Lackschaden verursacht
Hallo, ich bin in einer schwierigen Situation. Am 2.06. befand ich mich auf einem Gelände für Autoankauf. Beim zurück setzen habe ich einen Fiat 500 am Kotflügel berührt und einen Lackschaden verursacht. Wir einigten uns, das ich den Schaden privat bezahle. Es war für mich nur eine Bagatelle. Der Fiat ist an dem Tag auch dort verkauft worden. Ich wollte die Wertminderung übernehmen so das der Fiat Besitzer keinen Verlust hat.
Jetzt kommt nach 9 Tagen ein Kostenvoranschlag über 1200 € . Ich bin natürlich gebügelt.
Die Werkstadt hat den Schaden nie gesehen weil der Wagen ja schon verkauft ist und zudem wird diese Reparatur nie in Auftrag gegeben. Irgendwie fühle ich mich betrogen.
Kann ich die Werkstadtkosten abziehen? Oder kann ich in irgendeiner Weise gegen diesen Kostenvoranschlag Einspruch erheben?
Ich brauche dringend einen Rat.
Grundsätzlich bin ich bereit für den Schaden einzustehen aber ich lass mich ungerne abzocken.
Danke fürs lesen und danke für evtl. Antworten
Beste Antwort im Thema
Wie hier wieder Dinge erfunden werden und ganze Romane entstehen.
Er hat uns ein bescheidenes Bild gezeigt und kaum Infos dazu.
So ein schaden kann durchaus so einen Betrag kosten.
Sich aber hier dann richtige Storys erfinden, angefangen von "der verkauft den Wagen für 6000 und will sich 1200 in die Tasche wirtschaften" bis zu Liebesromane..
Der TE ist doch ein erwachsener Mensch und anscheinend klug genug um eine kfz zu fahren.
Wenn er der Meinung ist, mit den Betrag stimmt was nicht - geht man zu Leuten mit Ahnung und die Vorort sind.
Entweder lässt er den schaden von einem realen Menschen begutachten und schätzen, oder er zahlt den Betrag.
Als ob er hier die Meinung von einen 0815 Internet User irgendwas bewirkt.
Ich hab ganze Autos schon für weniger lackieren lassen, bringt uns aber null weiter.
Wenn man nicht vor den Wagen steht, Ahnung von seinen Job hat und dann den schaden genau anschaut und analysiert was zu tun ist - kann man garkeine Summe hier in den Raumwerfen.
30 Antworten
Zitat:
@Schmidterling schrieb am 18. Juni 2018 um 13:09:57 Uhr:
Von nem Hunni bin ich sicher nicht ausgegangen. Und ich weiss es wohl.
Meiner Meinung nach (die hier aber nicht zählt) wäre selbst ein Hunni noch Abzocke !
Mal ehrlich... die minimalen Kratzer sind mit der Poliermaschine zu beseitigen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. Juni 2018 um 19:20:47 Uhr:
Meiner Meinung nach (die hier aber nicht zählt) wäre selbst ein Hunni noch Abzocke !
Mal ehrlich... die minimalen Kratzer sind mit der Poliermaschine zu beseitigen.
Du brauchst eine Brille. Übrigens TE: Werkstatt - obwohl diese Stätte durchaus in einer Stadt sein könnte.
Wie hier wieder Dinge erfunden werden und ganze Romane entstehen.
Er hat uns ein bescheidenes Bild gezeigt und kaum Infos dazu.
So ein schaden kann durchaus so einen Betrag kosten.
Sich aber hier dann richtige Storys erfinden, angefangen von "der verkauft den Wagen für 6000 und will sich 1200 in die Tasche wirtschaften" bis zu Liebesromane..
Der TE ist doch ein erwachsener Mensch und anscheinend klug genug um eine kfz zu fahren.
Wenn er der Meinung ist, mit den Betrag stimmt was nicht - geht man zu Leuten mit Ahnung und die Vorort sind.
Entweder lässt er den schaden von einem realen Menschen begutachten und schätzen, oder er zahlt den Betrag.
