Kurzzeitkennzeichen auf ein noch angemeldetes Fahrzeug

Hallo liebe Motortalk-Gemeinde.
Ich habe ein folgendes Problem und suche seit heute Mittag in den Foren rum aber finde nichts dazu.
Ich habe am (21.01)Samstag ein Fahrzeug von Privat gekauft. Da er sein neues Fahrzeug erst am (27.01)Freitag bekommt darf ich sein altes Fahrzeug ebenso am Freitag abholen.
Problem: Das Auto wird erst am Freitag abgemeldet.

Meine Frage: Kann ich am Donnerstag(26.01) mir bei meiner Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug geben lassen?Fahrzeugschein- und Brief habe ich in Kopie, sowie die EVB. Ich selbst kann das Fahrzeug am Freitag aber erst um 17:00Uhr abholen, und da haben die Zulassungsstellen schon geschlossen.

Bekomme ich die Kurzzeitkennzeichen oder nicht? Hatte schonmal jemand die Situation?

P.S. Ich weiß nur das auf ein richtig angemeldetes Fahrzeug keine Kurzzeitkennzeichen draufgeschraubt werden dürfen.
Und der Verkäufer gibt das Auto nur abgemeldet heraus.

Beste Antwort im Thema

Also ihr macht es euch immer schwer.
Mit Übergabedatum und Zeit im Kaufvertrag geht die Versicherung an den Käufer über. Wozu also der Unsinn mit dem Abmelden? Wer Angst hat dass der Käufer irgendwelchen Unfug anstellt oder das Abmelden versäumt der schickt an Zulassungsstelle und Versicherung eine Verkaufsmeldung und gut.
Das hat für alle Beteiligten nur Vorteile, Beide sparen sich unnötige Wege und der Käufer kommt sogar Sonntags problemlos nach Hause.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 13:33:07 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 12:47:56 Uhr:


ist verboten und geht überhaupt nicht, da bei der Abmeldung die Sigel runter gekratzt werden, bzw. wenn man das Nummernschild weiter benutz, gibt es kein zweites Nummernschild mit Sigel, und ohne Sigel darf man nicht im öffentlichen raum fahren,


Das ist doch einfach nur falsch. Es wurde doch schon richtig beantwortet, dass es geht. Nach Abmeldung darf mit den entwerteten Kennzeichen gefahren werden und gleichzeitig kann das neu zugelassene Fahrzeug auch rumfahren.

mit einem entwerteten Kennzeichen darf nur der in den Zulassungspapieren stehende direkt und ohne Umwege nach hause Fahren, (oder im Auftrag befindende Personen) sonst darf niemand damit irgendwo hin fahren, ein fremder darf mit dem Fahrzeug ohne Sigel nicht im Strassenverkehr teilnehmen, das ist so, ich hoffe jetzt habe ich es klar erklärt,

sollte dir auch auffallen, oder warum schreibst du dann selber Entwertet, was bedeutet das bei dir ?! für fremde (Käufer) gibt es deswegen ja die Kurzzeitkennezeichen bzw. rote Kennzeichen für Überführungsfahrten usw.,

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 13:35:18 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 12:49:44 Uhr:


wenn er gewerblicher ist bekommt er eine rote Nummern, als Privatperson bekommt er "nur" ein Kurzzeitkennzeichen, das hat er auch gefragt, und deswegen die Antwort 😉

Richtig lesen heißt die Devise...🙄

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 13:35:18 Uhr:



Zitat:

@Quitsch schrieb am 18. Februar 2018 um 10:20:59 Uhr:


Ich habe ein Auto mit Saisonkennzeichen, von 4 bis 10.
Jetzt ist die Frage, ob ich das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen oder roten Nummern etc. schon vorher fahren darf.

ja eben, deswegen habe ich auch geschrieben das er ein Kurzzeitkennzeichen benutzen kann,

Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:51:11 Uhr:


mit einem entwerteten Kennzeichen darf nur der Besitzer der es abgemeldet hat und in den Zulassungspapieren steht direkt und ohne Umwege nach hause Fahren, sonst darf niemand damit irgendwo hin fahren, ein fremder darf mit dem Fahrzeug ohne Sigel nicht im Strassenverkehr teilnehmen, das ist so

Das ist nicht so, das ist einfach nur ganz großer Quark. Aber da du ja so überzeugt davon bist, nenne doch mal die gesetzliche Quelle, die diese Bedingungen vorgibt.

Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:51:11 Uhr:


Ich hoffe jetzt habe ich es klar erklärt,

Nö, hast du nicht. Weder klar noch richtig.

Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:53:49 Uhr:


ja eben, deswegen habe ich auch geschrieben das er ein Kurzzeitkennzeichen benutzen kann,

UND eben auch rote Kennzeichen...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 13:54:20 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:51:11 Uhr:


mit einem entwerteten Kennzeichen darf nur der Besitzer der es abgemeldet hat und in den Zulassungspapieren steht direkt und ohne Umwege nach hause Fahren, sonst darf niemand damit irgendwo hin fahren, ein fremder darf mit dem Fahrzeug ohne Sigel nicht im Strassenverkehr teilnehmen, das ist so

Das ist nicht so, das ist einfach nur ganz großer Quark. Aber da du ja so überzeugt davon bist, nenne doch mal die gesetzliche Quelle, die diese Bedingungen vorgibt.

nur ein kleines Beispiel,
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_49.php

aber informiere dich selber einmal bei der Zulassungstelle, dann wird dir es schon auffallen,

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 13:54:20 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:51:11 Uhr:


Ich hoffe jetzt habe ich es klar erklärt,

Nö, hast du nicht. Weder klar noch richtig.

dann kann ich dir auch nicht helfen wenn du nichts verstehst bzw. verstehen willst, dann erkläre deine falschen Meinungen weiter, hat aber nichts mit den gesetzlichen Reglungen zu tun, was du schreibst,

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 13:54:20 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:51:11 Uhr:


mit einem entwerteten Kennzeichen darf nur der Besitzer der es abgemeldet hat und in den Zulassungspapieren steht direkt und ohne Umwege nach hause Fahren, sonst darf niemand damit irgendwo hin fahren, ein fremder darf mit dem Fahrzeug ohne Sigel nicht im Strassenverkehr teilnehmen, das ist so

Das ist nicht so, das ist einfach nur ganz großer Quark. Aber da du ja so überzeugt davon bist, nenne doch mal die gesetzliche Quelle, die diese Bedingungen vorgibt.

jetzt nochmal für dich, du meldest dein Fahrzeug ab, (stehst in den Papieren) das Kennzeichen wird entwertet, dann darfst nur du mit diesem Fahrzeug nach Hause oder Händler oder Schrottplatz fahren, und nur im entsprechenden Bezirk, ein fremder darf damit nicht quer durch Deutschland fahren, jetzt verstanden ?!

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 13:54:20 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:51:11 Uhr:


Ich hoffe jetzt habe ich es klar erklärt,

Nö, hast du nicht. Weder klar noch richtig.

🙁🙁

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 13:54:20 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:53:49 Uhr:


ja eben, deswegen habe ich auch geschrieben das er ein Kurzzeitkennzeichen benutzen kann,

UND eben auch rote Kennzeichen...

ja,habe ich doch schon weiter oben geschrieben, über gewerbliche,

stopp, habe das fasche verlinkt, hier das richtige

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:59:49 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 13:54:20 Uhr:



Das ist nicht so, das ist einfach nur ganz großer Quark. Aber da du ja so überzeugt davon bist, nenne doch mal die gesetzliche Quelle, die diese Bedingungen vorgibt.

nur ein kleines Beispiel,
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_49.php

Im BKat steht weder was von direkt noch von Halter noch sonst irgendwas von dem drin, was du behauptest. Also nach wie vor keinerlei Beleg für deine Behauptungen.

Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:59:49 Uhr:



aber informiere dich selber einmal bei der Zulassungstelle, dann wird dir es schon auffallen,

Habe ich schon gemacht, deckt sich exakt mit meiner Auffassung. Und nun? Selbst schon mal dort angerufen?

Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:59:49 Uhr:


dann kann ich dir auch nicht helfen wenn du nichts verstehst bzw. verstehen willst, dann erkläre deine falschen Meinungen weiter, hat aber nichts mit den gesetzlichen Reglungen zu tun, was du schreibst,

Meine Meinung deckt sich mit sämtlichen gesetzlichen Regelungen sowie den einschlägigen Kommentierungen zu diesem Thema. Insofern kann ich dir nur empfehlen, dich entweder wirklich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen und dich nicht auf Google und Wikipedia zu verlassen oder was vielleicht wirklich besser wäre, öffentlich keine Ratschläge zu diesem Thema zu geben.

hier ist es für dich vielleicht etwas besser beschrieben,

http://www.kfznet.com/recht/fahren-nach-der-kfz-abmeldung

Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 14:07:33 Uhr:


jetzt nochmal für dich, du meldest dein Fahrzeug ab, (stehst in den Papieren) das Kennzeichen wird entwertet, dann darfst nur du mit diesem Fahrzeug nach Hause oder Händler oder Schrottplatz fahren, und nur im entsprechenden Bezirk, ein fremder darf damit nicht quer durch Deutschland fahren, jetzt verstanden ?!

Jetzt nochmal für dich: das ist falsch. Alles. Und NICHTS von diesen angeblichen Vorgaben findet sich im Gesetz. Jetzt verstanden?

