ForumF30, F31, F34 & F80
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. F30, F31, F34 & F80
  7. Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

BMW
Themenstarteram 10. März 2015 um 19:08

Hallo zusammen,

ein Gedankenspiel. Ich wohne in Landkreis A. Möchte ein neu gekauftes Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Landkreis B überführen und es dann dort zulassen. Der Halter und Versicherungsnehmer wohnt in Landkreis B.

Für das Kurzzeitkennzeichen benötige ich eine Versicherung welche auf den Halter und Versicherungsnehmer eröffnet wird.

Nun die Frage. Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auf mich zulassen, auch wenn die Versicherung nicht auf meinen Namen läuft??

 

16 Antworten
am 10. März 2015 um 20:30

Würde mal bei der Zulassungsstelle nachfragen..

oder hier einfach durchspielen und FAQ checken

http://www.strassenverkehrsamt.de/.../bestellen

Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen muss ja nicht die gleiche sein wie die Versicherung für die endgültige Zulassung.

Man kann das machen und bei manchen Versicherungen werden die Gebühren bei einem späteren Versicherungsabschluss eingerechnet.

Deswegen kann das KzK von einer völlig anderen Person beantragt werden.

Diese Person muss nicht der spätere Halter sein.

am 11. März 2015 um 6:11

also bei mir war das folgendermaßen. Ich komme aus Frankfurt. Habe meinen 330d gebraucht bei nem freien Händler in Berlin gekauft. Ich hab das Auto an einem Samstag dort abgeholt. Ich kam aber nicht mehr dazu Kurzzeitkennzeichen zu ordnern. Also tat ER das und hat sie auf SICH laufen lassen. In den Kennzeichen ist die Versicherung enthalten. Wer das am Ende bezahlt ist eigentlich egal. Das Fahrzeug ist versichert, wernn die Kennzeichen dran sind. Ich bin mit denen dann nach FFM gefahren und habe es dort bei der KFZ Zulassungsstelle auf mich zugelassen und gut war...

Das Problem ist doch, dass für das Kurzkennzeichen für die wenige Zeit fast 100€ berechnet werden, wenn es später nicht in einer normalen Versicherung weitergeführt wird. Die Kohle möchte man sich ja, verständlicherweise, möglichst sparen.

Und dann sollte noch dringend hinterfragt werden, ob die Versicherung des Kurzkennzeichens auch VK mit abdeckt. Das ist nicht in Stein gemeißelt.

Beim Gebrauch eines Kurzzeitkennzeichen ist das Fahrzeug NUR Haftpflicht versichert.

Eine Teil- oder Vollkasko gibt es m.W.n. nicht.

Ich habe ja meinen F30 letzte Woche auch 400km überführt und muss schon sagen, dass ich ganz schön Bammel hatte, dass ich einen Schaden verursache, da das Auto nur Haftpflicht versichert war.

Und dann musste ich noch 2 Tage warten, bis mein Termin bei der Zulassungsstelle dran war.

Ja, hier in Berlin braucht man einen Termin. Und die sind zur Zeit auf 1 Woche ausgebucht.

am 11. März 2015 um 10:08

Also zum Thema "Versicherung" Kann ich nur soviel sagen... ich habe dieses Kennzeichen wie gesagt vom Händler bekommen... meiner Versicherung hatte ich allerdings gemeldet, welches Auto genau ich kaufe und die "Greencard" elektronisch schon erhalten. Man sagte mir in diesem Zusammenhang, dass das Auto natürlich ab jetzt sofort bereits versichert wäre, weil ich bereits mit der "Meldung" versichert wäre, bis es dann zugelassen würde. Somit verstehe ich das Problem nicht so ganz....

macht ja sicherlich nicht nur meine Versicherung so, oder?!

