Kurzzeitkennzeichen ab 2015
Hallo werde Käferfreunde
Hab soeben dies Mitteilung bekommen:
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten, abgemeldete Fahrzeuge mit einem Überführungskennzeichen (04-er Kurzzeitkennzeichen KZK) zu bewegen, fast unmöglich gemacht.
Ab 1. Januar 2015 erhält man bei der Zulassungsstelle nur noch dann ein Überführungskennzeichen (KZK), wenn man aktuelle Bescheinigungen für eine bestandene Hauptuntersuchung (HU), Sicherheitsprüfung (SP) und Abgasuntersuchung (AU) vorlegen kann.
Da man diese Bescheinigungen aber nur erhält, wenn man das betreffende Fahrzeug vorher beim TÜV vorgeführt hat (was aber wiederum nur mit einem Überführungskennzeichen geht), ist das KZK praktisch durch die Hintertür abgeschafft worden!
Das neue Gesetz ist bereits vom Bundestag und Bundesrat genehmigt worden.
Was ist euch darüber bekannt
Beste Antwort im Thema
@ Impotenter
Besprechen wir hier ein automobiles Problem, oder beschäftigen wir uns mit fragwürdigen Erziehungsmethoden??
Ich habe die Zeiten der Prügelstrafe noch am eigenen Leib erfahren und bin bis heute nicht Ansicht, dass sie der Weisheit letzter Schluss waren.
Ich glaube Sie sind im falschen Forum.
Aber immer schön ducken: Wenn der allmächtige Herr oder Frau Gesetzgeber ein wirklichkeitsfremdes Gesetz beschließt, ""dann ist es halt so""
Und wenn der Gesetzgeber Messer und Gabeln verbietet, weil damit Straftaten verhindert werden können, "dann ist es halt so". Und wir essen wieder mit den Fingern!
JR
42 Antworten
Hallo Miteinander
Welche Möglichkeit besteht noch,ohne angemeldetes Fahrzeug zu fahren?
Mein Fahrzeug ist Saison 04. - 10. angemeldet.
Nun bekam ich eine Einladung zur Motorshow für 12 Tage.
Nur mit dem Trailer möglich?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Wollte nicht zweimal eine Kurzzeit Kennzeichen beantragen.
Zitat:
@MORENO schrieb am 2. November 2014 um 15:42:08 Uhr:
Hallo Miteinander
Welche Möglichkeit besteht noch,ohne angemeldetes Fahrzeug zu fahren?
Mein Fahrzeug ist Saison 04. - 10. angemeldet.
Nun bekam ich eine Einladung zur Motorshow für 12 Tage.
Nur mit dem Trailer möglich?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Wollte nicht zweimal eine Kurzzeit Kennzeichen beantragen.
Unteranderem genau wegen solcher Geschichten gibt es ja die Verschärfung! *kopfschüttel*
Kann man nicht auch die Zollkennzeichen beantragen?
Bieten hier auf Ebay für 15 Tage an .
Da braucht man doch nur einmal die Kennzeichen beantragen.
Hat das schon mal einer gemacht?
Zitat:
@MORENO schrieb am 3. November 2014 um 12:12:59 Uhr:
Kann man nicht auch die Zollkennzeichen beantragen?
Bieten hier auf Ebay für 15 Tage an .
Da braucht man doch nur einmal die Kennzeichen beantragen.
Hat das schon mal einer gemacht?
Du bist Dir aber schon bewußt, daß Du in einem öffentlichen Forum schreibst?
Und dann hast Du auch noch Dein Fahrzeug mit Kennzeichen hier drin ... 🙄
Denn was Du da vorhast, bzw. überlegst, ist nicht legal, denn dafür sind die Kennzeichen nicht vorgesehen.
Gruß
Andreas
Hallo,
Zitat:
Kann man nicht auch die Zollkennzeichen beantragen?
für Zollkennzeichen brauchte man schon immer eine gültige HU.
Grüße
Zitat:
@Wonir schrieb am 28. Oktober 2014 um 14:45:30 Uhr:
Teilweise gebe ich Ihnen ja Recht Inpotenter - mit dem Missbrauch etc.Aber die Dummen sind nun doch mal wieder diejenigen, die das Überführungskennzeichen dafür genutzt haben, wofür es gedacht war!
Z.B. mein LKW Bootstransporter: Der wird im Jahr nur 2x benutzt. 1x das Schiff zum Wasser und 1x zurück. Dafür habe ich brav Steuern und Versicherung für jeweils 5 Tage bezahlt. Für eine Strecke von je 30 km!
Das stimmt leider nicht ganz:
1. Du weist schon das deine Schiffsaktion illegal war?!? Die FZV sieht hier klar vor, das ein Kurzzeitkennzeichen nur zum Überführen eines Fahrzeuges und zum Probefahren genutzt werden darf, ein Personen- oder Gütertransport ist verboten.
2. Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht Kfz-Steuerpflichtig, was im Umkehrschluss bedeutet das es sich rein rechtlich um Steuerhinterziehung handelt wenn du es nicht nur zu Probe- oder Überführungsfahrten nutzt
.Jetzt muss mit dem LKW jährlich zum TÜV. Der ist 20km vom meinem Wohnort entfernt. (Die Zulassungsstelle ebenfalls). Wie soll ich also mit dem Gefährt ohne Nummern erst einmal zum TÜV kommen?
