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Fahrzeug nach verkauf in fremdem landkreis ummelden

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 18:24

Ich hab` da mal ne Frage:

Meinen Wagen habe ich heute an eine Person mit Wohnsitz in Frankfurt verkauft. Ich selber wohne in Wiesbaden.

Kann ich am Montag mit dem Herren zu unserer Zulassungsstelle in Wiesbaden gehen und den Wagen ab- und wieder anmelden bzw. ummelden oder kann ich den Wagen hier in Wiesbaden nur abmelden und er muss den Wagen bei der Zulassungsstelle seines Wohnortes in Frankfurt wieder zulassen?

Vielen Dank

charly

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19 Antworten

Er soll sich KKZ (Kurzkennzeichen) organisieren und dann meldet ihr den Wagen bei dir ab.

Wenn der Käufer in F wohnt kann dort auch nur das KFZ auf seinen Namen umgemeldet werden.

 

Die Zulassungsstelle in Wiesbaden erhält dann auf elektronischen Wege die Umschreibung/Abmeldung des KFZ, gleichfalls dann von Wiesbaden eine Nachricht an das Finanzamt und Versicherer.

 

Eine Kopie des Kaufvertrages nach Abschluß an die Zulassungsstelle und Versicherer faxen bzw mailen, für alle Fälle.

 

Ist zwar nicht Frankfurt sondern Köln - das Prinzip dürfte aber das gleiche sein:

http://www.stadt-koeln.de/.../

Da entstehen keine weiteren Kosten.

Edit - ich hatte gedacht Wiesbaden und Frankfurt grenzen aneinander - ist aber wohl nicht...

Melde das Fahrzeug bei Deiner Zulassungsstelle und und der Käufer muss sich aus Frankfurt ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen. Dann läuft für Dich alles reibungslos und keiner hat nur kurz vor Weihnachten ärger.

Was soll der Stunt mit dem KZK?

§ 10 FZV ist da eindeutig:

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Mir ist keine Haftpflichtversicherung bekannt, die Minutengenau abrechnet. Von daher. Um 8 Uhr in Wiesbaden abmelden, Käufer sollte bis 11 Uhr in Frankfurt ankommen und das Auto auf sich zulassen können.

Zitat:

Original geschrieben von tomold

 

Edit - ich hatte gedacht Wiesbaden und Frankfurt grenzen aneinander - ist aber wohl nicht...

Nö, das ist FFM und Offenbach.

Würde aber auch nichts ändern da zwei verschiedene Zulassungsbezirke.

Nur mal so zur Überschrift des Threads:

Weder Wiesbaden, noch Frankfurt gehören einem Landkreis an. Es sind kreisfreie Städte.

Aber was die Thematik betrifft, ist es egal.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

 

Mir ist keine Haftpflichtversicherung bekannt, die Minutengenau abrechnet. Von daher. Um 8 Uhr in Wiesbaden abmelden, Käufer sollte bis 11 Uhr in Frankfurt ankommen und das Auto auf sich zulassen können.

*Besserwissermodus ON* Die Versicherung endet um 24 Uhr des gleichen Tages an dem das Kfz abgemeldet wurde. Bis dahin dürfte der Käufer wohl in Frankfurt angekommen sein. Nur sollte er VORHER die Öffnungszeiten checken bzw. einen Onlinetermin am Schnellschalter für die Zulassung machen. Spart Wartezeit.*Besserwissermodus OFF* ... hat Scheisserschen vor kurzem selbst gemacht ... :D

Bei der Formulierung der FZV war ich mir unsicher, ob der Versicherungsschutz wirklich immer bis 24 Uhr gehen muss. Deshalb hatte ich das "weich" formuliert.

Nö, muss nicht, du hattest schon vorher recht ichtyos. Da hat einer falsch schlau geredet. Es gibt aber durchaus Versicherungen, die die Dauer des Versicherungsschutzes explizit auf die Dauer der Zulassung beschränken.

... trotzdem endet der Versicherungsschutz am Ende des Tages, egal welche Versicherung. Schau mal in deinen Versicherungsvertrag. Der beginnt wohl kaum um 17:32 Uhr und endet um 14:16 Uhr wenn das Kfz abgemeldet ist. 24 Uhr (und NICHT 0:00Uhr!) endet der Versicherungsschutz und egal welcher und von welcher Gesellschaft.

Ok, es reicht wenn ICH das weiß ...

Zum nachlesen ...

Eben gerade nicht. Wenn der Vertrag sich explizit auf die Dauer der Zulassung bezieht und die 24 Uhr Regelung nicht explizit positiv oder negativ erwähnt wird, dann gilt u. U. eben doch die Uhrzeit der Abmeldung und nicht der Abmeldetag. Im Übrigen ist nicht jeder Versicherungsvertrag gleich, so dass man überhaupt keine pauschale Aussage treffen kann. Und wie gesagt, es gibt Versicherungen, die genau auf die Abmeldezeit abstellen. Nur weil das bei einem x-beliebigen Matrosen so nicht ist, heißt das noch lange nicht, dass es das generell nicht gibt...

Darüberhinaus kann die Versicherung Fahrten nach der Abmeldung generell vom Versicherungsschutz ausschließen, vollkommen unabhängig von der Uhrzeit. Ggf. gibt es noch weitere Einschränkungen. Es gibt keine gesetzlich Grundlage, dass der Versicherungsschutz immer nach Abmeldung bestehen bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Was soll der Stunt mit dem KZK?

§ 10 FZV ist da eindeutig:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Mir ist keine Haftpflichtversicherung bekannt, die Minutengenau abrechnet. Von daher. Um 8 Uhr in Wiesbaden abmelden, Käufer sollte bis 11 Uhr in Frankfurt ankommen und das Auto auf sich zulassen können.

Das ist vollkommen i.O. Das Kurzzeitkennzeichen nur aus dem Grund, dass der Verkäufer sich überhaupt keine Gedanken mehr machen muss. Sollte etwas auf der letzten Fahrt passieren, hat er damit nicht mehr zu schaffen. Auch schränken viele Versicherungen den Vertrag nur auf den Halter und ggf. Partner ein. Allerdings weis man das in diesen Fall nun nicht.

 

Okay. Aber die Haftpflichtversicherung geht ohnehin auf den Käufer über.

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