Kurzes Kennzeichen
Moinsen,
wollte man fragen, wie man an ein kurzes Kennzeichen bei ner Erstzulassung drankommen kann?
Gr33tz
Mogge
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ulmamo
Also, bei derart unqualifiezirtem Quatsch als Antwort auf Fragen (zu denen es durchaus aktuelles aus der Rechtsetzung gibt), stelle ich meine Mitarbeit an diesem Thema ein.Zitat:
Entschuldige. Ich hoffe, du wirst das Trauma bald verarbeitet haben. So unqualifiziert war die Antwort nicht. Wenn ich den Macho mit dem Kennzeichen k-x 1 sehe, der immer vor der Kölner Zulassungsstelle rumlungert, glaube ich kaum, dass er die Möglichkeit 1 gewählt hat 😉
315 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Also bei uns auf'm Amt (Rhein-Erft-Kreis, BM) gibts seit neuestem zwei Buchstaben und eine Zahl, bzw. ein Buchstabe und zwei Zahlen für jedermann bzw. für jedes Fahrzeug. Also BM-XY 1 oder BM-X 12 kann ich auch für meinen PKW ohne weiteres bekommen, was vorher in der Form nicht so einfach ging. Allerdings gibt's (laut Aussage der Dame am Schalter) keine "ganz kurzen" Kombinationen mehr. Also z.b. BM-X1 oder dergleichen. Die sind zur Zeit alle vergeben.
Hallo zusammen,
das kann ich bestätigen. Habe mich per Mail bei der Zulassungsstelle erkundigt, weil die kurzen nicht online zu reservieren sind und ich immer mehr PKW damit gesehen habe, und konnte ohne Probleme zwei kurze (Wunsch-) Kennzeichen bekommen.😁
Grüße
Caddyfix
Mir ist letztens ein Maybach entgegen gekommen mit dem Kennzeichen K A1, wohlgemerkt auf einem ganz regulären, langen Blech! 😰
Da dürfte sich die Frage mit den Beziehungen zum Straßenverkehrsamt wohl erledigt haben.
Entweder US-Fahrzeug oder man kennt jemanden.
Noch mal hallo!
Kann sein, dass die Kölner Zulassungsstelle das anders handhabt und die kurzen Kennzeichen nicht an Jedermann vergibt. Ich würde einfach mal unter Verweis auf den Maybach dort anfragen.
Ich habe auf meine Anfrage an den Rhein-Erft-Kreis unten stehende Antwort bekommen und habe ohne Probleme zwei kurze Kennzeichen bekommen. Hätte nicht gedacht, dass ich so unkompliziert an zwei kurze Kennzeichen komme.😎
Grüße
Caddyfix
Sehr geehrter Herr XXX,
Ihre E-Mail wurde mir von Herrn XXX zur Beantwortung weitergeleitet.
Seit August 2011 hat der Gesetzgeber mir die Möglichkeit eingeräumt, kleine Kennzeichenkombinationen wieder für Pkw zu vergeben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Kombinationen nicht im Internet zur Reservierung freigegeben werden können.
Ich möchte Ihnen jedoch anbieten, sich telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen, um ein Ihren Wünschen entsprechendes Kennzeichen auf Ihren Namen zu reservieren.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Zitat:
Original geschrieben von SR Stealther
Mir ist letztens ein Maybach entgegen gekommen mit dem Kennzeichen K A1, wohlgemerkt auf einem ganz regulären, langen Blech! 😰Da dürfte sich die Frage mit den Beziehungen zum Straßenverkehrsamt wohl erledigt haben.
Entweder US-Fahrzeug oder man kennt jemanden.
Oder er hat es einfach schon seit 30 Jahren...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von SR Stealther
Mir ist letztens ein Maybach entgegen gekommen mit dem Kennzeichen K A1, wohlgemerkt auf einem ganz regulären, langen Blech! 😰
Das sieht doch mordsmäßig scheiße aus.
Ein kurzes Kennzeichen muss kurz sein.
Die Nummernschildausspahrung am Fahrzeug muss es ebenfalls sein.
Alles andere sorgt für Augenkrebs.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Das sieht doch mordsmäßig scheiße aus.Zitat:
Original geschrieben von SR Stealther
Mir ist letztens ein Maybach entgegen gekommen mit dem Kennzeichen K A1, wohlgemerkt auf einem ganz regulären, langen Blech! 😰
Ein kurzes Kennzeichen muss kurz sein.
Die Nummernschildausspahrung am Fahrzeug muss es ebenfalls sein.
Alles andere sorgt für Augenkrebs.
Zumal es nicht legal ist -> es gibt definierte Maximalabstände zwischen den Zeichen. Die sind bei einem dreistelligen Kennzeichen mit normaler Breite in jedem Fall missachtet worden.
Aber: Gibt eben solche und solche. Wer sich einen Maybach leisten kann, der darf eben einfach mehr...
