt - das dachten wir zunächst, denn heute ist Folgendes passiert:

Wir haben den Anruf der Werkstatt erhalten, dass das Problem mit der Undichtigkeit behoben und das Fahrzeug gereinigt wurde. Als ich das Auto starten wollte, zeigte sich dann aber folgendes Problem: Das Auto machte nichts, es ging gar nichts mehr. All das haben wir natürlich vor Ort videographisch festgehalten. Nun meine Frage nochmal an euch: Habe ich nun zum jetzigen Zeitpunkt schlussendlich das Recht, die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen?

Wir sind sprachlos über das was dort passiert.

am 3. Februar 2022 um 17:25

1. Bei VW mal anfragen schriftlich UND mündlich

Mit Fragen, Anregungen oder Kritik sind Sie hier richtig. Denn wir wollen wissen, was wir besser machen können. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kundenbetreuung@volkswagen.de), wir antworten so schnell wie möglich.
Oder Sie kontaktieren uns über unsere kostenfreie Hotline: 0800 - 86 55 79 24 36

2. Tun, was sie vorschlagen, wenn sie etwas Praktikables vorschlagen, z.B. eine andere VW-Werkstatt ode reinen anderen Mitarbeiter der Niederlassung

3. Schulterzucken.... Anwalt?

 

Wenn Du 1. machst, ist davon auszugehen, dass die Werkstatt ZIEMLICHEN Stress kriegt...

Rechnungskopie und Video hinschicken....

Themenstarteram 3. Februar 2022 um 17:33

Zitat:

@xis schrieb am 3. Februar 2022 um 18:25:39 Uhr:

1. Bei VW mal anfragen schriftlich UND mündlich

Mit Fragen, Anregungen oder Kritik sind Sie hier richtig. Denn wir wollen wissen, was wir besser machen können. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kundenbetreuung@volkswagen.de), wir antworten so schnell wie möglich.
Oder Sie kontaktieren uns über unsere kostenfreie Hotline: 0800 - 86 55 79 24 36

2. Tun, was sie vorschlagen, wenn sie etwas Praktikables vorschlagen, z.B. eine andere VW-Werkstatt ode reinen anderen Mitarbeiter der Niederlassung

3. Schulterzucken.... Anwalt?

 

Wenn Du 1. machst, ist davon auszugehen, dass die Werkstatt ZIEMLICHEN Stress kriegt...

Rechnungskopie und Video hinschicken....

Grundsätzlich ist das eine gute Idee, allerdings haben wir das bereits getan, sowohl schriftlich als auch mündlich. Lediglich ergab sich daraus: VW als Hersteller zieht sich aus der Verantwortung, da sie das Fahrzeug eben nur herstellen und die Garantie abgelaufen ist. Kulanz in jeglicher Hinsicht ist nicht mehr gegeben und auf die Frage, wie sie in unserer Situation handeln würden, wurde uns wortwörtlich gesagt: „Das kann ich Ihnen nicht sagen“.

Uns bleibt anscheinend nichts als der erneute Weg zum Anwalt.

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