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Kurzzeitkennzeichen in D für ein in Spanien zugelassenes Fahrzeug

Themenstarteram 18. Mai 2019 um 7:00

Hallo zusammen

ich möchte nächste Woche evtl ein Fahrzeug kaufen (500km entfernt), welches noch in ES zugelassen ist aber nach D überführt wurde.

Kann ich damit rechnen, bei der dort ansässigen Behörde, ohne Probleme ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten?

Voraussetzung ist ja eigentlich TÜV Bescheinigung und dass das Fahrzeug im Bezirk der Behörde zugelassen sein muss.

 

Danke für Infos

Gruß

Dirk

Beste Antwort im Thema

Wenn das FZ in ES zugelassen ist, kann es keine deutschen KZK bekommen. Wenn es abgemeldet ist schon, dazu braucht es keine deutschen Papiere. Aber mangels HU werden die Kennzeichen beschränkt auf die Fahrt zur nächsten Prüfstelle.

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Nein da wirst du kein kzk bekommen können.

Du müsstest erst zum TÜV und dir danach duetsche Papiere ausstellen lassen.

Danach kannst du kzk bekommen.

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, kann es doch einfach gefahren werden. Kaufvertrag dabeihaben, um zu beweisen, dass es keine dauerhafte Nutzung ist.

KZK dürfen nicht an zugelassenen Fahrzeuge, ich denke, das gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Die spanische HU wird wahrscheinlich nicht anerkannt.

Also zur deutschen HU, dass kann auch mit spanischer Zulassung passieren. Oder in Spanien abmelden, dann kriegst du am Standort des Fahrzeugs (D) auch KZK, mit denen kannst du vor Ort zur HU und dann auch nach Hause fahren

Wenn das FZ in ES zugelassen ist, kann es keine deutschen KZK bekommen. Wenn es abgemeldet ist schon, dazu braucht es keine deutschen Papiere. Aber mangels HU werden die Kennzeichen beschränkt auf die Fahrt zur nächsten Prüfstelle.

Ich frage mich, was ist mit ES und D gemeint ist?

Zulassungsbezirke Esslingen (ES) und Düsseldorf (D) oder

Länder Spanien (ES) und Deutschland (D)

Die Fragestellung zumindest lässt für mich keine eindeutige Interpretation zu.

Denn die genannte Entfernung von 500km spricht eher für ersteres.

Das kann natürlich auch sein.

Dann entweder mit ES Zulassung nach D fahren oder in ES abmelden und KZK besorgen

Zitat:

@woltemd schrieb am 18. Mai 2019 um 09:00:08 Uhr:

ich möchte nächste Woche evtl ein Fahrzeug kaufen (500km entfernt), welches noch in ES zugelassen ist aber nach D überführt wurde.

Offizielle Einfuhrdokumente liegen vor?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. Mai 2019 um 13:19:17 Uhr:

Zitat:

@woltemd schrieb am 18. Mai 2019 um 09:00:08 Uhr:

ich möchte nächste Woche evtl ein Fahrzeug kaufen (500km entfernt), welches noch in ES zugelassen ist aber nach D überführt wurde.

Offizielle Einfuhrdokumente liegen vor?

Für was Einfuhrdokumente? Wenn es von ES nach D nur 500km sein sollen kann da eigentlich nur Esslingen und Düsseldorf gemeint sein. Braucht man für Düsseldorf Einfuhrdokumente? :D

Ich gebe ebenfalls zu, daß der Eröffnungsbeitrag etwas verwirrend formuliert wurde. ;)

Das hattest du selbst ja schon weiter vorn im Thread festgestellt. :D

Themenstarteram 19. Mai 2019 um 8:18

Ein großes Sorry und danke an alle Beitragenden

In der Tat uneindeutig formuliert.....

ES meint Spanien

D meint Deutschland

Nach Diskussion mit dem Verkäufer hat sich das Thema jetzt eh erledigt, da ich mit seinem Kennzeichen Nachhause fahren kann und er das Fahrzeug mit Kopien der Papiere dann in Spanien abmeldet.

 

Gruß

Dirk

Wenn zeitlich möglich, mache noch die nötige TÜV-Prüfungen mit der spanischen Zulassung. Du sparst dir so viel Rennerei und einiges Geld für die ohne TÜV sehr beschränkt nutzbaren Kurzzeitkennzeichen und Zulassung.

Zitat:

@woltemd schrieb am 19. Mai 2019 um 10:18:57 Uhr:

Nach Diskussion mit dem Verkäufer hat sich das Thema jetzt eh erledigt, da ich mit seinem Kennzeichen Nachhause fahren kann und er das Fahrzeug mit Kopien der Papiere dann in Spanien abmeldet.

Über die Konsequenzen im Falle einer Polizeikontrolle bei dieser Fahrt bist du dir im Klaren, oder? :eek:

Ein deutscher darf doch in D mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug fahren?

Wir sind ja nicht in der Schweiz.

Gruß M

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Mai 2019 um 10:34:11 Uhr:

Zitat:

@woltemd schrieb am 19. Mai 2019 um 10:18:57 Uhr:

Nach Diskussion mit dem Verkäufer hat sich das Thema jetzt eh erledigt, da ich mit seinem Kennzeichen Nachhause fahren kann und er das Fahrzeug mit Kopien der Papiere dann in Spanien abmeldet.

Über die Konsequenzen im Falle einer Polizeikontrolle bei dieser Fahrt bist du dir im Klaren, oder? :eek:

Erläutere sie ihm doch bitte. So hat dein Hinweis keinen Mehrwert.

 

Grüße vom Ostelch

Man sollte plausibel machen können, dass das Auto nur überführt wird und man sich um die Zulassung kümmert. Also den Kaufvertrag sollte man mitführen und vielleicht schon einen Termin für die HU und bei der Zulassungsstelle vorweisen können.

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