Kurzzeitkennzeichen / Versicherungswechsel
Moin!
Folgendes -->
Ich schaue mir am Donnerstag einen Wagen an und will diesen bei Gefallen kaufen.
Mein jetziges Fahrzeug verkaufe ich nächste Woche.
Ich bin im Moment bei Versicherung A und will im Zuge der Neuanschaffung zu Versicherung B wechseln.
Mein "Problem"
Der Wagen steht in ca. 250km Entfernung, wenn ich den Wagen nehme dann will ich den gleich am Donnerstag mitnehmen! Wie bewerkstellige ich die Fahrt zu meiner Zulassungsstelle ?
Ich weiss das es Kurzzeitkennzeichen gibt aber dafür brauche ich ja ne EVB und die bekomme ich nur von der Versicherung, bei der ich ja noch garnicht bin 😁
Weiss jemand wie ich das am besten mache ?
Danke!
17 Antworten
wen man wirklich n eimer beim händler kauft dann sollte man sich das heimliefern kostelos natürlich im vertrag festhalten. dann ist das problem beim händler 😉
Als ich im März ein Wagen suchte fand ich ein Wagen in 200km Entfernung und hier sagte mir der Händler, dass es für ihn kein Problem wäre ein Kurzkennzeichen zu organisieren. Das einzige wäre dass ich zum einem diese Kosten trage müsste und eine warte Zeit von ca. 1 Stunde bis sein Mitarbeiter das Kennzeichen besorgen würde.
Allerdings ist dann aus dem kauf nichts geworden, sonst hätte dieses ohne Probleme geklappt.
Wenn ich mir ein Fahrzeug, das in einiger Entfernung von meinem Wohnort steht (evtl. sogar einige 100 Kilometer) vor dem Kauf besichtigen will, muss ich das mit den Kurzzeitkennzeichen schon gut planen, wenn ich nicht zweimal anreisen will.
1) Die Gesetzeslage hat sich nämlich geändert:
Seit dem 1.11.2012 werden Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der Zulassungsstelle am Wohnsitz des Antragstellers oder bei der für den Wohnsitz zulässigen Zulassungsstelle ausgegeben!
Das heißt, das Kurzzeitkennzeichen sollte ich schon vorab besorgen. Zeitlich ist das kein Problem, denn die 5 Tage laufen erst von dem Tag an, an dem sie tatsächlich genutzt werden.
2) Wichtig ist auch zu wissen, dass das gekaufte Fahrzeug abgemeldet sein muss, bevor ich meine Kurzzeitkennzeichen anbringe!
Eine Abmeldung am Wochenende ist nicht überall möglich und "doppelt versichert" ist nicht zulässig. Keine Ahnung, wie sich die Versicherungen im Schadensfall dann verhalten würden.
3) Was auch noch bedacht werden sollte ist, dass der Versicherungsschutz beim Kurzzeitkennzeichen nur die Haftpflicht umfasst.
Passiert etwas auf der Rückfahrt oder auf der Fahrt zur Zulassungsstelle sind eigene Schäden evtl. überhaupt nicht versichert.
Kurzzeitkennzeichen mit Vollkasko ist jedoch möglich. Die Vollkasko kann es dabei sogar fast kostenlos geben. Man darf die KZK nur eben nicht beim erstbesten Internetanbieter oder Schildermacher zu überteuerten Preisen erwerben.
Besser ist auf alle Fälle der direkte Draht zu einem guten Versicherungsvertreter. Infos gibt es auch auf www.kzk-mit-kasko.de.