Kymco Vitality 50 2T Hoher Spritverbrauch

Kymco Vitality 50

Guten Tag leute,

ich habe nen Kymco Vitality 50 2T also ein Benziner. Er hat laut Datenblatt ein Tankvolumen von 5.3Liter. Zum einen passen Maximal 4.2 Liter rein und ich komme mit einer Vollen Tankfüllung nicht weiter als 45km...

Habe auch den Händler kontaktiert gehabt aber er meinte das der Roller Tadellos wäre...

Meine frage nun. Wie viel sollte er auf 100km verbrauchen und wieso erreichen ich nie die 100km? Vielleicht Problem am Tank bzw. die verbindung zum Motor? bin ein Anfänger 😁 Eure Hilfe wäre sehr erwünscht.
was sollte ich laut euch tun?

Beste Antwort im Thema

Ich hab schon wieder diese Nackenschmerzen...

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„1. Man lässt sich verarschen und nimmt den Mangel in Kauf.
2. Man haut ihm eine auf die Fresse und droht, den Schaden zu beseitigen.
3. Man klagt den Händler um sein Recht zu bekommen mithilfe eines Anwalts.“

Punkt 2 verstehe ich nicht.
Welchen Schaden meinst Du?
Den Schaden an der Fresse?
Oder den am Roller? Wobei das ein Mangel und kein Schaden wäre.
Und wieso damit „drohen“?
Schadensbeseitigung ist doch was positives!

Ich weiß ja nicht was für ein Essen hier verteilt wurde,aber es scheinen Korinthen bei zu sein.
Das ein Mangel vorliegt ist doch wohl klar,da brauche ich nicht ausrechnen ob er auf 100 Km 10 L oder 8,0002 L verbraucht. Vollgetankt,45 Km gefahren und Tank leer . Sollte diese Menge durch die Brennkammer bei einem 50er gehen (was ich nicht glaube,dann würde der Hobel nicht mehr laufen) wäre als erstes der Kat hinüber (wenn er einen hat). Da der Roller aber wohl gut fährt müsste er das Benzin vorher verlieren und das kann sein das es nur bei Motor an geschieht.Da er mit dem Händler nicht gut kann,dann eben selber schauen oder andere Hilfe holen und schauen wohin das Zeug verschwindet,bevor man sich nur Ärger am Hals holt.
Was ist schon gerecht,mach selber was draus.

Ich mag Korinthen, also Bernd:

Zitat:

@kranenburger schrieb am 9. November 2019 um 08:37:57 Uhr:


Vollgetankt,45 Km gefahren und Tank leer .

macht bei 5,3 Litern Tankinhalt 11,77 l/100km. Wenn man das einem Mechaniker und Händler weißmachen will, dann wird man selbstverständlich als Geschichtenerzähler von Hof

gejagt

geschickt.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 8. November 2019 um 23:15:54 Uhr:


Wirst Du das mit der genauen Verbrauchsmessung noch machen und das Ergebnis hier kundtun?
Weil, wenn nicht , schau ich hier nicht mehr rein....
Anwaltsgeschichten mag ich keine lesen.

also ja das mache ich noch. dauert halt ein paar tage.

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Zitat:

@munition76 schrieb am 9. November 2019 um 00:22:10 Uhr:



Zitat:

@Melcus schrieb am 8. November 2019 um 23:10:12 Uhr:


Früher.... Das sage ich meiner Mutti... Heute... Ich gehe zum meinen Anwalt...

Wie es in den Wald... Aber lassen wir das.

Völlig unpassend und sinnlos dein Beitrag.

Der Händler reagiert nicht auf die Probleme und speist ihn jedes mal ab.
Was soll er denn sonst machen?
Da bleiben einem nicht viele Möglichkeiten übrig.

1. Man lässt sich verarschen und nimmt den Mangel in Kauf.
2. Man haut ihm eine auf die Fresse und droht, den Schaden zu beseitigen.
3. Man klagt den Händler um sein Recht zu bekommen mithilfe eines Anwalts.

Anhand deines Posting verstehe ich, dass die Möglichkeit Nr.3 für dich keine Option darstellt.
Somit tippe ich in deinem Fall auf die Nr. 1. Das darfst du auch gerne so machen. Nur erwarte das nicht auch von anderen.

Der TE ist auf dem richtigen Weg.

VIELEN DANK!

SO AN ALLE DIE FÜR DEN HÄNDLER BZW. GEGEN MICH SIND!
Was soll ich machen wenn ich ein Mangelhaftes Produkt habe und der Händler nach dem 2. Versuch Ich ihn HÖFLICH und NETT bitte diesen MANGEL zu beheben aber er sich weigert.

Laut Paragraph § 438 BGB "Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf zwölf Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden, so Grau weiter. Brünen ergänzt: "Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist bei dem Verkauf von Gebrauchtwaren möglich, wenn der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher ist." In diesem Fall könne die gesetzliche Verjährungsfrist individualvertraglich oder in AGB auf ein Jahr verkürzt werden*. Gleiches gelte, unabhängig davon ob Neu- oder Gebrauchtwaren verkauft werden, im Rahmen reiner B2B-Geschäfte.

