Kurzzeitkennzeichen ab 2015
Hallo werde Käferfreunde
Hab soeben dies Mitteilung bekommen:
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten, abgemeldete Fahrzeuge mit einem Überführungskennzeichen (04-er Kurzzeitkennzeichen KZK) zu bewegen, fast unmöglich gemacht.
Ab 1. Januar 2015 erhält man bei der Zulassungsstelle nur noch dann ein Überführungskennzeichen (KZK), wenn man aktuelle Bescheinigungen für eine bestandene Hauptuntersuchung (HU), Sicherheitsprüfung (SP) und Abgasuntersuchung (AU) vorlegen kann.
Da man diese Bescheinigungen aber nur erhält, wenn man das betreffende Fahrzeug vorher beim TÜV vorgeführt hat (was aber wiederum nur mit einem Überführungskennzeichen geht), ist das KZK praktisch durch die Hintertür abgeschafft worden!
Das neue Gesetz ist bereits vom Bundestag und Bundesrat genehmigt worden.
Was ist euch darüber bekannt
Beste Antwort im Thema
@ Impotenter
Besprechen wir hier ein automobiles Problem, oder beschäftigen wir uns mit fragwürdigen Erziehungsmethoden??
Ich habe die Zeiten der Prügelstrafe noch am eigenen Leib erfahren und bin bis heute nicht Ansicht, dass sie der Weisheit letzter Schluss waren.
Ich glaube Sie sind im falschen Forum.
Aber immer schön ducken: Wenn der allmächtige Herr oder Frau Gesetzgeber ein wirklichkeitsfremdes Gesetz beschließt, ""dann ist es halt so""
Und wenn der Gesetzgeber Messer und Gabeln verbietet, weil damit Straftaten verhindert werden können, "dann ist es halt so". Und wir essen wieder mit den Fingern!
JR
42 Antworten
Zitat:
@VW71H schrieb am 29. Oktober 2014 um 19:25:12 Uhr:
Ich weiß nicht, was ihr habt?Zitat:
@PreEvo schrieb am 28. Oktober 2014 um 15:26:33 Uhr:
Info:
https://www.juris.de/.../homerl.psml?...
Petition:
https://www.openpetition.de/.../...nzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au
Ihr solltet mal den Beitrag oben von @PreEvo anklicken und auch mal lesen.Da steht:
.....Ohne gültige HU sollen nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder einer Untersuchungsstelle erlaubt sein.
Das heißt doch, dass ihr dafür (und nur noch dafür) auch auf eigener Achse zum TÜV oder der Zulassung fahren könnt.
Wo ist nun das Problem?
@Wonir
wolltest du etwas dazu sagen?
Oder warum zitierst du meinen Beitrag noch einmal?
weshalb fährt man mit einem abgemeldeten fahrzeug ohne gültige HU, mit einem KZK zur zulassungstselle?
😕😕😕😕😕😕😕😕
Um das KZK abzugeben? 😉
Egal...
Die Allgemeinheit darf den Mist Einzelner wieder ausbaden. Möge der Blitz die Verursacher beim ....
Es ging doch darum, ein Fahrzeug, dass schon länger abgemeldet ist und keinen TÜV mehr hat wieder auf die Strasse zu bringen und zwar nicht nur auf dem Trailer. Oder sehe ich das falsch??
Und genau das ist mit dem Kurzkennzeichen immer noch möglich, da damit ja die Fahrten zum TÜV und zur Zulassungstelle gefahren werden können.
nur ist es so, dass solche autos meist nicht ohne grund schon länger abgemeldet sind und keinen tüv mehr haben.
damit fahren die wenigsten auf dem kürzesten weg zur prüfstelle.
Zitat:
@murkspitter schrieb am 29. Oktober 2014 um 21:35:30 Uhr:
nur ist es so, dass solche autos meist nicht ohne grund schon länger abgemeldet sind und keinen tüv mehr haben.
damit fahren die wenigsten auf dem kürzesten weg zur prüfstelle.
Deswegen kann man aber nicht alle unter Generalverdacht stellen. Mißbräuche müssen eben stärker kontrolliert/geahndet werden. Dann bleibt denen die es bestimmungsgemäß verwenden der Nutzen erhalten.
Zitat:
@Flip Fusel schrieb am 29. Oktober 2014 um 21:59:47 Uhr:
Deswegen kann man aber nicht alle unter Generalverdacht stellen. Mißbräuche müssen eben stärker kontrolliert/geahndet werden. Dann bleibt denen die es bestimmungsgemäß verwenden der Nutzen erhalten.Zitat:
@murkspitter schrieb am 29. Oktober 2014 um 21:35:30 Uhr:
nur ist es so, dass solche autos meist nicht ohne grund schon länger abgemeldet sind und keinen tüv mehr haben.
damit fahren die wenigsten auf dem kürzesten weg zur prüfstelle.
da hast du vollkommen recht.
es ist aber leider hier so, dass es dann sofort POLIZEISTAAT heist.
die datenschützer das scharf kritisieren.
die presse das hochschaukelt und der opposition das futter liefert.
deshalb kann man von der politik keine klare richtung erwarten.
da ist dann so ein wischiwaschi nötig.
ich verstehe deinen beitrag so:
weniger vorschriften; die dann aber besser überwacht. ?
und wenn die NSA hier mitliest ist mir das auch noch egal.
