Kurzzeitkennzeichen - Erlaubte Nutzung
Hallo,
wäre die im Folgenden beschriebenbe Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens zulässig?
Ein Autokäufer wohnt in München und kauft in Würzburg ein Auto. Er besorgt sich ein Kurzzeitkennzeichen und fährt mit dem Fahrzeug von Würzburg zunächst nach NRW und nach einigen Tagen von dort zurück zu seinem Wohnort in München.
Ist das zulässig mit einem Kurzzeitkennzeichen?
Viele Grüße
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Sach mal: Bist du immer so renitent? Dann muss man sich nicht wundern, wenn der Gesetzgeber auch immer kleinlicher wird und die Ordnungsmacht es mit dem Augenmaß auch nicht mehr hat.
1. Ist dein Fall völlig an den Haaren herbeigezogen, so einen Getriebeschaden gibt es nicht!
2. Gibt es soetwas wie "üblich". Gibts auch häufiger bei Sonderangeboten, wo dann dransteht "nur in Haushaltsüblichen Mengen". Fängst du dann auch an der Kasse an zu diskutieren, was eine Haushaltsübliche Menge ist, wenn du mit einer Palette Waschmittel da aufschlägst?
3.Es hat noch nie geholfen, irgendwelche Geschichten immer und dauernd zu seinen Gunsten auszulegen. Das hat bisher immer dazu geführt, dass der Gesetzgeber dann erst recht dafür gesorgt hat, dass jedwede Lücke geschlossen wird, immer zum Nachteil aller!
Also einfach mal die Fresse halten und Regeln akzeptieren!
175 Antworten
Zitat:
@Dramaking schrieb am 15. Juni 2015 um 14:08:42 Uhr:
Und jeder wird breit grinsen, der die Verbandsinformation der KFZ-Händler oder die an die Polizeidienststellen im Rahmen der FZV-Einführung ergangenen "Handhabungsempfehlungen" zum 16, 16a kennt.
dazu schweigt Google. Kannst Du mal Auszüge zitieren?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. Juni 2015 um 15:03:27 Uhr:
dazu schweigt Google. Kannst Du mal Auszüge zitieren?
"... Demnach seien Fahrten zur Anregung der Kauflust von Privatpersonen ebenso wenig mit 06er-Kennzeichen gestattet ..."
http://www.autoservicepraxis.de/...nzeichen-eingeschraenkt-524539.html"... Auch dürfen Fahrten zur Anregung der Kauflust von Privatpersonen durch Vorführung in der Öffentlichkeit nicht mehr als Probefahrten definiert werden..."
https://www.rlp-buergerservice.de/.../eintrag_details.jsf?...
Wegen reiner Händlerinfo bezieht sich das hier konkret nur auf rote Kennzeichen, das vorhergehende Vorhandensein des "Verkaufszweck" in der StVZO und dann Wegfall in der FZV, sowie die hier im Thread thematisierten Erlaubnisse wie Verbote sind beim KZK identisch und damit gilt das ohne jeden Unterschied in der Konsequenz.
Und hier eine kleine Beitragsreihe über rote Kennzeichen und KZK aus Sicht der Polizei eines Fachlehrer für Verkehrsrecht bei der Bereitschaftspolizei in BaWü:
http://daubner-verkehrsrecht.info/.../...chen-2015-owis-und-straftaten
die Probefahrt in meinem Beispiel ist unstrittig. Bleibt die Fahrt von Würzburg nach Düsseldorf und zurück. Definition Überführungsfahrt:
Zitat:
die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.
das Auto ist in Würzburg. Für die Probefahrt muss es nach Düsseldorf. Klarer Fall von Überführung. Wenn es dort nicht mehr gebraucht wird, muss es nach Würzburg. Klarer Fall von Überführung. Die Überführungsfahrten sind nicht Fahrten zur Anregung der Kauflust. Ich kann auch in Deinem Polizeibeispiel nichts gegenteiliges erkennen. Wenn das FZ von einem Händler in Würzburg zu einem anderen Händler in Düsseldorf verbracht würde, wäre es ja auch eine Überführung.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. Juni 2015 um 16:47:24 Uhr:
die Probefahrt in meinem Beispiel ist unstrittig. Bleibt die Fahrt von Würzburg nach Düsseldorf und zurück. Definition Überführungsfahrt:
Zitat:
die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.
