Lackschaden verursacht
Hallo, ich bin in einer schwierigen Situation. Am 2.06. befand ich mich auf einem Gelände für Autoankauf. Beim zurück setzen habe ich einen Fiat 500 am Kotflügel berührt und einen Lackschaden verursacht. Wir einigten uns, das ich den Schaden privat bezahle. Es war für mich nur eine Bagatelle. Der Fiat ist an dem Tag auch dort verkauft worden. Ich wollte die Wertminderung übernehmen so das der Fiat Besitzer keinen Verlust hat.
Jetzt kommt nach 9 Tagen ein Kostenvoranschlag über 1200 € . Ich bin natürlich gebügelt.
Die Werkstadt hat den Schaden nie gesehen weil der Wagen ja schon verkauft ist und zudem wird diese Reparatur nie in Auftrag gegeben. Irgendwie fühle ich mich betrogen.
Kann ich die Werkstadtkosten abziehen? Oder kann ich in irgendeiner Weise gegen diesen Kostenvoranschlag Einspruch erheben?
Ich brauche dringend einen Rat.
Grundsätzlich bin ich bereit für den Schaden einzustehen aber ich lass mich ungerne abzocken.
Danke fürs lesen und danke für evtl. Antworten
Beste Antwort im Thema
Wie hier wieder Dinge erfunden werden und ganze Romane entstehen.
Er hat uns ein bescheidenes Bild gezeigt und kaum Infos dazu.
So ein schaden kann durchaus so einen Betrag kosten.
Sich aber hier dann richtige Storys erfinden, angefangen von "der verkauft den Wagen für 6000 und will sich 1200 in die Tasche wirtschaften" bis zu Liebesromane..
Der TE ist doch ein erwachsener Mensch und anscheinend klug genug um eine kfz zu fahren.
Wenn er der Meinung ist, mit den Betrag stimmt was nicht - geht man zu Leuten mit Ahnung und die Vorort sind.
Entweder lässt er den schaden von einem realen Menschen begutachten und schätzen, oder er zahlt den Betrag.
Als ob er hier die Meinung von einen 0815 Internet User irgendwas bewirkt.
Ich hab ganze Autos schon für weniger lackieren lassen, bringt uns aber null weiter.
Wenn man nicht vor den Wagen steht, Ahnung von seinen Job hat und dann den schaden genau anschaut und analysiert was zu tun ist - kann man garkeine Summe hier in den Raumwerfen.
30 Antworten
Zitat:
@Knergy schrieb am 20. Juni 2018 um 21:10:32 Uhr:
Ach ... und 1400 € Schaden bei so einem minimalen Streifschaden sind also die absolute Wahrheit?...
Das wissen wir beide nicht.
Da allerdings ein kva vorliegt könnte man davon ausgehen dass dieser wert zutrifft (sind übrigens 1200, keine 1400)
Hier wurde mal von stossfänger, kotflügel und auch lampeneinfassung gesprochen.
Da ist eine fachgerechte Reparatur ruckzuck in dieser Größenordnung.
Leider hält sich der te mit der Aufklärung sehr bedeckt, zumal hier zu einigen Details schon mehrfach nachgefragt wurde.
Auch nicht gerade förderlich um unnötige Spekulationen zu vermeiden.
Edit: insbesondere die Frage wer zum Zeitpunkt des Schadens überhaupt Eigentümer war bzw. über das Fahrzeug verfügt hat, ist mMn nicht klar. Habe eben den Eingangspost nochmal gelesen und konnte nicht genau herauslesen von wem jetzt überhaupt der KVA kam (Käufer oder Verkäufer).