ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kurzzeitkennzeichen und TÜV in anderem Landkreis

Kurzzeitkennzeichen und TÜV in anderem Landkreis

Themenstarteram 22. Juli 2020 um 18:02

Hallo miteinander,

ich habe die letzten Monate einen Oldtimer restauriert. Ich selber wohne im Großraum Stuttgart, daher habe ich das bei meiner Mutter auf dem Land gemacht - in einem anderen - nicht angrenzenden - Landkreis.

So. Nun bekommt man das Kurzzeitkennzeichen ja nur auf dem zuständigen Amt des Erstwohnsitzes. Für mich heißt das also Stuttgart. Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist bei Fahrzeugen ohne TÜV nur die unmittelbare Fahrt zur nächsten TÜV-Station erlaubt.

Darf ich nun aber mit meinem Kurzzeitkennzeichen überhaupt in einem anderen - nicht angrenzenden - Landkreis zur TÜV-Station fahren? Oder muss sich diese TÜV-Station in dem Landkreis befinden, welcher mein Kennzeichen ausgestellt hat?

Danke für Tipps!

Beste Antwort im Thema

Nicht ganz richtig, Spazierfahrten z.B. sind mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt (Theorie, Praxis sieht anders aus).

Das KZK kannst du an deinem Wohnort und am Standort des Fahrzeuges beantragen. Frag mich aber nicht, wie du der Zulassungsstelle bei deiner Mutter nachweist, dass das Auto bei ihr steht. Alternative wäre natürlich, das KZK auf Mutters Namen zu beantragen.

https://www.adac.de/.../

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Juli 2020 um 08:44:46 Uhr:

Du bekommst die KZK auch am Standort des FZ. Von da darfst Du dann zur Abnahme im Zulassungsbezirk oder angrenzend fahren. Aber hast Du keine Werkstatt mit HU vor Ort? Die dürften Dir für das Verbringen des Autos ihre roten Kennzeichen leihen, das ist ein betrieblicher Zweck.

Die Kennzeichen leihen dürfen sie dem Oldtimer Freund nicht. Sie dürfen das Fahrzeug durch einen MA zu sich holen, um es zur HU vorzustellen. Dann ist es eine Betriebliche Verwendung.

Seit wann bekommt man für ein Fahrzeug ohne gültige HU wieder ein KZK? Gab es dafür schon wieder eine Gesetzesänderung?

 

Ich sehe die Lösung nur so, wie es der Herr Windelexpress schreibt.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 26. Juli 2020 um 11:54:58 Uhr:

Seit wann bekommt man für ein Fahrzeug ohne gültige HU wieder ein KZK? Gab es dafür schon wieder eine Gesetzesänderung?

...

Nein. Das geht schon länger und immer noch:

 

Zitat:

§16a Abs. 7 FZV

Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug nach Nummer 3.1.4.2, 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von Absatz 1 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer geeigneten Einrichtung im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Auf Fahrzeuge, die nach Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden, sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden.

Aber eben mit der Beschränkung auf Fahrten zur Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk.

 

Grüße vom Ostelch

Danke für die Erläuterung. Hätte ich natürlich auch selber finden können.

Themenstarteram 30. Juli 2020 um 13:18

Als kleine Rückmeldung für Alle:

Ich hatte zwischenzeitlich Kontakt mit meinem Versicherunsmenschen. Der hat mir gesagt, er darf mir eigentlich keine eVB Nummer mehr geben, wenn die Karre keinen TÜV hat. Also auch kein Kurzzeitkennzeichen für mich.

Der Typ vom TÜV widerum hat erneut gesagt, er muss mit der Karre eine kurze Runde fahren können, also brauche ich ein Kennzeichen, was ich laut seiner Aussage auch beim Amt bekomme wenn ich eine eVB Nummer habe - dann darf ich eben nur die Strecke zum TÜV fahren. Auf dem Amt bekomme ich dann aber kein KZK sondern direkt mein Wunschkennzeichen.

Letztlich wurde das Problem nun folgendermaßen gelöst:

Mein Versicherungsmensch hat mir nach Rücksprache mit dem TÜV doch eine eVB Nummer gegeben.

Ich hab beim TÜV einen Termin auf meinen Namen gemacht - als Nachweis falls ich angehalten werde.

Gleichzeitig habe ich online mein Wunschkennzeichen reserviert und ich bestelle die Schilder selber.

Das heißt also ich habe für die Fahrt zum TÜV Schilder am Auto, ich habe eine eVB und ich kann im Zweifelsfall nachweisen, dass ich tatsächlich auf dem Weg zum TÜV bin, da ich ja einen Termin habe. Was für ein Theater.

Ein anderer Mann vom TÜV hat mir im Übrigen gesagt, dass letztens ein Kriminalbeamter beim TÜV war. Dieser hatte an seiner Karre nichtmal Kennzeichen dran, sondern einfach nur eine eVB dabei. Laut seiner Aussage sei das cool.

am 30. Juli 2020 um 14:05

Da heißt es immer der Vorteil der teuren Versicherer ist der direkte persönliche Kontakt zum Versicherungsberater und dann hat der keine Ahnung.

Darum seh ich die Billigheimer Direkt Online Versichererer ala HUK24 bei weitem nicht so kritisch wie manch anderer hier.

Zitat:

@polo0819 schrieb am 30. Juli 2020 um 15:18:30 Uhr:

 

Der Typ vom TÜV widerum hat erneut gesagt, er muss mit der Karre eine kurze Runde fahren können, also brauche ich ein Kennzeichen, was ich laut seiner Aussage auch beim Amt bekomme wenn ich eine eVB Nummer habe - dann darf ich eben nur die Strecke zum TÜV fahren. Auf dem Amt bekomme ich dann aber kein KZK sondern direkt mein Wunschkennzeichen.

Das ist auch besser so, weil mit KZK darf der "Typ vom TÜV" im Rahmen der HU auch nicht fahren. Dafür sollte er eigene rote (05er) Kennzeichen haben.

(okay, das stört in der Praxis vermutlich auch kaum jemanden...)

 

Leider reicht das reservieren von Kennzeichen nicht aus. Die Kombination muss von der Zulassungsstelle zugeteilt sein. So ist das ein Kennzeichenmissbrauch.

Das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich.

Wenn das im vorliegenden Fall das Ergebnis einer Rücksprache mit der Zulassungsstelle ist wird es wohl so abgeklärt sein.

(für den Kennzeichenmissbrauch fehlt aber wohl in jedem Fall die rechtswidrige Absicht...)

Die rechtswidrige Absicht ist es, durch das ungesiegelte Schild den Eindruck eines zugeteilten Kennzeichens erwecken zu wollen. Die angebliche Freigabe gab es vom TÜV-Ingenieur, nicht von der Zulassungsstelle.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kurzzeitkennzeichen und TÜV in anderem Landkreis