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Kurzzeitkennzeichen / Versicherungswechsel

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 16:31

Moin!

Folgendes -->

Ich schaue mir am Donnerstag einen Wagen an und will diesen bei Gefallen kaufen.

Mein jetziges Fahrzeug verkaufe ich nächste Woche.

Ich bin im Moment bei Versicherung A und will im Zuge der Neuanschaffung zu Versicherung B wechseln.

Mein "Problem"

Der Wagen steht in ca. 250km Entfernung, wenn ich den Wagen nehme dann will ich den gleich am Donnerstag mitnehmen! Wie bewerkstellige ich die Fahrt zu meiner Zulassungsstelle ?

Ich weiss das es Kurzzeitkennzeichen gibt aber dafür brauche ich ja ne EVB und die bekomme ich nur von der Versicherung, bei der ich ja noch garnicht bin :D

Weiss jemand wie ich das am besten mache ?

Danke!

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17 Antworten

Moin,

 

Du könntest (wenn Du weißt, bei welcher Vers. Dein neues KFZ versichert werden soll) von der neuen Vers. ein KZK bzw eine eVB dort anfordern.

 

Das Problem wird aber sein, wenn Du das Auto nicht kaufen willst und ergo das KFZ da nicht zugelassen wird, dann wird es teuer für die 5Tage (50,- bis 200,-, je nach Versicherer).

 

Frage mal bei einer Dir bekannten Werkstatt/KFZ Verkauf, ob sie Dir ein Rotes Kennzeichen für kleines Geld leihen.

 

Ich höre immer solche Horrorgeschichten über teure 5 Tages Kennzeichen. Als ich vor knapp 2 Jahren meinen Chrysler abholte brauchte ich auch 5 Tages Kennzeichen und hab meinen Versicherer, damals VHV angerufen und die sagten, wenn sie das Fahrzeug danach bei uns Versichern, macht das nur 10 Euro und die werden später im 1. Beitrag verrechnet. Die Kennzeichen haben dann auch noch mal 15-20 Euro gekostet.

Es gibt aber auch Versicherer, wenn man das Auto dann dort versichert, kostet es gar nichts, da der Versicherungsbeginn so datiert wird, an dem Tag das KZK geholt wurde.

 

Ich meinte ja auch für den Fall, dass das Auto nicht gekauft wird und somit kein Auto versichert wird.

 

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

Du könntest (wenn Du weißt, bei welcher Vers. Dein neues KFZ versichert werden soll) von der neuen Vers. ein KZK bzw eine eVB dort anfordern

Also anrufen, EVB anforden, in dem fremden Landkreis zur Zulassungsstelle und KZK holen, damit zu meinem Landkreis fahren und dann anmelden !?

Wie wäre es, wenn man nur mit der eVB zum Besichtigungstermin fährt.

Nach dem Kauf, vor Ort zur Zulassungstelle und KZK besorgen.

Natürlich sollte man sich vorher über die Öffnungszeiten des STVA erkundigen.

Somit hat man beim "Nichtkauf" auch keine Kosten für die KZK.

Gruß Cokefreak

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 19:06

Ich hab mich ein bisschen blöd ausgedrückt :)

 

Wenn ich das Fahrzeug kaufe

 

  1. Versicherung anrufen, EVB anfordern
  2. Zur Zulassungsstelle vor Ort fahren und KZK holen
  3. zum Händler, KZK ans Auto
  4. Zu mir und dann anmelden

 

 

5. alle anderen unterlagen zur anmeldung dabeihaben :)

Zitat:

Bei Kfz-Zulassung eines im Inland erworbenen Neufahrzeugs:

- Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters (oder Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)

- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)

- Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer; bitte 2 Ausdrucke mitbringen) und Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person

- Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile

- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen)

 

Zusätzlich bei Zulassung eines im Inland erworbenen Gebrauchtwagens:

- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)

- Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung

- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung

nur der vollstaendigkeithalber

am 2. Oktober 2012 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Frage mal bei einer Dir bekannten Werkstatt/KFZ Verkauf, ob sie Dir ein Rotes Kennzeichen für kleines Geld leihen.