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Zumal es nicht legal ist -> es gibt definierte Maximalabstände zwischen den Zeichen. Die sind bei einem dreistelligen Kennzeichen mit normaler Breite in jedem Fall missachtet worden.
Natürlich ist es legal, warum auch nicht? Solange die Zeichen untereinander den richtigen Abstand haben, ist der Abstand zum Rand des Kennzeichens bzw. zum blauen Feld total egal. Denn es sind nicht nur Maximalmaße geregelt, sondern eben auch Mindestmaße. Nach den Anlagen zur FZV ist das Kennzeichen jedenfalls legal, was anderes müsstest du jetzt beweisen...
In München hab ich mal einen gesehen - in üblicher Breite - mit [M_____A_____1].
Oder so ähnlich.
Das war noch zu Zeiten als die Motorräder/Importklausel noch nicht gestrichen war und es keine verkleinerten Kennzeichen für Motorräder gab.
Ich versteh teilweie nicht warum man vor allem wenn man in XXX- Landkreisen ein 5 stelliges "ergattert" nicht auch ein kürzeres Schild nimmt...
Aber jetzt ist das alles leichter. Wobei einige XXX- Landkreise die 5 Stellen eher zurückhalten. Aber das dürfen sie rein nach dem Gesetz auch. (per Auslegung)
6 Stellen reichen ja auch für kürzer wenns darum geht...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
6 Stellen reichen ja auch für kürzer wenns darum geht...
Zumal ich ja im Fall der Fälle dann auch noch auf die Engschrift ausweichen könnte...
Hallo zusammen,
in Anlage 4 FZV ist in der Tat nur der Abstand zwischen den Buchstaben, Zahlen und zwischen Ortskürzel und Buchstaben der Unterscheidungsnummer (das ist der Platz für die Plaketten) geregelt. Ebenso muss der Platz zwischen Schrift und Rand auf beiden Seiten gleich sein. Dem zur Folge muss sich eine kurze Buchstabenkombination in der Mitte eines 520 mm großen Kennzeichens befinden. Ist bei meinen Kennzeichen auch so. Das M___A___1 müsste eigentlich so __M_A1__ aussehen.
Grüße
Caddyfix
Zitat:
Original geschrieben von Caddyfix
Das M___A___1 müsste eigentlich so __M_A1__ aussehen.
Kleine Korrektur: 😉
__M_A_1__
Es gibt auch einen vorgeschriebenen Abstand zwischen den Zeichen nach dem Trennstrich und der ersten zahl.
Zitat:
Original geschrieben von eugain
gibts doch gar nicht mehr 🙂
Doch, in Berlin.
Aber irgendwie musste ich ja eine Zuordnugn machen...also sagen wir besser "nach dem symbolischen Trennstrich". 😉
Jajaja, die korrekten Abstände lassen sich hier nicht richtig darstellen. 😛
Meines Wissens werden Trennstriche nur noch bei Behördenkennzeichen verwendet. Z.B. NRW-8 1234.
Grüße
Caddyfix
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Natürlich ist es legal, warum auch nicht?
Weil die Maximalabstände nicht eingehalten werden. Mein 125er-Kennzeichen war beispielsweise auch illegal. Der Abstand zwischen den Zeichen war zu groß.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Solange die Zeichen untereinander den richtigen Abstand haben, ist der Abstand zum Rand des Kennzeichens bzw. zum blauen Feld total egal.
So nicht korrekt. Er musst in jedem Fall rechts wie links die gleiche Größe haben. Sprich: Die mindestens 8 mm müssen auf beiden Seiten gleich verteilt sein (siehe 2.1).
Dies soll erschweren/verhindern, dass z.B. aus »H A 1« ein »H A 11« oder »HH A 1« per Stift oder Klebezeichen gemacht werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Denn es sind nicht nur Maximalmaße geregelt, sondern eben auch Mindestmaße. Nach den Anlagen zur FZV ist das Kennzeichen jedenfalls legal, was anderes müsstest du jetzt beweisen...
Siehe was ich oben geschrieben habe zzgl. Dienstanweisung: Es dürfen keine Kennzeichen abgestempelt werden bei denen es überhaupt möglich ist zusätzliche Zeichen gemäß der Anlage 4 zu setzen.
In Ulm bekommst du z.B. kein 520er Schild wenn du noch Zeichen ergänzen könntest. Dann ist die entsprechend kleinere Größe vorgeschrieben. Ärgerlich wenn man z.B. vom Vorbesitzer rechts und links in den Ecken die Bohrungen vom Kennzeichenhalter sitzen hat...
Natürlich kann man aus einem »UL A 1« schwerlich den Präfix für Stadt/Landkreiss so verändern das er einen anderen Sinn ergibt. Bei Hannover (wird dann Hamburg) wäre dies jedoch beispielsweise möglich.
_____
Wobei ich den Schilderfälschern unterstelle das sie sich gleich ganz andere Kennzeichen erstellen lassen und nicht ihre eigenen verfremden. 😉
Grüße, Martin