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Kurzzeitkennzeichen

BMW
Themenstarteram 10. März 2015 um 19:08

Hallo zusammen,

ein Gedankenspiel. Ich wohne in Landkreis A. Möchte ein neu gekauftes Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Landkreis B überführen und es dann dort zulassen. Der Halter und Versicherungsnehmer wohnt in Landkreis B.

Für das Kurzzeitkennzeichen benötige ich eine Versicherung welche auf den Halter und Versicherungsnehmer eröffnet wird.

Nun die Frage. Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auf mich zulassen, auch wenn die Versicherung nicht auf meinen Namen läuft??

 

16 Antworten

Zitat:

@Macintosh schrieb am 11. März 2015 um 14:10:50 Uhr:

 

...und gültigen TÜV braucht man jetzt auch.

Noch nicht.

Erst ab 01.04.2015.

Zitat:

@atzebmw schrieb am 11. März 2015 um 16:06:34 Uhr:

Zitat:

@Macintosh schrieb am 11. März 2015 um 14:10:50 Uhr:

 

...und gültigen TÜV braucht man jetzt auch.

Noch nicht.

Erst ab 01.04.2015.

Yep, stimmt, war da etwas voreilig. ;)

Hier gibts Amtliches: Klick

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