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Lackalter/ Unfallzeitpunkt bestimmen

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 9:39

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

vor 1,5Jahren kaufte ich mir vom ALfa Vertragshändler einen Alfa Spider (Farbe Blu Montecarlo, EZ 2006, lt. Kaufvertrag unfallfrei) mit einer bis dahin gefahrenen Laufleistung von 9.600km (jetzt 34.000km). Letztes Wochenende wollte ich meinen Alfa in Zahlung für ein neues Fahrzeug bei einem anderen Händler geben. Mit einer simplem Lackdickenmessung stellte er fest, dass die Lackdicke am hinteren rechten Kotflügel um das 16-fache! höher ist als die Werte der restlichen Karosserieteile. Direkt am Radlauf konnte das Messgerät dann sogar nichts mehr messen. Offensichtlich wurde der Optik wegen auch die Beifahrertür nachlackiert. Beim genauen Hinschauen sieht man auch, dass der "Pininfarina" Schriftzug leicht schräg angebracht ist, die Beifahrertür nicht bündig abschliesst und ich immer von dieser Seite laute Windgeräusche vernehme (habe dies immer wieder bei Alfa angemerkt, es wurde 2x nachgebessert, ist immer noch n.i.O; leider ohne Rechnung).

Für mich ist es wichtig zu erfahren (-> Gutachten), WANN (definitiv länger als 1,5 Jahre) diese Seite nachlackiert worden ist, denn nur damit kann ich beweisen, dass dies vor meiner Zeit geschehen ist und somit meiner Fordedrung nachkommen kann meinen Vertrag zu wandeln.

Könnt ihr mir z.B. Lacksachverständige, Labore, usw. nennen, die solche Analysen durchführen? Ich komme aus Ludwigsburg, Kreis Stuttgart.

Komisch ist auch, dass ich nicht weiss, wer der Vorbesitzer ist, da im Fzg.-Brief ich als einziger Halter eingetragen bin und in der Zelle "Anzahl Vorbesitzer = (-)" vermerkt ist.

Das kann doch nicht sein, dass Händler damit auch vor Gericht durchkommen? Ich habe schon einen Anwalt eingeschaltet, am Montag 20.01. habe ich ein erstes Gutachten.

Was muss ich tun bzw. wie finde ich einen Gutachter, der das Alter des Lackes bestimmen kann und nicht nur die Tatsache bestätigt, dass nachlackiert worden ist?

Ich bin echt verzweifelt v.a. darüber wie unehrlich und dreist Menschen sind. Mir geht es ums Prinzip...

Viele Grüße und Danke schon mal im voraus,

Andrea

Beste Antwort im Thema

Eine Wandlung wirst du nicht erreichen. Du hast keine Einschränkungen gehabt und 1.5 Jahre damit gelebt. Da machen Gerichte schon öfters den Deckel zu. Vorher hat es geklappt mit dem Fahrzeug, warum jetzt nicht mehr. Also kannst du eine komplette Wandlung sicher nicht durchsetzen. Eher eine Entschädigung/Kaufpreisminderung.

Lass dich mal von einem Anwalt beraten, bevor du wirklich unnötig Geld verbrennst. Zumal lass mal das Ausmaß des tatsächlichen Schadens feststellen. Lackiert muss ja kein halber Totalschaden sein. Vielleicht war er nur stark zerkratzt.

MfG

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Wie hoch ist der Streitwert? <1.500€?

Lohnt echt nicht! Du kannst das nicht wirklich nachweisen und beweisen. Im idealen Fall kommt es zu einer Einigung und du hast mehr Geld raus geschmissen, als gewonnen. Nimm es als Lehrgeld und kauf dir ein Lackdickenmessgerät oder fahr direkt mit dem Wagen (vor dem Kauf!) zu einem unabhängigen Gutachter. (z.B. Automobilclub oder Dekra, etc.) Dort wird das auch geprüft und div. andere Sachen, die du sicher noch gar nicht entdeckt hast!

