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SF Rückstufung bei Unfall - 3 Wochen vor Versicherungswechsel

Themenstarteram 11. Dezember 2005 um 8:56

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe zum 01.01.06 meine KFZ-Haftpflicht gekündigt und bei einem anderen Versicherer einen

neuen Vertrag abgeschlossen. Den Versicherungsschein mit

bestätigter SF 2 im nächsten Jahr habe ich schon bekommen.

Gestern habe ich Depp, beim ausparken, das Auto von meinem

Nachbarn angeschrammt :( .

Was ist bezüglich der SF Rückstufung besser?

Den Schaden, erst im Januar dem neuen Versicherer melden

- Rückstufung in SF 1/2 (140%) ab 2007

Den Schaden sofort dem alten Versicherer melden

- Rückstufung in SF S (155%) ab 2006?

oder werde ich gar nicht zurückgestuft, weil der neue Versicherer

von dem Schaden nichts weiss?

Rechtlich müsste ich den Schaden natürlich sofort melden :rolleyes:

Danke

mfg

Computerdepp

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12 Antworten

hier lässt sich nichts steuern.

Das Wirkdatum der SFR-Rückstufung bleibt immer der 01.01.2006.

Dein derzeitiger Versicherer meldet für 2005 SF 1 und ein KH-Schaden.

Es ist eine Obliegenheitsverpflichtung den Schaden zeitnah (oft binnen 7 Tagen) zu melden.

Allerdings kannst du die Unfallmeldung auch deshalb nicht steuern, weil dein von dir Geschädigter den sogenannten Direktanspruch an deine Versicherung stellen kann u. darf, zu jedem beliebigen Datum.

Jetzige Stufung für 2006 hat einen Vorbehalt! Bestätigt is do noch gornix

Der neue Versicherer muss für Schäden aus 2005 nicht haften.

Den Schaden unverzüglich dem jetzigen Versicherer melden.

Der reguliert den Schaden und macht die übliche Meldung.

Schadenfreiheitsklasse x in 2005 und ein Unfall.

Der neue Versicherer ermittelt dann nach seinem Tarifsystem Deine Rückstufung für das Jahr 2006, vermutlich ebenfalls SF S.

Den Schaden kannst Du zurückkaufen.

Das bedeutet Du erstattest den Schaden und erhälst dadurch keine Belastung der Schadenfreiheitsklasse.

Überbezahlte beiträge werden dann zurückerstattet.

Bis 500 EUR ist der Versicherer verpflichtet dies Dir zu melden, ja nach Schadensfreiheitsklasse wird er es auch darüber hinaus machen.

Ich persönlich würde mit dem Nachbarn reden und fragen ob er es nicht preiswert gestalten könnte.

Vielleicht lässt sich der Schaden mit Lackdoktor und einem Tag Mietwagen regeln?

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

hier lässt sich nichts steuern.

Das Wirkdatum der SFR-Rückstufung bleibt immer der 01.01.2006.

Dein derzeitiger Versicherer meldet für 2005 SF 1 und ein KH-Schaden.

Es ist eine Obliegenheitsverpflichtung den Schaden zeitnah (oft binnen 7 Tagen) zu melden.

Allerdings kannst du die Unfallmeldung auch deshalb nicht steuern, weil dein von dir Geschädigter den sogenannten Direktanspruch an deine Versicherung stellen kann u. darf, zu jedem beliebigen Datum.

Jetzige Stufung für 2006 hat einen Vorbehalt! Bestätigt is do noch gornix

Stimmt so nicht ganz.

In den Tarifbestimmungen heißt es:

"Gilt ein Versicherungsvertrag nach diesen Tarifbestimmungen nicht als schadenfrei, so wird er für das auf die Schadenmeldung oder im Falle der TB Nr. 15 Abs. 4 für das auf die erstmalige Entschädigungsleistung oder Rückstellung folgende Kalenderjahr gemäß nachstehenden Tabellen zurückgestuft"

In den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ist zwar festgehalten, dass ein Schaden meist binnen von 7 Tagen zu melden ist.

Es heißt meistens aber auch:

"Bei einer verspäteten Anzeige eines Versicherungsfalles, bei dem lediglich ein Sachschaden eingetreten ist, wird sich der Versicherer auf die Leistungsfreiheit nach § 7 IV nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden geregelt hat oder regeln wollte, um dadurch eine Einstufung seines Vertrages in eine ungünstigere Schadenfreiheits- oder Schadenklasse zu vermeiden. Dies gilt jedoch nur für solche Sachschäden, die Entschädigungsleistungen von voraussichtlich

nicht mehr als € x.xxx,- erfordern."

Der Betrag ist von den jeweiligen Bedingungen abhängig und bewegt sich meist zwischen 500 EUR und 1.000 EUR.

Bei einem Parkschaden ist oftmals davon auszugehen, dass sich der Sachsschaden in diesem Rahmen bewegen wird.

Sofern sich also weder der Versicherungsnehmer, noch der Geschädigte bei der Versicherungsmeldet, erfolgt zum 01.01.06 keine Höherstufung. Bei einer Meldung in 2006 würde die Höherstufung zum 01.01.2007 erfolgen.

Der Schaden ist aber wie bereits geschrieben IMMER deiner alten Versicherung zu melden.

Wenn an dem Fahrzeug deines Nachbarns kein großer Schaden vorliegt, würde ich eh versuchen, mich mit ihm so zu einigen.

