Kurzzeitkennzeichen auf ein noch angemeldetes Fahrzeug
Hallo liebe Motortalk-Gemeinde.
Ich habe ein folgendes Problem und suche seit heute Mittag in den Foren rum aber finde nichts dazu.
Ich habe am (21.01)Samstag ein Fahrzeug von Privat gekauft. Da er sein neues Fahrzeug erst am (27.01)Freitag bekommt darf ich sein altes Fahrzeug ebenso am Freitag abholen.
Problem: Das Auto wird erst am Freitag abgemeldet.
Meine Frage: Kann ich am Donnerstag(26.01) mir bei meiner Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug geben lassen?Fahrzeugschein- und Brief habe ich in Kopie, sowie die EVB. Ich selbst kann das Fahrzeug am Freitag aber erst um 17:00Uhr abholen, und da haben die Zulassungsstellen schon geschlossen.
Bekomme ich die Kurzzeitkennzeichen oder nicht? Hatte schonmal jemand die Situation?
P.S. Ich weiß nur das auf ein richtig angemeldetes Fahrzeug keine Kurzzeitkennzeichen draufgeschraubt werden dürfen.
Und der Verkäufer gibt das Auto nur abgemeldet heraus.
Beste Antwort im Thema
Also ihr macht es euch immer schwer.
Mit Übergabedatum und Zeit im Kaufvertrag geht die Versicherung an den Käufer über. Wozu also der Unsinn mit dem Abmelden? Wer Angst hat dass der Käufer irgendwelchen Unfug anstellt oder das Abmelden versäumt der schickt an Zulassungsstelle und Versicherung eine Verkaufsmeldung und gut.
Das hat für alle Beteiligten nur Vorteile, Beide sparen sich unnötige Wege und der Käufer kommt sogar Sonntags problemlos nach Hause.
198 Antworten
Hallo, Tecci6N,
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 25. Januar 2017 um 10:15:39 Uhr:
Würde er nicht, Übergabemitteilung an die Zulassungsstelle und gut ist.
das ist korrekt, wurde aber nicht so geschrieben. 😎
Viele Grüße,
Uhu110
"Wenn dir der Verkäufer seine alten Kennzeichen überlässt und diese nicht für sein neues Auto nutzt, kannst du deutschlandweit bis 24:00 Uhr am Tag der Abmeldung mit dem Fahrzeug hinfahren wo du willst.
Für den Tag ist es voll versteuert und versichert."
wenn das tatsächlich so sein sollte wäre doch folgendes möglich:
1. verkäufer meldet sein auto ab und behält seine schilder. zulassungsstelle kratz lankreissiegel und hu-plakette ab
2. käufer läßt sich selbige schilder drucken und fährt mit diesen nach hause. nackt wären die schilder nach abmeldung ja sowieso ob du da nun benutzte oder neue dran hast sollte egal sein.
???
wundert mich sehr, wenn das so ginge (also quasi heimfahrt auf dem kennzeichen des vorbesitzers der gar nichts davon weiß, weil er seine schilder zu eigenen sicherheit behalten hat)
nach verrrückter wirds, wenn der verkäufer direkt sein neues auto anmeldet unter beibehaltung der alten kennzeichen. dann könnten an dem tag 2 fahrzeuge mit selbem kennzeichen rumfahren. oder geht die anmeldung unter gleichem kennzeichen tatsächlich erst am nächsten tag?
Zitat:
@newt3 schrieb am 26. Januar 2017 um 08:33:34 Uhr:
nach verrrückter wirds, wenn der verkäufer direkt sein neues auto anmeldet unter beibehaltung der alten kennzeichen. dann könnten an dem tag 2 fahrzeuge mit selbem kennzeichen rumfahren. oder geht die anmeldung unter gleichem kennzeichen tatsächlich erst am nächsten tag?
Ja, geht. Die Zulassungsabschnitte der einzelnen Fahrzeuge sind ja sekundengenau nachzuvollziehen.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 26. Januar 2017 um 09:41:13 Uhr:
Zitat:
@newt3 schrieb am 26. Januar 2017 um 08:33:34 Uhr:
nach verrrückter wirds, wenn der verkäufer direkt sein neues auto anmeldet unter beibehaltung der alten kennzeichen. dann könnten an dem tag 2 fahrzeuge mit selbem kennzeichen rumfahren. oder geht die anmeldung unter gleichem kennzeichen tatsächlich erst am nächsten tag?
Ja, geht. Die Zulassungsabschnitte der einzelnen Fahrzeuge sind ja sekundengenau nachzuvollziehen.
Rückfrage:
Ist es dann verboten oder erlaubt mit zwei gleichen Kennzeichen (1x ab und 1x angemeldet?)
