Kurzzeitkennzeichen - neue Regelung

Hallo zusammen,

ich bin etwas ratlos, auch nach dem ich hier ältere Beiträge gelesen habe.

Folgendes Problem:
Ich würde mir im Juli gern ein Auto kaufen, steht schon so gut wie fest welches und vor allem wo, selbiges steht circa 100 km von meinem Wohnort entfernt. Also denke ich, was machste mit der Überführung? Richtig, gibt ja rote Kennzeichen. Also werfe ich ne Suchmaschine an und lese Kurzzeitkennzeichen.

Ich informiere mich darüber, macht auch alles irgendwie Sinn (Versicherung fürs KFZ hab ich bereits ausgesucht) und wundere mich, ob ich allen Ernstes 100 km bis zum Auto fahren muss, mir Brief/Schein + Nachweis über HU geben lasse, damit ich dann 100 km zurück fahre, mir mein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle meines Ortes besorge (welches ich wohl schon VOR dem Autokauf bestellen muss/sollte), um dann wieder 100 km zurück zum Auto zu fahren, Nummernschild anbringe und dann endlich nach Hause fahren kann?

Gibt es sowas nicht vor Ort? Oder ne andere Methode? Das klingt nach extrem viel Aufwand, 400 km, damit ich mit meinem gekauften Auto nach Hause darf?

Liebe Wochenendgrüße,

Chris

17 Antworten

Ahhh, das wurde am 1.4.2015 nochmal geändert. Seit dem geht es anscheinend auch am Standort des Fahrzeugs.
Das war bei mir 2014 definitiv nicht möglich.

Und ja, ich habe den Thread gelesen.
...Schreib schon nix mehr wenn man nur blöd angemacht wird....

Sei nicht gleich eingeschnappt.
Aber wenn du dir für Mühe gemacht hättest, die vorigen Beiträge zu lesen, hättest du das bemerkt.

Sorry, aber das sollte keine blöde Anmache sein.

Das einzige, was blöd ist, ist, dass bis zu Deinem Post alles richtig war. Jetzt kommt hier ein unwissender um die Ecke und will sich zu dem Thema schlau machen. Er liest alles und bis zu einem gewissen Punkt denkt er "ok, alles Klar".

Dann kommt Dein Text und schon weiß er nicht mehr, was jetzt richtig ist.

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