Entweder in Form einer Pauschalen oder dass du die Reparaturkosten übernimmst.

Eine Rechnung für dich oder deinen Nachbarn wird bestimmt etwas niedriger ausfallen, als wenn die Werkstatt den Schaden direkt mit deiner Versicherung abrechnet.

Hallo,

@Mindscape, ich bin von einer Schadengrößenordnung ausgegangen bei der ein Rückkauf des VN überhaupt nicht in Frage kommt.

Wie selbstverständlich habe ich berücksichtigt, weil allg. bekannt, dass man nicht jeden Bagatellschaden melden muss aber der Geschädigte trotzdem seinen Direktanspruch stellen kann!

Eine Schadenmeldung beim Versicherer löst eine Schadenbelastung des betroffenen Vertrages und die erforderliche Rückstellung beim Versicherer aus, egal wer der "Melder" ist.

 

Grüße

Beukeod

Themenstarteram 11. Dezember 2005 um 15:27

Danke für die Antworten,

an dem geschädigtem Fahrzeug ist die hintere Stoßstange im Eimer.

Das mit dem preisgünstig gestalten wird sich wohl nicht machen

lassen, das Fahrzeug ist ein Firmenwagen(Leasing).

Wir werden den Schaden dann im Januar meiner alten Versicherung melden,

die müssen ja nicht wissen, dass es am 10.12 war, kann ja

auch am 31.12 passiert sein.

Danke

mfg

.......diesen Rat zur Manipulation wird dir garantiert niemand hier im Forum geben.

Zudem musst du eine Komplizenschaft mit dem Geschädigten eingehen, vor der nach meiner Lebenserfahrung abzuraten ist.

Also, ich würde mich da noch mal zurücklehnen.

Von Versicherungsbetrug kann man dir nur dringendst abraten.

Dass die Reparatur fachgerecht sein muss, gerade bei einem finanzierten oder Leasingfahrzeug.

Dennoch kann man auch hier einiges tun, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Dadurch gehört zum einen, dass man auf das Einschalten eines Rechtsanwaltes verzichten kann, dass man nach Möglichkeit und Höhe des Schadens auf einen Gutachter verzichten kann, dass man Preise für die Reparatur vergleichen kann, mit Vertragswerkstätten über den Preis verhandeln kann, oder bei einer einfach nur verschrammten Stoßstange über eine Reparatur durch einen "Lackdoktor", der eben alles, was nötig ist, macht und das überflüssige (halbe Heck austauschen) weg lässt.

Und schon bewegt sich das Ganze finanziell mit einer guten Chancen schon wieder in einem Rahmen, in dem du den Schaden am einfachsten und kostengünstigsten aus der eigenen Tasche bezahlst. Und die Reparatur ist dennoch völlig fachgerecht.

Man kann immer sparen, dem steht das Thema Leasing oder Firmenwagen nicht im geringsten im Weg.

Mit der Verlagerung des Schadens nach 2006 geht dauerhaft ein Jahr verloren.

Würde unter dem Strich also mehr Geld kosten als bringen.

Schaden in 2005:

2006 SF S

2007 SF 1

2008 SF 2

Schaden in 2006:

2006 SF 2

2007 SF 1/2

2008 SF 1

Bei Wechsel der Versicherung besteht ohnehin das Risiko, dass die alte Versicherung den SFR erst nach Ablauf und einer gewissen Wartezeit bestätigt.

Wird der Schaden Anfang Januar gemeldet und der Schadensverlauf ist noch nicht weitergegeben, so wird die Aktion nichts bringen und der SFR für 2006 nachträglich bei der neuen Versicherung geändert.

Gratulation! Habe aber auch nicht nachgerechnet.

Zumal es sich je nach Prämie meist lohnen wird einen Schaden bis zu 1.500 EUR selbst zu tragen.

Den hat man spätestens in vier Jahren wieder eingefahren.

Themenstarteram 11. Dezember 2005 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Mit der Verlagerung des Schadens nach 2006 geht dauerhaft ein Jahr verloren.

Würde unter dem Strich also mehr Geld kosten als bringen.

Schaden in 2005:

2006 SF S

2007 SF 1

2008 SF 2

Schaden in 2006:

2006 SF 2

2007 SF 1/2

2008 SF 1

Bei Wechsel der Versicherung besteht ohnehin das Risiko, dass die alte Versicherung den SFR erst nach Ablauf und einer gewissen Wartezeit bestätigt.

Wird der Schaden Anfang Januar gemeldet und der Schadensverlauf ist noch nicht weitergegeben, so wird die Aktion nichts bringen und der SFR für 2006 nachträglich bei der neuen Versicherung geändert.

:) Schaden wir morgen gemelden. DANKE!!

Preisgünstig wirds wohl trotzdem nicht, die Stoßstange hat einen Riss

- neue Stoßstange + Lackieren + bestimmt 2-3 Tage Leihwagen (er braucht ja sein Auto geschäftlich

Grüsse

Nette Nachbarn machen Urlaub und geben den Wagen ohnehin zwei Mal im Jahr zur Inspektion.

Eine Stoßstange kann man an einem Tag lackieren und montieren.

Ich habe für ein und denselben Fahrzeugtyp Rechnungen über 600 EUR, aber auch über 1.500 EUR gesehen.

Beide waren tadellos repariert.

Wo ein Wille ist, da ist ein Weg. ;)

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