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Kurzzeitkennzeichen in D für ein in Spanien zugelassenes Fahrzeug

Themenstarteram 18. Mai 2019 um 7:00

Hallo zusammen

ich möchte nächste Woche evtl ein Fahrzeug kaufen (500km entfernt), welches noch in ES zugelassen ist aber nach D überführt wurde.

Kann ich damit rechnen, bei der dort ansässigen Behörde, ohne Probleme ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten?

Voraussetzung ist ja eigentlich TÜV Bescheinigung und dass das Fahrzeug im Bezirk der Behörde zugelassen sein muss.

 

Danke für Infos

Gruß

Dirk

Beste Antwort im Thema

Wenn das FZ in ES zugelassen ist, kann es keine deutschen KZK bekommen. Wenn es abgemeldet ist schon, dazu braucht es keine deutschen Papiere. Aber mangels HU werden die Kennzeichen beschränkt auf die Fahrt zur nächsten Prüfstelle.

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§ 1 IntVO

§1 (Auszug)

" 1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger

a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder

b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. "

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Mai 2019 um 10:54:20 Uhr:

§ 1 IntVO

§1 (Auszug)

" 1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger

a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder

b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. "

Der TE überführt den PKW ja erst nach Deutschland, um dann einen regelmäßigen Standort hier zu begründen. Er darf nicht wochenlang in Deutschland mit der spanischen Zulassung herumfahren, weil dann der "regelmäßige Standort" begründet ist. Was aber spricht gegen die Überführungsfahrt? Darum geht es dem TE ja.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 19. Mai 2019 um 11:04:46 Uhr:

Der TE überführt den PKW ja erst nach Deutschland...

Ich habe die Beschreibung des TE so verstanden, daß sich das Fahrzeug bereits in Deutschland befindet (wurde vom spanischen Besitzer nach Deutschland gefahren) und daß der Besitzerwechsel erst in Deutschland stattfindet (aber noch mit der spanischen normalen Zulassung anstatt Exportkennzeichen wie bei den üblichen Exporten von Fahrzeugen).

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Mai 2019 um 11:22:21 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 19. Mai 2019 um 11:04:46 Uhr:

Der TE überführt den PKW ja erst nach Deutschland...

Ich habe die Beschreibung des TE so verstanden, daß sich das Fahrzeug bereits in Deutschland befindet (wurde vom spanischen Besitzer nach Deutschland gefahren) und daß der Besitzerwechsel erst in Deutschland stattfindet (aber noch mit der spanischen normalen Zulassung anstatt Exportkennzeichen wie bei den üblichen Exporten von Fahrzeugen).

Stimmt. Das Fahrzeug ist ja schon in Deutschland. Das hatte ich übersehen. Aber auch dann wurde dafür, da der spanische Verkäufer sich hier wohl nicht schon länger mit Wohnsitz aufhält, noch kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet. Sonst hätte schon der spanische Eigentümer ein Problem. Wenn der TE mit Zustimmung des Verkäufers mit dem Auto noch nachhause fährt, dort die HU machen lässt und es dann sofort am Wohnort zulässt, sollte das noch gehen. Ab dann ist wohl der "regelmäßige Standort" begründet. Zuhause angekommen könnte er (oder der Verkäufer) es auch sofort abmelden und sich später für die Fahrt zur HU ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, wenn das zeitlich nicht anders geht. Das Auto müsste dann nur auf privatem Grund abgestellt werden solange es nicht zugelassen ist.

 

Grüße vom Ostelch

Vergiss einfach die theoretischen Verschwurbelungen hier vorher...frag bei der zuständigen Zulassungsstelle nach, nur von dort bekommst du eine verbindliche Antwort, was sie machen und was sie dafür brauchen. Grundsätzlich könntest du ein KZK bekommen, es gibt keine gesetzliche Regelung, die dem entgegen steht, von einer bestehenden Zulassung mal abgesehen. Aber woher will eine deutsche Zulassungsstelle wissen, ob das Fahrzeug in Spanien ( wenn du das mit ES meinst, ich wäre da ja bei E) noch zugelassen ist.

Klar, Vorschriften werden überschätzt. Das dauert Wochen oder Monate bis du mit dem spanischen Kennzeichen auffällst. Bes jetz hättet emmer noch jootjejange, sagt der Kölner. :)

 

Grüße vom Ostelch

Titel angepasst.

Moorteufelchen

MT-Moderator

@drahkke:

Bist Du sicher daß im EU Zeitalter daß von Dir ziterte "Reichsgesetzbuch" (was sonst kann RBB bedeuten?) von 1926 bzw.1930 noch von Bedeutung ist.?

Ausgenommen "Reichsbürger" natürlich.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 20. Mai 2019 um 21:07:57 Uhr:

@drahkke:

Bist Du sicher daß im EU Zeitalter daß von Dir ziterte "Reichsgesetzbuch" (was sonst kann RBB bedeuten?) von 1926 bzw.1930 noch von Bedeutung ist.?

Ja.

http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1024647261.pdf

Respekt! Danke, hätte ich so nicht erwartet. :)

Ja wenn @Drahkke was schreibt, dann kannste ihm das glauben

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