Sinnvolle Vorschriften!Zitat:
@murkspitter [url=http://www.motor-talk.de/.../kurzzeitkennzeichen-ab-2015-t5099136.html
ich verstehe deinen beitrag so:
weniger vorschriften; die dann aber besser überwacht. ?und wenn die NSA hier mitliest ist mir das auch noch egal.
Und wenn sich abzeichnet, dass soetwas mißbraucht wird, dann muss man eben gegensteuern.
Klare Grenzen setzen!
Tiffany, tut mir leid. Wollte etwas schreiben, musste aber plötzlich dringend weg!
Was ich sagen wollte:
1. wie soll das praktiziert werden, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland geholt wurde oder es sich um einen sogenannten Scheunenfund handelt, jahrelang restauriert und "noch" keine Papiere für Deutschland hat. Man bekommt keine Versicherung für speziell dieses Auto um damit zum TÜV zu fahren und danach die Zulassung zu beantragen. Und ohne Versicherung gibt es doch wohl auch keine Zulassung.
2. Vor dem TÜV ist doch wohl eine vorsichtige und angepasste Probefahrt notwendig, damit sich das Fahrzeug nach der Restauration "setzt", vermessen und eingestellt werden kann. Dadurch erspart man sich doch einen Katalog von Beanstandungen die den Herrn Prüfingenieur nicht gerade freudig stimmen zumal es sich um einen von einem "Laien" restaurierten Oldtimer handelt.
3. Ich muss denen recht geben, die diese Regelung für wirklichkeitsfremd, unnötig, kostenintensiv und zeitraubend halten. Bevor das jetzige Kurzzeitkennzeichen eingeführt wurde, gab es doch auch für jedermann kurzfristig eine rote Nummer. Diese musste nach einem festgelegten Zeitraum wieder abgegeben werden. Das war vielleicht etwas umständlicher, aber es gab auch eine gewisse Kontrollmöglichkeit, da das Kennzeichen nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben wurde.
JR
Zitat:
@Inpotenter schrieb am 28. Oktober 2014 um 15:23:04 Uhr:
Mein Sohn (13) sollte immer bis 19 Uhr den Fernseher ausmachen, dann war es mal 19:30 dann 20 Uhr...nun habe ich ihm den Fernseher weggenommen, so ist das nun mal.
InPo
Ist nur blöd, wenn jetzt die ganze Familie nicht mehr Fernseh schauen kann.
Da sollten Sie vielleicht mal ihren Sohn besser kontrollieren, dann muss Ihre Familie nicht darunter leiden !
Die Kurzzeitkennzeichen sind auch nur für ein einziges Fahrzeug. Da ja die Fahrzeugdaten vor Antritt der Fahrt eingetragen werden müssen!!!
Ist der Schein nicht ausgefüllt oder mit anderen Daten, wird gegen die Zulassungsverordnung verstoßen und es besteht auch kein Versicherungsschutz.
Zur Info: Fahrten zur HU oder zur Zulassungsstelle dürfen auch mit entstempelten Kennzeichen und eVb-Nummer gemacht werden.
Das Trailerproblem betrifft mich nicht, da ich den alten Dreier habe.
Nur die Jungen, die nur den "B" haben, haben die A...-Karte gezogen.
Und: Wieviele Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen sind denn in Unfälle verwickelt ?!? Kann mir das einer beantworten ?
Diese neue Regelung verhintert keineswegs den Missbrauch der Kennzeichen.Dann beantrage ich die Kennzeichen mit Dokumenten von einem Fahrzeug das eine gültige HU hat und bewege damit halt ein Auto das keine HU hat.
Der Missbrauch ist ja bisher vor der Polizei nicht sonderlich kontrolliert worden. Und wird auch in Zukunft nicht kontrolliert werden.
Grüße
Zitat:
@brunokoop schrieb am 30. Oktober 2014 um 09:42:23 Uhr:
Ist nur blöd, wenn jetzt die ganze Familie nicht mehr Fernseh schauen kann.Zitat:
@Inpotenter schrieb am 28. Oktober 2014 um 15:23:04 Uhr:
Mein Sohn (13) sollte immer bis 19 Uhr den Fernseher ausmachen, dann war es mal 19:30 dann 20 Uhr...nun habe ich ihm den Fernseher weggenommen, so ist das nun mal.
InPo
Da sollten Sie vielleicht mal ihren Sohn besser kontrollieren, dann muss Ihre Familie nicht darunter leiden !
Hi!
wieso das war doch nur der Fernseher in seinem Zimmer, den sollte er spätestens um 19 Uhr ausschalten, Karrens war bis 19:30.
Zitat:
@Inpotenter
wieso das war doch nur der Fernseher in seinem Zimmer, den sollte er spätestens um 19 Uhr ausschalten, Karrens war bis 19:30.
Hast es nicht verstanden, schade 🙁
Hallo,
genauso ein Schwachsinn wie die fehlende Möglichkeit, H- und Saisonkennzeichen zu kombinieren. So zahlt auch derjenige volle Steuer und Versicherung, der seinen Oldtimer im Winter nicht fährt.
Also immer schön zu Zulassungsstelle dackeln und an- und abmelden, gg. Gebühr versteht sich, oder einfach fürs ganze Jahr zahlen.
Grüße