Oder jemand interessiert sich für ein Fahrzeug (z.B. Käfer), das weiter entfernt angeboten wird. Stellen Sie sich den Aufwand gemäß Ihrem Vorschlag vor:
???Man kann ja ein Auto auch mit dem Hänger holen, oder Auto kaufen, Papiere mitnehmen, anmelden, abholen. Das geht schon???Warum soll Otto Normalverbraucher also dafür büßen, wenn ein Überführungskennzeichen, von wem auch immer, missbraucht wird?
Wer denkt sich solch eine Regelung aus? Ein unbedarfter Schreibtischtäter? Oder Jemand der von der gängigen Praxis keine Ahnung hat, weil er sein Auto regelmäßig zum Kundendienst bringt oder bringen lässt!! Oder gar der TÜV, damit noch mehr Gebühren hereinkommen?Die Lösung wäre doch ganz einfach: Die Nummer wird auf ein Fahrzeug beschränkt und die Polizei überprüft öfter. Aber auch diejenigen, die mit der 06er Werkstatt - Nummer am Wochenende mit ihrer verschleierten Großfamilie unterwegs sind.
JR
Bezüglich Fahrten mit nicht zugelassenem Fahrzeug zum TÜV noch ein Nachtrag:
Fahrzeuge ohne gültige HU bzw. ohne Betriebserlaubnis dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen zur nächstgelegenen Prüfstelle gefahren werden. Bei Beantragung müssen die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden. Die Zulassungsstelle wird dann einen entsprechenden Vermerk in den Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens aufnehmen, das nur die Fahrt zur Vorstellung bei der Prüfstelle erlaubt ist.
Also es gibt für alles Möglichkeiten.
Die Kfz-Zulassungsstelle berät außerdem gern !!!
Und dazu noch ein Zusatz:
Wenn das Fahrzeug - aus welchem Grund auch immer - keine Plakette beim TüV bekommt, ist es erlaubt, eine geeignete Werkstatt aufzusuchen, auch ohne gültige Zulassung.
@quert 421 Dein Kommentar:
1. Du weist schon das deine Schiffsaktion illegal war?!? Die FZV sieht hier klar vor, das ein Kurzzeitkennzeichen nur zum Überführen eines Fahrzeuges und zum Probefahren genutzt werden darf, ein Personen- oder Gütertransport ist verboten.
2. Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht Kfz-Steuerpflichtig, was im Umkehrschluss bedeutet das es sich rein rechtlich um Steuerhinterziehung handelt wenn du es nicht nur zu Probe- oder Überführungsfahrten nutzt.
Jetzt habe ich ein Problem: Ich hatte nie die Absicht unseren armen Staat um seine sauer verdienten Steuern zu betrügen, ich dachte, die sind in den gezahlten Gebühren enthalten.
Den LKW hatte ich seinerzeit beim TÜV anlässlich einer HU extra zum Bootstransporter erklären bzw. umschreiben lassen, damit er eindeutig und nur für diesen Zweck eingesetzt werden kann. Der Zulassungsstelle habe ich nie verheimlicht, was ich mit den Kurzzeitkennzeichen vor hatte.
Ich war immer der Ansicht, dass ich mich damit 100%ig legal verhalte: Denn ich überführe doch das Schiff und mache, wenn man es so will, bei der Gelegenheit auch gleich eine Probefahrt.
Wenn ich also jetzt eine Werkstatt mit der Überführung beauftrage und die fahren mit ihrer roten Nummer, dann ist das legal??
Oder was kann ich wegen der zwei Tage im Jahr legal machen??
Zitat:
@Inpotenter schrieb am 28. Oktober 2014 um 13:42:20 Uhr:
Hi!Naja mit den Dingern wurde ja auch viel Missbrauch betrieben. Habe viele dicke Karren von Leuten mit Mirgrationshintergrund oder sog. "Russlanddeutsche" gesehen, die damit rumgefahren sind. Man konnte die Kennzeichen mit Versicherung sog. bei Ebay kaufen.
Das muss alles seine Ordung haben, wir sind hier immer noch in Deutschland.Man kann ja ein Auto auch mit dem Hänger holen, oder Auto kaufen, Papiere mitnehmen, anmelden, abholen. Das geht schon.
InPo
Da spricht Neid aus dir . Wegen solche wie dir mit so ein Einstellung werden alle bestraft !
ein Teufelskreis....
Was schlicht und ergreifend bedeutet, dass ich nur zugelassene Fahrzeuge kaufe. Bei meinem Audi Cabrio hatte ich damals Kurzzeitkennzeichen besorgt, weil mich der Händler drum gebeten hatte. Das Auto war noch auf die Vorbesitzerin angemeldet. Ich bin tatsächlich noch einen Tag nach Ablauf der Kurzzeitkennzeichen damit gefahren, da ich vor Ummeldung erst noch einen KLR habe verbauen lassen.
Ich habe auch nie Probleme damit gehabt, zugelassene Fahrzeuge zu verkaufen. Ein Falschparkerticket, das ein Käufer verursacht hatte, kostete mich ein Fax mit dem Kaufvertrag und der Apfel war für mich geschält.