Da man immer zu einem anderen Ort fährt, ist somit jede Fahrt eine Überführungsfahrt.
Hättest Du auch gleich schreiben können.
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nein. Eine Überführungsfahrt ist es, wenn der Zweck der Fahrt die Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist. Nicht Insassen oder Ladung. Das ist völlig eindeutig definiert und auch klar von anderen Fahrten abgrenzbar. Bleiben wir im Beispiel: das Auto muss nach Düsseldorf, nicht der Fahrer. Damit ist es eine Überführung.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. Juni 2015 um 18:05:02 Uhr:
nein. Eine Überführungsfahrt ist es, wenn der Zweck der Fahrt die Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist.
Hast Du zufällig auch ein BGH- oder vergleichbares Urteil, das die Präzisierung auf die unmittelbare Verbindungen von nur zwei mal drei Orten: Hersteller, Händler, Wohnort Käufer; sowie im Zulassungsverfahren dann auch Zulassungsbehörde, Prüfstelle einer Prüforganisation und Werkstatt (OLG Stuttgart, mehrfach BayObLG, ...) aufgehoben wurde?
Zitat:
Nicht Insassen oder Ladung.
Und wieso ist es gerade im Zusammenhang mit einer Überführungsfahrt für zulässig erklärt, auch Personen (zB. über Mitfahrerzentrale) oder auch Ladung (echter Speditionstransport) mitzuführen, so lange Tätigkeit und Strecke einer Überführung maßgeblich bleibt?
Aber es wird wie so oft schon seine Richtigkeit im juristischen Sinn haben, was Du so schreibst. Du hast Recht und ich habe meine Ruhe.
Gib mal die Aktenzeichen bitte, wenn es da so viele Urteile gibt.
An dem Punkt sind die Nutzungsmöglichkeiten von KZK und roten Kennzeichen nicht gleich. Ich darf problemlos mein Fahrzeug von Garage 1 nach Garage 2 mit KZK überführen. Auch gibt es ja den privaten Verkauf mit Überführung.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. Juni 2015 um 20:04:46 Uhr:
Gib mal die Aktenzeichen bitte, wenn es da so viele Urteile gibt.
Welchen Sinn sollte es haben, wo Du (nicht nur) hier deutlich aufgezeigt hast, gesetzte Links entweder nicht zu lesen, nicht zu verstehen, oder auch mit Absicht zu behaupten, dass dort das Gegenteil oder nichts zur Frage aufgeführt ist.
Eine Diskussion darüber ist auch unerheblich, da es keinerlei Einfluss auf geltendes Recht und Rechtsprechung hat, ob Du nun einen Link erhältst und ihn dann fachlich verstehst oder nicht, oder wie auch immer Du das interpretierst, lasse ich das jetzt.
Dir ist es jederzeit freigestellt, dass ein nicht erbrachter Nachweis für Dich nun für eine reine Behauptung, persönliche Meinung oder das Gegenteil steht.
Wenn Du tatsächlich glauben solltest, dass sich durch Deine Meinung, Auslegung, wie oder was auch immer, auch nur irgendwas anders sein oder sich verändern wird, dann glaube weiter ganz fest daran.
Doppelpost
Zitat:
@Dramaking schrieb am 16. Juni 2015 um 10:51:21 Uhr:
Dir ist es jederzeit freigestellt, dass ein nicht erbrachter Nachweis für Dich nun für eine reine Behauptung, persönliche Meinung oder das Gegenteil steht.
so ist es dann wohl. Im behaupten bist Du ein Großer.
@Dramaking
Was befähigt dich eigentlich uns deine persönlichen Auslegungen als das einzig Wahre zu verkaufen, bist du Jurist? Ganz ehrlich, was hast du gelernt?
Zitat:
Dir ist es jederzeit freigestellt, dass ein nicht erbrachter Nachweis für Dich nun für eine reine Behauptung, persönliche Meinung oder das Gegenteil steht.
