Kurzzeitzulassung ab bestimmten Datum.
hallo,
ich möchte gerne am samstag ein auto probefahren. dazu brauche ich eine kurzzeitzulassung.
da ich immer arbeite kann ich die kurzzeitzulassung nur am donnerstag hohlen. ich möchte aber
das die kurzzeitzulassung erst ab samstag wirkt denn ich muss noch einige sachen am
fahrzeug erledigen und brauche auch die 5 tage.
ist sowas möglich oder wirkt die kurzzeitzulassung ab dem tag, wo man diese bei der
zulassungsstelle geholt hat?
mfg va1990
Beste Antwort im Thema
Auf dem KKZ steht aber nun mal nur das Enddatum, nicht das Startdatum.
Wenn du also nun das KKZ 5 Tage vorher holen würdest, könntest du 10 Tage damit rumfahren, weil es ja erst in 5+5 Tagen ablaufen würde.
Ergo macht es Sinn, dass man es erst an dem tag holen kann, an dem es Gültig wird.
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33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jlaebbischer
Auf dem KKZ steht aber nun mal nur das Enddatum, nicht das Startdatum.Wenn du also nun das KKZ 5 Tage vorher holen würdest, könntest du 10 Tage damit rumfahren, weil es ja erst in 5+5 Tagen ablaufen würde.
Ergo macht es Sinn, dass man es erst an dem tag holen kann, an dem es Gültig wird.
Das ist zwar richtig, ich würde den Kontrollorganen aber zumuten dass sie erkennen wenn ein Ablaufdatum des KKZ länger wie 5 Tage ist und dann ebenso handeln lassen wie bei einer Überschreitung der Frist 😉
Beispiel: KKZ mit Datum 25.02.14 wird am 19.02.14 genutzt ist genau so "böse" wie es am 26.02.14 zu nutzen.
Aber das wäre ja zu einfach...
Grüße
Steini
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Hej Folks,
auch ich müsste aufgrund persönlicher Gründe das KzK früher bestellen. M. E. definiert sich der Beginn des KzK über den Ablauftermin, selbst die Grün-weißen bei uns können so weit rechnen, um das kontrollieren zu können - sollte man/Frau meinen! Weit gefehlt, denn darum geht es gar nicht; der Grund das KzK ab dem Tag gelten zu lassen, an dem man/Frau es erwirbt, ist die Betrugsmöglichkeit. Mit anderen Worten, dieser unser Staat hat kein Vertrauen in seine Bürger und maßregelt alle aufgrund der Annahme, dass hier einige wenige betrügen könnten.
Soviel zum Thema Bürgerfreundlichkeit und Vertrauensvorschuss! Im Übrigen wundert es mich, dass wir noch nicht alles verhaftet wurden, könnte ja sein, dass.........
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Könnte vielleicht dran liegen, dass Lücken auch ausgenutzt werden, wo es nur geht. Oder was meinst du, warum die Regeln des KZK vor kurzem noch mal deutlich verschärft wurden?
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Zitat:
@Jlaebbischer schrieb am 5. November 2014 um 13:02:40 Uhr:
Könnte vielleicht dran liegen, dass Lücken auch ausgenutzt werden, wo es nur geht.
So sehe ich das auch. Dazu braucht man sich ja nur mal die beiden großen Threads durchlesen, in denen es um die verschärften Regelungen zum KZK geht. Da kommt nämlich die meiste Kritik von jenen Zeitgenossen, die schon die bisherigen Regelungen zu ihren Gunsten deutlich überdehnt haben.
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