Als ob er hier die Meinung von einen 0815 Internet User irgendwas bewirkt.
Ich hab ganze Autos schon für weniger lackieren lassen, bringt uns aber null weiter.
Wenn man nicht vor den Wagen steht, Ahnung von seinen Job hat und dann den schaden genau anschaut und analysiert was zu tun ist - kann man garkeine Summe hier in den Raumwerfen.
Der Händler ist offenbar ein eifriger Motor-talk-Leser und hat - nach anfänglicher Bereitschaft den Schaden freundschaftlich abzuwickeln - erfahren, dass er alles Recht hat den Schädiger bis aufs Hemd auszunehmen.
Warum ist es jetzt verwerflich, wenn er genau das tut, was jedem Geschädigten, der hier im Forum Rat sucht, eindringlich empfohlen wird? Immerhin hat er noch keine Rechtsanwaltskosten in Rechnung gestellt. 😉
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😮. ....Du liest scheinbar nicht alle Beiträge! !! 😁
Die 1200 für die Stoßstange wären zu viel.
Durchschnittlicher Preis nur für den Stoßfänger wären eher 4-500€
Was hier jedoch sein kann, da der Kotflügel „Pudding“ ist, das der Stoßfänger von vorne Druck bekommen hat und der Kotflügel am Radlauf nen Knick bekommen hat. Weiß man hier natürlich nicht, aber so könnte man auf die 1200 kommen...
Zitat:
@Didi95 schrieb am 18. Juni 2018 um 19:34:03 Uhr:
Wie hier wieder Dinge erfunden werden und ganze Romane entstehen.Er hat uns ein bescheidenes Bild gezeigt und kaum Infos dazu.
So ein schaden kann durchaus so einen Betrag kosten.
Sich aber hier dann richtige Storys erfinden, angefangen von "der verkauft den Wagen für 6000 und will sich 1200 in die Tasche wirtschaften" bis zu Liebesromane..Der TE ist doch ein erwachsener Mensch und anscheinend klug genug um eine kfz zu fahren.
Wenn er der Meinung ist, mit den Betrag stimmt was nicht - geht man zu Leuten mit Ahnung und die Vorort sind.
Entweder lässt er den schaden von einem realen Menschen begutachten und schätzen, oder er zahlt den Betrag.
Als ob er hier die Meinung von einen 0815 Internet User irgendwas bewirkt.Ich hab ganze Autos schon für weniger lackieren lassen, bringt uns aber null weiter.
Wenn man nicht vor den Wagen steht, Ahnung von seinen Job hat und dann den schaden genau anschaut und analysiert was zu tun ist - kann man garkeine Summe hier in den Raumwerfen.
Komisch das hier einige den Sinn hinter dem Beitrag nicht verstehen. Mein Auto hat einen Unfall, der Gutachter ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 5000 € und einen Restwert von 500 €. Allerdings bekomme ich es kurz darauf selbst für 2000 € an einen Dummen verkauft und will fiktiv abrechnen. Die Versicherung bekommt aber den Verkaufspreis irgendwie mit und will mir statt meinen erhofften 4500 € nur noch 3000 € auszahlen, weil der Rest Versicherungsbetrug wäre. In der Praxis ist es halt oft so, das die Versicherungen so etwas nicht mitbekommen ...
Genau hier würde ich als TE ansetzen! Beim Händler freundlich vorstellig werden und rausfinden, ob man den Käufer erfährt. Natürlich nicht mit der Wahrheit sondern gerne unter dem Vorwand, das ein Gutachter der Versicherung das Fahrzeug sehen will oder ähnliches. Dann freundlich beim Käufer auftauchen und versuchen rauszufinden, zu welchem Preis er den Wagen gekauft hat bzw. wie der Schaden behoben wurde. Auch hier ist etwas Kreativität gefragt, vielleicht bekommt man gegen eine "Gebühr" von einem Kasten Bier oder sowas sogar eine Kopie des Kaufvertrags. Wenn dann nämlich der unzweifelhaft vorhandene Schaden vielleicht noch vorhanden ist und Kaufpreis des Verkäufers + Reparaturpreis zusammen deutlich höher als der ursprünglich geplante Verkaufspreis ist, hätte der Händler nämlich deutlich weniger Schaden. Dem steht maximal die Differenz dazwischen zu, alles andere wäre Bereicherung an der Versicherung.
