Kurzzeitzulassung ab bestimmten Datum.

hallo,

ich möchte gerne am samstag ein auto probefahren. dazu brauche ich eine kurzzeitzulassung.
da ich immer arbeite kann ich die kurzzeitzulassung nur am donnerstag hohlen. ich möchte aber
das die kurzzeitzulassung erst ab samstag wirkt denn ich muss noch einige sachen am
fahrzeug erledigen und brauche auch die 5 tage.

ist sowas möglich oder wirkt die kurzzeitzulassung ab dem tag, wo man diese bei der
zulassungsstelle geholt hat?

mfg va1990

Beste Antwort im Thema

Auf dem KKZ steht aber nun mal nur das Enddatum, nicht das Startdatum.

Wenn du also nun das KKZ 5 Tage vorher holen würdest, könntest du 10 Tage damit rumfahren, weil es ja erst in 5+5 Tagen ablaufen würde.

Ergo macht es Sinn, dass man es erst an dem tag holen kann, an dem es Gültig wird.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen - Zeitraum bestimmbar?' überführt.]

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Ist schon klar, @FrankBTF, ... aber welche Gründe @matip78 für seine Frage auch immer hatte: Grundsätzlich ist es egal (und danach fragte er).
... aber  ´ne andere Frage: Welche Gebühren sollte der Versicherer übernehmen😕?

Grüsse,   motorina.

die Versicherung die für das Kurzeitkennzeichen anfällt, wird dann oft mit der neuen verrechnet

Die Berechnung der VersgPrämie fürs Kurzzeitkennzeichen wird damit billiger, ja (mich hat es etwas verwundert, dass der Versicherer "Gebühren übernimmt"😉.
Wenn das Kfz mit dem Kurzzeitkennzeichen anschl. ordentlich zugelassen wird, dann berechnen viele Versicherer nicht die (teure) Prämie für das Kurzzeitkennzeichen, sondern nur die übliche VersgPrämie für das zugelassene Kfz zzgl. der Tage für das Kurzzeitkennzeichen.

Grüsse,   motorina.

Danke für Eure Hilfe.

Wie ist das in meinem Falle?

Das Auto, das die Kurzteitkennzeichen bekommt, ist das alte, das danach abgemeldet wird. Allerdings bleibt das neue Auto in der Versicherung.

Ob in dem Falle die Versicherung (HUK24) kulant ist? Hat jemand Erfahrung diesbezüglich mit dem Versicherer?

Danke.

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Genaue Auskunft kann dir nur dein Versicherer geben, aber da du ja die Versicherung nicht wechselst, dürfte es auch bei der HUK so sein, daß Kurzzeit im Neuvertrag zusammengefaßt werden.

meist spielen sie mit. Wenn nicht, ist nicht gerade billig. Deshalb sagte ich ja Leihwagen eventuell😉

Mein Vertrag bei der HUK24 läuft sein den 01.01.10. Wenn ich wollte, könnte ich aufgrund des Fahrzeugwechsels auch die Versicherung wechseln oder?

ja natürlich.

Hi Leute,

möchte kommende Woche ein Kennzeichen für 5 Tage holen. Diese Nummer der Versicherung (EVA?) habe ich bereits. Gilt das kennzeichen direkt für fünf Tage, ab dem Tag, an dem ich es hole, oder kann ich den Zeitraum vorterminieren?

Besten Dank im Voraus!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen - Zeitraum bestimmbar?' überführt.]

Beim KKZ gibt es keine Wunschtermine.
Es gilt ab dem Tag wo Du es bei der Zulassungsstelle persönlich beantragst.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen - Zeitraum bestimmbar?' überführt.]

So ein Mist! Gut, dass ich gefragt hab. Danke!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen - Zeitraum bestimmbar?' überführt.]

Das hat aber auch seine Vorteile. Man holt das KKZ dann, wenn man es braucht und bezahlt es auch erst bei der Abholung.

Warum also lange im voraus planen und das Geld vorab auslegen zu einem Zeitpunkt, an dem man die Leistung überhaupt noch nicht benötigt?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen - Zeitraum bestimmbar?' überführt.]

Weil man vorher erst einmal zur Zulassungsstelle fahren muss und das nicht jeder aufgrund Arbeit und Zeit kann, wie er will.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen - Zeitraum bestimmbar?' überführt.]

Auf dem KKZ steht aber nun mal nur das Enddatum, nicht das Startdatum.

Wenn du also nun das KKZ 5 Tage vorher holen würdest, könntest du 10 Tage damit rumfahren, weil es ja erst in 5+5 Tagen ablaufen würde.

Ergo macht es Sinn, dass man es erst an dem tag holen kann, an dem es Gültig wird.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen - Zeitraum bestimmbar?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Weil man vorher erst einmal zur Zulassungsstelle fahren muss und das nicht jeder aufgrund Arbeit und Zeit kann, wie er will.

Wenn er unbedingt selbst will, dann muß er eben dann können, wenn er will. Ansonsten muß er ja nicht selbst erscheinen und kann die Abholung delegieren.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kurzzeitkennzeichen - Zeitraum bestimmbar?' überführt.]

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