Ein Gerichtsstreit bringt dir nichts außer Stress. Die 1.5J musst du lückenlos nachweisen können, ohne irgend einen Schaden gefahren zu sein. Da du das meistens nicht kannst, wird es meist auf außergerichtliche Einigung hinaus laufen.

MfG

Warum kaufst du dir denn einen gespachtelten Unfaller ? Nur weil der Händler damals behauptet hat der Wagen wäre unfallfrei hast du dem gegelten Schlipsträger am Chromtresen geglaubt ? :rolleyes:

Hat er auch versprochen der Wagen würde die berufliche Karriere fördern und ewiges Leben bringen ?

Klar, das glaubt man alles wenn man beim Händler kauft - genau dazu dienen ja Chrom, Glas und Halogenlicht in Verbindung mit Gratis-Kaffee.

Die sog. "Seriösität", durch Markenstatus, Größe und den Einsatz von "Blender-Mitteln" ist genau reziprok zu sehen, aber das haben viele nicht begriffen ....

 

Wenn man sich einen Gebrauchtwagen kauft, EGAL WO, dann prüft man ihn korrekt durch und glaubt nicht irgendwelchen Versprechungen . Wenn man das nicht kann lässt man es von der DEKRA machen oder man kauft einen Neuwagen.

 

Zitat:

Beim genauen Hinschauen sieht man auch, dass der "Pininfarina" Schriftzug leicht schräg angebracht ist, die Beifahrertür nicht bündig abschliesst und ich immer von dieser Seite laute Windgeräusche vernehme

Warst du eigentlich die letzten 1,5 Jahre blind und taub ? :rolleyes:

 

Beim Prozess verbrennst du nur Geld und Nerven . Nimm es als Lehrgeld .

Den/die Vorbesitzer bekommst du auf schriftliche Anfrage vom KBA .

Als "zweite Hand" dann an erster Stelle im Brief ist schon mal merkwürdig, es sei denn

du bist 3. Hand: 1. Hand Vorführer, 2. Hand Privat, hat Unfall gebaut und Wagen (Unfaller) beim Händler in Zahlung gegeben, 3. Hand = neuer Brief.

In jedem Fall stimmt da was nicht, dich hat man auch dahingehend beschi***, bzw. einiges verschwiegen.

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 11:54

...irgendwie von dem schönen, teueren und für das Alter kaum gefahrenen Fahrzeug geblendet...leider...

Tips für das Vorgehen beim nächsten Kauf habe ich nun erhalten...vielen Dank!

Meine Frage bleibt aber weiterhin:

Gibt es z.B. Lacksachverständige, Labore, Messmethoden usw. die eine (Nach-) Lackierung ungefähr datieren können? Hier geht es um einen Nachweis > 1,5Jahre.

Danke und Grüße.

Hi,

meine erste Frage ist dabei immer ,, kann ich mit den Wagen auf eine Hebebühne bei Ihnen ". Wenn ein ,, Nein " kommt, gehe ich zum nächsten Händler, der nichts zu verbergen hat.

Wenn man sich nicht so aus kennt, dann zum Gebrauchtwagencheck. Kostet zwar etwas Geld, aber man weiß dann schon mal mehr.

MfG

Super-TEC

Schwer, sehr schwer, es ist einfacher den/die Vorbesitzer über das KBA zu ermitteln.

Wenn der dann bspw. meine obige Vermutung bestätigt (Unfall und Wagen verkauft) dann hilft dir das weiter. Dann weißt du ggf. welcher Gutachter und welcher Lackierer im Spiel war.

 

Zitat:

Original geschrieben von capparan

...

Meine Frage bleibt aber weiterhin:

Gibt es z.B. Lacksachverständige, Labore, Messmethoden usw. die eine (Nach-) Lackierung ungefähr datieren können? Hier geht es um einen Nachweis > 1,5Jahre.

Danke und Grüße.