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Moin.
Ich habe da ein ähnliches Problem, vieleicht kann mir das ja auch jemand beantworten:
Ich habe ein Auto mit Saisonkennzeichen, von 4 bis 10.
Jetzt ist die Frage, ob ich das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen oder roten Nummern etc. schon vorher fahren darf. Es steht nämlich weiter weg in einer Scheune und ich brauche Teile und es sind Zeitaufwändige reparaturen nötig, die ich ggf. vor beginn der Sainson durchführen lassen möchte. Es wäre lediglich eine Fahrt von der Scheune bis zu mir nötig. Also keine Wochen lang rum fahren.
Das was ich an Informationen gefunden habe, ist, das eine Werkstatt keine roten Nummern an ein angemeldetes Fahrzeug machen darf, da das schon korrekt mit Kennzeichen angemeldet, versteuert und versichert ist.
In meinem Fall mit dem Saisonkennzeichen ist es ja auch angemeldet, versteuert und versichert, aber eben nicht das ganze Jahr.
Hat da wer ne Ahnung?
Danke
Außerhalb des Saisonzeitraums darfst du auf das Fahrzeug Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen drauf machen. Wichtig ist, dass die Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig "geführt" werden, also sichtbar sind.
Hallo, Quitsch,
eine Überführungsfahrt mit KZK wäre möglich, nicht aber mit roten Händlerkennzeichen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 12:35:19 Uhr:
Selbstverständlich auch mit roten Kennzeichen.
nein, rote Kennzeichen sind nur für Gewerbliche zulässig, nicht für Privatpersonen,
Die Frage war nicht, ob er welche bekommen kann, sondern ob er außerhalb des Saisonzeitraums rote Kennzeichen auf sein Fahrzeug machen darf. Und ja, das darf er. Was anderes steht hier nicht zur Debatte.
Zitat:
@querys schrieb am 27. Januar 2017 um 07:22:35 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 26. Januar 2017 um 09:41:13 Uhr:
Ja, geht. Die Zulassungsabschnitte der einzelnen Fahrzeuge sind ja sekundengenau nachzuvollziehen.Rückfrage:
Ist es dann verboten oder erlaubt mit zwei gleichen Kennzeichen (1x ab und 1x angemeldet?)
ist verboten und geht überhaupt nicht, da bei der Abmeldung die Sigel runter gekratzt werden, bzw. wenn man das Nummernschild weiter benutz, gibt es kein zweites Nummernschild mit Sigel, und ohne Sigel darf man nicht im öffentlichen raum fahren,
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 18. Februar 2018 um 12:47:15 Uhr:
Die Frage war nicht, ob er welche bekommen kann, sondern ob er außerhalb des Saisonzeitraums rote Kennzeichen auf sein Fahrzeug machen darf. Und ja, das darf er. Was anderes steht hier nicht zur Debatte.
wenn er gewerblicher ist bekommt er eine rote Nummern, als Privatperson bekommt er "nur" ein Kurzzeitkennzeichen, das hat er auch gefragt, und deswegen die Antwort 😉
wenn er rote Kennzeichen über einen Händler bekommt kann er damit natürlich fahren,
Zitat:
@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 12:47:56 Uhr:
Zitat:
@querys schrieb am 27. Januar 2017 um 07:22:35 Uhr:
Rückfrage:
Ist es dann verboten oder erlaubt mit zwei gleichen Kennzeichen (1x ab und 1x angemeldet?)ist verboten und geht überhaupt nicht, da bei der Abmeldung die Sigel runter gekratzt werden, bzw. wenn man das Nummernschild weiter benutz, gibt es kein zweites Nummernschild mit Sigel, und ohne Sigel darf man nicht im öffentlichen raum fahren,
Das ist doch einfach nur falsch. Es wurde doch schon richtig beantwortet, dass es geht. Nach Abmeldung darf mit den entwerteten Kennzeichen gefahren werden (mit gewissen Einschränkungen) und gleichzeitig kann das neu zugelassene Fahrzeug auch rumfahren.
Zitat:
@zigenhans schrieb am 18. Februar 2018 um 12:49:44 Uhr:
wenn er gewerblicher ist bekommt er eine rote Nummern, als Privatperson bekommt er "nur" ein Kurzzeitkennzeichen, das hat er auch gefragt, und deswegen die Antwort 😉
Richtig lesen heißt die Devise...🙄
Zitat:
@Quitsch schrieb am 18. Februar 2018 um 10:20:59 Uhr:
Ich habe ein Auto mit Saisonkennzeichen, von 4 bis 10.
Jetzt ist die Frage, ob ich das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen oder roten Nummern etc. schon vorher fahren darf.