Selbst wenn man nichts in Erfahrung bringt, ich würde meine eigene Versicherung gerne mit den Fotos und einem entsprechenden Hinweis auf den zeitnahen Verkauf benachrichtigen. Die sind nämlich auch nicht über krumme Geschäfte erfreut ...
... und möglicherweise ist das ziemlich krumm, denn befreundete Gutachter oder Werkstätten dürfte ein Händler schon an der Hand haben. Wenn es gut läuft, ist der andere wegen Versicherungsbetrugs dran, wenn es mittelprächtig läuft muss man weniger zahlen, wenn es schlecht läuft eben alles. Aber unversucht würde ich in dem Fall nicht "als Lehrgeld verbuchen".
...um so einen Schaden überhaupt beurteilen zu können reicht en Photo von den oberflächlichen Kratzern nicht aus. Da muß man erstmal hinter den Stoßfänger gucken, was sich dahinter befindet und evtl. zermatscht wurde... diese Kunststoffstoßfänger haben die blöde Eigenschaft, dass sie sich eindrücken lassen und die "Delle" sofort wieder rausspring, so dass man den eigentlich angerichteten Schaden erstmal nicht erkennt.
PS: ...ist das am linken Rand des Photos ein Scheinwerfer / Nebel- / Fernscheinw. oder Tagfahrlicht? Wer weiß, wenn der Druck bekommen hat, was da alles an Halterungen, Clips, etc. gebrochen ist.
was wurde denn jetzt überhaupt beschädigt?
Ein Kotflügel, wie es der TE behauptet oder ein Stossfänger wie man aus dem Foto ableiten könnte? Oder gar beides?
Und wer ist denn jetzt überhaupt der Geschädigte, Verkäufer oder Käufer?
Zitat:
@Knergy schrieb am 19. Juni 2018 um 19:58:47 Uhr:
...Komisch das hier einige den Sinn hinter dem Beitrag nicht verstehen. Mein Auto hat einen Unfall, der Gutachter ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 5000 € und einen Restwert von 500 €. Allerdings bekomme ich es kurz darauf selbst für 2000 € an einen Dummen verkauft und will fiktiv abrechnen. Die Versicherung bekommt aber den Verkaufspreis irgendwie mit und will mir statt meinen erhofften 4500 € nur noch 3000 € auszahlen, weil der Rest Versicherungsbetrug wäre. In der Praxis ist es halt oft so, das die Versicherungen so etwas nicht mitbekommen ...
Woraus schliesst du, dass im Fall des TE der Restwert irgendeine Rolle spielen könnte bei der Ermittlung der Schadenshöhe?
Ich kann dazu keine Anhaltspunkte finden.
Der TE schuldet dem Händler nur maximal die Kosten zwischen tatsächlichem Verkaufspreis und dem vorherigen Preis. Wenn der Händler nun mit einmal drüberwischen die Kiste ohne einen € Preisnachlass verkauft hat, sieht er vom TE keinen €. Er hat dann nämlich keinen finanziellen Schaden erlitten ...
... und die Annahme, das der Händler den Wagen nicht für 1400 € weniger verkauft hat, ist sehr naheliegend. Nur will der Händler wahrscheinlich noch schnell einen "leichten" € abgreifen.
Stände der Wagen noch beim Händler, sieht das anders aus. Dann könnte der eine fachgerechte Reparatur verlangen. Aber er hat den Wagen nun schon verkauft und kann nicht mehr fiktiv einen höheren Schaden als er tatsächlich hatte abrechnen. Das wäre Versicherungsbetrug ... und für diesen Punkt wird sich die Versicherung des TE brennend interessieren.
