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Versicherungsschreiben ohne Datum / im November

Themenstarteram 22. Dezember 2012 um 18:20

Hi,

ich will meine Versicherung kündigen und will mich auch die Beitragserhöhung berufen. Ich habe also einen Monat nach erhalt des Schreibens zeit. Das Schreiben hat aber kein Datum. Es steht nur 'im November'. Das heisst doch auch, dass ich 'im Dezember' kündigen kann, oder?

Gruß

Volker Jordan

Beste Antwort im Thema

Moin,

 

ja, Du hast 4 Wochen Zeit nach der Kenntnisnahme von der Info.

 

Der Versicherer kann nicht 10 Mio. Briefe innerhalb eines Tages verschicken, deshalb steht dort "im November".

 

Die meisten Versicherer drucken diese Briefe nicht selber, sondern ein Programm setzt ein Signal zu dem Drucker einer Maschine, die direkt bei irgendein Briefzentrum der Post steht, dort wird das Schreiben automatisch eingetütet und gleich in den Postversand gegeben.

Diese Maschinen arbeiten rund um die Uhr.

 

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Moin,

 

ja, Du hast 4 Wochen Zeit nach der Kenntnisnahme von der Info.

 

Der Versicherer kann nicht 10 Mio. Briefe innerhalb eines Tages verschicken, deshalb steht dort "im November".

 

Die meisten Versicherer drucken diese Briefe nicht selber, sondern ein Programm setzt ein Signal zu dem Drucker einer Maschine, die direkt bei irgendein Briefzentrum der Post steht, dort wird das Schreiben automatisch eingetütet und gleich in den Postversand gegeben.

Diese Maschinen arbeiten rund um die Uhr.

 

Das ist aber weder die Antwort auf die Frage ob noch gekündigt werden kann, noch eine ordentliche Begründung, wieso dort "im November" steht.

Als ob die EDV nicht in der Lage ist, das Druckdatum im Brief zu übernehmen. Das kann jeder Zehntklässler mit Informatikunterricht programmieren.

An den TE: Versuch dein Glück. Wenn sie ablehnen, könntest du anhand des Briefstempels nachweisen, wann der Brief bei dir ankam. Ich denke aber, dass der Brief nicht erst Ende November kam? Eine rechtsverbindliche Antwort kann ich dir aber leider nicht geben.

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Das ist aber weder die Antwort auf die Frage, noch eine ordentliche Begründung, wieso dort "im November" steht.

 

Als ob die EDV nicht in der Lage ist, das Druckdatum im Brief zu übernehmen. Das geht selbst bei "10 Mio. Briefen am Tag".

 

An den TE: Versuch dein Glück. Wenn sie ablehnen, könntest du anhand des Briefstempels nachweisen, wann der Brief bei dir ankam.

Sie werden nicht ablehnen, sie werden dem TE eine Bestätigung zum 01.01. schicken.

 

Wie schnell allerdings der TE eine neue Versicherung findet, ist fraglich, es bleiben nur noch der 27. + 28.12., wo Zulassungsstellen geöffnet sind und dort gearbeitet wird.

 

Dass man sowas so anbrennen lässt.... Man hat so lange Zeit um zu kündigen und nun ist man auf den letzten Drücker unterwegs....

Wenn heute die Kündigung abgeschickt wird, wird diese sicherlich erst im neuen Jahr bearbeitet werden. Am 24. wird meist nicht gearbeitet und dann wäre nur noch der 27. und 28. da... Und das sind bekanntlich Brückentage, wo eine Vielzahl von Arbeitnehmer Urlaub haben..... Gleiches bei dem neuen Unternehmen wo das FZG versichert werden soll....

Ach, in der heutige Zeit wird sich immer eine Ausrede finden, wetten :rolleyes:

Hierfür gibt es Versicherungsbedingungen! Die Regelung sagt:

Geht der Brief der Versicherung erst im Dezember ein so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht.

 

Ist auch logisch, sonst könnte jeder Absender einen Brief rückdatieren.

Zitat:

Original geschrieben von elmiM

Wenn heute die Kündigung abgeschickt wird, wird diese sicherlich erst im neuen Jahr bearbeitet werden. Am 24. wird meist nicht gearbeitet und dann wäre nur noch der 27. und 28. da...

Das soll dem TE doch egal sein. Seit wann hat es auf Verträge Einfluss wieviele Leute bei der Versicherung arbeiten?

Er wird schon seine Gründe haben. Aber natürlich finden sich gerade hier schnell Leute die alles besser können und alles und jeden belehren müssen.

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

Hierfür gibt es Versicherungsbedingungen! Die Regelung sagt:

Geht der Brief der Versicherung erst im Dezember ein so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Ist auch logisch, sonst könnte jeder Absender einen Brief rückdatieren.

Soso...

 

Eine solche Regelung kenne ich nicht.

 

In den AKB heißt es in der Regel:

G.2.7 Kündigung bei Beitragserhöhung

Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach J.1 bis J.3.1 den Beitrag,

können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der

Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem

Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die

Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf

Ihr Kündigungsrecht hin.