Ich hatte seinerzeit der Cosmos eine Deckungszusage für VK abgeschwatzt. Aber nur als Kunde mit mehreren Verträgen und weil die Versicherung bei ihnen blieb. Wer fährt mit 50.000€ oder mehr als erste Fahrt mal eben quer durch D und hat keine VK? :eek:

Wird schon gut gehen :rolleyes:

Ist man mit einem Kurzzeitkennzeichen der Versicherung A unterwegs und hat von der Versicherung B schon den elektronischen Nachweis zu Hause, ist das Fahrzeug erst ab endgültiger Ummeldung/Anmeldung über B versichert. Sonst hätte man ja aktuell 2 Versicherungen.

Also mir hat meine Versicherung (DA Direkt) während des Telefonats explizit 2 eVB-Nummern genannt.

Eine für das Kurzzeitkennzeichen und eine für die spätere Zulassung.

Und für die eVB für das KzK darf ich freundlicherweise auch noch 80€ bezahlen, wobei das wie schon geschrieben nicht die Regel ist.

Und meine Aussage von oben muss ich widerrufen:

Zitat von kurzzeitkennzeichen.de

"Kaskoschutz möglich?

Auf Wunsch können Sie grundsätzlich auch, eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug abschließen. Dies kann bei der Überführung von wertvollen Fahrzeugen von Interesse sein. Bitte wende Sie sich hierzu an Ihren Versicherungsdienstleister, da dieser Service, normalerweise, nicht über das Internet angeboten wird. "

Das wusste ich nicht.

Ist aber trotzdem alles gut gegangen bei meiner Überführungsfahrt. ;)

Mein freundlicher BMW Händler hat mir meinen neuen gebrauchten 3er BMW

umsonst per Transporter quer durch Österreich geliefert und vor der Haustüre abgestellt.

War auch verwundert über dieses kostenlose Angebot, aber besser gehts nicht!

Themenstarteram 11. März 2015 um 11:25

Danke erstmal für dei Info's! Ich muß mal schaune wie ich das anstelle! Vieleicht lass ich es doch über einen Zulassungdienst machen.

Der Versicherungsnehmer muß ja hierfür eine Vollmacht ausstellen. Reicht es dann ein Kopie seines Personalausweises beizulegen? Unter den Vordrucken steht das der Personalausweis/Reispass mit vorgelegt werden muß. Meinen die damit wirklich das Original??

Auf einer Zulassungsstelle kann man (zumindest an meinem Wohnort) ohne original Ausweis gleich wieder heimfahren. Da kann noch nicht mal was von mir auf meine Frau zugelassen werden, trotz unterschriebener Vollmacht von ihr, wenn ich ihren Pass nicht dabei habe.

Das werden die Zulassungstellen vermutlich alle gleich handhaben. Ganz sicher ist man, wenn mal einfach mal kurz anruft und die Situation schildert. Vielleicht erwischt man ja DEN Sachberabeiter, der etwas über den Tellerrand raus schaut.

Ohne Ausweis läuft bei der Zulassung gar nichts und ein Kurzzeitkennzeichen erhält man mittlerweile nur noch bei der für den eigenen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle. Die Daten des Autos (Hersteller, Typ, FG-Nr.) und gültigen TÜV braucht man jetzt auch.

Daher lassen Händler auch mal Kundenautos mit Kurzzeitkennzeichen auf sich zu. Meinem Schwager ist letztens sein Auto im Urlaub verreckt und der Gebrauchtwagenhändler vor Ort hat den Neuen dann zur Überführung auf sich zugelassen. Anders wäre es kaum gegangen.

am 11. März 2015 um 13:40

seltsam... letztes Jahr im April ging das noch problemlos...

Des weiteren wüsste ich nicht, dass mein Autohändler bei der Zulassung meines 1er BMW's damals den ich neu gekauft hatte meinen originalen Perso gebraucht hätte... der hatte ne Kopie und hat es zulassen können. Wäre ja auch irgendwie quatsch, wenn der Kunde, der einen Wagen kauft und beim Händler übergeben bekommt vorher nochmal mit auf die Behörde müsste?!.... somit sollte eine Kopie und eine Bescheinigung oder Vollmacht völlig ausreichend sein meiner Meinung nach

Deine Antwort