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Kurzzeitkennzeichen ab 2015

VW Käfer 1302
Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 12:38

Hallo werde Käferfreunde

Hab soeben dies Mitteilung bekommen:

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten, abgemeldete Fahrzeuge mit einem Überführungskennzeichen (04-er Kurzzeitkennzeichen KZK) zu bewegen, fast unmöglich gemacht.

 

Ab 1. Januar 2015 erhält man bei der Zulassungsstelle nur noch dann ein Überführungskennzeichen (KZK), wenn man aktuelle Bescheinigungen für eine bestandene Hauptuntersuchung (HU), Sicherheitsprüfung (SP) und Abgasuntersuchung (AU) vorlegen kann.

Da man diese Bescheinigungen aber nur erhält, wenn man das betreffende Fahrzeug vorher beim TÜV vorgeführt hat (was aber wiederum nur mit einem Überführungskennzeichen geht), ist das KZK praktisch durch die Hintertür abgeschafft worden!

Das neue Gesetz ist bereits vom Bundestag und Bundesrat genehmigt worden.

Was ist euch darüber bekannt

Beste Antwort im Thema

@ Impotenter

Besprechen wir hier ein automobiles Problem, oder beschäftigen wir uns mit fragwürdigen Erziehungsmethoden??

Ich habe die Zeiten der Prügelstrafe noch am eigenen Leib erfahren und bin bis heute nicht Ansicht, dass sie der Weisheit letzter Schluss waren.

Ich glaube Sie sind im falschen Forum.

Aber immer schön ducken: Wenn der allmächtige Herr oder Frau Gesetzgeber ein wirklichkeitsfremdes Gesetz beschließt, ""dann ist es halt so""

Und wenn der Gesetzgeber Messer und Gabeln verbietet, weil damit Straftaten verhindert werden können, "dann ist es halt so". Und wir essen wieder mit den Fingern!

JR

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Hi!

Naja mit den Dingern wurde ja auch viel Missbrauch betrieben. Habe viele dicke Karren von Leuten mit Mirgrationshintergrund oder sog. "Russlanddeutsche" gesehen, die damit rumgefahren sind. Man konnte die Kennzeichen mit Versicherung sog. bei Ebay kaufen.

Das muss alles seine Ordung haben, wir sind hier immer noch in Deutschland.

Man kann ja ein Auto auch mit dem Hänger holen, oder Auto kaufen, Papiere mitnehmen, anmelden, abholen. Das geht schon.

InPo

Zitat:

@Inpotenter schrieb am 28. Oktober 2014 um 13:42:20 Uhr:

Hi!

Naja mit den Dingern wurde ja auch viel Missbrauch betrieben. Habe viele dicke Karren von Leuten mit Mirgrationshintergrund oder sog. "Russlanddeutsche" gesehen, die damit rumgefahren sind. Man konnte die Kennzeichen mit Versicherung sog. bei Ebay kaufen.

Das muss alles seine Ordung haben, wir sind hier immer noch in Deutschland.

Man kann ja ein Auto auch mit dem Hänger holen, oder Auto kaufen, Papiere mitnehmen, anmelden, abholen. Das geht schon.

InPo

Teilweise gebe ich Ihnen ja Recht Inpotenter - mit dem Missbrauch etc.

Aber die Dummen sind nun doch mal wieder diejenigen, die das Überführungskennzeichen dafür genutzt haben, wofür es gedacht war!

Z.B. mein LKW Bootstransporter: Der wird im Jahr nur 2x benutzt. 1x das Schiff zum Wasser und 1x zurück. Dafür habe ich brav Steuern und Versicherung für jeweils 5 Tage bezahlt. Für eine Strecke von je 30 km!

Jetzt muss mit dem LKW jährlich zum TÜV. Der ist 20km vom meinem Wohnort entfernt. (Die Zulassungsstelle ebenfalls). Wie soll ich also mit dem Gefährt ohne Nummern erst einmal zum TÜV kommen?

