Lackschaden und Scheibenreparatur- unzureichende Erstattung durch gegnerische Versicherung
Ich hatte im Winter letzten Jahres einen Schaden am Lack, Stoßfänger und Windschutzscheibe. Ein Gutachter hat den Schaden mit allen Schadenspositionen detailliert bewertet. Die Reparaturkosten betragen 4.700 €.
Die gegnerische Versicherung hat gleich danach eine fiktive Abrechnung vorgenommen und den Nettobetrag 3.900 € erstattet. Ich habe der gegenerischen Versicherung mitgeteilt, dass aber eine Rechnung über den Austausch der Windschutzscheibe von einer Firma noch nachgereicht wird. Die Rechnung über den Austausch der Windschutzscheibe habe ich letzte Woche erhalten. Die Kosten der Scheibenreparatur sind um rd. 300 € netto höher als im Gutachten. Nunmehr habe ich die Rechnung der Versicherung vorgelegt, denn ich erwarte bei der Scheibenreparatur sowohl die Erstattung der höheren Kosten als auch der anteilligen Mehrwertsteuer, da die Erstattung der Versicherung bisher nur in Höhe der Nettokosten erfolgte.
Von der Versicherung kommt nun die Rückmeldung, dass eine Mischung aus beiden Abrechnungsmöglichkeiten (fikitv und nach vorglegter Rechnng) nicht mehr möglich sei. Ich kann das nicht nachvollziehen, denn im Gutachten sind die jeweilligen Schadenspositionen eindeutig getrennt und lassen sich somit nachvollziehehen.
Hat da jemand Erfahrung, wie weiter vorgegangen werden soll?
36 Antworten
Es darf natürlich jeder die Meinung haben, dass der BGH mit der einen oder anderen Entscheidung falsch liege.
Für de Praxis ist allerdings die Rechtauffassung des BGH von größter Bedeutung, und deswegen ist es für das Forum nicht sonderlich hilfreich, wenn man seine abweichende Meinung unbeirrbar als Tatsache darstellt. Im vorliegenden Fall hätte der TE womöglich einiges an Geld verloren, wenn er auf so eine Meinung vertrauend den Klageweg beschritten hätte.
Bezug auf gelöschtes, daher weg. Moorteufelchen
Meine Herren, persöhnliche Angriffe haben hier nichts verloren und sind daher weg.
Ihr dürft gerne Beiträgen anderer sachlich entgegentreten.
Alles andere geht garnicht.
Moorteufelchen
@dorumfischer ... kurze Nachfrage zum besseren Verständnis: hattest du den Eingangseitrag noch dahin korrigiert, dass du nur die Scheibenreparatur hast machen lassen?
"Man muss sich vorher überlegen, welchen Weg man einschlägt. Entweder fiktiv, oder Konkret."
Fast richtig, ich kann allerdings von (ganz) fiktiv auf (ganz) konkret wechseln.
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