Genau DAS ist dein Problem, nämlich alle deine Aussagen als Gottgegeben hinzustellen, die aus deiner Sicht unumstößlich und nicht weiter diskussionswürdig sind.
Den besten Beweis dazu lieferst du mir gleich mit:
Zitat:
Wenn Du tatsächlich glauben solltest, dass sich durch Deine Meinung, Auslegung, wie oder was auch immer, auch nur irgendwas anders sein oder sich verändern wird, dann glaube weiter ganz fest daran.
Andere Meinungen/Auslegungen als die DEINE, sind also grundsätzlich erst einmal falsch.......?! 😕 🙄
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 16. Juni 2015 um 12:19:40 Uhr:
Was befähigt dich eigentlich uns deine persönlichen Auslegungen als das einzig Wahre zu verkaufen, bist du Jurist? Ganz ehrlich, was hast du gelernt?
Könntest Du mal nachvollziehbar erklären, was das alles für Auswirkungen auf die Rechtslage hat? Wie verändern sich Vorschriften und Rechtsprechung, ob ich oberster Richter am BGH, Spezi für Verkehrsrecht, oder ein arbeitsscheuer Vorschulabbrecher wäre?
Wenn das Eine mit dem Anderen nichts zu tun hat, dann ist es doch unerheblich, wer was wann wo wie gut oder schlecht macht.
Oder siehst Du es anders, was befähigt Dich denn auf Grundlage welcher Ausbildung und Berufsbezeichnung, Deine Antworten hier als das einzig Wahre darzustellen?
Zitat:
Genau DAS ist dein Problem, nämlich alle deine Aussagen als Gottgegeben hinzustellen, die aus deiner Sicht unumstößlich und nicht weiter diskussionswürdig sind.
Meine Aussagen sind nicht Gottgegeben, sondern durch den Gesetzgeber und Gerichten gegeben. Die sind jederzeit umstoßbar, wenn der Gesetzgeber oder ein entsprechendes Gericht von der aktuellen Situation abweichende Regelungen bestimmt.
Diskussionswürdig sind sie von Leuten, die die aktuelle Situation als benachteiligend und veränderungswürdig ansehen und diese Diskussion dann mit dem Gesetzgeber oder entsprechenden Richtern führen sollten.
Eine Diskussion mit irgend einem Anderen ist nichts mehr als netter Zeitvertreib, denn egal wie auch immer die Diskussion endet und wer hier warum auch immer überzeugt wird oder nicht - es hat keinerlei Auswirkung auf die derzeit aktuell geltende Situation.
Zitat:
Andere Meinungen/Auslegungen als die DEINE, sind also grundsätzlich erst einmal falsch.......?!
Wenn jemand etwas anders behauptet, als dass die Sonne im Osten aufgeht, dann ist das falsch, auch grundsätzlich, und es bleibt falsch, selbst wenn alle Leute nach einer Diskussion davon überzeugt wurden, dass der Sonnenaufgang im Westen passiert.
Ich halte mich in diesem Forum für nichts Relevantes. Du bist es doch gerade, der mich für ein gottähnliches Wesen betrachtet, das nur in seiner Meinung verändert werden muss, damit sich auch Realitäten verändern.
Bist Du tatsächlich der Meinung, dass ich nur etwas anders schreiben und mit dem Kopf nicken brauche, dann verändern sich auch Vorschriften?
Da muss ich Dich ganz schwer enttäuschen, die Vorschriften interessieren sich weniger als einen Furz darum, wer hier was schreibt.
Wir können es gerne ausprobieren:
Ich bin vollständig überzeugt, widerrufe alles von mir geschriebene und behaupte das Gegenteil ...
...
...
