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Kurzzeitkennzeichen fuer Probefahrten mit mehreren Fahrzeugen?

Themenstarteram 12. Oktober 2008 um 18:58

Ist es legal, mit einem Kurzzeitkennzeichen nacheinander mehrere Probefahrten mit verschiedenen Fahrzeugen zu machen?

Konkret also, Kurzzeitkennzeichen besorgen, dann mit diesem zu verschiedenen Anbietern und dort jeweils mit nicht angemeldeten Fahrzeugen Probefahrten machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von alrock01

Moin Moin.

Bescheuert sind die,die hier schreiben,und nicht wissen wovon Sie schreiben/reden.

Schönen Gruß an helmutauto.

Hier schreibt einer der seit über zehn Jahren eine

rote Nummer innehat-ohne blaues EU.- Länderkennzeichen.

 

MfG.alrock01

und? soll das als nachweis fuer kenntnisse dienen?

bei kurzzeitkennzeichen sind die daten VOR fahrtantritt einzutragen und was du vorgeschlagen hast ist verboten.

entschuldige, aber ob du ein 06 oder 07 seit 10 jahren hast, ist hier kaum von belang.

mfg

Harry

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Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von Schwatzmaul

der Themenstarter wollte ja wissen, was legal ist. Umschrauben der Kurzzeitkennzeichen ist halt nicht erlaubt.

Genau, *legal* ist das entscheidende Stichwort, es geht also nicht so wie angedacht, weil "Umschrauben der Kurzzeitkennzeichen ist halt nicht erlaubt".

Ich bin da *sehr* vorsichtig, der Kaeufer meines alten Wagens war da ein anderer Typ, der fuhr mit dem abgemeldeten Wagen bei strahlendem Sonnenschein ohne Kennzeichen ganz laessig mehrere hundert Meter durchs dichtbesiedelte Wohngebiet... ====:-(

Dir und den anderen Antwortenden vielen Dank!

Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 19:38

Zitat:

Ich selbst schrieb

Ist es legal, mit einem Kurzzeitkennzeichen nacheinander mehrere Probefahrten mit verschiedenen Fahrzeugen zu machen?

Ich habe nochmals gesucht, und nun auch die Quelle gefunden: Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten Absatz 2 "...Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden..."

 

@ alrock01: wenn Du seit 10 Jahren ein gewerbliches rotes Kennzeichen hast, und nicht einmal weißt, welchen rigorosen Beschränkungen dieses unterliegt, dann solltest Du dich mal ganz schnell kundig machen. Sonst kann es sein, dass Du es schneller los wirst, als wie Du gucken kannst.

Moin Moin.

@ helmutauto

Wer lesen kann,ist klar im Vorteil.

Ich habe in meinem ersten post geschrieben,das es so nicht erlaubt ist.

Es ist aus meiner sicht auch besser,wenn Du dir für drei mal um den Block fahren,

drei mal ein Kurzzeitkennzeichen besorgst.:D

Um meine 06er,mach Dir mal keine Sorgen.:cool:

MfG.alrock01

PS. Kippen auf die Straße werfen ist auch nicht erlaubt,trotzdem liegen

die Kippen an jeder Ecke herum.

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