Du weist aber schon, dass das doppelt illegal ist?!?

als tip:

ruf bei den schildermachern um die zulassungsstelle rum an. und frag GENAU nach einer kkz versicherung. hier bieten ALLE schildermichel auch die passenden versicherungen an. kostet hier zwischen 50 und 68€ INC. schilder. somit kostet die versicherung im schlimmsten falle 48€. kann man verkraften.

im normalfall wird dir aber die neue versicherung auch eine evb geben und dann ggf eben ein "pfand" verlangen das beim zulassen dann wieder erstattet wird und somit kostenlos ist. ich hab seit jahren keinen cent für die verischerung von kkz bezahlt.

Hallo,

dieses Thema ist hier schon so oft behandelt worden, dass man(n) eigentlich nur mal die Suchfunktion bemühen muss. Immer wieder die gleichen Fragen. Heute wollen doch schon alle so reif und erwachsen sein, können sich aber scheinbar nicht vorstellen, dass man z.B. sich bei einer solchen Frage am besten an die Versicherung seines Vertrauen wendet. Dort erhält man die 100 prozentige Antwort.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

als tip:

ruf bei den schildermachern um die zulassungsstelle rum an. und frag GENAU nach einer kkz versicherung. hier bieten ALLE schildermichel auch die passenden versicherungen an. kostet hier zwischen 50 und 68€ INC. schilder. somit kostet die versicherung im schlimmsten falle 48€. kann man verkraften.

im normalfall wird dir aber die neue versicherung auch eine evb geben und dann ggf eben ein "pfand" verlangen das beim zulassen dann wieder erstattet wird und somit kostenlos ist. ich hab seit jahren keinen cent für die verischerung von kkz bezahlt.

Diese Antwort ist vielleicht nicht ganz richtig.

Gehe ich zu einer Versicherung um dort eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten und sage gleich, dass ich hier anschl. den Wagen versichern werde, kostet diese eVB in der Regel nichts, sondern man wird die 5 Tage auf den Vertrag aufrechnen.

ok hab ich vielleicht unglücklich formuliert:

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Diese Antwort ist vielleicht nicht ganz richtig.

Gehe ich zu einer Versicherung um dort eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten und sage gleich, dass ich hier anschl. den Wagen versichern werde, kostet diese eVB in der Regel nichts, sondern man wird die 5 Tage auf den Vertrag aufrechnen.

und dieser vorgang entspricht dem wort "pfand" ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bl@ck-H@wk

Ich hab mich ein bisschen blöd ausgedrückt :)

 

Wenn ich das Fahrzeug kaufe

 

  1. Versicherung anrufen, EVB anfordern
  2. Zur Zulassungsstelle vor Ort fahren und KZK holen
  3. zum Händler, KZK ans Auto
  4. Zu mir und dann anmelden

Wenn der Verkäufer ein Händler ist, hat er sicherlich ein Rotes Kennzeichen zur Probefahrt und ggf leiht er dieses Dir zwecks Überführung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wenn der Verkäufer ein Händler ist, hat er sicherlich ein Rotes Kennzeichen zur Probefahrt und ggf leiht er dieses Dir zwecks Überführung.

so GANZ einfach ist das imho nicht.

einfach ausleihen, darf er das imho nicht, da es sich nicht mehr um eine betriebliche verwendung handelt.

(kfz wäre ja verkauft und somit nichtmehr eigentum des haendlers)

man koennte natuerlich die uebergabe des kfz/ unterschrift des vertrags auf den heimatort legen (?) aber dann wird auch ein mitarbeiter des haendlers fahren/dabei sein muessen.

und da der haendler das risiko eingeht, probleme mit seiner 06 zu bekommen, wird er das verleihen vmtl. auch nicht machen

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