Hast Du gesehen, ich habe jetzt auch noch genickt, und was hat sich geändert - nix, nüscht, die Vorschriften haben nicht mal einen Furz gelassen.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 16. Juni 2015 um 14:53:55 Uhr:
Meine Aussagen sind nicht Gottgegeben, sondern durch den Gesetzgeber und Gerichten gegeben. Die sind jederzeit umstoßbar, wenn der Gesetzgeber oder ein entsprechendes Gericht von der aktuellen Situation abweichende Regelungen bestimmt.
die Stimme des Gesetzgebers auf Erden. Kein Jurist wäre so arrogant zu behaupten, die alleinseligmachende Auslegung der Gesetze verkünden zu können. Die Tatsache, dass Du Dir das offensichtlich zutraust, spricht für sich.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 16. Juni 2015 um 15:13:27 Uhr:
die Stimme des Gesetzgebers auf Erden. Kein Jurist wäre so arrogant zu behaupten, die alleinseligmachende Auslegung der Gesetze verkünden zu können. Die Tatsache, dass Du Dir das offensichtlich zutraust, spricht für sich.
Ausdrucken und man hat etwas, was man einem Richter für dessen Entscheidungsfindung auf den Tisch legen kann. Muss ja eine Relevanz haben, wenn dies hier so hochgestellt wird.
Welche Qualifikation hast Du eigentlich, wenn Du dies schon so hochgestellt in den Vordergrund rückst?
😁😁😁
Zitat:
Könntest Du mal nachvollziehbar erklären, was das alles für Auswirkungen auf die Rechtslage hat? Wie verändern sich Vorschriften und Rechtsprechung, ob ich oberster Richter am BGH, Spezi für Verkehrsrecht, oder ein arbeitsscheuer Vorschulabbrecher wäre?
Hat überhaupt keine Auswirkung auf die Rechtslage, wie sollte es auch? Sorry, das ist schon eine sehr abstruse Frage! 😕
Der Grund meines Interesses ist ganz einfach, mich hat interessiert ob ein fachliches Hintergrundwissen für dein Auftreten hier existiert. Aber ganz offensichtlich ist das nicht der Fall. Ich hoffe, die Antwort war für dich jetzt nachvollziehbar.
Zitat:
[.....] was befähigt Dich denn auf Grundlage welcher Ausbildung und Berufsbezeichnung, Deine Antworten hier als das einzig Wahre darzustellen?
Ich habe anfangs hier nur eine Frage gestellt, falls du das vergessen hast und dazu brauche ich keine Befähigung! Die Frage war, ob es eine rechtliche Definition für das Wort Probefahrt in Zusammenhang mit dem KZK gibt.
Diese Frage wurde definitiv NICHT beantwortet, dafür kamen dann von dir und 1-2 anderen Usern ganz abenteuerliche Antworten bezüglich meiner Probefahrt nach Flensburg und zurück. All samt pers. Meinungen die KEINER rechtlich begründen konnte.
Du hingegen kommst mit den abenteuerlichsten Geschichten und willst mir erklären was eine Probefahrt ist und was nicht, obwohl nicht einmal der Gesetzgeber dies klar definiert hat.
Zitat:
Meine Aussagen sind nicht Gottgegeben, sondern durch den Gesetzgeber und Gerichten gegeben. [.....]
Eben NICHT, das waren teilweise Aussagen aus deinem Bauchgefühl herraus, OHNE jegliche rechtliche Grundlage! Oder wo steht geschrieben, dass ich eine Probefahrt nicht unterbrechen darf um ins Kino zu gehen und anschließend die Probefahrt fortführen darf oder morgens eine Probefahrt zur Arbeit mache und Abends eine Probefahrt nach Hause. Und jetzt komm bitte nicht wieder mit der abstrusen Einwand.....
Zitat:
Wenn Du erläutern kannst, was durch einem Kinobesuch so alles am Fahrzeug erprobt wird,
Muss man nicht weiter drauf eingehen, oder? 🙄
Zitat:
Ich halte mich in diesem Forum für nichts Relevantes. Du bist es doch gerade, der mich für ein gottähnliches Wesen betrachtet, das nur in seiner Meinung verändert werden muss, damit sich auch Realitäten verändern.
Ich halte dich für WAS? 😁😁😁
Jetzt gehen aber die Pferde mit dir durch, komm wieder zurück auf die Erde, Unfassbar! 😁
Das war's, ich bin hier raus.... 🙄