Hi,

im allgemeinen kann man nur eine Nachlackierung und Unfallschaden nachweisen, aber nicht den Zeitpunkt!

MfG

Super-TEC

Entweder es ist 5 Jahre her, oder 1-3 Jahre! Genauer wird es nicht werden. Der Gutachter kann also nicht unbedingt sagen, ob es lackiert wurde, als du den Wagen hattest. Daher: Mit Pech geht alles zu deinen Ungunsten! Dann kann es schnell sein, dass du "aus Prinzip" 10.000€ verbrannt hast, weil eben unklar ist wer lackiert hat. Klage gescheitert, alle Kosten zu deinen Lasten!

Du kannst ggf. über den Vorbesitzer was raus finden. Alles andere ist Geldvernichtung!

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 12:49

Zitat:

Entweder es ist 5 Jahre her, oder 1-3 Jahre! Genauer wird es nicht werden.

Woher hast du diese Erfahrungswerte?

Grüße

am 19. Januar 2014 um 13:12

Ruf doch morgen einfach mal ein paar Sachverständige in Deiner Stadt an, wer könnte denn besser Auskunft geben als die .

Lacke altern alle unterschiedlich! Wie soll man feststellen, wann lackiert wurde? Dies ist nur möglich, wenn der verwendete Lack genau bekannt ist und auch Muster bereit stehen!

Man kann bei original-Lacken feststellen, in welchem Zeitraum diese Charge verwendet wurde. Aber bei allen Nachlackierungen ist dies kaum möglich.

Man kann ggf. sagen, der Lack ist ein bis zwei Jahre alt. Aber so 1.5 Jahre nicht! Sprich, bei 1-2 Jahre kann beim Händler oder bei dir lackiert worden sein. Damit wirst du vor Gericht scheitern! Wenn der Gutachter feststellt, es ist mehrere Jahre (z.B. 4-6 Jahre) her, dann hast du auch Pech! Das muss nicht zwingend dem Händler bekannt gewesen sein, wenn es gut gemacht und geringfügig ist. (Gibt es weitere Unfallschäden in dem Bereich?)

Sag doch mal was zu dem Streitwert!

MfG

Ich bezweifle auch sehr, dass man das Alter eines Lacks so exakt bestimmen kann, aber versuch's doch mal hier:

Akzo Nobel Coatings GmbH

Kruppstraße 30

70469 Stuttgart

Tel.: +49 (711) 8951 - 0

Fax: +49 (711) 8951 - 671

Color Hotline: 0800 / 11 51 741

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 15:43

Der Streitwert beträgt ca. 4.000EURO;

meine Forderung ist jedoch die Wandlung des Kaufvertrages,

d.h. das Fahrzeug soll zurückgenommen werden und ich erhalte

den Kaufpreis inkl. Rechungen/Reparaturkosten und selbstverständlich

abzüglich der Netzungsentschädigung (abhängig von der Laufleistung) zurück;

hier geht es um eine Gesamtsumme von knapp 20.000EURO;

Grüße

Eine Wandlung wirst du nicht erreichen. Du hast keine Einschränkungen gehabt und 1.5 Jahre damit gelebt. Da machen Gerichte schon öfters den Deckel zu. Vorher hat es geklappt mit dem Fahrzeug, warum jetzt nicht mehr. Also kannst du eine komplette Wandlung sicher nicht durchsetzen. Eher eine Entschädigung/Kaufpreisminderung.

Lass dich mal von einem Anwalt beraten, bevor du wirklich unnötig Geld verbrennst. Zumal lass mal das Ausmaß des tatsächlichen Schadens feststellen. Lackiert muss ja kein halber Totalschaden sein. Vielleicht war er nur stark zerkratzt.

MfG

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 15:57

der Anwalt ist schon aktiv und hat letzten Freitag das Autohaus angeschrieben,

eine Rechtschutzversicherung besteht ebenfalls (Deckungssumme ist zugesagt);

was kann schon passieren?

Grüße

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