(*Im Kaufvertrag stehen 12Monaten)

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Brünen: "In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache hat der Kunde daher sehr gute Karten, seine Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer tatsächlich durchzusetzen." Bemerkt der Kunde laut Grau erst später als sechs Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies."

und "Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
– Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
– Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
– Minderung (§ 441 BGB),
– Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften)."

WIESO SOLLTE ICH MICH ABZIEHEN LASSEN?! WENN ICH MEINE RECHTE KENNE!
Oder anders gefragt. WAS WÜRDET IHR TUN WENN IHR IN MEINER SITUATION WÄRET!!!!!!??

Zitat:

@Multitina schrieb am 9. November 2019 um 10:04:27 Uhr:


Ich mag Korinthen, also Bernd:

Zitat:

@Multitina schrieb am 9. November 2019 um 10:04:27 Uhr:



Zitat:

@kranenburger schrieb am 9. November 2019 um 08:37:57 Uhr:


Vollgetankt,45 Km gefahren und Tank leer .

macht bei 5,3 Litern Tankinhalt 11,77 l/100km. Wenn man das einem Mechaniker und Händler weißmachen will, dann wird man selbstverständlich als Geschichtenerzähler von Hof gejagt geschickt.

Nee Tina,dann würde ich als Mechaniker schauen wo der Sprit bleibt da er das nicht mit fahren verbrauchen kann.

Zitat:

@Schlauer Hund schrieb am 9. November 2019 um 00:46:29 Uhr:


Wenn der Händler sagt, der Roller ist in Ordnung...

Daß der Händler das gesagt hat, steht ja inzwischen außer Zweifel.

Was fehlt, ist eine Begründung des Händlers für seine Aussage.

Offenbar hat sich der Händler ja noch nicht einmal die Mühe gemacht, nach der Ursache für den hohen Verbrauch zu suchen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. November 2019 um 15:16:18 Uhr:



Zitat:

@Schlauer Hund schrieb am 9. November 2019 um 00:46:29 Uhr:


Wenn der Händler sagt, der Roller ist in Ordnung...

Daß der Händler das gesagt hat, steht ja inzwischen außer Zweifel.

Was fehlt, ist eine Begründung des Händlers für seine Aussage.

Offenbar hat sich der Händler ja noch nicht einmal die Mühe gemacht, nach der Ursache für den hohen Verbrauch zu suchen.

Mein reden.

Kann nicht sein, denn weiter oben wird von 2-maliger Nachbesserung gesprochen. Also wird da schon was passiert sein. Und wir wissen viel zu wenig über die Gespräche zum Thema und darüber, wie sich unser TE für weitere Nachbesserungen selbst als Gesprächspartner disqualifiziert hat, aber alle hacken trotzdem suf dem Händler herum.

Zitat:

@Schlauer Hund schrieb am 9. November 2019 um 16:08:50 Uhr:


...weiter oben wird von 2-maliger Nachbesserung gesprochen.

Ich lese da nur etwas von einer zweimaligen

Aufforderung

zur Nachbesserung.

Stimmt, der Händler hatte ja einen guten Vorschlag zur Verbrauchssenkung gemacht, der Vorschlag wurde vom Fragesteller aber abgelehnt. Damit ist der Fall für den Händler erledigt.

Zitat:

@Schlauer Hund schrieb am 9. November 2019 um 16:26:03 Uhr:


Stimmt, der Händler hatte ja einen guten Vorschlag zur Verbrauchssenkung gemacht, der Vorschlag wurde vom Fragesteller aber abgelehnt.

Wenn die die angebotene Entdrosselung meinst - die durfte der TE in jedem Fall ablehnen.

Ich bekomme bei diesem Betrag echt ein Schleudertrauma durch Kopfschütteln....

Wie kann man als Kunde/Leie mit 99,9 Prozentiger Unwissenheit so viel Gewissheit ausstrahlen?

Wieso geht man nicht einfach zu einem anderen Händler, Reparaturservice etc. pp. und fragt ob der sich dort mal auf den Bock setzt und mir (valide) Informationen geben kann?
Wir wissen doch auch nur was der Beitragsersteller uns mitteilen will....

Es bleibt das Gefühl von keine Ahnung von nix... Nur den dicken raushängen und in Paragraphen denken...

Hey Beitragsersteller für einen kleinen Schein Bar auf die Hand(Trinkgeld), muss man nicht im Internet recherchieren und nach Paragraphen suchen, da bekommt man in der Kaffeepause für die schnelle Antwort auf den Verbrauch.

PS: wenn es nass unter dem Bock ist und nach Benzin riecht, dann läuft da Benzin aus. Denn der Verbrauch passt nicht durch den Vergasers...

Wenn der Fall so stimmt wie geschrieben sollte der TE sich doch anwaltliche beraten lassen.

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