Lackierung der vorderen Stoßstange = Unfallfahrzeug? Kaufen oder nicht?

Mercedes C-Klasse W204

Guten Tag,

auf der Suche nach einer C-Klasse habe ich bei einem Freundlichen in der Nähe einen "Jungen Stern" gefunden der mir soweit auch zugesagt hat, von der Farbe und Ausstattung bis hin zum Preis war eigentlich alles soweit ok.

Auf die erste tel. Anfrage im Hinblick auf die Unfallfreiheit bestätigte mir der VK der Wagen sei unfallfrei, lediglich ein Parkrempler an der vorderen Stoßstange sei vom Vertragshändler fachgerecht behoben und lackiert worden.

Nachdem wir uns weitesgehend nun schon einig waren bekam ich per Mail eine Bestellung welche ich unterschreiben sollte, hier steht drin:

"im Rahmen der verkaufsbedingten Herrichtung wurden am Fahrzeug - soweit erforderlich - geringfügige Beschädigungen behoben und Lackausbesserungen vorgenommen - reparierter Stoßfänger vorn in Höhe von 734,79 €"

damit könnte ich ja eigentlich noch leben, allerdings heißt es dann weiterhin:

Unfall lt. Vorbesitzer: Ja

Und hier wird es mir irgendwie etwas komisch, warum heißt es erst "unfallfrei" aber dann will man das so nicht in den Kaufvertrag aufnehmen? Ich will kein Auto (nein auch nicht mit MB Garantie) welches einen Unfall hatte und bei dem das auch so in den Unterlagen steht. Spätestens in ein paar Jahren wenn dieses Auto wieder beim Freundlichen in Zahlung genommen werden soll wird dort sonst kräftig mit den Augen gerollt und mit Verweis "es sei ja nur ein Unfallwagen" der Preis nach unten gedrückt...

Von daher meine Fragen:

1.) Wie schlimm kann es den bei der Höhe der Reparaturkosten wirklich gewesen sein? Wenn es kein Lackdocktor sondern der Vertragshändler selber repariert sind ja schon für kleine Schäden schnell mal 400,- € fällig, ich kann derzeit aber nicht abschätzen ob es denn jetzt wirklich nur ein Parkrempler war oder ob da nicht ggf. doch mehr gewesen ist als man mir bisher erzählen wollte (aber gut zumindest wieder was gelernt: Auch Vertragshändler sind nicht viel besser als der Feld-Wald-und Wiesen Händler im Industriegebiet).

2.) Im Netz findet man (so auch bei Mobile und Autoscout) häufig die Angabe, dass man fachmännisch reparierte Schäden bis zu einer Höhe von 1.500,- € beim Verkauf nicht zwingend angeben muss. Eine Quelle für diese Aussagen konnte ich aber bisher nicht wirklich ausmachen, kennt da jemand die Herkunft bzw. ggf. ein Urteil auf das sich diese Aussagen stützen?

3.) Kaufen oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Ein schwieriges Thema, bei dem wahrscheinlich alle Recht und Unrecht haben, weil der Gesetzgeber bis dato nicht eindeutig definiert hat, welche Begriffe wann zu verwenden sind (die Begriff "Unfallfrei", "Bagatellschaden" und "Unfallschaden"😉. Nach meiner Meinung (!) sollten bei der Fahrzeugbeschreibung nur noch diese Begriffe verwendet werden.

  • Unfallfrei und Nachlakierungsfrei (= selbsterklärend)
  • Unfallfrei mit Lackschaden (= leichte Kratzer, die ohne Teiledemontage beseitigt wurden, ugs. Spotrepair)
  • Bagetellschaden (= leichte Beschädigungen mit Teiledemontage, die aber ohne Austausch von Teilen beseitigt wurden)
  • Schraubschaden (= erhebliche Beschädigungen bei den Fahrzeugteile erneuert wurden, aber kein Rahmenschaden vorlag)
  • Unfallschaden/Unfallwagen (= alles war mehr als ein Schraubschaden ist, sprich tragende Teile wurden instandgesetzt)

Zum Glück gibt es entsprechende Urteile zu diesem Thema.

Recht: ''Unfallfrei'' bei Gebrauchtwagen streng definiert

Zitat:

Das Merkmal "unfallfrei" im Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ist eng gefasst. Auch kleinere Blechschäden dürfen nicht vorhanden sein, ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Das hat das Thüringer Oberlandesgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Nach Ansicht der Richter stellt der Eintrag "unfallfrei" im Bestellformular eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, die allenfalls Bagatellschäden durchgehen lässt, also leichte unbedeutende Kratzer.

Aber selbst kleinere Blechschäden, ohne dass von einem Unfallfahrzeug im engeren Sinne gesprochen werden müsste, sind bereits als erheblich anzusehen und rechtfertigen ohne weiteres die Rückgabe des Autos. (Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301).

Mein Tipp: Wenn du weiterhin das Auto kaufen willst, dann solltest du unbedingt im Kaufvertrag mit aufnehmen lassen, dass "das Fahrzeug ausschließlich die laut beiliegender Rechnung aufgeführten geringfügigen Beschädigungen und Lackschäden hatte und darüber keine weiteren Unfallschäden gehabt hat".

cu termi0815

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Moin!

Gerade bei solch leicht zu tauschenden Teilen wie einer Stoßstange,
würde ich bedenkenlos zugreifen sofern eine Rechnung und evtl. ein
Gutachten über den Schaden vorliegt.
Es ist IMHO sogar besser wenn das ganze Teil getauscht wurde,
anstatt nur eine 8 Kilo Spachtel billig Reparatur zu machen.

Und was die kosten angeht:
1000€ können schon leicht für das Lackieren draufgehen!

MfG
Surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von TheRanger


Wenn Du allerdings die Formulierung Unfallfahrzeug im Vertrag akzeptierst, dann ist der Verkäufer fein raus. Es muss ja nicht so sein, dass der Rempler vorne der einzige Schaden ist, den das Fahrzeug hatte...

Stimmt nicht!

Wenn ich den Passus Unfallwagen mit in den Vertrag aufnehme, dann sollte man auch
dabei schreiben, was das für ein Schaden war!
Wenn sich später herausstellt das eben nicht nur die Stoßstange kaputt war,
sondern der Wagen schonmal um einen Baum gewickelt war,
ist dies im Schlimmsten Fall eine Arglistige Täuschung und der ganze Vertrag
kann nichtig sein!

MfG
Surfkiller20

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