Oder jemand interessiert sich für ein Fahrzeug (z.B. Käfer), das weiter entfernt angeboten wird. Stellen Sie sich den Aufwand gemäß Ihrem Vorschlag vor:

???Man kann ja ein Auto auch mit dem Hänger holen, oder Auto kaufen, Papiere mitnehmen, anmelden, abholen. Das geht schon???

Warum soll Otto Normalverbraucher also dafür büßen, wenn ein Überführungskennzeichen, von wem auch immer, missbraucht wird?

Wer denkt sich solch eine Regelung aus? Ein unbedarfter Schreibtischtäter? Oder Jemand der von der gängigen Praxis keine Ahnung hat, weil er sein Auto regelmäßig zum Kundendienst bringt oder bringen lässt!! Oder gar der TÜV, damit noch mehr Gebühren hereinkommen?

Die Lösung wäre doch ganz einfach: Die Nummer wird auf ein Fahrzeug beschränkt und die Polizei überprüft öfter. Aber auch diejenigen, die mit der 06er Werkstatt - Nummer am Wochenende mit ihrer verschleierten Großfamilie unterwegs sind.

JR

Jajaja, nur das Jammern nütz nichts, das Kurzzeitkennzeichen ist weg, bedanken Sie sich bei den entsprechenden Leuten.

Mit dem H-Kennzeichen wird sich das auch mal ändern. Habe schon solche kurios getunten Karren mit H gesehen....und das war bestimmt nicht zeitgenössisch.

Mein Sohn (13) sollte immer bis 19 Uhr den Fernseher ausmachen, dann war es mal 19:30 dann 20 Uhr...nun habe ich ihm den Fernseher weggenommen, so ist das nun mal.

InPo

Zitat:

@Inpotenter schrieb am 28. Oktober 2014 um 15:23:04 Uhr:

 

Mein Sohn (13) sollte immer bis 19 Uhr den Fernseher ausmachen, dann war es mal 19:30 dann 20 Uhr...nun habe ich ihm den Fernseher weggenommen, so ist das nun mal.

InPo

und das war bestimmt nicht zeitgenössisch.

Hola,

Sorry, aber ichmöchte und will auch nicht persönlich werden.

Aber Ihr hier gewählter Name: "Inpotenter" scheint Programm zu sein.

Mit dem wegnehmen vom Fernseher bei Ihrem Sohn haben Sie Ihr Problem mit ihm auf keinen Fall gelöst.

Gruss Peter

na ja!

da hat der gesetzgeber doch recht.

und das zu sicherheit aller die am strassenverkehr teilnehmen.

eine gültige HU ist doch wenigstens etwas um die verkehrssicherheit vermuten zu können.

eine 200 ps karre die 3 jahre im schuppen gestanden hat und dann mit KZK von einem 19 jährigen nach dem kauf erst mal auf der autobahn ausgetestet wird........

will ich genausowenig auf der strasse sehn wie die stretchlimo vom hochzeitsservice mit KZK.

und 06er nummern bekommt halt nicht jeder.

unter denen die eine haben gibt es leider immer noch deppen die nicht verstanden haben wozu die gedacht ist.

Hi!

Doch natürlich. Mein Sohn muss merken, dass man für sein Tun im Leben auch Konsequenzen bekommt. Jajaja ich weiß nach der neuen modernen antiautoritären Erziehung alles Quatsch, aber man sieht ja was draus geworden ist....

Wenn ich früher ein Aufmerksamkeitssyndrom hatte, dann hat mir meine Mutter eine geknallt, dann war ich wieder gesund.

Heute dürfen die Blagen doch alles. Aber egal, bei welchem Thema waren wir, Kurzzeitkennzeichen, ja es ist halt weg.

InPo

Zitat:

@Inpotenter schrieb am 29. Oktober 2014 um 07:28:32 Uhr:

Hi!