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 14:13:07 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:59:49 Uhr:


nur ein kleines Beispiel,
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_49.php


Im BKat steht weder was von direkt noch von Halter noch sonst irgendwas von dem drin, was du behauptest. Also nach wie vor keinerlei Beleg für deine Behauptungen.

habe ich ja verbessert das ich das falsche verlinkt habe,

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 14:13:07 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:59:49 Uhr:



aber informiere dich selber einmal bei der Zulassungstelle, dann wird dir es schon auffallen,

Habe ich schon gemacht, deckt sich exakt mit meiner Auffassung. Und nun? Selbst schon mal dort angerufen?

deine "Auffassung" muss aber nicht immer richtig sein, wie man hier sieht,

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 14:13:07 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 13:59:49 Uhr:


dann kann ich dir auch nicht helfen wenn du nichts verstehst bzw. verstehen willst, dann erkläre deine falschen Meinungen weiter, hat aber nichts mit den gesetzlichen Reglungen zu tun, was du schreibst,

Meine Meinung deckt sich mit sämtlichen gesetzlichen Regelungen sowie den einschlägigen Kommentierungen zu diesem Thema. Insofern kann ich dir nur empfehlen, dich entweder wirklich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen und dich nicht auf Google und Wikipedia zu verlassen oder was vielleicht wirklich besser wäre, öffentlich keine Ratschläge zu diesem Thema zu geben.

mit deiner Meinung das gleiche, das sind deine Meinungen, die haben aber nichts (sehr wenig) mit den gesetzlichen Regelungen zutun,

Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 14:14:55 Uhr:


hier ist es für dich vielleicht etwas besser beschrieben,

http://www.kfznet.com/recht/fahren-nach-der-kfz-abmeldung

Willst du mich veräppeln? Da steht GENAU das Gegenteil von dem drin, was du behauptest.

Egal, ich bin raus, ich weiß, dass ich recht habe. Genauso wie bei der Frage nach den Fahrten außerhalb des Saisonzeitraums. Und solange niemand eine neue Fragestellung aufwirft, bin ich lieber raus. So viel Beratungsresistenz ist anstrengend und ermüdend...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 14:16:12 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 14:07:33 Uhr:


jetzt nochmal für dich, du meldest dein Fahrzeug ab, (stehst in den Papieren) das Kennzeichen wird entwertet, dann darfst nur du mit diesem Fahrzeug nach Hause oder Händler oder Schrottplatz fahren, und nur im entsprechenden Bezirk, ein fremder darf damit nicht quer durch Deutschland fahren, jetzt verstanden ?!

Jetzt nochmal für dich: das ist falsch. Alles. Und NICHTS von diesen angeblichen Vorgaben findet sich im Gesetz. Jetzt verstanden?

dann Träume weiter und gib weiterhin deine falschen Meinungen als Gesetz weiter, ich hoffe das niemand auf dich hört, sonst kann es teuer werden im Fall der Fälle,

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 14:19:13 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 14:14:55 Uhr:


hier ist es für dich vielleicht etwas besser beschrieben,

http://www.kfznet.com/recht/fahren-nach-der-kfz-abmeldung


Willst du mich veräppeln? Da steht GENAU das Gegenteil von dem drin, was du behauptest.

Egal, ich bin raus, ich weiß, dass ich recht habe. Genauso wie bei der Frage nach den Fahrten außerhalb des Saisonzeitraums. Und solange niemand eine neue Fragestellung aufwirft, bin ich lieber raus. So viel Beratungsresistenz ist anstrengend und ermüdend...

ich veräppele dich nicht, das was darin steht habe ich die ganze zeit geschrieben, unmissverständlich !!

ist doch mit roten und Kurzzeitkennzeichen erlaubt, was quasselst du jetzt wieder

echt Kindergarten Niveau, ich habe recht bääähhh, sorry, recht haben wollen und am ende recht zuhaben sind zwei paar Schuhe,

schönen Sonntag noch

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 14:19:13 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 14:14:55 Uhr:


hier ist es für dich vielleicht etwas besser beschrieben,

http://www.kfznet.com/recht/fahren-nach-der-kfz-abmeldung


Willst du mich veräppeln? Da steht GENAU das Gegenteil von dem drin, was du behauptest.

Entschuldige das ich mich jetzt einmische, ich verfolge die Diskussion jetzt eine weile, und genau das was Ziegenhans die ganze zeit schreibt steht auch in seinem link,

Zitat:

Egal, ich bin raus, ich weiß, dass ich recht habe. Genauso wie bei der Frage nach den Fahrten außerhalb des Saisonzeitraums. Und solange niemand eine neue Fragestellung aufwirft, bin ich lieber raus. So viel Beratungsresistenz ist anstrengend und ermüdend...

ich hatte letzte Woche ersten diesen Fall von Fahrzeug Abmeldung, und ja, der Herr in der Zulassungstelle in München hat mir bestätigt, das nur ich der in den Papieren steht mit dem Abgemeldeten Fahrzeug fahren darf, und auch nur im Bezirk München, ein anderer darf damit nicht fahren, wäre sonst fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz., da meine Versicherung mit Sicherheit nicht für fremde bezahlen würde, und nur meine Versicherung noch bis 24 h gilt, deswegen benötigt man für ein Überführungskennzeichen auch eine Deckungskarte der eigenen Versicherung.

und zwei Identische Kennzeichen gibt es nicht, geht auch nicht, da es nur ein Kennzeichen ist wenn entsprechend die Stempel drauf sind, ohne Stempel sind es nur Schilder,

Wenn du meinst...ich weiß, dass es anders ist. Ob das jemand glaubt oder nicht, ist mir aber ehrlich gesagt bums...

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