Zitat:
@Knergy schrieb am 20. Juni 2018 um 19:49:30 Uhr:
Der TE schuldet dem Händler nur maximal die Kosten zwischen tatsächlichem Verkaufspreis und dem vorherigen Preis.
Auf welcher Grundlage?
Wie hast du bei den dürftigen Angaben eine korrekte Schadenssumme, einen korrekten WBW und einen korrekten Restwert ermittelt?
Zitat:
Wenn der Händler nun mit einmal drüberwischen die Kiste ohne einen € Preisnachlass verkauft hat, sieht er vom TE keinen €. Er hat dann nämlich keinen finanziellen Schaden erlitten ...
Auf welcher Grundlage?
Zitat:
...
Stände der Wagen noch beim Händler, sieht das anders aus. Dann könnte der eine fachgerechte Reparatur verlangen.
Der Geschädigte (wer es auch immer ist) muss nicht reparieren, er kann sich auch den Schaden auszahlen lassen.
Zitat:
Aber er hat den Wagen nun schon verkauft und kann nicht mehr fiktiv einen höheren Schaden als er tatsächlich hatte abrechnen.
Woher weisst du, dass die Schadenssumme nicht korrekt ist?
Ja, wenn man richtig lesen würde: Da steht, das es nur ein Beispiel war.
Klar darf der Händler nicht einfach mehr Geld kassieren. Wenn du einen Schaden über die Haftpflicht des Unfallgegnes abrechnest, kannst du nicht später denselben Schaden nochmal über deine eigene Vollkasko abrechnen.
Inseriere ich einen Wagen für 10000 €, dann fährt jemand in den Kofferraum und einen Tag später kauft ein Käufer den Wagen für 10000 €, kann ich mich nicht mehr fiktiv auszahlen lassen. Weil ich eben keinen finanziellen Schaden mehr habe ... oder wenn ich den Wagen für 9800 € verkaufe bekomme ich maximal 200 €, obwohl eine fachgerechte Reparatur trotzdem dem neuen Käufer 2000 € kosten würde. Und das alles, obwohl der Schaden noch vorhanden ist. Verkaufe ich den Wagen natürlich nach der Auszahlung, ist alles ok, aber solange hat der Verkäufer eben nicht gewartet. Vermutlich weil er trotz dieses Bagatellschadens ein sehr gutes Angebot hatte.
Die Schadenssumme kann der Händler nicht mehr fiktiv abrechnen, weil der Wagen nicht mehr in seinem Besitz ist. Sein Schaden ist der Unterschied zwischen dem geplanten Verkaufspreis und dem tatsächlich erzielten Kaufpreis plus eventuelle Ausgaben (zum Beispiel einmal drüber polieren).
Ich kann nicht beweisen, das der Händler sich am TE bzw. dessen Vericherung bereichern will, aber die Vermutung liegt nahe. Ein Fiat 500 mit einem leichten Streifschaden am Stoßfänger wird eben nicht für 1400 € weniger sondern eher für 200-300 € weniger als ein unbeschädigter verkauft. Zudem hätte der TE dann keinen Kostenvoranschlag sondern nur eine andere echte Berechnung erhalten. Und genau das muss der TE bzw die Versicherung "nur" noch nachweisen ...
Zitat:
@Knergy schrieb am 20. Juni 2018 um 20:40:47 Uhr:
Klar darf der Händler nicht einfach mehr Geld kassieren. Wenn du einen Schaden über die Haftpflicht des Unfallgegnes abrechnest, kannst du nicht später denselben Schaden nochmal über deine eigene Vollkasko abrechnen.
Jetzt wird es aber hanebüchen.
Was kommt als nächste Vermutung: cabrioumbau auf kosten der Versicherung?
Ach ... und 1400 € Schaden bei so einem minimalen Streifschaden sind also die absolute Wahrheit? Die 1400 € sind realistisch wenn der Wagen noch beim Händler auf dem Hof stehen würde ... das tut der Fiat aber nicht, der Händler hat ihn verkauft und das sicher nicht mit 1400 € Preisnachlass an den Käufer.