Wenn ich früher ein Aufmerksamkeitssyndrom hatte, dann hat mir meine Mutter eine geknallt, dann war ich wieder gesund.

Gesund wohl kaum.

Es hat aber offensichtlich wohl die Durchblutung der oberen Kopfregion beschleunigt. Was dann das sogenannte Denken möglicherweise aktiviert hat. Bei vielen hat das aber auch zu Blockaden geführt. Leider.

am 29. Oktober 2014 um 7:34

Zitat:

@Inpotenter schrieb am 29. Oktober 2014 um 07:28:32 Uhr:

Jajaja ich weiß nach der neuen modernen antiautoritären Erziehung alles Quatsch, aber man sieht ja was draus geworden ist....

Wenn ich früher ein Aufmerksamkeitssyndrom hatte, dann hat mir meine Mutter eine geknallt, dann war ich wieder gesund.

OT: Mein Herr Erzeuger hat meine Ex-Schwester im Keller mit dem Gartenschlauch grün und blau gedroschen, danach mit Eiern beworfen. Dann musste sie sich nackt ausziehen, die Kleidung selbst auf dem Waschbrett waschen, während sie nackt war und den Boden wieder sauber machen. Währenddessen hat Herr Vater sie natürlich ständig angebrüllt. Sie war damals 12 Jahre alt.

Sie ging sie zur Polizei: Die schickten sie nach Hause. Sie ging zum Jugendamt: Die sagten nach Rücksprache mit Herrn Erzeuger, dass sie lügt. Sie haute zum südlichen Nachbarn ab, als er mit scharfer Waffe hinter ihr her rannte und "Ich bring dich um!!" schrie. Der schickte sie zurück.

Heute sehe ich, was daraus geworden ist.

@ Impotenter

Besprechen wir hier ein automobiles Problem, oder beschäftigen wir uns mit fragwürdigen Erziehungsmethoden??

Ich habe die Zeiten der Prügelstrafe noch am eigenen Leib erfahren und bin bis heute nicht Ansicht, dass sie der Weisheit letzter Schluss waren.

Ich glaube Sie sind im falschen Forum.

Aber immer schön ducken: Wenn der allmächtige Herr oder Frau Gesetzgeber ein wirklichkeitsfremdes Gesetz beschließt, ""dann ist es halt so""

Und wenn der Gesetzgeber Messer und Gabeln verbietet, weil damit Straftaten verhindert werden können, "dann ist es halt so". Und wir essen wieder mit den Fingern!

JR

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 17:33

Servus

Hab das nun hier mal alles auf mich wirken lassen,aber was der Stat damit bezwegen will weiß ich auch nicht.

Denn wie soll man den dann mit einem Fahrzeug das längere Teit abgemeldet ist,und so mit also auch keinen Tüv mehr hat, wieder zulassen können. Den ohne Tüv kein KZK und ohne KZK kein Tüv. Also wie soll das den nun gehen??

Gruß

Tja, das hieße Trailer mieten, evtl. auch ein Zugfahrzeug, denn nicht jeder hat ein geeignetes Zugfahrzeug und dann damit zum TÜV.

Die Sch....e kommt nächstes Jahr auch auf mich zu. Die andere Variante fand ich besser.

Martin

Zitat:

@PreEvo schrieb am 28. Oktober 2014 um 15:26:33 Uhr:

Info:

https://www.juris.de/.../homerl.psml?...

Petition:

https://www.openpetition.de/.../...nzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au

Ich weiß nicht, was ihr habt?

Ihr solltet mal den Beitrag oben von @PreEvo anklicken und auch mal lesen.

Da steht:

.....Ohne gültige HU sollen nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder einer Untersuchungsstelle erlaubt sein.

Das heißt doch, dass ihr dafür (und nur noch dafür) auch auf eigener Achse zum TÜV oder der Zulassung fahren könnt.

Wo ist nun das Problem?

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