 

Nachdem das Wirksamwerden in der Regel auf den 1.1. fällt, ist es völlig egal, wann "im November" der Brief gedruckt wurde. Es ist immer noch der Dezember dazwischen.

 

Wenn man den Brief allerdings "im November" bekommt und bis Ende Dezember noch nicht in der Lage war, darauf zu reagieren, hat man eben Pech gehabt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Wenn man den Brief allerdings "im November" bekommt und bis Ende Dezember noch nicht in der Lage war, darauf zu reagieren, hat man eben Pech gehabt.

 

Das beantwortet immer noch nicht die Frage, ab wann die 4 Wochen laufen. Eine Kalenderfrist wird dadurch bestimmt, dass der darauf folgende Tag genau bestimmt werden kann.

Also ist " im November " Kalenderfrist, da der Folgetag eindeutig als der 1. Dezember festgelegt werden kann. Somit wäre der 30. November der Tag ab dem die 4 Wochen (bzw. Der Monat) läuft. Und damit wäre das Ende der Kündigungsfrist mit Datum " im November" der 31.12.xxxx

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Wenn man den Brief allerdings "im November" bekommt und bis Ende Dezember noch nicht in der Lage war, darauf zu reagieren, hat man eben Pech gehabt.

Das beantwortet immer noch nicht die Frage, ab wann die 4 Wochen laufen. Eine Kalenderfrist wird dadurch bestimmt, dass der darauf folgende Tag genau bestimmt werden kann.

 

Also ist " im November " Kalenderfrist, da der Folgetag eindeutig als der 1. Dezember festgelegt werden kann. Somit wäre der 30. November der Tag ab dem die 4 Wochen (bzw. Der Monat) läuft. Und damit wäre das Ende der Kündigungsfrist mit Datum " im November" der 31.12.xxxx

Bei der ordendlichen Kündig ja.

 

Nicht aber bei dem Sonderkündigungsrecht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

 

Das beantwortet immer noch nicht die Frage, ab wann die 4 Wochen laufen. Eine Kalenderfrist wird dadurch bestimmt, dass der darauf folgende Tag genau bestimmt werden kann.

Also ist " im November " Kalenderfrist, da der Folgetag eindeutig als der 1. Dezember festgelegt werden kann. Somit wäre der 30. November der Tag ab dem die 4 Wochen (bzw. Der Monat) läuft. Und damit wäre das Ende der Kündigungsfrist mit Datum " im November" der 31.12.xxxx

Bei der ordendlichen Kündig ja.

Nicht aber bei dem Sonderkündigungsrecht.

Wie will denn die Versicherung nachweisen, dass der TE den Brief schon am 10. November erhalten hat. Das kann sie nicht. Ich kann keine Frist setzen, wenn das Anfangsdatum nicht festgelegt ist.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

 

Bei der ordendlichen Kündig ja.

 

Nicht aber bei dem Sonderkündigungsrecht.

Wie will denn die Versicherung nachweisen, dass der TE den Brief schon am 10. November erhalten hat. Das kann sie nicht. Ich kann keine Frist setzen, wenn das Anfangsdatum nicht festgelegt ist.

Das nachweisen will die Versicherung gar nicht, wenn die Kdg im Dezember eingeliegert wird, wird sie auch bestätigt.

Nur, wenn die Kdg erst im Januar eintrift, wird sie es wohl nicht bestätigen (vielleicht dann doch).

 

Klar sollte aber auch sein, nicht jeder Kunde ist bei der Versicherungsgesellschaft erwünscht bzw von einigen möchte diese sich lieber von heute auf morgen trennen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Das nachweisen will die Versicherung gar nicht, wenn die Kdg im Dezember eingeliegert wird, wird sie auch bestätigt.

Nur, wenn die Kdg erst im Januar eintrift, wird sie es wohl nicht bestätigen (vielleicht dann doch).

Ganz meine Meinung. Dann sollte dem TE ja damit auch geholfen sein.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

 

Das beantwortet immer noch nicht die Frage, ab wann die 4 Wochen laufen. Eine Kalenderfrist wird dadurch bestimmt, dass der darauf folgende Tag genau bestimmt werden kann.

 

Also ist " im November " Kalenderfrist, da der Folgetag eindeutig als der 1. Dezember festgelegt werden kann. Somit wäre der 30. November der Tag ab dem die 4 Wochen (bzw. Der Monat) läuft. Und damit wäre das Ende der Kündigungsfrist mit Datum " im November" der 31.12.xxxx

Nicht ganz zutreffend:

 

Gemäß Versicherungsbedingungen ist Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung möglich.

 

Ein einfacher Brief gilt am dritten Tag nach Aufgabe als zugestellt. Da als Datum nur November angegeben war, gilt dieser am 3. Dez. als zugestellt. Der dazwischen liegende Sonntag wird nichtnicht mitzählt. Ab hier beginnt die Frist zu laufen.

 

O.

 

 

 

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